Steuerklassen 2026 im Vergleich
Alle 6 deutschen Steuerklassen erklärt — und für Verheiratete die Kombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor. Mit Nettogehalt-Beispielen 2026, Steuerklassenwechsel und FAQ.
Die 6 Steuerklassen im Detail
Steuerklasse I
Ledig, geschieden, verwitwet
Die häufigste Steuerklasse. Gilt für ledige, dauerhaft getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmer. Kein erhöhter Freibetrag, keine Splitting-Vorteile.
Steuerklasse II
Alleinerziehende
Für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind (Kindergeld/Kinderfreibetrag) im Haushalt leben. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € / Jahr (2026).
Steuerklasse III
Verheiratet (Hauptverdiener)
Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit deutlich höherem Einkommen. Der Splitting-Vorteil wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt — höchste monatliche Nettoauszahlung. Der Partner ist dann in Klasse V. Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der gemeinsamen Veranlagung.
Steuerklasse IV
Verheiratet (gleiches Einkommen)
Für Eheleute oder Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen. Beide haben Steuerklasse IV. Ähnlich wie Klasse I — kein großer monatlicher Vorteil, aber wenig Nachzahlung am Ende.
Steuerklasse V
Verheiratet (Geringverdiener)
Gegenpart zu Klasse III. Kein Grundfreibetrag, hohe monatliche Steuer. Nur sinnvoll, wenn der andere Partner deutlich mehr verdient und Klasse III hat.
Steuerklasse VI
Zweiter Job / weiterer Job
Pflicht für jeden weiteren Nebenjob ab dem zweiten Arbeitgeber. Kein Grundfreibetrag, keine Pauschalen — maximale Steuerlast.
Steuerklassen III vs. IV vs. V — Nettogehalt 2026
Monatliche Nettobeträge (Steuerklasse I, III, IV, V) bei verschiedenen Bruttogehältern — berechnet mit unserem Brutto-Netto-Rechner für 2026. Steuerklasse I dient als Referenz für Alleinstehende.
| Brutto / Monat | Klasse I | Klasse III ↑ | Klasse IV | Klasse V ↓ |
|---|---|---|---|---|
| 2.500,00 € | 1.779,12 € | 1.956,25 € | 1.779,12 € | 1.699,41 € |
| 3.000,00 € | 2.067,43 € | 2.319,88 € | 2.067,43 € | 1.941,40 € |
| 3.500,00 € | 2.349,38 € | 2.640,07 € | 2.349,38 € | 2.174,17 € |
| 4.000,00 € | 2.624,98 € | 2.943,58 € | 2.624,98 € | 2.397,72 € |
| 5.000,00 € | 3.157,09 € | 3.531,22 € | 3.157,09 € | 2.817,16 € |
Berechnet nach § 32a EStG 2026 (kinderlos ab 23, ohne Kirchensteuer/Kinderfreibetrag). Die monatlichen Beträge sind vorläufige Lohnsteuer-Einbehaltungen — die endgültige Jahressteuer von Ehepaaren ist bei III/V und IV/IV gleich. Unverbindlich.
Welche Steuerklasse gilt nach der Heirat?
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft (IV/IV). Sie können danach jederzeit in eine andere Kombination wechseln. Wichtig: Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird — die tatsächliche Jahressteuer wird erst über die gemeinsame Steuererklärung ermittelt und ist bei allen Kombinationen gleich hoch.
Beide verdienen ähnlich viel. Ausgewogene monatliche Abzüge, meist keine Nachzahlung.
Ein Partner verdient deutlich mehr (Hauptverdiener III, Partner V). Mehr Netto im Monat, aber Steuererklärung meist Pflicht — es kann zu Nachzahlungen kommen.
Berücksichtigt die unterschiedlichen Einkommen schon monatlich möglichst genau und vermeidet so hohe Nachzahlungen.
Welche Kombination im Monat am meisten Netto bringt, hängt vom Einkommensverhältnis ab. Vergleichen Sie die Varianten mit echten Zahlen im Steuerklassenwechsel-Rechner.
Steuerklassenwechsel 2026
So wechseln Verheiratete die Steuerklasse
Seit 2023 können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Steuerklasse unbegrenzt oft wechseln. Früher war nur ein Wechsel pro Kalenderjahr möglich.
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden — entweder digital über ELSTER oder mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern".
Der Wechsel wirkt in der Regel ab dem nächsten Monat. Um den Wechsel noch im laufenden Jahr zu berücksichtigen, sollte der Antrag bis zum 30. November gestellt werden.
Tipp: Bei der Kombination III/V sollte unbedingt eine Steuererklärung abgegeben werden, da häufig Nachzahlungen entstehen — oder Rückerstattungen möglich sind.
Wenn Sie ledig, dauerhaft getrennt oder Alleinerziehend sind. Klasse II nur mit Kind im Haushalt.
Wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Hauptverdiener III, Geringverdiener V — sinnvoll bei >60/40-Verhältnis.
Wenn beide ähnlich viel verdienen. Vermeidet hohe Nachzahlungen, empfohlen bei annähernd gleichem Einkommen.
Häufige Fragen zu Steuerklassen
Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?
Welche Steuerklasse haben Verheiratete automatisch?
Wann lohnt sich Steuerklasse III und V?
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse IV und IV mit Faktor?
Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Steuern?
Netto für Ihre Steuerklasse berechnen
Nutzen Sie unseren präzisen Brutto-Netto-Rechner für alle 6 Steuerklassen, mit Kinderfreibetrag, Kirchensteuer und BKK-Zusatzbeitrag 2026.