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Verdienstgrenze 603 € (2026) · 633 € (2027)

Minijob- Rechner 2026/2027

Berechnen Sie Ihren Netto-Verdienst im Minijob — mit der Verdienstgrenze von 603 € (2026) bzw. 633 € ab dem 1. Januar 2027 und dem Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %.

Ihr Verdienst

Jahr
Minijob-Grenze 2026603,00 €
Mindestlohn 202613,90 € / Std.
Max. Stunden mit Mindestlohn≈ 43,4 Std. / Monat

Ihr Nettoverdienst

Keine Lohnsteuer im Minijob (Pauschsteuer trägt der Arbeitgeber)
Bruttoverdienst556,00 €
Rentenversicherung (Eigenanteil 3,6 %)− 20,02 €
Netto-Verdienst / Monat535,98 €
Hauptjob-Gehalt berechnen

Minijob 2027: Was sich gegenüber 2026 ändert

Zum 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 € im Monat. Sie folgt automatisch dem Mindestlohn, der per Verordnung auf 14,60 € steigt — deshalb steht der Wert schon heute fest. Die Tabelle zeigt beide Jahre nebeneinander:

Wert20262027
Minijob-Grenze pro Monat603,00 €633,00 €
Minijob-Grenze pro Jahr7.236,00 €7.596,00 €
Mindestlohn pro Stunde13,90 €14,60 €
Max. Stunden/Monat mit Mindestlohn≈ 43,4≈ 43,4
Midijob ab603,01 €633,01 €
Lohnsteuer-Pauschale (Arbeitgeber)2 %5 %*
KV-Pauschalbeitrag (Arbeitgeber)13 %17,5 %**

* Geplant im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drucksache 21/8235, § 40a Abs. 2 EStG), noch nicht beschlossen. Die Pauschsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber; am Netto des Minijobbers ändert sie dann nichts. Grenze und Mindestlohn 2027 sind dagegen bereits geltendes Recht.
** Beschlossen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Bundesgesetzblatt vom 29.07.2026): allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag. 17,5 % gelten, wenn der Durchschnitt 2027 bei 2,9 % bleibt; das BMG legt ihn bis zum 1. November 2026 fest. Auch diesen Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber.

Minijob 2026: Wie viel bleibt netto vom 603-Euro-Job?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist für Arbeitnehmer besonders attraktiv: Bis zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (Stand 2026) bleibt der Lohn in der Regel steuer- und abgabenfrei — brutto ist hier fast gleich netto. Die Grenze ist seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 €.

Rentenversicherung: der einzige Abzug

Der einzige mögliche Abzug beim Arbeitnehmer ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von diesem können Sie sich auf Antrag befreien lassen — dann bleibt Ihr Minijob-Lohn zu 100 % netto. Bleiben Sie in der Rentenversicherung, sammeln Sie dafür vollwertige Rentenanwartschaften.

Achtung Übergangsbereich: Wer mehr als 603 € (2027: 633 €) verdient, ist kein Minijobber mehr, sondern arbeitet im Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €). Dort steigen die Sozialabgaben gleitend an — der Rechner warnt Sie automatisch, sobald Sie die Grenze überschreiten.

Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90 €/Std. entsprechen 603 € rund 43 Arbeitsstunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche. 2027 bleibt es trotz höherer Grenze bei rund 43 Stunden, weil der Mindestlohn im selben Verhältnis steigt.

Häufige Fragen zum Minijob

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Zum 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat (7.596 € im Jahr). Das folgt direkt aus dem bereits verordneten Mindestlohn von 14,60 €: 14,60 € × 130 Stunden ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet auf volle Euro 633 € (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Anders als die Steuerreform 2027 hängt dieser Wert an keinem laufenden Gesetzgebungsverfahren — er steht fest.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € monatlich (7.236 € im Jahr). Sie ist seit 2024 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Grenze = Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3. Zum 1. Januar 2027 steigt sie auf 633 €.
Was ändert sich beim Minijob 2027?
Drei Dinge. Erstens steigt die Verdienstgrenze von 603 € auf 633 € und der Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € — die mögliche Stundenzahl bleibt deshalb bei rund 43 Stunden im Monat. Zweitens beginnt der Midijob-Übergangsbereich entsprechend erst bei 633,01 €: Wer 2026 mit 620 € noch im Midijob war, ist 2027 Minijobber. Drittens soll die Lohnsteuer-Pauschale des Arbeitgebers von 2 % auf 5 % steigen. Das steht im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drucksache 21/8235), ist aber noch nicht beschlossen — und ändert am Netto des Minijobbers nichts, solange der Arbeitgeber die Pauschsteuer nicht abwälzt.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 und 2027 arbeiten?
Mit Mindestlohn rechnerisch fast gleich viele: 2026 sind es 603 € ÷ 13,90 € = rund 43,4 Stunden im Monat, 2027 sind es 633 € ÷ 14,60 € = rund 43,4 Stunden. Das entspricht etwa 10 Stunden pro Woche. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten.
Zahlt ein Minijobber Lohnsteuer?
Nein, in der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 % (inkl. Soli und Kirchensteuer), die er in der Regel nicht auf den Arbeitnehmer abwälzt. Für den Minijobber bleibt der Verdienst dadurch lohnsteuerfrei. Ab 2027 soll diese Pauschsteuer auf 5 % steigen: Sie ist Teil der Gegenfinanzierung im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drucksache 21/8235) und trifft den Arbeitgeber, nicht den Minijobber — verkündet ist das Gesetz allerdings noch nicht.
Muss ich als Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 % ihres Verdienstes. Sie können sich davon auf Antrag befreien lassen — verzichten dann aber auch auf den vollen Rentenanspruch und Vorteile wie Riester-Förderung.

