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Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie verständliche Antworten auf alle Fragen bezüglich Ihrer Gehaltsabrechnung, Abzüge und Steuerklassen.

Vom Bruttogehalt werden Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Der Rest ist das Nettogehalt.

Brutto ist das vereinbarte Gehalt vor Abzügen, Netto ist der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto ankommt.

Ja — Steuerformeln, Freibeträge und Sozialversicherungs-Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich angepasst, auch bei gleichbleibendem Brutto.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Die Hauptabzüge sind: Lohnsteuer (Einkommensteuer), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten- (9,3 %), Kranken- (ca. 8,75 %), Pflege- (1,8 % oder 2,4 % ohne Kinder) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %).

Deutschland hat 6 Steuerklassen: I (ledig), II (Alleinerziehende), III (Verheiratete, höheres Einkommen), IV (Verheiratete, gleiches Einkommen), V (Verheiratete, geringeres Einkommen), VI (Zweiter Job). Steuerklasse III zahlt am wenigsten, VI am meisten Lohnsteuer.

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