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14,60 € (2027) · 13,90 € (2026)

Mindestlohn 2027: Wie viel bleibt von 14,60 € netto?

Vollzeit (40 Std./Woche): 2.530,67 € brutto ≈ 1.799,06 € netto im Monat (Steuerklasse 1, 2027).

Berechnen Sie Ihr monatliches Brutto- & Nettogehalt beim gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 € / Stunde (ab 2027) bzw. 13,90 € / Stunde (2026). Alle Steuerklassen, Vollzeit & Teilzeit.

Aktualisiert am · Netto 2027 vorläufig (Steuerreform-Entwurf)

Mindestlohn berechnen

40h
TeilzeitVollzeit 40hÜberstunden
Mindestlohn 202714,60 € / h
Bruttogehalt / Monat2.530,67 €
Bruttogehalt / Jahr30.368,00 €

Nettogehalt 2027

2027: Steuertarif laut Gesetzentwurf, Sozialabgaben wie im PAP-2027-Entwurf — ohne Kirchensteuer, kinderlos
Klasse I (ledig)
71 % von Brutto
1.799,06 €
Klasse III (verheiratet)
78 % von Brutto
1.972,65 €
Klasse IV (verheiratet gleich)
71 % von Brutto
1.799,06 €
Klasse V (verheiratet geringer)
60 % von Brutto
1.523,77 €
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Mindestlohn 2027 — Was kommt?

Die Bundesregierung hat die zweistufige Erhöhung der Mindestlohnkommission per Verordnung bereits beschlossen: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € / h.

14,60 €
ab 2027 / Stunde

Kurzantwort

Ist der Mindestlohn brutto oder netto? Brutto. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Beide Stufen sind bereits verbindlich beschlossen. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn 2026 einem Bruttogehalt von rund 2.409,33 € / Monat. Netto bleiben davon in Steuerklasse I rund 1.726,17 €, also etwa 9,96 € pro Stunde. Ihren Wert zeigt der Rechner oben – auf Basis der gesetzlichen Werte, unverbindlich.

Mindestlohn 2027 netto: Tabelle nach Wochenstunden

Monatsbrutto und -netto beim Mindestlohn 2027 von 14,60 € je Stunde, für alle sechs Steuerklassen — ohne Kirchensteuer, kinderlos ab 23. Bei 40 Stunden bleiben 2027 in Steuerklasse I rund 1.799,06 € netto im Monat.

Mindestlohn 2027: Monatsbrutto und Netto nach Wochenstunden für Steuerklasse I bis VI
Std. / WocheBrutto / MonatNetto SK INetto SK IINetto SK IIINetto SK IVNetto SK VNetto SK VISK I: + € vs. 2026
10 Std.Minijob632,67 €609,89 €609,89 €609,89 €609,89 €609,89 €609,89 €+29,24 €
15 Std.949,00 €847,06 €847,06 €847,06 €847,06 €745,57 €728,47 €+37,13 €
20 Std.1.265,33 €1.061,34 €1.061,34 €1.061,34 €1.061,34 €929,86 €912,75 €+44,02 €
25 Std.1.581,67 €1.259,43 €1.275,62 €1.275,62 €1.259,43 €1.114,14 €1.068,18 €+48,24 €
30 Std.1.898,00 €1.433,26 €1.489,91 €1.489,91 €1.433,26 €1.243,78 €1.192,47 €+52,55 €
35 Std.2.214,33 €1.614,05 €1.693,16 €1.726,07 €1.614,05 €1.380,76 €1.329,45 €+65,31 €
38 Std.2.404,13 €1.725,34 €1.811,06 €1.874,02 €1.725,34 €1.466,57 €1.415,26 €+69,87 €
40 Std. (Vollzeit)2.530,67 €1.799,06 €1.886,91 €1.972,65 €1.799,06 €1.523,77 €1.472,46 €+72,89 €

Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3. Netto 2027 vorläufig: Steuertarif laut Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027, Sozialabgaben wie im Lohnsteuer-PAP-2027-Entwurf (Beitragsbemessungsgrenzen 2027, Pflegezuschlag für Kinderlose 0,9 %). Bis 2.000 € gelten die reduzierten Midijob-Beiträge. Minijob (bis 633 €): keine Lohnsteuer für Sie, nur 3,6 % Rentenbeitrag, sofern Sie sich nicht befreien lassen. „+ € vs. 2026“ vergleicht mit dem Mindestlohn 2026 von 13,90 € bei gleichen Stunden.

Minijob-Grenze 2027: 633 € (2026: 603 €) — Minijob-Rechner · Midijob-Rechner

Mindestlohn und Minijob

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie liegt 2026 bei 603,00 € im Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das maximal rund 43,4 Stunden pro Monat bzw. etwa 10,0 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze und rutscht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Details berechnen Sie mit dem Minijob-Rechner.

Mindestlohn aus Arbeitgebersicht

Für den Arbeitgeber kostet eine Vollzeitstelle zum Mindestlohn mehr als das Bruttogehalt: Zusätzlich fällt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an. Bei rund 2.409,33 € Brutto liegen die Gesamtkosten inklusive geschätzter Umlagen bei etwa 2.964,68 € pro Monat. Die vollständige Aufstellung liefert der Arbeitgeberrechner.

