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Minijob & Gehalt

Minijob-Grenze 2026: Warum sie jetzt bei 603 Euro liegt

Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich. Wir erklären die neue Berechnung, Stunden-Limits und was Minijobber jetzt wissen müssen.

Redaktion BruttoNettoCalculator
·Aktualisiert: 11. Juli 2026
4 min read
Ratgeber
Geprüft von:
Dr. Thomas WeberDr. Thomas Weber(Dipl.-Kfm., Steuerberater & Lohnrecht-Spezialist)Zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026
Minijob-Grenze 2026: Taschenrechner mit Euro-Münzen und Gehaltsabrechnung
Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich.
Inhaltsverzeichnis

Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Grund ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Wer als Minijobber oder Arbeitgeber betroffen ist, findet hier alle Zahlen, die genaue Berechnung und was sich sonst noch ändert.

Kurz & knapp: 603 € / Monat · 7.236 € / Jahr · max. ca. 10 Std./Woche bei Mindestlohn · gültig seit 1. Januar 2026

Minijob-Grenze 2025 vs. 2026 im Vergleich

20252026
Monatliche Verdienstgrenze556 €603 €
Jährliche Verdienstgrenze6.672 €7.236 €
Gesetzlicher Mindestlohn12,82 €/Std.13,90 €/Std.
Max. Stunden/Monat bei Mindestlohn~43,4 Std.~43,4 Std.

Die Erhöhung um 47 Euro entspricht exakt der prozentualen Steigerung des Mindestlohns (+8,5 %). Wichtig: Wer bereits einen Minijob hat, bekommt durch die neue Grenze nicht automatisch mehr Gehalt – nur wer exakt zum Mindestlohn beschäftigt ist, muss angepasst werden.

Wie wird die Minijob-Grenze berechnet?

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze fest an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel dahinter:

Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate
13,90 € × 10 × 52 ÷ 12 = 602,83 € → aufgerundet auf 603 €

Dahinter steckt ein einfacher Gedanke des Gesetzgebers: Ein Minijobber soll bei Mindestlohn weiterhin rund 10 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne aus dem Minijob-Status herauszufallen. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Grenze – ganz ohne neuen Gesetzesbeschluss.

Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?

Die zulässige Stundenzahl hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab:

StundenlohnMax. Stunden/MonatEntspricht ca.
13,90 € (Mindestlohn)~43,4 Std.10 Std./Woche
15,00 €~40,2 Std.9,3 Std./Woche
18,00 €~33,5 Std.7,7 Std./Woche
20,00 €~30,15 Std.7 Std./Woche

Es gibt keine starre gesetzliche Stundenbegrenzung – entscheidend ist allein, dass der monatliche Durchschnittsverdienst 603 Euro nicht überschreitet. Wer unregelmäßig arbeitet, kann die Stunden also flexibel über die Monate verteilen, solange der Jahresschnitt passt.

Minijob-Grenze überschritten – was dann?

Ein einmaliges, nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt – zum Beispiel bei einer kurzfristigen Krankheitsvertretung.

Wichtig: Überschreiten ist maximal zwei Kalendermonate innerhalb eines rückwirkenden Zeitjahres zulässig. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens 1.206 Euro betragen (das Doppelte der Grenze). Insgesamt sind so bis zu 8.442 Euro im Jahr möglich, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Wird die Grenze regelmäßig oder öfter überschritten, gilt ab diesem Zeitpunkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – mit vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen.

Minijob vs. Midijob-Grenze 2026

Direkt oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der sogenannte Übergangsbereich (Midijob):

BereichVerdienst 2026Sozialabgaben
Minijobbis 603,00 €keine (pauschal vom Arbeitgeber)
Midijob / Übergangsbereich603,01 € – 2.000,00 €reduziert, gleitend ansteigend
Reguläre Beschäftigungab 2.000,01 €voll

Im Midijob-Bereich zahlt man reduzierte Beiträge, ist aber voll sozialversicherungspflichtig – inklusive Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Das ist besonders für Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger relevant, die mehr als einen Minijob, aber noch keine Vollzeitstelle anstreben.

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Was ändert sich 2026 sonst noch für Minijobber?

  • Ehrenamtspauschale: steigt von 840 € auf 960 € pro Jahr
  • Übungsleiterfreibetrag: steigt von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr – beide zusätzlich zum Minijob-Verdienst steuerfrei möglich
  • Rentenversicherungspflicht: Ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen – bisher war das nicht möglich

Ausblick: Minijob-Grenze 2027

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 weiter an. Dadurch wird auch die Minijob-Grenze voraussichtlich erneut angehoben – auf rund 633 Euro monatlich. Wer jetzt schon plant, sollte diese Entwicklung im Hinterkopf behalten, insbesondere bei unbefristeten Minijob-Verträgen.

Fazit: Was Minijobber 2026 wissen müssen

Die Minijob-Grenze 2026 bringt für rund sieben Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland mehr finanziellen Spielraum: 47 Euro mehr im Monat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wer bei Mindestlohn beschäftigt ist, kann weiterhin rund 10 Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend ist, den Überblick über die neue 603-Euro-Grenze zu behalten – besonders bei mehreren Minijobs oder schwankenden Arbeitszeiten, wo eine Jahresbetrachtung nötig ist. Mit dem Brutto-Netto-Rechner lässt sich in wenigen Sekunden prüfen, wie sich der eigene Verdienst zur neuen Grenze verhält.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Stand: Januar 2026.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?+

603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich – seit dem 1. Januar 2026.

?Warum steigt die Minijob-Grenze 2026?+

Weil sie seit 2022 gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist, der 2026 auf 13,90 € pro Stunde steigt.

?Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?+

Bei Mindestlohn maximal rund 43,4 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche.

?Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?+

Ein gelegentliches Überschreiten ist bis zu zweimal im Jahr bis maximal 1.206 € erlaubt. Häufigeres Überschreiten macht die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

?Was ist der Unterschied zwischen Minijob- und Midijob-Grenze?+

Minijob = bis 603 €, abgabenfrei. Midijob = 603,01 € bis 2.000 €, mit reduzierten Sozialabgaben.

?Wird die Minijob-Grenze 2027 nochmal erhöht?+

Ja, voraussichtlich auf 633 Euro monatlich, da der Mindestlohn 2027 weiter steigt.

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