Werkstudent Brutto-Netto-Rechner
Als Werkstudent zahlen Sie nur den Rentenbeitrag — dank Werkstudentenprivileg keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. So viel bleibt netto.
Ihr Verdienst
Netto als Werkstudent
Ihr Verdienst liegt über dem Grundfreibetrag — es fällt Lohnsteuer an, die Sie ggf. über die Steuererklärung teils zurückholen. Netto-Quote: 91 %.
Werkstudent: Was bleibt netto vom Brutto?
Das Werkstudentenprivileg macht die Beschäftigung besonders attraktiv: Werkstudierende sind von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit und zahlen nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 %). Voraussetzung ist die 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit dürfen höchstens 20 Wochenstunden gearbeitet werden.
Lohnsteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Liegen Sie darunter, holen Sie einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück. Verdienen Sie unter 603 € im Monat, kann auch ein Minijob die günstigere Variante sein.
Häufige Fragen für Werkstudenten
Welche Abgaben zahlt ein Werkstudent?
Muss ein Werkstudent Lohnsteuer zahlen?
Was ist die 20-Stunden-Regel?
Bleibt ein Werkstudent familienversichert?
Ratgeber
Werkstudent 2026: Abgaben, 20-Stunden-Regel und Netto
Werkstudierende zahlen dank des Werkstudentenprivilegs nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 %. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen, solange während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil
- 9,3 %
- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenvers.
- 0 %
- Höchstarbeitszeit Vorlesungszeit
- 20 Std. / Woche
- Grundfreibetrag 2026
- 12.348 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- 1.230 €
- Steuerfrei bis rund
- 1.131 € / Monat
Werkstudent 2026: Netto nach Rentenbeitrag (Steuerklasse 1)
| Brutto / Monat | RV-Beitrag 9,3 % | Netto / Monat | Brutto / Jahr |
|---|---|---|---|
| 600 € | −55,80 € | 544,20 € | 7.200 € |
| 800 € | −74,40 € | 725,60 € | 9.600 € |
| 1.000 € | −93,00 € | 907,00 € | 12.000 € |
| 1.200 € | −111,60 € | 1.088,40 € | 14.400 € |
| 1.500 € | −139,50 € | 1.360,50 € | 18.000 € |
Ohne Lohnsteuer gerechnet — bis zu einem Jahresbrutto von 12.348 € zuzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag fällt in Steuerklasse 1 keine Einkommensteuer an. Darüber greift der Tarif nach § 32a EStG.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Werkstudentenstatus prüfen
Voraussetzung ist eine ordentliche Immatrikulation und die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden, ohne den Status zu verlieren.
- 2Rentenbeitrag abziehen
Vom Bruttoverdienst gehen 9,3 % Rentenversicherung ab. Die übrigen Sozialversicherungszweige bleiben beitragsfrei — das ist der eigentliche finanzielle Kern des Werkstudentenprivilegs.
- 3Lohnsteuer nach Steuerklasse ermitteln
In den Steuerklassen 1 und 2 bleibt der Verdienst bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Wird dennoch Lohnsteuer einbehalten, holt die Steuererklärung sie zurück.
- 4Krankenversicherung klären
Bis 25 Jahre besteht häufig Familienversicherung, sonst greift die studentische Krankenversicherung. Beide sind vom Arbeitsverhältnis unabhängig, solange die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird.
Was die 20-Stunden-Regel genau bedeutet
Die Grenze gilt nur während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien ist Vollzeitarbeit möglich, ohne dass das Privileg entfällt. Auch Arbeit überwiegend am Abend, am Wochenende oder in der Nacht kann die Grenze zulässig überschreiten, weil das Studium dann weiterhin die Hauptsache bleibt.
Wird die Grenze dauerhaft in der Vorlesungszeit überschritten, entfällt die Beitragsfreiheit und es gelten die regulären Sätze — die Abgabenlast springt dann von 9,3 % auf 21,15 %. Wie sich das auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Werkstudent, Minijob oder Midijob — was lohnt sich?
Der Minijob ist bis 603 € abgabengünstiger, weil dort nur 3,6 % Rentenbeitrag anfallen — dafür ist der Verdienst gedeckelt. Zwischen 603,01 € und 2.000 € greift der Übergangsbereich mit gleitend steigenden Beiträgen. Oberhalb davon ist die Werkstudentenstelle mit ihren konstanten 9,3 % klar die günstigste Variante.
Wer BAföG bezieht, muss zusätzlich den Anrechnungsfreibetrag beachten — dafür ist der BAföG-Rechner da, die spätere Tilgung rechnet der BAföG-Rückzahlungsrechner.
Steuererklärung lohnt sich fast immer
Wurde während des Jahres Lohnsteuer einbehalten, das Jahreseinkommen bleibt aber unter dem Grundfreibetrag, wird die gesamte einbehaltene Steuer erstattet. Zusätzlich lassen sich Semesterbeiträge, Fachliteratur, Arbeitsmittel und Fahrtkosten geltend machen — Letztere über die Pendlerpauschale mit 0,38 € je Entfernungskilometer.
Die Größenordnung der Erstattung schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner ab.
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V · § 5 Abs. 3 SGB VI · § 32a EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
