| Ziel-Nettogehalt | 2.500,03 € |
| Lohnsteuer | + 478,50 € |
| Krankenversicherung | + 305,39 € |
| Rentenversicherung | + 350,64 € |
| Arbeitslosenversicherung | + 49,01 € |
| Pflegeversicherung | + 86,72 € |
| Notwendiges Brutto | 3.770,29 € |
Wie funktioniert der Netto-Brutto-Rechner?
Der Netto-Brutto-Rechner berechnet das notwendige Bruttogehalt, das Sie benötigen, um ein bestimmtes Nettogehalt zu erhalten. Im Gegensatz zum klassischen Brutto-Netto-Rechner erfolgt hier die Rückrechnung – ideal für Gehaltsverhandlungen und Jobangebote.
Wunschnetto eingeben
Geben Sie den monatlichen oder jährlichen Nettobetrag ein, den Sie nach Hause nehmen möchten.
Persönliche Daten auswählen
Wählen Sie Ihre Steuerklasse, Bundesland, Anzahl der Kinderfreibeträge und ob Kirchensteuer anfällt.
Bruttogehalt ablesen
Der Rechner ermittelt sofort das erforderliche Bruttogehalt inklusive einer detaillierten Aufschlüsselung aller Abzüge.
Typische Abzüge beim Bruttolohn 2026
Das Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (nur für Besserverdienende), Kirchensteuer (optional) und Sozialversicherungsbeiträge.
| Abzugsart | Beitragssatz 2026 | Träger |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (∅ 1,7 %) | je 50 % AN / AG |
| Rentenversicherung | 18,6 % | je 50 % AN / AG |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | je 50 % AN / AG |
| Pflegeversicherung | 3,4 % (+ 0,6 % kinderlos) | je 50 % AN / AG |
| Lohnsteuer | progressiv (0–45 %) | Arbeitnehmer |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer nur Spitzenverdiener | Arbeitnehmer |
💡 Hinweis: Seit 2021 zahlen rund 90 % aller Arbeitnehmer keinen Solidaritätszuschlag mehr. Nur Einkommen oberhalb bestimmter Freigrenzen sind betroffen.
Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse hat den größten Einfluss auf Ihr Nettogehalt. Hier sehen Sie, welche Klasse für welche Lebenssituation gilt:
Klasse I
Ledig, geschieden oder verwitwet ohne Kinder. Standardabzüge gelten.
Klasse III
Verheiratete mit höherem Einkommen. Geringste Steuerbelastung, höchstes Netto.
Klasse IV
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide Partner gleichgestellt.
Klasse II
Alleinerziehende. Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich wird angerechnet.
Netto-Brutto-Beispiele 2026 (Steuerklasse I, West)
| Wunsch-Netto / Monat | Erforderliches Brutto | Abgabenquote (ca.) |
|---|---|---|
| 1.500 € | ca. 2.050 € | ~27 % |
| 2.000 € | ca. 2.800 € | ~29 % |
| 2.500 € | ca. 3.770 € | ~34 % |
| 3.000 € | ca. 4.650 € | ~35 % |
| 4.000 € | ca. 6.400 € | ~37 % |
| 5.000 € | ca. 8.200 € | ~39 % |
*Richtwerte ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibeträge. Stand: 2026.
Häufige Fragen (FAQ)
Das Bruttogehalt ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird – nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. In Deutschland beträgt die Differenz je nach Steuerklasse und Einkommen typischerweise 30–45 %.
Immer dann, wenn Sie in Gehaltsverhandlungen ein konkretes Nettobetrag im Kopf haben und wissen möchten, wie hoch das Bruttoangebot mindestens sein muss. Auch bei Jobangeboten aus dem Ausland oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit ist die Rückrechnung enorm hilfreich.
Für ein Netto von 2.500 € im Monat benötigen Sie in Steuerklasse I (ledig, Westdeutschland) ein Bruttogehalt von rund 3.770 €. In Steuerklasse III (verheiratet, Partner ohne Einkommen) reduziert sich das notwendige Brutto deutlich. Nutzen Sie den Rechner für eine genaue Berechnung basierend auf Ihrer persönlichen Situation.
Die Unterschiede zwischen Ost und West bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung werden stufenweise abgebaut und sind bis 2027 vollständig angeglichen. Unser Rechner nutzt immer die aktuellsten gesetzlichen Vorgaben für Ihr Bundesland.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer). Sie senkt das Netto spürbar – bei einem Bruttogehalt von 3.770 € kann sie rund 30–50 € pro Monat ausmachen.
Kinderfreibeträge reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt prüft automatisch bei der Steuererklärung, ob die Auszahlung von Kindergeld oder die Anwendung des Kinderfreibetrags (Günstigerprüfung) für Sie finanziell vorteilhafter ist.
Ja, der Netto-Brutto-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Die Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser – es werden keinerlei persönliche Daten gespeichert oder an externe Server übermittelt.
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