Steuerklassen im Vergleich
Alle 6 deutschen Steuerklassen erklärt: Unterschiede, Nettogehalt-Beispiele für 2026, Steuerklassenwechsel und Tipps — auf einen Blick.
Die 6 Steuerklassen im Detail
Steuerklasse I
Ledig, geschieden, verwitwet
Die häufigste Steuerklasse. Gilt für ledige, dauerhaft getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmer. Kein erhöhter Freibetrag, keine Splitting-Vorteile.
Steuerklasse II
Alleinerziehende
Für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind (Kindergeld/Kinderfreibetrag) im Haushalt leben. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € / Jahr (2026).
Steuerklasse III
Verheiratet (Hauptverdiener)
Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit deutlich höherem Einkommen. Doppelter Grundfreibetrag — höchste monatliche Nettoauszahlung. Partner muss in Klasse V sein.
Steuerklasse IV
Verheiratet (gleiches Einkommen)
Für Eheleute oder Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen. Beide haben Steuerklasse IV. Ähnlich wie Klasse I — kein großer monatlicher Vorteil, aber wenig Nachzahlung am Ende.
Steuerklasse V
Verheiratet (Geringverdiener)
Gegenpart zu Klasse III. Kein Grundfreibetrag, hohe monatliche Steuer. Nur sinnvoll, wenn der andere Partner deutlich mehr verdient und Klasse III hat.
Steuerklasse VI
Zweiter Job / weiterer Job
Pflicht für jeden weiteren Nebenjob ab dem zweiten Arbeitgeber. Kein Grundfreibetrag, keine Pauschalen — maximale Steuerlast.
Steuerklassen III vs. IV vs. V — Nettogehalt 2026
Geschätzte monatliche Nettobeträge (Steuerklasse I, III, IV, V) bei verschiedenen Bruttogehältern. Steuerklasse I als Referenz für Alleinstehende.
| Brutto / Monat | Klasse I | Klasse III ↑ | Klasse IV | Klasse V ↓ |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.850 € | 2.075 € | 1.850 € | 1.550 € |
| 3.000 € | 2.185 € | 2.470 € | 2.185 € | 1.770 € |
| 3.500 € | 2.490 € | 2.840 € | 2.490 € | 1.990 € |
| 4.000 € | 2.790 € | 3.210 € | 2.790 € | 2.210 € |
| 5.000 € | 3.310 € | 3.870 € | 3.310 € | 2.650 € |
⚠ Schätzwerte — Einzelfall-Berechnung im Brutto-Netto-Rechner empfohlen. Ohne Kirchensteuer, Kinderfreibetrag etc.
Steuerklassenwechsel 2026
So wechseln Verheiratete die Steuerklasse
Seit 2023 können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Steuerklasse unbegrenzt oft wechseln. Früher war nur ein Wechsel pro Kalenderjahr möglich.
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden — entweder digital über ELSTER oder mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern".
Der Wechsel wirkt in der Regel ab dem nächsten Monat. Um den Wechsel noch im laufenden Jahr zu berücksichtigen, sollte der Antrag bis zum 30. November gestellt werden.
Tipp: Bei der Kombination III/V sollte unbedingt eine Steuererklärung abgegeben werden, da häufig Nachzahlungen entstehen — oder Rückerstattungen möglich sind.
Wenn Sie ledig, dauerhaft getrennt oder Alleinerziehend sind. Klasse II nur mit Kind im Haushalt.
Wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Hauptverdiener III, Geringverdiener V — sinnvoll bei >60/40-Verhältnis.
Wenn beide ähnlich viel verdienen. Vermeidet hohe Nachzahlungen, empfohlen bei annähernd gleichem Einkommen.
Häufige Fragen zu Steuerklassen
Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?
Wann lohnt sich Steuerklasse III und V?
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse IV und IV mit Faktor?
Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Steuern?
Netto für Ihre Steuerklasse berechnen
Nutzen Sie unseren präzisen Brutto-Netto-Rechner für alle 6 Steuerklassen, mit Kinderfreibetrag, Kirchensteuer und BKK-Zusatzbeitrag 2026.