Job & Sonderfälle

Minijob-Grenze 2026: 603 € — und ab 2027 schon 633 €

603 € im Monat sind 2026 im Minijob drin, ab Januar 2027 sind es 633 €. Die Grenze ist fest an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit — inklusive der Frage, was bei gelegentlichem Überschreiten passiert.

Redaktion BruttoNettoCalculator
5 Min. Lesezeit
Ratgeber
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Minijob-Grenze 2026: 603 € — und ab 2027 schon 633 €
Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 steigt sie auf 633 € monatlich (7.596 € jährlich). Grund ist die dynamische Kopplung an den Mindestlohn: Die Grenze entspricht dem Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet — bei 13,90 € ergibt das 603 €, bei 14,60 € im Jahr 2027 dann 633 €.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Minijob-Grenze 2026
603 € / Monat · 7.236 € / Jahr
Minijob-Grenze 2027
633 € / Monat · 7.596 € / Jahr
Mindestlohn 2026 / 2027
13,90 € / 14,60 € pro Stunde
Formel
Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet
Arbeitszeit bei Mindestlohn
ca. 43 Stunden / Monat
Übergangsbereich (Midijob)
603,01 € – 2.000 €

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze keine feste Zahl mehr, die die Politik gelegentlich anpasst, sondern eine dynamische Größe, die automatisch mit dem Mindestlohn steigt. Das erspart Beschäftigten die Sorge, bei jeder Mindestlohnerhöhung Stunden kürzen zu müssen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

JahrMindestlohnMinijob-Grenze / MonatMinijob-Grenze / Jahr
202512,82 €556 €6.672 €
202613,90 €603 €7.236 €
202714,60 €633 €7.596 €

Beide Erhöhungen sind bereits beschlossen und treten automatisch in Kraft — es ist kein Antrag und keine neue Vereinbarung nötig. Der Arbeitgeber muss die Grenze allerdings aktiv in der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Die Formel dahinter

Die Grenze ergibt sich aus § 8 Abs. 1a SGB IV:

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro

Für 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €.
Für 2027: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 € → aufgerundet 633 €.

Die Zahl 130 steht für eine unterstellte Wochenarbeitszeit von 10 Stunden über durchschnittlich 4,33 Wochen im Monat, hochgerechnet auf drei Monate. Praktisch heißt das: Bei Mindestlohn bleiben rund 43 Arbeitsstunden im Monat möglich — und dieser Wert bleibt konstant, egal wie oft der Mindestlohn steigt. Genau das war das Ziel der Reform.

Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Die zulässige Stundenzahl hängt vom Stundenlohn ab, nicht von einer festen Obergrenze:

Stundenlohnmaximale Stunden / Monat (2026)
13,90 € (Mindestlohn)ca. 43,3 Stunden
15,00 €ca. 40,2 Stunden
18,00 €ca. 33,5 Stunden
25,00 €ca. 24,1 Stunden

Wer besser bezahlt wird, darf entsprechend weniger arbeiten. Den genauen Wert für Ihren Stundenlohn rechnet der Minijob-Rechner aus.

Was passiert beim Überschreiten der Grenze?

Entscheidend ist nicht der einzelne Monat, sondern die Jahresbetrachtung. Maßgeblich sind 7.236 € im Kalenderjahr (2026). Schwankende Monatsverdienste sind also unproblematisch, solange die Jahressumme stimmt.

Gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten

Die Grenze darf in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zwölfmonatszeitraum überschritten werden, wenn das unvorhersehbar war — etwa als Krankheitsvertretung. Gedeckelt ist das bei maximal dem Doppelten der Monatsgrenze, 2026 also 1.206 € im betroffenen Monat. Der Minijob-Status bleibt dann erhalten.

Nicht als unvorhersehbar gilt: geplante Mehrarbeit im Weihnachtsgeschäft, eine vereinbarte Sonderzahlung oder saisonal absehbare Spitzen.

Dauerhaftes Überschreiten

Steigt der regelmäßige Verdienst über 603 €, wird aus dem Minijob ein Midijob im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €). Dann gilt:

  • volle Sozialversicherungspflicht — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,
  • aber ein reduzierter Arbeitnehmeranteil, der an der unteren Grenze bei nahezu null beginnt und bis 2.000 € gleitend auf den vollen Satz ansteigt,
  • voller Versicherungsschutz inklusive Krankengeld- und Arbeitslosengeldanspruch.

