Pendlerpauschale Rechner 2026

Ermitteln Sie schnell und einfach Ihre steuerliche Ersparnis durch die täglichen Fahrtkosten zur Arbeit.

Pendlerpauschale Berechnung
Entfernungspauschale
2.156,00 €
Absetzbarer Betrag / Jahr

Pendlerpauschale 2026: Holen Sie sich Ihr Fahrgeld zurück

Der tägliche Weg zur Arbeit kostet Zeit und vor allem viel Geld – egal, ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Zug, dem Bus oder sogar mit dem Fahrrad pendeln. Der Staat greift Ihnen hier jedoch unter die Arme. Über die sogenannte Entfernungspauschale (oft einfach Pendlerpauschale genannt) können Sie diese Kosten in Ihrer jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Mit unserem Pendlerpauschale Rechner 2026 ermitteln Sie sofort, welchen Betrag Sie beim Finanzamt geltend machen können.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Das Finanzamt rechnet bei der Entfernungspauschale streng nach Kilometern, unabhängig davon, wie viel Ihr Ticket oder der Sprit tatsächlich gekostet hat. Dabei gibt es eine wichtige Staffelung:

  • Bis zum 20. Kilometer: Für die ersten 20 Kilometer Ihrer einfachen Wegstrecke können Sie 30 Cent pro Kilometer absetzen.
  • Ab dem 21. Kilometer: Für jeden weiteren Kilometer gibt es den erhöhten Satz von 38 Cent (diese Regelung wurde speziell für Fernpendler eingeführt).

Ganz wichtig: Es wird immer nur die einfache Strecke abgerechnet, also nur der Hinweg! Wer 15 km zur Arbeit fährt (insgesamt 30 km hin und zurück), darf für die Berechnung nur die 15 km ansetzen.

Welches Verkehrsmittel darf ich nutzen?

Das ist das Schöne an der Pendlerpauschale: Sie ist verkehrsmittelunabhängig! Es spielt für das Finanzamt überhaupt keine Rolle, ob Sie einen sparsamen Diesel fahren, einen teuren SUV, die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, einer Fahrgemeinschaft angehören oder sich jeden Morgen sportlich auf das Fahrrad schwingen. Der absetzbare Betrag ist immer exakt gleich.