Steuer-Lexikon
Alle relevanten Fachbegriffe rund um Ihr Gehalt, Steuern und Abgaben einfach und präzise auf den Punkt gebracht.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. 2026 liegt er bei 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für Verheiratete.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5 % der Einkommensteuer und wird seit 2021 nur noch von den oberen rund 10 % der Steuerzahler in voller Höhe gezahlt.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommen darüber ist beitragsfrei.
Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer-Vorauszahlung und richtet sich nach Familienstand und Erwerbssituation (Klassen I bis VI).
Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (2026). Ab 277.826 € greift die Reichensteuer von 45 %.
Sozialabgaben
Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die im Regelfall je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden.