Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Grund ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Wer als Minijobber oder Arbeitgeber betroffen ist, findet hier alle Zahlen, die genaue Berechnung und was sich sonst noch ändert.
Kurz & knapp: 603 € / Monat · 7.236 € / Jahr · max. ca. 10 Std./Woche bei Mindestlohn · gültig seit 1. Januar 2026
Minijob-Grenze 2025 vs. 2026 im Vergleich
| 2025 | 2026 | |
|---|---|---|
| Monatliche Verdienstgrenze | 556 € | 603 € |
| Jährliche Verdienstgrenze | 6.672 € | 7.236 € |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 12,82 €/Std. | 13,90 €/Std. |
| Max. Stunden/Monat bei Mindestlohn | ~43,4 Std. | ~43,4 Std. |
Die Erhöhung um 47 Euro entspricht exakt der prozentualen Steigerung des Mindestlohns (+8,5 %). Wichtig: Wer bereits einen Minijob hat, bekommt durch die neue Grenze nicht automatisch mehr Gehalt – nur wer exakt zum Mindestlohn beschäftigt ist, muss angepasst werden.
Wie wird die Minijob-Grenze berechnet?
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze fest an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel dahinter:
Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate
13,90 € × 10 × 52 ÷ 12 = 602,83 € → aufgerundet auf 603 €
Dahinter steckt ein einfacher Gedanke des Gesetzgebers: Ein Minijobber soll bei Mindestlohn weiterhin rund 10 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne aus dem Minijob-Status herauszufallen. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Grenze – ganz ohne neuen Gesetzesbeschluss.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Die zulässige Stundenzahl hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab:
| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat | Entspricht ca. |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | ~43,4 Std. | 10 Std./Woche |
| 15,00 € | ~40,2 Std. | 9,3 Std./Woche |
| 18,00 € | ~33,5 Std. | 7,7 Std./Woche |
| 20,00 € | ~30,15 Std. | 7 Std./Woche |
Es gibt keine starre gesetzliche Stundenbegrenzung – entscheidend ist allein, dass der monatliche Durchschnittsverdienst 603 Euro nicht überschreitet. Wer unregelmäßig arbeitet, kann die Stunden also flexibel über die Monate verteilen, solange der Jahresschnitt passt.
Minijob-Grenze überschritten – was dann?
Ein einmaliges, nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt – zum Beispiel bei einer kurzfristigen Krankheitsvertretung.
Wichtig: Überschreiten ist maximal zwei Kalendermonate innerhalb eines rückwirkenden Zeitjahres zulässig. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens 1.206 Euro betragen (das Doppelte der Grenze). Insgesamt sind so bis zu 8.442 Euro im Jahr möglich, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Wird die Grenze regelmäßig oder öfter überschritten, gilt ab diesem Zeitpunkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – mit vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen.
Minijob vs. Midijob-Grenze 2026
Direkt oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der sogenannte Übergangsbereich (Midijob):
| Bereich | Verdienst 2026 | Sozialabgaben |
|---|---|---|
| Minijob | bis 603,00 € | keine (pauschal vom Arbeitgeber) |
| Midijob / Übergangsbereich | 603,01 € – 2.000,00 € | reduziert, gleitend ansteigend |
| Reguläre Beschäftigung | ab 2.000,01 € | voll |
Im Midijob-Bereich zahlt man reduzierte Beiträge, ist aber voll sozialversicherungspflichtig – inklusive Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Das ist besonders für Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger relevant, die mehr als einen Minijob, aber noch keine Vollzeitstelle anstreben.
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- Ehrenamtspauschale: steigt von 840 € auf 960 € pro Jahr
- Übungsleiterfreibetrag: steigt von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr – beide zusätzlich zum Minijob-Verdienst steuerfrei möglich
- Rentenversicherungspflicht: Ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen – bisher war das nicht möglich
Ausblick: Minijob-Grenze 2027
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 weiter an. Dadurch wird auch die Minijob-Grenze voraussichtlich erneut angehoben – auf rund 633 Euro monatlich. Wer jetzt schon plant, sollte diese Entwicklung im Hinterkopf behalten, insbesondere bei unbefristeten Minijob-Verträgen.
Fazit: Was Minijobber 2026 wissen müssen
Die Minijob-Grenze 2026 bringt für rund sieben Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland mehr finanziellen Spielraum: 47 Euro mehr im Monat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wer bei Mindestlohn beschäftigt ist, kann weiterhin rund 10 Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend ist, den Überblick über die neue 603-Euro-Grenze zu behalten – besonders bei mehreren Minijobs oder schwankenden Arbeitszeiten, wo eine Jahresbetrachtung nötig ist. Mit dem Brutto-Netto-Rechner lässt sich in wenigen Sekunden prüfen, wie sich der eigene Verdienst zur neuen Grenze verhält.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Stand: Januar 2026.
