Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze keine feste Zahl mehr, die die Politik gelegentlich anpasst, sondern eine dynamische Größe, die automatisch mit dem Mindestlohn steigt. Das erspart Beschäftigten die Sorge, bei jeder Mindestlohnerhöhung Stunden kürzen zu müssen.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
| Jahr | Mindestlohn | Minijob-Grenze / Monat | Minijob-Grenze / Jahr |
|---|---|---|---|
| 2025 | 12,82 € | 556 € | 6.672 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € | 7.236 € |
| 2027 | 14,60 € | 633 € | 7.596 € |
Beide Erhöhungen sind bereits beschlossen und treten automatisch in Kraft — es ist kein Antrag und keine neue Vereinbarung nötig. Der Arbeitgeber muss die Grenze allerdings aktiv in der Lohnabrechnung berücksichtigen.
Die Formel dahinter
Die Grenze ergibt sich aus § 8 Abs. 1a SGB IV:
Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro
Für 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €.
Für 2027: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 € → aufgerundet 633 €.
Die Zahl 130 steht für eine unterstellte Wochenarbeitszeit von 10 Stunden über durchschnittlich 4,33 Wochen im Monat, hochgerechnet auf drei Monate. Praktisch heißt das: Bei Mindestlohn bleiben rund 43 Arbeitsstunden im Monat möglich — und dieser Wert bleibt konstant, egal wie oft der Mindestlohn steigt. Genau das war das Ziel der Reform.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Die zulässige Stundenzahl hängt vom Stundenlohn ab, nicht von einer festen Obergrenze:
| Stundenlohn | maximale Stunden / Monat (2026) |
|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | ca. 43,3 Stunden |
| 15,00 € | ca. 40,2 Stunden |
| 18,00 € | ca. 33,5 Stunden |
| 25,00 € | ca. 24,1 Stunden |
Wer besser bezahlt wird, darf entsprechend weniger arbeiten. Den genauen Wert für Ihren Stundenlohn rechnet der Minijob-Rechner aus.
Was passiert beim Überschreiten der Grenze?
Entscheidend ist nicht der einzelne Monat, sondern die Jahresbetrachtung. Maßgeblich sind 7.236 € im Kalenderjahr (2026). Schwankende Monatsverdienste sind also unproblematisch, solange die Jahressumme stimmt.
Gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten
Die Grenze darf in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zwölfmonatszeitraum überschritten werden, wenn das unvorhersehbar war — etwa als Krankheitsvertretung. Gedeckelt ist das bei maximal dem Doppelten der Monatsgrenze, 2026 also 1.206 € im betroffenen Monat. Der Minijob-Status bleibt dann erhalten.
Nicht als unvorhersehbar gilt: geplante Mehrarbeit im Weihnachtsgeschäft, eine vereinbarte Sonderzahlung oder saisonal absehbare Spitzen.
Dauerhaftes Überschreiten
Steigt der regelmäßige Verdienst über 603 €, wird aus dem Minijob ein Midijob im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €). Dann gilt:
- volle Sozialversicherungspflicht — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,
- aber ein reduzierter Arbeitnehmeranteil, der an der unteren Grenze bei nahezu null beginnt und bis 2.000 € gleitend auf den vollen Satz ansteigt,
- voller Versicherungsschutz inklusive Krankengeld- und Arbeitslosengeldanspruch.
Der Übergangsbereich ist bewusst so konstruiert, dass sich Mehrarbeit lohnt: Bei 620 € brutto bleibt fast alles netto übrig. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt der Midijob-Rechner.
Was Sie im Minijob zahlen — und was nicht
| Abgabe | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 0 % | 13 % pauschal |
| Rentenversicherung | 3,6 % (befreibar) | 15 % pauschal |
| Lohnsteuer | 0 % bei Pauschalversteuerung | 2 % pauschal |
| Umlagen U1/U2/Insolvenzgeld | 0 % | ca. 1,7 % |
Faktisch bleibt vom Minijob-Verdienst also fast alles übrig — abgesehen vom Rentenversicherungsanteil von 3,6 %, von dem Sie sich befreien lassen können.
Rentenversicherung: befreien oder nicht?
Der Eigenanteil von 3,6 % kostet bei 603 € rund 21,71 € im Monat. Dafür bekommen Sie:
- vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die Wartezeit,
- Anspruch auf Erwerbsminderungsrente,
- Zugang zu Reha-Leistungen und Riester-Förderung.
Besonders für Menschen, die noch keine 5 Jahre Beitragszeit haben, oder für die der Erwerbsminderungsschutz relevant ist, lohnt sich der Verzicht auf die Befreiung fast immer. Wer nur nebenbei etwas dazuverdient und anderweitig abgesichert ist, kann den Antrag beim Arbeitgeber stellen — die Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer des Minijobs und ist nicht widerrufbar.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Mehrere Minijobs sind erlaubt, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Wer bei zwei Arbeitgebern je 400 € verdient, liegt mit 800 € über der Grenze — beide Jobs werden dann sozialversicherungspflichtig.
Eine Sonderregel gilt neben einer Hauptbeschäftigung: Ein Minijob bleibt daneben abgabenfrei. Jeder weitere wird der Hauptbeschäftigung zugerechnet und voll verbeitragt. Wichtig: Steuerlich landet der zweite Minijob in Steuerklasse VI, wenn er nicht pauschal versteuert wird — dort sind die Abzüge besonders hoch.
Was sich sonst noch lohnt zu wissen
- Urlaubsanspruch: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub — anteilig zur Arbeitszeit, mindestens vier Wochen im Jahr bezogen auf die individuellen Arbeitstage.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: gilt uneingeschränkt, bis zu sechs Wochen.
- Feiertagsvergütung: Fällt ein regulärer Arbeitstag auf einen Feiertag, muss er bezahlt werden.
- Kündigungsschutz: gilt wie bei allen Arbeitnehmern.
- Aufzeichnungspflicht: Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren.
Für Studierende, Rentner und Empfänger von Sozialleistungen gelten zusätzliche Besonderheiten — etwa Anrechnungsregeln beim Bürgergeld oder Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch.
