BruttoNetto Calculator Logo
Höchstsatz ~992 € · 2026

BAföG-Rechner 2026

Schätzen Sie Ihren BAföG-Anspruch 2026 als Studierende:r — aus dem Bedarfssatz, Ihrer Wohnsituation, Ihrem eigenen Einkommen und dem anrechenbaren Einkommen der Eltern. Kostenlos und mit den aktuellen Bedarfssätzen.

Wohnsituation

€

Anrechnungsfrei bis 556,00 € (Minijob).

Einkommen der Eltern

€
0

Ihr BAföG (Schätzung)

BAföG-Bedarf995,00 €
− Eigenes Einkommen0,00 €
− Anrechnung Elterneinkommen0,00 €
Voraussichtliches BAföG / Monat995,00 €
davon Zuschuss (nicht zurückzuzahlen)497,50 €
Grobe Orientierung. Verbindlich ist nur der Bescheid des BAföG-Amts.

BAföG 2026: Bedarf, Einkommen & Anrechnung

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler:innen, deren Familie die Ausbildung nicht vollständig finanzieren kann. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarfssatz abzüglich des angerechneten Einkommens von Ihnen selbst und Ihren Eltern.

Der große Vorteil: Studierenden-BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung auf 10.010 € begrenzt ist. Wer neben dem Studium jobbt, sollte den anrechnungsfreien Betrag von rund 556,00 € (Minijob) im Blick behalten — was netto vom Job bleibt, zeigt unser Minijob-Rechner und der Gehaltsrechner.

Häufige Fragen zum BAföG

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Der BAföG-Förderungshöchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken- und pflegeversichert sind, liegt bei rund 992 € im Monat: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnzuschlag und 140 € Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag. Wer bei den Eltern wohnt, erhält einen geringeren Wohnzuschlag von 59 €.
Wird das Einkommen der Eltern beim BAföG angerechnet?
Ja. Vom Nettoeinkommen der Eltern wird ein Freibetrag abgezogen (bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern rund 2.540 € im Monat, je weiterem Kind zusätzlich 770 €). Der übersteigende Betrag mindert den BAföG-Anspruch anteilig. Dieser Rechner nutzt dafür eine vereinfachte Näherung.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Studierenden-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Die Rückzahlung des Darlehensanteils ist auf maximal 10.010 € gedeckelt und beginnt erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Sie dürfen rund 556 € im Monat (bzw. 6.672 € im Bewilligungszeitraum) anrechnungsfrei hinzuverdienen — das entspricht einem Minijob. Verdienen Sie mehr, wird der übersteigende Betrag auf Ihren BAföG-Anspruch angerechnet.

Weitere Rechner für Studierende

Minijob, Gehalt & mehr — kostenlos für 2026.

Ratgeber

BAföG 2026: Höchstsatz, Elternfreibeträge und Zuverdienst

Der BAföG-Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken- und pflegeversichert sind, liegt bei rund 992 € im Monat: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnzuschlag und 140 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Vom Elterneinkommen wird ein Freibetrag abgezogen; nur der übersteigende Teil mindert den Anspruch.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Höchstsatz gesamt
rund 992 € / Monat
Grundbedarf
475 €
Wohnzuschlag (nicht bei den Eltern)
380 €
Kranken- und Pflegeversicherung
140 €
Elternfreibetrag (verheiratet)
rund 2.540 € netto
Anrechnungsfreier Zuverdienst
rund 556 € / Monat

BAföG-Bedarf 2026 je nach Wohnsituation

SituationGrundbedarfWohnzuschlagKV/PVBedarf gesamt
Eigene Wohnung, selbst versichert475 €380 €140 €995 €
Eigene Wohnung, familienversichert475 €380 €—855 €
Bei den Eltern wohnend475 €—140 €615 €

Der ausgewiesene Höchstsatz von rund 992 € ergibt sich aus dem Bedarf abzüglich der individuellen Anrechnung. Wer bei den Eltern wohnt, erhält den Wohnzuschlag nicht.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Bedarf zusammensetzen

    Grundbedarf 475 €, dazu der Wohnzuschlag von 380 € für alle, die nicht bei den Eltern wohnen, und 140 € für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung.

  2. 2
    Elterneinkommen prüfen

    Vom Nettoeinkommen der Eltern wird ein Freibetrag abgezogen — bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern rund 2.540 € im Monat, je weiterem Kind zusätzlich 770 €.

  3. 3
    Anrechnung vornehmen

    Der Betrag oberhalb des Freibetrags mindert den BAföG-Anspruch anteilig. Eigenes Vermögen und eigener Verdienst werden ebenfalls berücksichtigt.

  4. 4
    Zuverdienstgrenze einhalten

    Rund 556 € im Monat bleiben anrechnungsfrei — das entspricht ungefähr einem Minijob. Darüber wird der übersteigende Betrag angerechnet.

Warum ein Antrag fast immer sinnvoll ist

Die häufigste Fehlannahme ist, das Elterneinkommen sei „zu hoch". Die Freibeträge sind aber beträchtlich: rund 2.540 € netto im Monat bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern, plus 770 € je weiterem Kind. Bei zwei Geschwistern in Ausbildung verschiebt sich die Grenze also deutlich nach oben. Was vom Bruttogehalt der Eltern netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Hinzu kommt: Nur die Hälfte ist Darlehen, und dieses ist zinslos und auf 10.010 € gedeckelt — Details im BAföG-Rückzahlungsrechner. Das wirtschaftliche Risiko eines Antrags ist damit gering.

Nebenjob richtig dimensionieren

Rund 556 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, im Bewilligungszeitraum also etwa 6.672 €. Das entspricht ungefähr einem Minijob, dessen Grenze 2026 bei 603 € liegt — wer die Minijob-Grenze voll ausschöpft, überschreitet die BAföG-Grenze also bereits leicht.

Eine Werkstudentenstelle erlaubt höhere Verdienste bei nur 9,3 % Rentenbeitrag, führt aber zur Anrechnung auf das BAföG. Wer über 20 Wochenstunden hinaus arbeitet, verliert zusätzlich das Werkstudentenprivileg — beide Grenzen wollen zusammen geplant werden.

Steuerlich lohnt sich das Studium später

BAföG selbst ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt — anders als Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Es erhöht also auch den Steuersatz auf Nebeneinkünfte nicht.

Kosten für ein Zweitstudium oder eine Fortbildung sind dagegen als Werbungskosten absetzbar und können als Verlustvortrag in spätere Jahre mitgenommen werden. Was das im Berufseinstieg wert ist, schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner.

§§ 11 ff. BAföG · § 13 BAföG · § 25 BAföG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: BAföG-Rechner 2026
BAföG-Rechner 2026
Mindestlohn Rechner
13,90 €/h ab 2026
Öffnen
Minijob-Rechner
Verdienstgrenze 603 €
Öffnen
Midijob-Rechner
Übergangsbereich 603–2.000 €
Öffnen
Wohngeld-Rechner
2026 & Entwurf 2027 · Mietenstufen
Öffnen
PKV vs GKV
Ab welchem Brutto lohnt sich die PKV?
Öffnen
Immobilienkredit-Rechner
Wie viel Haus kann ich mir leisten?
Öffnen