Vorschau & Steuerreform Gilt für Deutschland

Brutto Netto Rechner 2027

Die Bundesregierung hat sich im Juni 2026 auf eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 verständigt. Ein Gesetz gibt es noch nicht — deshalb rechnet dieser Brutto Netto Rechner für 2027 die Reform in drei ausgewiesenen Szenarien durch, statt eine Scheingenauigkeit zu behaupten. Als Netto Brutto Rechner 2027 und Lohnrechner 2027 zeigt das Tool im echten Jahresvergleich, was zwischen Untergrenze und Vollausbau für Sie auf dem Spiel steht.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026

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500 €20.000 €
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Für 2027 gibt es noch kein Gesetz — nur den Koalitionsbeschluss vom 1.7.2026. Wählen Sie ein Szenario; die Sozialabgaben bleiben auf dem amtlichen Stand 2026.
Reformszenario 2027

Modellierte erste Stufe zum 1.1.2027: Grundfreibetrag 12.624 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €.

Steuerklasse

Alleinstehende

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Vereinfachte Berechnung nach § 32a EStG 2026. Keine Steuerberatung.
ERGEBNIS · 2027
Juli 2026
Monatliches Nettogehalt

2.529,14 €

Netto-Anteil67%
Vollständige Analyse für 3.800 € BruttoAlle 6 Steuerklassen, 2026 vs. 2027 & Netto-Stundenlohn im Detail

Verteilung von Brutto zu Netto

Netto

67%

Nettogehalt
2.529,14 €
Lohnsteuer & Soli
444,36 €
Sozialversicherungen
826,50 €

Detaillierte Aufschlüsselung

Bruttogehalt3.800,00 €
Steuern Gesamt-444,36 €
Einkommensteuer (Lohnsteuer)-444,36 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Sozialabgaben Gesamt-826,50 €
Rentenversicherung (9,30 %)-353,40 €
Krankenversicherung (8,75 %)-332,50 €
Pflegeversicherung (2,40 %)-91,20 €
Arbeitslosenversicherung (1,30 %)-49,40 €
Grenzsteuersatz: 29.4 %Ø-Steuersatz: 15.6 %

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So lesen Sie die Szenarien: „Ohne Reform“ ist Ihre Untergrenze, falls das Gesetz scheitert. „Vollausbau“ ist die Obergrenze mit einem Grundfreibetrag von 12.900 €. „Stufe 1 (2027)“ liegt dazwischen und ist der wahrscheinliche Wert zum 1.1.2027. Die Differenz zwischen Unter- und Obergrenze ist genau die Unsicherheit, die aktuell im Gesetzgebungsverfahren steckt — der Status dazu steht direkt darunter.

Gesetzgebungs-Status der Steuerreform 2027

Viele Rechner zeigen für 2027 einfach die 2026-Zahlen. Wir legen stattdessen offen, wie weit die Reform tatsächlich ist — 1 von 6 Schritten des Gesetzgebungsverfahrens sind abgeschlossen. Solange das Verfahren läuft, sind alle 2027-Nettobeträge Szenarien, keine Zusagen.

  1. Koalitionsbeschluss

    1. Juli 2026

    Der Koalitionsausschuss einigt sich auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag zum 1.1.2027.

  2. Referentenentwurf (BMF)

    ausstehend

    Erst der Referentenentwurf enthält die konkreten Tarifeckwerte nach § 32a EStG. Bis dahin sind alle 2027-Zahlen — auch die auf dieser Seite — modelliert.

  3. Kabinettsbeschluss

    ausstehend

    Beschluss der Bundesregierung über den Gesetzentwurf und Zuleitung an den Bundesrat.

  4. Bundestag (2./3. Lesung)

    ausstehend

    Im parlamentarischen Verfahren können sich die Beträge noch verändern.

  5. Bundesrat

    ausstehend

    Zustimmung der Länderkammer; bei Steuergesetzen mit Länderanteil zwingend erforderlich.

  6. Verkündung im Bundesgesetzblatt

    ausstehend

    Erst mit der Verkündung stehen die Werte endgültig fest. Dieser Rechner wird dann auf die amtlichen Formeln umgestellt.

Was für 2027 bereits feststeht

Nicht alles an 2027 ist unsicher. Diese Werte sind unabhängig von der Steuerreform bereits geregelt beziehungsweise folgen einem eigenen, früheren Zeitplan:

  1. Mindestlohn 14,60 € / Stunde

    ab 1. Januar 2027

    Die zweistufige Erhöhung ist per Verordnung bereits beschlossen: 13,90 € (2026) → 14,60 € (2027). Dieser Wert ist geltendes Recht, keine Prognose.

  2. SV-Rechengrößen 2027

    erwartet Herbst 2026

    Beitragsbemessungsgrenzen und durchschnittlicher Zusatzbeitrag werden jährlich per Verordnung festgelegt — üblicherweise im Herbst, also deutlich vor der Steuerreform. Bis dahin rechnet dieser Rechner in allen 2027-Szenarien mit den amtlichen SV-Werten 2026.

Redaktioneller Stand: . Quellen: Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1.7.2026; Bundesministerium der Finanzen (Grundfreibetrag 2027/2028 „voraussichtlich“ 12.900 €); Mindestlohnanpassungsverordnung. Diese Seite wird bei jedem Verfahrensschritt aktualisiert.

Steuerreform 2027: Das ändert sich beim Netto

Die Steuerreform 2027 soll die sogenannte kalte Progression ausgleichen — also die schleichende Mehrbelastung, wenn Gehaltssteigerungen nur die Inflation ausgleichen, aber dennoch in einen höheren Steuersatz führen. Mit dem Steuerreform 2027 Rechner auf dieser Seite berechnen Sie den Effekt für Ihr persönliches Gehalt.

