Arbeitgeberrechner

Berechnen Sie die Lohnkosten und Nebenkosten für Arbeitgeber.

Arbeitgeberbelastung
Gesamte Lohnkosten
4.828,00 €
Brutto inkl. AG-Anteile
Bruttogehalt4.000,00 €
Arbeitgeberanteile (SV, ca. 20.7%)+ 828,00 €
Belastung Arbeitgeber4.828,00 €

Arbeitgeber-Brutto 2026: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Wer in Deutschland einen neuen Mitarbeiter einstellt, rechnet oft nur mit dem Bruttogehalt, das im Arbeitsvertrag steht. Doch das ist ein gefährlicher Trugschluss. Zusätzlich zum vereinbarten Lohn fallen für Sie als Unternehmen erheblicheLohnnebenkosten an. Mit unserem Arbeitgeberrechner 2026 verschaffen Sie sich innerhalb von Sekunden einen realistischen Überblick über die echten Gesamtkosten Ihrer Angestellten.

Das Arbeitgeberbrutto einfach erklärt

Der Betrag, den Sie am Ende des Monats wirklich für Ihr Personal aufwenden müssen, nennt sich Arbeitgeberbrutto(oder auch Gesamtarbeitgeberbelastung). Es setzt sich zusammen aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters und dem sogenannten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. In der Regel teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Kosten zur Hälfte.

Welche Lohnnebenkosten zahlt der Arbeitgeber 2026?

Zu den regulären Sozialversicherungen (ca. 20 % Aufschlag auf das Bruttogehalt) gehören:

  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Davon zahlen Sie exakt die Hälfte (7,3 %). Zusätzlich tragen Sie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
  • Rentenversicherung: Der Beitrag beträgt 18,6 % – Ihr Anteil liegt bei 9,3 %.
  • Arbeitslosenversicherung: Hier zahlen Sie 1,3 % (die Hälfte von 2,6 %).
  • Pflegeversicherung: Ihr Anteil beträgt grundsätzlich 1,7 % (in Sachsen durch Sonderregeln leicht abweichend). Den Beitragszuschlag für Kinderlose trägt der Arbeitnehmer allein.

Die versteckten Kosten: Was sind die U1, U2 und U3 Umlagen?

Neben den klassischen Sozialabgaben müssen Sie als Unternehmen zwingend an den gesetzlichen Umlageverfahren teilnehmen. Diese Kosten tragen Sie zu 100 % allein:

  • U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall): Sichert kleinere und mittlere Unternehmen ab, wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen. (Gilt nur für Unternehmen bis 30 Vollzeitmitarbeiter).
  • U2 (Mutterschaftsgeld): Finanziert die Ausfälle bei Mutterschutz und Beschäftigungsverboten. Hieran müssen sich alle Unternehmen beteiligen.
  • U3 (Insolvenzgeldumlage): Eine kleine Abgabe, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer auch bei einer Insolvenz ihres Arbeitgebers bezahlt werden.

Warum ein Arbeitgeberrechner für die Personalplanung unerlässlich ist

Egal, ob Sie ein Startup gründen oder Ihr mittelständisches Unternehmen erweitern: Falsch kalkulierte Personalkosten können schnell die Liquidität gefährden. Nutzen Sie diesen Rechner, bevor Sie Gehaltsverhandlungen führen. Tipp: Vergessen Sie bei Ihrer internen Kalkulation nicht die indirekten Kosten wie Urlaubstage,Weihnachtsgeld, Berufsgenossenschaft, Arbeitsplatzausstattung und Weiterbildung.