Elterngeld- Rechner
Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Basiselterngeld und ElterngeldPlus auf Basis Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt.
Ihr Einkommen vor der Geburt
Ihr Elterngeld
Elterngeld berechnen: 65 % vom Netto — mindestens 300 €
Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Es beträgt 65–100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt — mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Auch nicht-erwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag von 300 €.
Warum ist der Prozentsatz nicht fix?
Der Ersatzsatz ist sozial gestaffelt: Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € gilt die Standardrate von 67 %. Verdienen Sie weniger, steigt der Satz schrittweise bis auf 100 %; verdienen Sie mehr, sinkt er bis auf 65 %. Geringverdiener werden also relativ stärker entlastet.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Beim ElterngeldPlus erhalten Sie monatlich nur die Hälfte des Betrags, dafür über die doppelte Anzahl an Monaten. Das lohnt sich besonders, wenn Sie während des Bezugs bereits in Teilzeit arbeiten.
Geben Sie oben Ihr durchschnittliches Netto der letzten 12 Monate ein, um Ihren voraussichtlichen Elterngeld-Anspruch und den ElterngeldPlus-Betrag sofort zu sehen.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Wie lange gibt es Elterngeld?
Wie viel Elterngeld gibt es maximal — auch bei Zwillingen?
Wird das Elterngeld 2027 gekürzt?
Wie wird der Elterngeld-Prozentsatz berechnet?
Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld?
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
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Reform 2027
Elterngeld 2027: Was geplant ist — und was gilt
Stand 30. September 2026: nicht beschlossen. Der Rechner oben rechnet nach dem geltenden Recht. Das gilt auch 2027 für alle Kinder, die vor dem 1. November 2027 geboren werden.
Im Juli 2026 hat das Bundesfamilienministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Er kürzt das Basiselterngeld für Geburten ab dem 1. November 2027 von 14 auf höchstens 12 Monate und hebt dafür Mindest- und Höchstbetrag leicht an. Nach Kritik über den Sommer hat Familienministerin Karin Prien am 30. September angekündigt, die Sparmaßnahmen noch einmal zu prüfen. Auch ein Festhalten an 14 Monaten ist möglich. Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen aus.
| Gilt heute | Entwurf Juli 2026* | |
|---|---|---|
| Bezugsdauer | bis 14 Monate (12 + 2 Partnermonate) | höchstens 12 Monate, je 3 pro Elternteil reserviert |
| Mindestbetrag | 300 € | 330 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 1.900 € |
| Einkommensgrenze | 175.000 € zvE | unverändert |
| Gilt für | alle Geburten heute | Geburten ab 1. November 2027 |
* Referentenentwurf, nicht beschlossen und erneut in Prüfung. Die Einkommensgrenze von 175.000 € gilt seit Geburten ab dem 1. April 2025. Sobald die Bundesregierung entscheidet, wird dieser Abschnitt aktualisiert.
Ratgeber
Elterngeld 2026: Höhe, Prozentsatz und ElterngeldPlus
Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt — mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Zwischen 1.000 € und 1.200 € Nettoeinkommen gilt die Standardrate von 67 %; darunter steigt sie, darüber sinkt sie schrittweise.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Ersatzrate
- 65 – 100 %
- Standardrate (1.000 – 1.200 € netto)
- 67 %
- Mindestbetrag
- 300 € / Monat
- Höchstbetrag
- 1.800 € / Monat
- Bemessungszeitraum
- 12 Monate vor der Geburt
- Einkommensgrenze (zvE beider Eltern)
- 175.000 €
Basiselterngeld nach Nettoeinkommen vor der Geburt (2026)
| Netto vorher | Ersatzrate | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| 900 € | 72,0 % | 648 € | 324 € |
| 1.100 € | 67,0 % | 737 € | 369 € |
| 1.500 € | 65,0 % | 975 € | 488 € |
| 2.000 € | 65,0 % | 1.300 € | 650 € |
| 2.800 € | 65,0 % | 1.800 € | 900 € |
ElterngeldPlus entspricht dem halben Basisbetrag, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Der Höchstbetrag von 1.800 € ist ab rund 2.770 € Bemessungsnetto erreicht.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Bemessungsnetto ermitteln
Durchschnittliches Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Mutterschaftsgeldbezug entsprechend verschoben.
- 2Prozentsatz bestimmen
67 % zwischen 1.000 € und 1.200 €. Unterhalb steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je 2 € geringerem Einkommen bis maximal 100 %, oberhalb sinkt er im selben Schritt bis minimal 65 %.
- 3Grenzen anwenden
Das Ergebnis wird auf mindestens 300 € angehoben und auf höchstens 1.800 € gedeckelt.
- 4Bezugsvariante wählen
Basiselterngeld für bis zu 14 Monate zwischen beiden Elternteilen, oder ElterngeldPlus mit halbem Betrag über die doppelte Dauer.
Die Steuerklasse entscheidet früher, als die meisten denken
Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt. Damit wirkt die Steuerklasse unmittelbar auf die Leistungshöhe: Wer in Klasse 5 abgerechnet wird, hat ein niedrigeres Netto und bekommt entsprechend weniger Elterngeld — bei gleichem Bruttogehalt.
Ein Wechsel in die günstigere Klasse muss deshalb früh erfolgen, weil der komplette Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt zählt. Die Varianten vergleicht der Steuerklassenwechsel-Rechner. Die Finanzverwaltung akzeptiert den Wechsel, solange er nicht ausschließlich unmittelbar vor Leistungsbeginn erfolgt.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate, wenn sich beide Elternteile beteiligen (12 Monate plus 2 Partnermonate). ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt die Bezugsdauer — was sich vor allem lohnt, wenn während des Bezugs bereits in Teilzeit gearbeitet wird, weil der Zuverdienst dann nicht den vollen Betrag aufzehrt.
Wie sich eine Teilzeitstelle auf Brutto und Netto auswirkt, zeigt der Teilzeitrechner; den Weg von der Stundenzahl zum Monatsbrutto rechnet der Stundenlohn-Rechner.
Progressionsvorbehalt und Einkommensgrenze
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen. Wer im Bezugsjahr noch anderes Einkommen hatte, muss deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen — und ist ab 410 € Lohnersatzleistungen zur Steuererklärung verpflichtet. Die Größenordnung liefert der Einkommensteuer-Rechner.
Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch vollständig, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 € übersteigt (vom 1. April 2024 bis 31. März 2025: 200.000 €). Dieselbe Logik des Progressionsvorbehalts gilt für Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld.
§§ 2, 4 BEEG · § 32b EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
