| Arbeitsausfall | 57 % |
| Pauschaliertes Netto (Soll) | 2.625,00 € |
| Pauschaliertes Netto (Ist) | 1.125,00 € |
| Verfügbares Gesamt-Netto | 2.130,00 € |
Kurzarbeitergeld 2026: Wie viel bleibt Ihnen am Monatsende?
Wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten oder Lieferketten abreißen, greifen sie oft zu einem bewährten deutschen Kriseninstrument: der Kurzarbeit. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das weniger Arbeitsstunden – und leider auch weniger Gehalt. Um den finanziellen Ausfall abzufedern, zahlt die Bundesagentur für Arbeit das sogenannte Kurzarbeitergeld (KUG).
Mit unserem Kurzarbeitergeld Rechner 2026 sehen Sie sofort, wie viel von Ihrem ursprünglichen Einkommen Ihnen tatsächlich erhalten bleibt, wenn Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit anmeldet.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?
Das Prinzip ist relativ simpel: Die Arbeitsagentur gleicht einen großen Teil des Gehalts aus, das Ihnen durch die verkürzte Arbeitszeit entgeht (die sogenannte Nettoentgeltdifferenz). Es ersetzt jedoch nicht 100 % Ihres alten Gehalts.
- Ohne Kinder (60 %): Sie erhalten 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, das Ihnen durch die Kurzarbeit fehlt.
- Mit Kindern (67 %): Wenn Sie oder Ihr Ehepartner mindestens einen Kinderfreibetrag von 0,5 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben (oder Kindergeld beziehen), erhöht sich Ihr Anspruch auf 67 %.
Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber berechnet, kostenlos vorgestreckt und dann mit Ihrem (reduzierten) regulären Gehalt zusammen an Sie überwiesen.
Vorsicht vor der Steuerfalle: Der Progressionsvorbehalt
Einer der größten Irrtümer rund um das Kurzarbeitergeld ist, dass man damit nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun hätte. Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist zwar im Moment der Auszahlung steuerfrei, aber es unterliegt dem berüchtigten Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet: Das Finanzamt rechnet am Jahresende Ihr reguläres Gehalt und das steuerfreie Kurzarbeitergeld zusammen, um Ihren persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Dieser nun höhere Steuersatz wird dann rückwirkend auf Ihr reguläres Gehalt angewendet.
Die Folge: Wer im Kalenderjahr 2026 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist gesetzlich verpflichtet, im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Legen Sie sich unbedingt ein kleines finanzielles Polster an, denn in sehr vielen Fällen fordert das Finanzamt hier eine saftige Steuernachzahlung!