Steuerklassen-Rechner: III/V, IV/IV oder Faktor?
Vergleichen Sie das monatliche Netto Ihres Paares in allen Kombinationen, inklusive Faktorverfahren nach § 39f EStG, und sehen Sie, was mit der Steuererklärung nachgezahlt oder erstattet wird.
Ihre Angaben
Netto pro Monat
| Kombination | Netto A | Netto B | Zusammen |
|---|---|---|---|
| III/VA in III, B in V meiste Liquidität | 3.239,01 € | 1.507,26 € | 4.746,27 € |
| V/IIIA in V, B in III | 2.438,85 € | 1.956,25 € | 4.395,10 € |
| IV/IVbeide in IV | 2.894,22 € | 1.779,12 € | 4.673,33 € |
| IV/IV + FaktorIV/IV mit Faktor 0,968 | 2.914,28 € | 1.784,78 € | 4.699,07 € |
Aufs Jahr: Steuererklärung
Die Jahressteuer des Paares ist immer gleich: 9.344,76 € nach dem Splittingverfahren. Die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel davon monatlich einbehalten wird.
Steuerjahr 2026, vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen, keine weiteren Einkünfte oder Abzüge. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Achtung bei Lohnersatzleistungen
Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld richten sich nach dem Netto und damit nach der Steuerklasse. Beispiel Arbeitslosengeld I für Partner B (2.500,00 € brutto, ohne Kind):
Klasse III
1.200,00 €
Klasse IV
1.091,42 €
Klasse V
926,82 €
Pauschaliertes Leistungsentgelt nach § 153 SGB III, davon 60 %. Wer absehbar Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht, kann rechtzeitig vorher die Steuerklasse wechseln. Beim Elterngeld zählt grundsätzlich die Steuerklasse im letzten Monat des Bemessungszeitraums, es sei denn, eine andere galt in den meisten Monaten (§ 2c Abs. 3 BEEG). Mehr im Arbeitslosengeld-Rechner und im Elterngeld-Rechner.
Welche Steuerklassen-Kombination ist die beste?
Für das monatliche Netto gewinnt bei ungleichen Gehältern meist III/V: Bei 4.500 € und 2.500 € brutto bleiben dem Paar 4.746,27 € im Monat, mit IV/IV 4.673,33 € und mit Faktor 4.699,07 €. Aufs Jahr zahlt das Paar aber in jeder Kombination dieselbe Steuer (9.344,76 €); die Unterschiede gleicht die Steuererklärung aus. III/V bedeutet hier rund 570,00 € Nachzahlung, IV/IV 305,25 € Erstattung, der Faktor trifft die Jahressteuer fast genau.
Die Wahl wirkt sich außerdem auf Lohnersatzleistungen aus: Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld werden aus dem Netto berechnet. Wer in Klasse V absehbar eine solche Leistung bezieht, verliert Geld. Wie Sie nach der Hochzeit vorgehen, erklärt der Beitrag Steuerklasse nach der Heirat; welche Klasse Ihnen grundsätzlich zusteht, zeigt der Steuerklassen-Finder.
So rechnen wir
Lohnsteuer 2026 je Partner in der gewählten Klasse (Klasse V nach dem Programmablaufplan 2026), Sozialabgaben mit dem Ø-Zusatzbeitrag. Faktor nach § 39f EStG: Splitting-Einkommensteuer des Paares geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider in Klasse IV, auf drei Nachkommastellen abgeschnitten. Jahresausgleich: einbehaltene Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer gegen die Steuer nach dem Splittingtarif. Vereinfacht: keine weiteren Einkünfte, Werbungskosten oder Freibeträge; der echte Faktor des Finanzamts kann davon leicht abweichen.
Stand: 5. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Quellen: § 39f EStG, § 32a EStG, § 153 SGB III.
Häufige Fragen zum Steuerklassenwechsel
Für das monatliche Netto lohnt sich III/V, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Bei 4.500 € und 2.500 € brutto bringt III/V 72,94 € mehr Netto im Monat als IV/IV, führt aber zu rund 570,00 € Nachzahlung im Jahr. Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich.
Das Finanzamt teilt die voraussichtliche Einkommensteuer des Paares nach dem Splittingverfahren (Y) durch die Summe der Lohnsteuer beider in Klasse IV (X). Der Faktor Y/X mit drei Nachkommastellen mindert die Lohnsteuer beider Partner (§ 39f EStG). So wird monatlich fast genau die Steuer einbehalten, die am Jahresende fällig ist. Der Faktor gilt bis zu zwei Jahre und muss beantragt werden.
Häufig ja, weil in III/V oft zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Paare mit III/V oder Faktor müssen deshalb eine Steuererklärung abgeben. Bei gleich hohen Einkommen wird mit III/V dagegen zu viel einbehalten; dort ist IV/IV die richtige Wahl.
Automatisch beide die Steuerklasse IV, auch wenn nur einer arbeitet. III/V oder IV/IV mit Faktor müssen Sie beim Finanzamt beantragen, zum Beispiel über ELSTER mit dem Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten.