Der Übergangsbereich ist bewusst so konstruiert, dass sich Mehrarbeit lohnt: Bei 620 € brutto bleibt fast alles netto übrig. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt der Midijob-Rechner.

Was Sie im Minijob zahlen — und was nicht

AbgabeArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung0 %13 % pauschal
Rentenversicherung3,6 % (befreibar)15 % pauschal
Lohnsteuer0 % bei Pauschalversteuerung2 % pauschal
Umlagen U1/U2/Insolvenzgeld0 %ca. 1,7 %

Faktisch bleibt vom Minijob-Verdienst also fast alles übrig — abgesehen vom Rentenversicherungsanteil von 3,6 %, von dem Sie sich befreien lassen können.

Rentenversicherung: befreien oder nicht?

Der Eigenanteil von 3,6 % kostet bei 603 € rund 21,71 € im Monat. Dafür bekommen Sie:

  • vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die Wartezeit,
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente,
  • Zugang zu Reha-Leistungen und Riester-Förderung.

Besonders für Menschen, die noch keine 5 Jahre Beitragszeit haben, oder für die der Erwerbsminderungsschutz relevant ist, lohnt sich der Verzicht auf die Befreiung fast immer. Wer nur nebenbei etwas dazuverdient und anderweitig abgesichert ist, kann den Antrag beim Arbeitgeber stellen — die Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer des Minijobs und ist nicht widerrufbar.

Mehrere Minijobs gleichzeitig

Mehrere Minijobs sind erlaubt, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Wer bei zwei Arbeitgebern je 400 € verdient, liegt mit 800 € über der Grenze — beide Jobs werden dann sozialversicherungspflichtig.

Eine Sonderregel gilt neben einer Hauptbeschäftigung: Ein Minijob bleibt daneben abgabenfrei. Jeder weitere wird der Hauptbeschäftigung zugerechnet und voll verbeitragt. Wichtig: Steuerlich landet der zweite Minijob in Steuerklasse VI, wenn er nicht pauschal versteuert wird — dort sind die Abzüge besonders hoch.

Was sich sonst noch lohnt zu wissen

  • Urlaubsanspruch: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub — anteilig zur Arbeitszeit, mindestens vier Wochen im Jahr bezogen auf die individuellen Arbeitstage.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: gilt uneingeschränkt, bis zu sechs Wochen.
  • Feiertagsvergütung: Fällt ein regulärer Arbeitstag auf einen Feiertag, muss er bezahlt werden.
  • Kündigungsschutz: gilt wie bei allen Arbeitnehmern.
  • Aufzeichnungspflicht: Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren.

Für Studierende, Rentner und Empfänger von Sozialleistungen gelten zusätzliche Besonderheiten — etwa Anrechnungsregeln beim Bürgergeld oder Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch.

#Minijob#Mindestlohn#Midijob#Verdienstgrenze#Sozialversicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?+

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat und 7.236 € im Kalenderjahr. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € multipliziert mit 130 und geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.

?Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?+

Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat, also 7.596 € im Jahr. Grund ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 € pro Stunde. Die Anpassung erfolgt automatisch.

?Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?+

Bei Mindestlohn von 13,90 € sind es 2026 rund 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn sinkt die zulässige Stundenzahl entsprechend — bei 18 € Stundenlohn sind es etwa 33,5 Stunden, bei 25 € rund 24 Stunden.

?Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?+

Maßgeblich ist die Jahresgrenze von 7.236 €. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zwölfmonatszeitraum erlaubt, maximal bis 1.206 € im jeweiligen Monat. Bei dauerhaftem Überschreiten wird der Job zum sozialversicherungspflichtigen Midijob im Übergangsbereich bis 2.000 €.

?Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?+

Grundsätzlich ja, 3,6 % Eigenanteil — bei 603 € sind das rund 21,71 € im Monat. Sie können sich davon auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Dann entfallen aber auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Leistungen und die Riester-Förderung.

?Darf ich mehrere Minijobs haben?+

Ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet und dürfen zusammen die Grenze von 603 € nicht überschreiten. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob abgabenfrei; jeder weitere wird der Hauptbeschäftigung zugerechnet.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 22. August 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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