Den Stundenlohn hinter einem beliebigen Monatsgehalt ermitteln Sie mit dem Stundenlohnrechner, Ihr vollständiges Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Offizielle Informationen zum Mindestlohn (BMAS)

Mindestlohn-Historie 2020–2027

JahrMindestlohn / StundeVeränderung
20209,35 €—
20219,50 €+1,6 %
2022 (Jul)10,45 €+10,0 %
2023 (Jan)12,00 €+14,8 %
2024 (Jan)12,41 €+3,4 %
2025 (Jan)12,82 €+3,3 %
2026 (Jan)13,90 €+8,4 %
2027 (Jan)14,60 €+5,0 %

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde gestiegen (zuvor 12,82 € in 2025).
Wann kommt der neue Mindestlohn 2027?
Die Bundesregierung hat die zweistufige Erhöhung der Mindestlohnkommission per Verordnung bereits beschlossen: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € brutto pro Stunde.
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn 2026 übrig?
Bei Vollzeit (40 Std./Woche, 13,90 €/h) ergibt sich ein Bruttogehalt von ca. 2.409 €/Monat. In Steuerklasse I bleiben nach Abzügen etwa 1.726 € netto, in Steuerklasse III ca. 1.885 €.
Gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausnahmen gelten für Praktikanten (unter 3 Monate), Pflichtpraktika, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten sowie Auszubildende.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Brutto. Der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (ab 1.1.2027: 14,60 €) ist ein Bruttobetrag — der Arbeitgeber muss ihn vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zahlen. Netto bleiben bei Vollzeit in Steuerklasse I rund 9,96 € pro Stunde, 2027 rund 10,38 €. Ausnahme Minijob: Bis zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (2027: 633 €) fallen weder Lohnsteuer noch Krankenversicherung an — abgezogen wird höchstens der Rentenbeitrag von 3,6 %, von dem man sich befreien lassen kann.

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Ratgeber

Mindestlohn 2026 und 2027: 13,90 € und 14,60 € pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde gestiegen, von zuvor 12,82 €. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn 2026 einem Bruttogehalt von rund 2.409 € im Monat.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Mindestlohn seit 1.1.2026
13,90 € / Stunde
Mindestlohn ab 1.1.2027
14,60 € / Stunde
Vorher (2025)
12,82 € / Stunde
Vollzeit 40 Std. (2026)
rund 2.409 € brutto
Netto daraus (Klasse 1)
rund 1.724 €
Minijob-Grenze 2026
603 € / Monat

Mindestlohn 2026 und 2027 nach Wochenstunden

WochenstundenBrutto 2026Netto 2026Brutto 2027Plus brutto
10 Std.602 €471 €633 €+30 €
20 Std.1.205 €1.017 €1.265 €+61 €
30 Std.1.807 €1.381 €1.898 €+91 €
40 Std.2.409 €1.726 €2.531 €+121 €

Monatsstunden gerechnet mit 52 Wochen / 12 Monaten. Netto in Steuerklasse 1, kinderlos, ohne Kirchensteuer; bei 10 Wochenstunden greifen Minijob- beziehungsweise Übergangsbereichsregeln, die hier nicht berücksichtigt sind.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Wochenstunden festlegen

    Die vereinbarte Arbeitszeit bestimmt das Monatsbrutto — bei 40 Stunden entspricht das im Schnitt 173,33 Monatsstunden.

  2. 2
    Mit dem Stundensatz multiplizieren

    13,90 € für 2026, 14,60 € ab 2027. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen gegebenenfalls hinzu.

  3. 3
    Netto berechnen

    Vom Bruttolohn gehen 21,15 % Sozialabgaben ab; Lohnsteuer fällt erst oberhalb des Grundfreibetrags an.

  4. 4
    Schwellen prüfen

    Unterhalb von 603 € im Monat liegt ein Minijob, zwischen 603,01 € und 2.000 € der Übergangsbereich mit reduzierten Beiträgen.

Der Mindestlohn steuert auch die Minijob-Grenze

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Verdienst aus zehn Wochenstunden zum jeweiligen Mindestlohn. Aus 13,90 € folgen deshalb 603 € im Monat, aus 14,60 € ab 2027 entsprechend 633 €.

Diese Kopplung hat einen praktischen Vorteil: Wer einen Minijob bis zur Grenze ausübt, muss die Arbeitszeit nach einer Mindestlohnerhöhung nicht mehr reduzieren, um im Minijob zu bleiben. Direkt oberhalb beginnt der Übergangsbereich mit gleitend steigenden Beiträgen.

Wer vom Mindestlohn ausgenommen ist

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung), für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium, für freiwillige Praktika bis drei Monate und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

In einzelnen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne aufgrund allgemeinverbindlicher Tarifverträge — etwa im Bauhauptgewerbe, in der Pflege und im Gebäudereinigerhandwerk. Sie gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor. Im öffentlichen Dienst richtet sich die Vergütung nach dem TVöD.

Was netto vom Mindestlohn bleibt

Bei Vollzeit mit 40 Wochenstunden ergeben sich 2026 rund 2.409 € brutto und in Steuerklasse 1 etwa 1.724 € netto. In den Steuerklassen 3 und 4 fällt das Netto höher aus — die vollständige Aufschlüsselung liefert der Brutto-Netto-Rechner, die Übersicht je Bruttostufe die Brutto-Netto-Tabelle.

Wer in Teilzeit arbeitet, findet die anteilige Rechnung im Teilzeitrechner. Reicht das Einkommen nicht aus, kommen aufstockendes Bürgergeld oder Wohngeld in Betracht.

§ 1 MiLoG · Mindestlohnanpassungsverordnung · § 8 SGB IV · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Keine Steuerberatung.

Grafik: Mindestlohn 2027: Wie viel bleibt von 14,60 € netto?
Mindestlohn 2027: Wie viel bleibt von 14,60 € netto?