Beide richten sich nach dem Netto und damit nach der Steuerklasse. In Klasse V fällt das Netto und damit die Leistung niedriger aus als in IV oder III. Ein Wechsel muss deshalb rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum erfolgen.
Seit 2020 mehrmals im Jahr. Der Antrag gilt ab dem Folgemonat. Zurück zu IV/IV kann auch ein Partner allein wechseln.
Ratgeber
Steuerklassenwechsel 2026: 3/5, 4/4 oder Faktorverfahren
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Kombinationen 4/4, 3/5 und 4/4 mit Faktor wählen. Die Wahl ändert nicht die Jahressteuer, sondern nur deren Verteilung über das Jahr und zwischen den Partnern. Ein Wechsel ist mehrfach im Jahr möglich; maßgeblich für das Folgejahr ist der Stand zum 30. November.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Kombination bei ähnlichem Einkommen
- 4 / 4
- Kombination bei großem Unterschied
- 3 / 5
- Verursachungsgerecht
- 4 / 4 mit Faktor
- Wechsel pro Jahr
- mehrfach möglich
- Stichtag für das Folgejahr
- 30. November
- Wirkung auf die Jahressteuer
- keine
Beispiel: 4.500 € und 2.000 € Monatsbrutto im Vergleich (2026)
| Kombination | Netto Partner A | Netto Partner B | Gemeinsam / Monat |
|---|---|---|---|
| 4 / 4 | 2.894 € | 1.484 € | 4.379 € |
| 3 / 5 | 3.239 € | 1.280 € | 4.519 € |
| Differenz | 345 € | -204 € | +141 € |
Berechnet für Partner A mit 4.500 € und Partner B mit 2.000 € Monatsbrutto, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Die Jahressteuer ist in beiden Varianten identisch — die Differenz betrifft ausschließlich den unterjährigen Abzug.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Bruttoeinkommen beider Partner erfassen
Maßgeblich ist das Verhältnis der Einkommen zueinander, nicht deren absolute Höhe.
- 2Kombinationen gegenüberstellen
Für 4/4 und 3/5 wird jeweils das gemeinsame Monatsnetto berechnet und verglichen.
- 3Lohnersatzleistungen mitdenken
Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld bemessen sich am Nettoentgelt — die Steuerklasse wirkt hier indirekt, aber erheblich.
- 4Wechsel beantragen
Der Antrag geht gemeinsam an das Wohnsitzfinanzamt und gilt ab dem Folgemonat.
Wann sich 3/5 lohnt — und wann nicht
Die Kombination 3/5 bringt dann das höchste gemeinsame Monatsnetto, wenn ein Partner deutlich mehr verdient — als Faustregel ab etwa 60 zu 40. Der Preis ist eine hohe Belastung in Klasse 5 und in aller Regel eine Nachzahlung bei der Pflichtveranlagung, weil unterjährig zu wenig einbehalten wurde. Wer diese Nachzahlung nicht einkalkuliert, verliert den Liquiditätsvorteil im Folgejahr wieder.
Bei annähernd gleichen Einkommen ist 4/4 die bessere Wahl. Wer die verursachungsgerechte Verteilung will, ohne auf den Splittingvorteil zu verzichten, wählt 4/4 mit Faktor: Das Finanzamt ermittelt einen Faktor kleiner eins, der den Splittingvorteil bereits im Monatsabzug berücksichtigt.
Der wichtigste Nebeneffekt: Lohnersatzleistungen
Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld werden aus dem Nettoentgelt der Vormonate berechnet. Wer eine dieser Leistungen erwartet, sollte rechtzeitig in die günstigere Klasse wechseln — beim Elterngeld ist der Bemessungszeitraum die zwölf Monate vor der Geburt, weshalb der Wechsel früh erfolgen muss.
Dasselbe gilt vor absehbarer Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld-Rechner), vor längerer Krankheit (Krankengeld-Rechner) und bei angekündigter Kurzarbeit. Die Finanzverwaltung erkennt den Wechsel an, solange er nicht ausschließlich missbräuchlich unmittelbar vor Leistungsbeginn erfolgt.
Wechsel beantragen und Klasse prüfen
Der Wechsel wird gemeinsam beim Wohnsitzfinanzamt beantragt und ist mehrfach im Jahr möglich. Für die Wirkung im Folgejahr ist der Stand zum 30. November maßgeblich. Nach Heirat werden beide Partner automatisch in Klasse 4 eingestuft — jede andere Kombination ist ein aktiver Antrag.
Welche Klasse überhaupt in Frage kommt, klärt der Steuerklassen-Finder; die Merkmale aller sechs Klassen stellt die Steuerklassen-Übersicht gegenüber. Die vollständige Abrechnung für ein einzelnes Gehalt liefert der Brutto-Netto-Rechner.
§ 38b EStG · § 39 EStG · § 39f EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
