ALG-1-Rechner 2026: Höhe des Arbeitslosengeldes
Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld I für 2026 auf Basis Ihres letzten Bruttogehalts – mit Bemessungsentgelt, pauschaliertem Leistungsentgelt und Leistungssatz (60 % bzw. 67 % mit Kind).
Ihr letztes Gehalt
Hinweis: Kirchensteuer spielt beim ALG I keine Rolle – die Bundesagentur rechnet mit einem pauschalierten Nettoentgelt.
Geschätztes Arbeitslosengeld
Kurzantwort
Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % Ihres pauschalierten Leistungsentgelts – mit mindestens einem Kind 67 %. Grundlage ist nicht Ihr Kontonetto, sondern ein Bemessungsentgelt (Ihr Brutto der letzten 12 Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze), von dem eine 20-%-Sozialpauschale und die fiktive Lohnsteuer abgezogen werden. Der Rechner oben liefert eine unverbindliche Orientierung; die verbindliche Höhe legt die Bundesagentur für Arbeit fest.
Wie wird Arbeitslosengeld berechnet?
- Bemessungsentgelt: Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt der letzten 12 Monate, geteilt durch die Kalendertage – gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat).
- Leistungsentgelt: Bemessungsentgelt minus 20 % Sozialversicherungspauschale, fiktive Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Solidaritätszuschlag.
- Leistungssatz: 60 % des Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %.
60 % oder 67 % Leistungssatz
Den erhöhten Leistungssatz von 67 % erhalten Sie, wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts haben. Andernfalls gilt der allgemeine Leistungssatz von 60 %. Die Steuerklasse beeinflusst die fiktive Lohnsteuer und damit die Höhe des Leistungsentgelts – nicht aber den Prozentsatz.
Beispielrechnungen: ALG I nach Bruttogehalt
Werte für Steuerklasse I, Steuerjahr 2026. Berechnet mit derselben Engine wie der Rechner oben – voraussichtliches Ergebnis, die tatsächliche Abrechnung der Bundesagentur kann abweichen.
| Brutto / Monat | Leistungsentgelt | ALG I (60 %) | ALG I mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| 2.500,00 € | 1.819,04 € | 1.091,42 € | 1.218,75 € |
| 3.500,00 € | 2.404,59 € | 1.442,75 € | 1.611,07 € |
| 4.500,00 € | 2.964,31 € | 1.778,59 € | 1.986,09 € |
Unverbindliche Berechnung – keine Rechtsgrundlage.
Anspruchsdauer
Wie lange Sie ALG I beziehen, hängt von Ihrem Alter und der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung ab – von 6 Monaten (mindestens 12 Monate versichert) bis zu 24 Monaten (ab 58 Jahren mit entsprechend langer Beschäftigung). Voraussetzung ist eine Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate.
Einfluss von Kindern und Steuerklasse
Ein Kind hebt den Leistungssatz von 60 % auf 67 % an. Die Steuerklasse wirkt sich über die fiktive Lohnsteuer auf das Leistungsentgelt aus: Wählen Sie oben Ihre Steuerklasse, um den Effekt zu sehen. Ein Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit kann das ALG I beeinflussen.
Arbeitslosengeld I berechnen: 60 % oder 67 % vom Leistungsentgelt
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ersetzt einen Teil Ihres bisherigen Einkommens. Es beträgt 60 % Ihres pauschalierten Nettoentgelts der letzten 12 Monate — bzw. 67 %, wenn Sie mindestens ein Kind haben (erhöhter Leistungssatz). Anders als beim Gehalt zahlen Sie auf ALG I keine Lohnsteuer, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
So funktioniert die Berechnung
Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt zunächst ein pauschaliertes Nettoentgelt aus Ihrem Bruttolohn — abzüglich einer pauschalen 20-%-Sozialversicherungspauschale, der fiktiven Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und des Solidaritätszuschlags. Von diesem Leistungsentgelt erhalten Sie dann 60 % bzw. 67 %. Weil pauschaliert und auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt gerechnet wird, kann Ihr ALG I von 60 % Ihres tatsächlichen Nettogehalts abweichen — der Rechner liefert eine realistische Orientierung, ist aber keine verbindliche Auskunft der Bundesagentur.
Bezugsdauer: Wie lange Sie ALG I bekommen, hängt von Alter und Versicherungszeit ab — von 6 Monaten (mind. 12 Monate versichert) bis zu 24 Monaten (ab 58 Jahren mit entsprechend langer Beschäftigung).
Voraussetzung ist eine Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Geben Sie oben Ihr durchschnittliches Bruttogehalt ein, um Ihren voraussichtlichen monatlichen Leistungssatz zu sehen.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld
Wie viel Arbeitslosengeld (ALG I) bekomme ich?
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Ist dieser Rechner rechtsverbindlich?
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