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Ratgeber

Minijob 2026: Verdienstgrenze, Abgaben und Auszahlung

Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr; zum 1. Januar 2027 steigt sie auf 633 €. Vom Verdienst geht allein der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % ab. Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für Minijobber nicht an.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Minijob-Grenze 2026
603 € / Monat
Jahresgrenze 2026
7.236 €
Minijob-Grenze ab 2027
633 € / Monat
Rentenversicherung Eigenanteil
3,6 %
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenvers.
0 %
Midijob beginnt ab
603,01 € / Monat

Minijob 2026: Auszahlung nach Rentenversicherungsbeitrag

Verdienst / MonatRV-Eigenanteil 3,6 %AuszahlungAuszahlung / Jahr
300 €−10,80 €289,20 €3.470 €
450 €−16,20 €433,80 €5.206 €
538 €−19,37 €518,63 €6.224 €
603 €−21,71 €581,29 €6.976 €

Bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird der volle Verdienst ausgezahlt. Der Arbeitgeber führt in beiden Fällen seine Pauschalabgaben ab.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Monatsverdienst gegen die Grenze prüfen

    Maßgeblich ist der regelmäßige Monatsverdienst. Bis einschließlich 603 € liegt ein Minijob vor; ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich, den der Midijob-Rechner abbildet.

  2. 2
    Rentenversicherungsbeitrag abziehen

    Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und tragen 3,6 % des Verdienstes selbst. Den weit größeren Teil trägt der Arbeitgeber pauschal.

  3. 3
    Befreiung abwägen

    Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Der Verdienst steigt dann um 3,6 %, es werden aber keine vollwertigen Beitragsmonate mehr erworben.

  4. 4
    Jahresgrenze im Blick behalten

    Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr zulässig. Wird die Jahresgrenze planmäßig überschritten, entfällt der Minijob-Status rückwirkend.

Minijob, Midijob oder reguläre Beschäftigung?

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Verdienst aus zehn Wochenstunden zum jeweiligen Mindestlohn. Weil dieser zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € gestiegen ist, liegt die Grenze bei 603 € — und steigt mit der nächsten Mindestlohnstufe 2027 auf 633 €.

Direkt oberhalb der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) von 603,01 € bis 2.000 €. Dort werden die Arbeitnehmerbeiträge nicht vom vollen Entgelt, sondern von einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet, sodass die Abgabenlast gleitend ansteigt statt an der Grenze zu springen. Der Midijob-Rechner zeigt diesen Verlauf.

Steuern: warum Minijobber in der Regel nichts zahlen

Der Arbeitgeber versteuert den Minijob üblicherweise pauschal mit 2 %, die er selbst trägt. Der Verdienst bleibt dann in der Steuererklärung des Beschäftigten vollständig unberücksichtigt — er erhöht weder das zu versteuernde Einkommen noch den Steuersatz auf andere Einkünfte.

Wird stattdessen individuell nach Lohnsteuerkarte abgerechnet, zählt der Verdienst regulär mit. Bei Steuerklasse 1 bis 4 fällt bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € ohnehin keine Steuer an; in Steuerklasse 6 — also beim zweiten Arbeitsverhältnis — wird dagegen ab dem ersten Euro einbehalten. Was dabei zurückkommt, zeigt der Steuerrückerstattung-Rechner.

Minijob neben Hauptjob, Studium oder Rente

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob abgabenfrei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll beitragspflichtig. Wie sich der Hauptjob auswirkt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner durch.

Studierende fahren mit einer Werkstudentenstelle oft besser: Dort gilt zwar der volle Rentenbeitrag von 9,3 %, dafür ist der Verdienst nicht gedeckelt. Wer Bürgergeld bezieht, sollte die Anrechnungsfreibeträge im Bürgergeld-Rechner prüfen — vom Minijob-Verdienst bleibt dort nur ein Teil anrechnungsfrei.

§ 8 SGB IV · § 20 Abs. 2a SGB IV · § 40a EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: Minijob- Rechner 2026/2027
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