  • Grundfreibetrag steigt schrittweise auf 12.900 (von 12.348 € in 2026, Endstufe 2028): Ein größerer Teil des Einkommens bleibt steuerfrei — das erste Netto-Plus für alle Steuerklassen.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.430 (von 1.230 €): Wirkt wie eine Erhöhung des Freibetrags und senkt das zu versteuernde Einkommen direkt.
  • Kindergeld steigt auf 272 € pro Kind und der Kinderfreibetrag 2027 wird angehoben: Zusätzliche Entlastung für Familien mit Kindern.
  • Abgeflachte Progressionszone: Die Tarifeckwerte nach § 32a EStG verschieben sich nach rechts, wovon besonders mittlere Einkommen profitieren.

Wie viel mehr Netto vom Brutto Sie 2027 konkret haben, hängt von Ihrem Gehalt und Ihrer Steuerklasse ab. Nutzen Sie den Rechner im Modus Brutto zu Netto oder Netto zu Brutto, schalten Sie auf das Steuerjahr 2027 und vergleichen Sie die Szenarien mit dem geltenden Recht 2026. Den aktuellen Vergleichswert für dieses Jahr finden Sie im Brutto Netto Rechner 2026; den bereits beschlossenen Stundenlohn ab 2027 im Mindestlohn-Rechner.

Hinweis: Die genannten Werte beruhen auf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026. Das BMF beziffert den Grundfreibetrag ausdrücklich nur als „voraussichtlich“; die endgültigen Beträge werden erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Die volle Entlastungswirkung entfaltet sich schrittweise bis 2028.

Häufige Fragen zum Brutto Netto Rechner 2027

Was bringt die Steuerreform 2027 netto?

Für die meisten Arbeitnehmer bringt die Reform bei gleichem Bruttogehalt rund 10 bis 40 € mehr Netto pro Monat — je nach Gehalt, Steuerklasse und Reformstufe. Kernstück sind die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € auf 1.430 € zum Ausgleich der kalten Progression. Mit dem Rechner oben sehen Sie im direkten Jahresvergleich, wie viel mehr Netto bei Ihrem konkreten Gehalt übrig bleibt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?

Das steht noch nicht fest. Das Bundesfinanzministerium nennt 12.900 € als Endstufe einer zweistufigen Anhebung bis 2028 — ausgehend von 12.348 € im Jahr 2026. Wie die beiden Stufen aufgeteilt werden, ist nicht beziffert. Unser Szenario „Stufe 1 (2027)“ modelliert deshalb die hälftige Zwischenstufe von 12.624 €, das Szenario „Vollausbau“ rechnet mit den vollen 12.900 €.

Warum rechnet dieser Rechner in Szenarien statt mit festen Werten?

Weil es für 2027 noch kein Gesetz gibt — nur einen Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026. Rechner, die einfach eine Zahl für 2027 behaupten, suggerieren eine Sicherheit, die es nicht gibt. Wir zeigen stattdessen die Bandbreite: „Ohne Reform“ als Untergrenze, „Vollausbau“ als Obergrenze und „Stufe 1“ als wahrscheinlichen Wert für den 1.1.2027. So sehen Sie, wie viel überhaupt auf dem Spiel steht.

Wie viel mehr Netto habe ich durch die Steuerreform 2027?

Das hängt stark von Ihrem Bruttogehalt, Ihrer Steuerklasse und Ihrer Familiensituation ab. Familien mit Kindern profitieren zusätzlich vom höheren Kindergeld (272 € pro Kind) und Kinderfreibetrag. Wichtig: Die steuerliche Entlastung kann teilweise durch steigende Sozialversicherungsbeiträge gemindert werden — die SV-Rechengrößen 2027 stehen noch aus. Geben Sie Ihr Bruttogehalt oben ein und vergleichen Sie die Szenarien.

Sind die Sozialabgaben 2027 schon berücksichtigt?

Nein — und das ist bewusst so. Die Beitragsbemessungsgrenzen und der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 werden erst im Herbst 2026 per Verordnung festgelegt. Alle 2027-Szenarien rechnen daher mit den amtlichen SV-Werten 2026; nur der Steuerteil variiert. Sobald die Verordnung vorliegt, wird der Rechner aktualisiert.

Welche 2027-Werte stehen bereits fest?

Der gesetzliche Mindestlohn: Die zweistufige Erhöhung auf 14,60 € brutto pro Stunde zum 1. Januar 2027 ist per Verordnung bereits beschlossen und damit geltendes Recht. Die Steuerreform dagegen ist bislang nur eine politische Einigung.

Wie funktioniert der Netto Brutto Rechner 2027?

Sie können sowohl die normale Brutto-zu-Netto-Rechnung als auch die umgekehrte Netto-zu-Brutto-Kalkulation nutzen. Schalten Sie auf das Steuerjahr 2027 und wählen Sie ein Reformszenario, um Ihre finanzielle Planung frühzeitig auf die geplante Tarifreform abzustimmen.

Gilt dieser Rechner auch für Österreich?

Nein. Dieser Brutto Netto Rechner bildet ausschließlich das deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht ab (§ 32a EStG, SGB IV/V). Für Österreich gelten ein anderer Einkommensteuertarif, andere Beitragssätze sowie zusätzlich AK-Umlage und Sonderzahlungsbesteuerung — die Ergebnisse wären dort nicht übertragbar.

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