Werkstudent · Brutto Netto · 2026

Werkstudent Brutto-Netto-Rechner

Als Werkstudent zahlen Sie nur den Rentenbeitrag — dank Werkstudentenprivileg keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. So viel bleibt netto.

Ihr Verdienst

Annahme: Steuerklasse I, Werkstudentenprivileg (max. 20 h/Woche in der Vorlesungszeit). Es fällt nur der Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % an; Lohnsteuer erst über dem Grundfreibetrag (12.348 € / Jahr).

Netto als Werkstudent

Vereinfachte Berechnung — keine Steuerberatung
Rentenversicherung (9,3 %)83,70 €
Lohnsteuer (SK I)0,00 €
Netto / Monat816,30 €

Ihr Verdienst liegt über dem Grundfreibetrag — es fällt Lohnsteuer an, die Sie ggf. über die Steuererklärung teils zurückholen. Netto-Quote: 91 %.

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Werkstudent: Was bleibt netto vom Brutto?

Das Werkstudentenprivileg macht die Beschäftigung besonders attraktiv: Werkstudierende sind von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit und zahlen nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 %). Voraussetzung ist die 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit dürfen höchstens 20 Wochenstunden gearbeitet werden.

Lohnsteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Liegen Sie darunter, holen Sie einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück. Verdienen Sie unter 603 € im Monat, kann auch ein Minijob die günstigere Variante sein.

Häufige Fragen für Werkstudenten

Welche Abgaben zahlt ein Werkstudent?
Dank des Werkstudentenprivilegs zahlen Werkstudierende nur den Beitrag zur Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil). Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen, solange während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Muss ein Werkstudent Lohnsteuer zahlen?
Nur wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt. Viele Werkstudierende bleiben darunter und zahlen daher keine Lohnsteuer — bereits einbehaltene Lohnsteuer wird über die Steuererklärung erstattet.
Was ist die 20-Stunden-Regel?
Werkstudierende dürfen während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, um das Werkstudentenprivileg zu behalten. In den Semesterferien ist mehr möglich. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, entfällt die Beitragsbefreiung.
Bleibt ein Werkstudent familienversichert?
In der Regel ja, sofern das regelmäßige Einkommen die Grenze für die Familienversicherung nicht übersteigt. Als Werkstudent ist man häufig aber ohnehin eigenständig studentisch versichert — das hängt vom Einzelfall ab.