Minijob- Rechner 2026/2027
Berechnen Sie Ihren Netto-Verdienst im Minijob — mit der Verdienstgrenze von 603 € (2026) bzw. 633 € ab dem 1. Januar 2027 und dem Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %.
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Minijob 2027: Was sich gegenüber 2026 ändert
Zum 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 € im Monat. Sie folgt automatisch dem Mindestlohn, der per Verordnung auf 14,60 € steigt — deshalb steht der Wert schon heute fest. Die Tabelle zeigt beide Jahre nebeneinander:
| Wert | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Minijob-Grenze pro Monat | 603,00 € | 633,00 € |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236,00 € | 7.596,00 € |
| Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Max. Stunden/Monat mit Mindestlohn | ≈ 43,4 | ≈ 43,4 |
| Midijob ab | 603,01 € | 633,01 € |
| Lohnsteuer-Pauschale (Arbeitgeber) | 2 % | 5 %* |
| KV-Pauschalbeitrag (Arbeitgeber) | 13 % | 17,5 %** |
* Geplant im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drucksache 21/8235, § 40a Abs. 2 EStG), noch nicht beschlossen. Die Pauschsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber; am Netto des Minijobbers ändert sie dann nichts. Grenze und Mindestlohn 2027 sind dagegen bereits geltendes Recht.
** Beschlossen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Bundesgesetzblatt vom 29.07.2026): allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag. 17,5 % gelten, wenn der Durchschnitt 2027 bei 2,9 % bleibt; das BMG legt ihn bis zum 1. November 2026 fest. Auch diesen Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber.
Minijob 2026: Wie viel bleibt netto vom 603-Euro-Job?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist für Arbeitnehmer besonders attraktiv: Bis zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (Stand 2026) bleibt der Lohn in der Regel steuer- und abgabenfrei — brutto ist hier fast gleich netto. Die Grenze ist seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 €.
Rentenversicherung: der einzige Abzug
Der einzige mögliche Abzug beim Arbeitnehmer ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von diesem können Sie sich auf Antrag befreien lassen — dann bleibt Ihr Minijob-Lohn zu 100 % netto. Bleiben Sie in der Rentenversicherung, sammeln Sie dafür vollwertige Rentenanwartschaften.
Achtung Übergangsbereich: Wer mehr als 603 € (2027: 633 €) verdient, ist kein Minijobber mehr, sondern arbeitet im Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €). Dort steigen die Sozialabgaben gleitend an — der Rechner warnt Sie automatisch, sobald Sie die Grenze überschreiten.
Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90 €/Std. entsprechen 603 € rund 43 Arbeitsstunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche. 2027 bleibt es trotz höherer Grenze bei rund 43 Stunden, weil der Mindestlohn im selben Verhältnis steigt.
Häufige Fragen zum Minijob
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Was ändert sich beim Minijob 2027?
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 und 2027 arbeiten?
Zahlt ein Minijobber Lohnsteuer?
Muss ich als Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
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Ratgeber
Minijob 2026: Verdienstgrenze, Abgaben und Auszahlung
Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr; zum 1. Januar 2027 steigt sie auf 633 €. Vom Verdienst geht allein der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % ab. Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für Minijobber nicht an.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Minijob-Grenze 2026
- 603 € / Monat
- Jahresgrenze 2026
- 7.236 €
- Minijob-Grenze ab 2027
- 633 € / Monat
- Rentenversicherung Eigenanteil
- 3,6 %
- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenvers.
- 0 %
- Midijob beginnt ab
- 603,01 € / Monat
Minijob 2026: Auszahlung nach Rentenversicherungsbeitrag
| Verdienst / Monat | RV-Eigenanteil 3,6 % | Auszahlung | Auszahlung / Jahr |
|---|---|---|---|
| 300 € | −10,80 € | 289,20 € | 3.470 € |
| 450 € | −16,20 € | 433,80 € | 5.206 € |
| 538 € | −19,37 € | 518,63 € | 6.224 € |
| 603 € | −21,71 € | 581,29 € | 6.976 € |
Bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird der volle Verdienst ausgezahlt. Der Arbeitgeber führt in beiden Fällen seine Pauschalabgaben ab.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Monatsverdienst gegen die Grenze prüfen
Maßgeblich ist der regelmäßige Monatsverdienst. Bis einschließlich 603 € liegt ein Minijob vor; ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich, den der Midijob-Rechner abbildet.
- 2Rentenversicherungsbeitrag abziehen
Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und tragen 3,6 % des Verdienstes selbst. Den weit größeren Teil trägt der Arbeitgeber pauschal.
- 3Befreiung abwägen
Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Der Verdienst steigt dann um 3,6 %, es werden aber keine vollwertigen Beitragsmonate mehr erworben.
- 4Jahresgrenze im Blick behalten
Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr zulässig. Wird die Jahresgrenze planmäßig überschritten, entfällt der Minijob-Status rückwirkend.
Minijob, Midijob oder reguläre Beschäftigung?
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Verdienst aus zehn Wochenstunden zum jeweiligen Mindestlohn. Weil dieser zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € gestiegen ist, liegt die Grenze bei 603 € — und steigt mit der nächsten Mindestlohnstufe 2027 auf 633 €.
Direkt oberhalb der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) von 603,01 € bis 2.000 €. Dort werden die Arbeitnehmerbeiträge nicht vom vollen Entgelt, sondern von einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet, sodass die Abgabenlast gleitend ansteigt statt an der Grenze zu springen. Der Midijob-Rechner zeigt diesen Verlauf.
Steuern: warum Minijobber in der Regel nichts zahlen
Der Arbeitgeber versteuert den Minijob üblicherweise pauschal mit 2 %, die er selbst trägt. Der Verdienst bleibt dann in der Steuererklärung des Beschäftigten vollständig unberücksichtigt — er erhöht weder das zu versteuernde Einkommen noch den Steuersatz auf andere Einkünfte.
Wird stattdessen individuell nach Lohnsteuerkarte abgerechnet, zählt der Verdienst regulär mit. Bei Steuerklasse 1 bis 4 fällt bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € ohnehin keine Steuer an; in Steuerklasse 6 — also beim zweiten Arbeitsverhältnis — wird dagegen ab dem ersten Euro einbehalten. Was dabei zurückkommt, zeigt der Steuerrückerstattung-Rechner.
Minijob neben Hauptjob, Studium oder Rente
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob abgabenfrei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll beitragspflichtig. Wie sich der Hauptjob auswirkt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner durch.
Studierende fahren mit einer Werkstudentenstelle oft besser: Dort gilt zwar der volle Rentenbeitrag von 9,3 %, dafür ist der Verdienst nicht gedeckelt. Wer Bürgergeld bezieht, sollte die Anrechnungsfreibeträge im Bürgergeld-Rechner prüfen — vom Minijob-Verdienst bleibt dort nur ein Teil anrechnungsfrei.
§ 8 SGB IV · § 20 Abs. 2a SGB IV · § 40a EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
