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Bonus- Steuerrechner

Berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bonus, Urlaubsgeld oder 13. Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig bleibt.

Weihnachtsgeld berechnen? → Weihnachtsgeld-Rechner 2026

Aktualisiert am

Ihre Angaben

Netto-Bonus

Vereinfachte Berechnung — keine Steuerberatung
Steuer auf Bonus554,12 €
Sozialabgaben auf Bonus200,00 €
Effektive Abgabenlast37.7 %
Netto-Bonus (was übrig bleibt)1.245,88 €
Reguläres Nettogehalt berechnen

Bonus & Sonderzahlungen versteuern: Warum netto so wenig übrig bleibt

Einmalzahlungen wie Boni, Urlaubsgeld, Prämien oder das 13. Monatsgehalt gelten steuerlich als „sonstige Bezüge". Sie werden nicht dem laufenden Monat, sondern dem gesamten Jahreseinkommen hinzugerechnet und nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Weil dadurch oft ein höherer Grenzsteuersatz greift, fühlt sich die Abzugslast beim Bonus spürbar höher an als beim normalen Gehalt.

Fallen auf den Bonus auch Sozialabgaben an?

Ja — Bonus und Urlaubsgeld sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, solange die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Liegt Ihr Jahreseinkommen inklusive Sonderzahlung bereits über der Grenze (2026: 101.400 € in der Renten-/Arbeitslosenversicherung), fallen auf den darüber liegenden Teil keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge mehr an — netto bleibt dann relativ mehr übrig.

So rechnet der Bonus-Steuerrechner:

Er vergleicht Ihre Jahreslohnsteuer mit und ohne Sonderzahlung. Die Differenz ist die auf den Bonus entfallende Steuer — so sehen Sie exakt, wie viel von 500 €, 1.000 € oder einem vollen Monatsgehalt als Bonus netto ankommt.

Tipp: Wird der Bonus in einem Monat mit ohnehin hohem Gehalt ausgezahlt, kann die Steuerlast höher ausfallen. Eine vorausschauende Planung mit dem Rechner hilft, keine böse Überraschung auf der Gehaltsabrechnung zu erleben.

Häufige Fragen zu Bonus & Sonderzahlungen

Wie werden Bonus und Urlaubsgeld versteuert?
Boni, Urlaubsgeld und andere Einmalzahlungen zählen steuerlich als „sonstige Bezüge“. Sie werden dem Jahresgehalt hinzugerechnet und nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert — die Steuerlast entspricht der Differenz zwischen der Steuer auf (Jahresgehalt + Bonus) und der Steuer auf das Jahresgehalt allein.
Fallen auf einen Bonus auch Sozialabgaben an?
Ja, anders als bei einer Abfindung sind Bonus und Urlaubsgeld normal sozialversicherungspflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), sofern die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist.
Warum wirkt sich ein Bonus manchmal stärker auf die Steuer aus als erwartet?
Da der Bonus zusätzlich zum regulären Gehalt versteuert wird, greift er in einen höheren Bereich der Steuerprogression — der Grenzsteuersatz auf den Bonus liegt daher oft über dem Durchschnittssteuersatz des regulären Gehalts.

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Ratgeber

Bonus und Sonderzahlungen 2026: Was netto übrig bleibt

Bonus, Weihnachts- und Urlaubsgeld gelten steuerlich als sonstige Bezüge. Sie werden dem Jahresarbeitslohn hinzugerechnet und nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert — die Steuer entspricht der Differenz zwischen der Steuer auf Jahresgehalt plus Bonus und der Steuer auf das Jahresgehalt allein. Sozialabgaben fallen zusätzlich an, soweit die Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Steuerliche Einordnung
sonstige Bezüge
Sozialabgaben
ja, bis zur BBG
BBG Kranken-/Pflegeversicherung
69.750 € / Jahr
BBG Renten-/Arbeitslosenvers.
101.400 € / Jahr
Maßgeblicher Steuersatz
Grenzsteuersatz
Ausgleich zu viel gezahlter Steuer
über die Steuererklärung

3.000 € Bonus: Steuer und Netto nach Gehaltshöhe (Steuerklasse 1, 2026)

Brutto / MonatSteuer auf den BonusGrenzsteuersatznetto vom Bonus
2.500 €−780 €25,5 %1.585 €
3.500 €−878 €28,8 %1.487 €
4.500 €−976 €32,0 %1.390 €
6.000 €−1.124 €37,0 %1.558 €
8.000 €−1.260 €42,0 %1.422 €

Einkommensteuer im Grundtarif ohne Soli und Kirchensteuer, Sozialabgaben nur auf den Teil des Bonus, der noch unter der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei 8.000 € Monatsbrutto ist die KV/PV-Grenze bereits ausgeschöpft.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Jahresarbeitslohn hochrechnen

    Der laufende Monatslohn wird auf das Jahr hochgerechnet — das ist die Basis, auf die der Bonus aufgesetzt wird.

  2. 2
    Steuer mit und ohne Bonus vergleichen

    Die Jahressteuer auf Jahreslohn plus Bonus abzüglich der Jahressteuer auf den Jahreslohn allein ergibt die Steuer auf den Bonus.

  3. 3
    Sozialabgaben prüfen

    Beiträge fallen nur an, soweit die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Wer bereits darüber liegt, erhält den Bonus beitragsfrei.

  4. 4
    Jahresausgleich abwarten

    Weil der Abzug im Auszahlungsmonat auf einer Hochrechnung beruht, gleicht der Lohnsteuerjahresausgleich oder die Steuererklärung Abweichungen aus.

Warum vom Bonus gefühlt die Hälfte verschwindet

Der Bonus wird oben auf das reguläre Gehalt gesetzt und damit vollständig mit dem Grenzsteuersatz belastet — nicht mit dem deutlich niedrigeren Durchschnittssteuersatz, den man vom Monatsgehalt gewohnt ist. Dazu kommen bis zu 21,15 % Sozialabgaben. Dass am Ende rund die Hälfte ankommt, ist deshalb der Normalfall und kein Abrechnungsfehler.

Ein Trost steckt in der Tabelle: Bei sehr hohen Gehältern steigt der Nettoanteil wieder, weil die Beitragsbemessungsgrenzen bereits ausgeschöpft sind und auf den Bonus keine Sozialabgaben mehr entfallen.

Wenn im Auszahlungsmonat zu viel abgezogen wurde

Der Lohnsteuerabzug auf sonstige Bezüge beruht auf einer Hochrechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns. Fällt das tatsächliche Jahreseinkommen niedriger aus — etwa nach einem Jobwechsel, unbezahltem Urlaub oder einem Wechsel in Teilzeit —, war der Abzug zu hoch und die Differenz kommt über die Steuererklärung zurück. Die Größenordnung schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner.

Für die einzelnen Zahlungsarten gibt es eigene Rechner: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ausgezahlte Überstunden. Anders liegt der Fall bei einer Abfindung — die ist sozialversicherungsfrei und wird nach der Fünftelregelung besteuert.

Alternativen zur reinen Bonuszahlung

Ein Teil des Bonus lässt sich steuerlich günstiger gestalten. Eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge ist bis 676 € monatlich steuerfrei und bis 338 € sozialabgabenfrei; auch ein Firmenwagen nach der 1-%-Regelung verändert das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen.

Wer den Bonus anlegen will, sollte die Besteuerung der Erträge kennen — Abgeltungssteuer mit 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag, bei Kirchensteuerpflicht etwas mehr.

§ 39b Abs. 3 EStG · § 23a SGB IV · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Keine Steuerberatung.

Grafik: Bonus- Steuerrechner
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