BAföG-Rechner 2026
Schätzen Sie Ihren BAföG-Anspruch 2026 als Studierende:r — aus dem Bedarfssatz, Ihrer Wohnsituation, Ihrem eigenen Einkommen und dem anrechenbaren Einkommen der Eltern. Kostenlos und mit den aktuellen Bedarfssätzen.
Wohnsituation
Anrechnungsfrei bis 556,00 € (Minijob).
Einkommen der Eltern
Ihr BAföG (Schätzung)
BAföG 2026: Bedarf, Einkommen & Anrechnung
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler:innen, deren Familie die Ausbildung nicht vollständig finanzieren kann. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarfssatz abzüglich des angerechneten Einkommens von Ihnen selbst und Ihren Eltern.
Der große Vorteil: Studierenden-BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung auf 10.010 € begrenzt ist. Wer neben dem Studium jobbt, sollte den anrechnungsfreien Betrag von rund 556,00 € (Minijob) im Blick behalten — was netto vom Job bleibt, zeigt unser Minijob-Rechner und der Gehaltsrechner.
Häufige Fragen zum BAföG
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Wird das Einkommen der Eltern beim BAföG angerechnet?
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Weitere Rechner für Studierende
Minijob, Gehalt & mehr — kostenlos für 2026.
Ratgeber
BAföG 2026: Höchstsatz, Elternfreibeträge und Zuverdienst
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken- und pflegeversichert sind, liegt bei rund 992 € im Monat: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnzuschlag und 140 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Vom Elterneinkommen wird ein Freibetrag abgezogen; nur der übersteigende Teil mindert den Anspruch.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Höchstsatz gesamt
- rund 992 € / Monat
- Grundbedarf
- 475 €
- Wohnzuschlag (nicht bei den Eltern)
- 380 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- 140 €
- Elternfreibetrag (verheiratet)
- rund 2.540 € netto
- Anrechnungsfreier Zuverdienst
- rund 556 € / Monat
BAföG-Bedarf 2026 je nach Wohnsituation
| Situation | Grundbedarf | Wohnzuschlag | KV/PV | Bedarf gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Eigene Wohnung, selbst versichert | 475 € | 380 € | 140 € | 995 € |
| Eigene Wohnung, familienversichert | 475 € | 380 € | — | 855 € |
| Bei den Eltern wohnend | 475 € | — | 140 € | 615 € |
Der ausgewiesene Höchstsatz von rund 992 € ergibt sich aus dem Bedarf abzüglich der individuellen Anrechnung. Wer bei den Eltern wohnt, erhält den Wohnzuschlag nicht.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Bedarf zusammensetzen
Grundbedarf 475 €, dazu der Wohnzuschlag von 380 € für alle, die nicht bei den Eltern wohnen, und 140 € für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung.
- 2Elterneinkommen prüfen
Vom Nettoeinkommen der Eltern wird ein Freibetrag abgezogen — bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern rund 2.540 € im Monat, je weiterem Kind zusätzlich 770 €.
- 3Anrechnung vornehmen
Der Betrag oberhalb des Freibetrags mindert den BAföG-Anspruch anteilig. Eigenes Vermögen und eigener Verdienst werden ebenfalls berücksichtigt.
- 4Zuverdienstgrenze einhalten
Rund 556 € im Monat bleiben anrechnungsfrei — das entspricht ungefähr einem Minijob. Darüber wird der übersteigende Betrag angerechnet.
Warum ein Antrag fast immer sinnvoll ist
Die häufigste Fehlannahme ist, das Elterneinkommen sei „zu hoch". Die Freibeträge sind aber beträchtlich: rund 2.540 € netto im Monat bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern, plus 770 € je weiterem Kind. Bei zwei Geschwistern in Ausbildung verschiebt sich die Grenze also deutlich nach oben. Was vom Bruttogehalt der Eltern netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Hinzu kommt: Nur die Hälfte ist Darlehen, und dieses ist zinslos und auf 10.010 € gedeckelt — Details im BAföG-Rückzahlungsrechner. Das wirtschaftliche Risiko eines Antrags ist damit gering.
Nebenjob richtig dimensionieren
Rund 556 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, im Bewilligungszeitraum also etwa 6.672 €. Das entspricht ungefähr einem Minijob, dessen Grenze 2026 bei 603 € liegt — wer die Minijob-Grenze voll ausschöpft, überschreitet die BAföG-Grenze also bereits leicht.
Eine Werkstudentenstelle erlaubt höhere Verdienste bei nur 9,3 % Rentenbeitrag, führt aber zur Anrechnung auf das BAföG. Wer über 20 Wochenstunden hinaus arbeitet, verliert zusätzlich das Werkstudentenprivileg — beide Grenzen wollen zusammen geplant werden.
Steuerlich lohnt sich das Studium später
BAföG selbst ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt — anders als Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Es erhöht also auch den Steuersatz auf Nebeneinkünfte nicht.
Kosten für ein Zweitstudium oder eine Fortbildung sind dagegen als Werbungskosten absetzbar und können als Verlustvortrag in spätere Jahre mitgenommen werden. Was das im Berufseinstieg wert ist, schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner.
§§ 11 ff. BAföG · § 13 BAföG · § 25 BAföG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
