| Bruttoverdienst | 556,00 € |
| Nettoverdienst | 556,00 € |
Minijob Rechner 2026: Verdienen Sie abgabenfrei dazu?
Der Minijob (im Amtsdeutsch oft als geringfügige Beschäftigung bezeichnet) ist in Deutschland ein absoluter Dauerbrenner. Über 7 Millionen Menschen bessern sich 2026 als Minijobber ihr monatliches Einkommen auf – egal ob Schüler, Studenten, Rentner oder als Nebenverdienst zum Hauptjob. Der Grund für diese enorme Beliebtheit ist simpel: Für Arbeitnehmer bleibt das Bruttogehalt brutto gleich netto!
Doch wie hoch ist die aktuelle Verdienstgrenze genau? Welche Abgaben zahlt eigentlich der Arbeitgeber im Hintergrund? Und was passiert, wenn Sie versehentlich mehr verdienen? Unser Minijob Rechner 2026 liefert Ihnen in Sekunden Klarheit. Für offizielle rechtliche Rückfragen ist die Minijob-Zentrale die zentrale Anlaufstelle.
Die magische Verdienstgrenze 2026: Ab wann ist es kein Minijob mehr?
Die starre 450-Euro-Grenze gehört der Vergangenheit an. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Faustformel des Gesetzgebers lautet: Mindestlohn × 130 Arbeitsstunden ÷ 3 Monate = Monatsgrenze.
Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro im Jahr 2024 lag die Grenze bei 538 Euro. Da der Mindestlohn 2026 auf 12,82 Euro steigt, klettert auch die Minijob-Grenze automatisch auf exakt 556 Euro pro Monat.
Was zahlt der Arbeitgeber? (Lohnnebenkosten-Check 2026)
Während Sie als Minijobber Ihr Geld brutto für netto bekommen, wird der Minijob für Ihren Arbeitgeber ordentlich besteuert. Er führt pauschale Beiträge an die Knappschaft ab:
| Abgabe | Pauschaler Satz | Träger |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13,0 % | Arbeitgeber |
| Rentenversicherung | 15,0 % | Arbeitgeber |
| Pauschalsteuer | 2,0 % | Arbeitgeber |
| Umlage U1 (Lohnfortzahlung) | 0,9 % | Arbeitgeber |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | 0,3 % | Arbeitgeber |
| Insolvenzgeldumlage | 0,12 % | Arbeitgeber |
| Gesamt-Abgabenlast | ca. 31,3 % | Arbeitgeber |
Rentenversicherung: Aufstocken oder befreien lassen?
Einer der wenigen Abzüge, die Sie als Arbeitnehmer betreffen könnten, ist die Rentenversicherung. Grundsätzlich sind Minijobs rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6 %, da der Arbeitgeber 15 % übernimmt).
Unser Rat: Sie können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Doch für nur wenige Euro im Monat erwerben Sie mit der vollen Beitragszahlung (18,6 %) vollwertige Rentenpunkte, Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten, Reha-Leistungen und verkürzen Ihre Wartezeit. Oft lohnt sich das Aufstocken!
Häufige Fragen aus der Praxis
Gibt es eine maximale Stundenzahl für Minijobber?
Nein. Das Gesetz kennt nur eine Verdienstgrenze (556 Euro), keine feste Stundenobergrenze. Rein rechnerisch dürfen Sie bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (12,82 Euro/h) nicht mehr als ca. 43 Stunden im Monat arbeiten, da Sie sonst die Gehaltsgrenze überschreiten.
Was passiert, wenn ich ausnahmsweise mehr als 556 Euro verdiene?
Keine Panik! Der Gesetzgeber erlaubt ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze für bis zu zwei Monate innerhalb von zwölf Monaten. Dauerhaftes Überschreiten führt Sie jedoch direkt in die Midijob-Zone (Gleitzone), in der Sie voll sozialversicherungspflichtig werden.
Muss ich den Minijob in meiner Steuererklärung angeben?
Zahlt Ihr Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer (was die absolute Regel ist), ist die Sache erledigt. Der Minijob muss in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden.
Haben Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Ja, Minijobber sind rechtlich ganz normale Teilzeitarbeitnehmer! Das Bundesurlaubsgesetz garantiert Ihnen bezahlten Erholungsurlaub. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 gesetzliche Urlaubstage. Arbeiten Sie nur an zwei Tagen pro Woche, stehen Ihnen 8 Tage zu.