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Rentenrechner · Orientierungswert

Brutto Netto Rentenrechner

Berechnen Sie Ihren Rentenversicherungsbeitrag vom Bruttogehalt und schätzen Sie Ihre spätere gesetzliche Bruttorente auf Basis des Entgeltpunkte-Systems.

Ihr Gehalt

Beispielwerte — die Deutsche Rentenversicherung passt Durchschnittsentgelt und Rentenwert jährlich an. Für eine verbindliche Prognose nutzen Sie Ihre persönliche Renteninformation.

Rentenversicherung & Prognose

Grobe Orientierung — keine Rentenberatung
Ihr Rentenbeitrag (AN-Anteil 9,3 %) / Monat4.464,00 €
Entgeltpunkte / Jahr0.924
Rentenpunkte gesamt (35 Jahre)32.34
Geschätzte Bruttorente / Monat1.375,20 €
Wie viel bleibt davon netto? Zum Rente-Brutto-Netto-RechnerNettogehalt exakt berechnen

Gesetzliche Rente berechnen: Von Entgeltpunkten zur Monatsrente

Ihre spätere gesetzliche Rente hängt nicht direkt von Ihrem Nettogehalt ab, sondern von Entgeltpunkten. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Verdienen Sie mehr, gibt es anteilig mehr Punkte — bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Formel Monatsrente:

Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert

Beispiel: 35 Entgeltpunkte ergeben mit dem aktuellen Rentenwert eine monatliche Brutto-Rente, von der noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern abgehen.

Wie viel zahlen Sie ein?

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr 2026) — je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Aus Ihrem eigenen Brutto zahlen Sie also 9,3 %. Genau diesen Anteil zeigt der Rechner zusammen mit Ihrer voraussichtlichen Rente an.

Wichtig: Die gesetzliche Rente unterliegt im Ruhestand der nachgelagerten Besteuerung — je nach Renteneintrittsjahr ist ein steigender Anteil steuerpflichtig. Der Rechner liefert eine realistische Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung. Ab wann Sie ohne Abschlag in Rente gehen können, zeigt der Renteneintrittsalter-Rechner.

Häufige Fragen zum Rentenrechner

Wie viel zahle ich in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 18,6 % Ihres Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), aufgeteilt je zur Hälfte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber — Sie zahlen also 9,3 % aus Ihrem eigenen Bruttogehalt.
Wie wird meine spätere gesetzliche Rente berechnet?
Die Rentenhöhe basiert auf Entgeltpunkten: Pro Jahr erhalten Sie Entgeltpunkte, indem Ihr Bruttojahresgehalt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird. Die Summe Ihrer Entgeltpunkte über das gesamte Erwerbsleben wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert — das Ergebnis ist Ihre monatliche Bruttorente.
Sind Durchschnittsentgelt und Rentenwert fest?
Nein. Beide Werte werden jährlich von der Deutschen Rentenversicherung angepasst (der Rentenwert i. d. R. zum 1. Juli). Die hier hinterlegten Werte sind Beispielwerte — für eine verbindliche Prognose nutzen Sie bitte Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

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Ratgeber

Rentenrechner 2026: Beitrag, Entgeltpunkte und Prognose

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen — Arbeitnehmer zahlen also 9,3 %. Die spätere Rente ergibt sich aus den erworbenen Entgeltpunkten, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 €.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Beitragssatz gesamt
18,6 %
Arbeitnehmeranteil
9,3 %
Beitragsbemessungsgrenze RV
101.400 € / Jahr
Aktueller Rentenwert
42,52 € / Entgeltpunkt
Durchschnittsentgelt 2026
51.944 € / Jahr
Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn
0,3 % je Monat

Beitrag und Rentenanspruch nach Bruttogehalt (2026)

Brutto / MonatRV-Beitrag AN 9,3 %Punkte / JahrRente nach 40 Jahren
2.500 €232,50 €0,58982 €
3.500 €325,50 €0,811.375 €
4.329 €402,60 €1,001.701 €
6.000 €558,00 €1,392.357 €
8.450 €785,85 €1,953.320 €

Bruttorente vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Rentner und vor Steuern. Die Rechnung unterstellt 40 Jahre mit gleichbleibendem relativem Einkommen; 8.450 € im Monat entsprechen der Beitragsbemessungsgrenze.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Beitrag ermitteln

    9,3 % des Bruttogehalts als Arbeitnehmeranteil, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag.

  2. 2
    Entgeltpunkte bilden

    Das rentenversicherungspflichtige Bruttojahresentgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 51.944 € ergibt die Punkte des Jahres.

  3. 3
    Über die Erwerbsbiografie summieren

    Alle Jahrespunkte werden addiert, zuzüglich Kindererziehungs-, Ausbildungs- und Anrechnungszeiten.

  4. 4
    In Euro umrechnen

    Summe der Entgeltpunkte × 42,52 € × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor ergibt die monatliche Bruttorente.

Was die Prognose systematisch nicht abbilden kann

Jede Hochrechnung unterstellt ein über Jahrzehnte gleichbleibendes relatives Einkommen. Reale Erwerbsbiografien sehen anders aus: Ausbildung, Teilzeit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit und Gehaltssprünge verschieben die Punktzahl in beide Richtungen. Auch Durchschnittsentgelt und Rentenwert werden jährlich angepasst — die hier hinterlegten Werte sind Rechengrößen für 2026, keine Festwerte.

Verbindlich ist allein die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Die Mechanik dahinter lässt sich aber vollständig nachvollziehen: Der Rentenpunkte-Rechner zeigt Schritt für Schritt, wie aus Brutto Punkte und aus Punkten Euro werden.

Was die spätere Rente erhöht — und was sie senkt

Erhöhend wirken Kindererziehungszeiten (bis zu drei Jahre je Kind ab Geburten 1992), Pflegezeiten, freiwillige Beiträge und ein späterer Rentenbeginn. Senkend wirkt ein vorgezogener Rentenbeginn mit 0,3 % Abschlag je Monat — über mehrere Jahre summiert sich das erheblich und dauerhaft.

Ebenfalls senkend wirkt alles, was das beitragspflichtige Brutto reduziert, insbesondere die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge. Das ist kein Argument gegen die bAV — die Förderung in der Ansparphase überwiegt meist deutlich —, aber es gehört in die Gesamtrechnung.

Von der Bruttorente zur Auszahlung

Von der errechneten Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, und oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € fällt Einkommensteuer an — der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Einkommensteuer-Rechner.

Reicht die Rente nicht aus, kommt die Grundsicherung im Alter in Betracht, wobei Einkünfte aus Riester und bAV dort teilweise anrechnungsfrei bleiben. Hinterbliebenenansprüche leiten sich mit 55 % beziehungsweise 25 % von derselben Rente ab: Witwenrente-Rechner.

§ 63 SGB VI · § 68 SGB VI · § 157 SGB VI · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: Brutto Netto Rentenrechner
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