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Krankengeld · Höhe berechnen · 2026

Krankengeld Rechner

Berechnen Sie die Höhe Ihres Krankengeldes — 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto, nach Abzug der Sozialabgaben.

Ihre Angaben

Ihr Krankengeld

Vereinfachte Berechnung — keine Rechtsberatung
Reguläres Netto / Monat2.349,38 €
Krankengeld brutto / Monat2.114,45 €
Krankengeld / Tag (netto)61,32 €
Krankengeld netto / Monat1.839,57 €

Das sind rund 78 % Ihres regulären Nettogehalts. Krankengeld gibt es ab der 7. Woche (nach der Entgeltfortzahlung).

Nettogehalt berechnen

Krankengeld: Höhe, Dauer und Abzüge

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse springt ein, wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts.

Vom Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (rund 12,5 %) — die Krankenversicherung selbst zahlt keinen Beitrag darauf. Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Berücksichtigt wird das Brutto nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung — 2026 sind es deshalb höchstens 135,63 € am Tag. Davon gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (rund 12,4 %, kinderlos 13 %).
Wird das Krankengeld 2027 gekürzt?
Nicht generell: Höhe und Bezugsdauer bleiben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt aber eine neue Regel, wenn das Arbeitsverhältnis während der Krankschreibung endet — dann gibt es ab dem Folgetag nur noch 60 % des Nettoarbeitsentgelts, mit Kind 67 % (§ 47 Abs. 2a SGB V). Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Juli 2026.
Was ändert sich beim Krankengeld ab 2027?
Zum 1. Januar 2027: erstens die niedrigere Berechnung nach dem Ende einer Beschäftigung (60 % bzw. 67 % des Nettos). Zweitens schließt künftig auch eine Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente das Krankengeld aus (§ 50 SGB V). Drittens kann die Krankenkasse eine Frist von vier Wochen für den Antrag auf Reha-Leistungen setzen (§ 51 SGB V). Die Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld (25, 50 oder 75 %) kommt erst zum 1. Januar 2028.
Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung (100 % des Arbeitsentgelts). Erst danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Bei derselben Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren — abzüglich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung also längstens 72 Wochen. Daran ändert sich auch 2027 nichts.
Muss man Krankengeld versteuern?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und kann bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen. Wer mehr als 410 € Krankengeld im Jahr bezogen hat, muss deshalb eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Bekommt man Weihnachtsgeld, wenn man Krankengeld bekommt?
In der Regel ja — gekürzt werden darf es nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das ausdrücklich vorsehen, und dann höchstens um ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdienstes je Krankheitstag (§ 4a EntgFG). Im öffentlichen Dienst mindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Entgelt, aber nicht für Monate, in denen Krankengeldzuschuss gezahlt wurde oder nur wegen der Höhe des Krankengelds nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 TVöD). Das Weihnachtsgeld selbst ist kein Krankengeld; beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen aber das Krankengeld.

Ab 2027

Krankengeld 2027: Was sich ändert

Höhe und Dauer bleiben: weiter 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, für längstens 78 Wochen in drei Jahren. Die Änderungen stehen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) und betreffen einzelne Fälle.

  • Ab 1. Januar 2027: Endet das Arbeitsverhältnis während der Krankschreibung, beträgt das Krankengeld ab dem Folgetag 60 % des Nettoarbeitsentgelts, mit Kind 67 % (§ 47 Abs. 2a SGB V).
  • Ab 1. Januar 2027: Auch eine Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente schließt das Krankengeld aus (§ 50 SGB V).
  • Ab 1. Januar 2027: Die Krankenkasse kann eine Frist von vier Wochen setzen, um einen Antrag auf Reha-Leistungen zu stellen (§ 51 SGB V).
  • Ab 1. Januar 2028: Teilarbeitsunfähigkeit: Ärzte können 25, 50 oder 75 % feststellen; mit Zustimmung des Arbeitgebers arbeiten Versicherte dann teilweise und erhalten anteiliges Krankengeld.

Beispiel: Job endet während der Krankschreibung

BruttoHeute2027Diff.
2.500,001.393,05928,70-464,35
3.500,001.839,571.226,38-613,19
5.000,002.472,001.648,00-824,00

Alle Beträge in Euro. Netto-Krankengeld pro Monat (30 Tage) nach Ende der Beschäftigung, Steuerklasse I, ohne Kind, ohne Kirchensteuer. „Heute“: 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos; „Ab 2027“: 60 % des Nettos. Mit Kind sind es ab 2027 67 % des Nettos.

Ratgeber

Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und Abzüge

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Berücksichtigt wird das Brutto nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, 2026 also höchstens 135,63 € Krankengeld am Tag. Davon gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab — zusammen rund 12,4 %, kinderlos 13 %. Gezahlt wird es ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Krankengeld
70 % vom Brutto
Obergrenze
90 % vom Netto
Höchstkrankengeld 2026
135,63 € pro Tag
Abzüge vom Krankengeld
12,4 % (kinderlos 13 %)
Entgeltfortzahlung Arbeitgeber
6 Wochen
Höchstdauer je Krankheit
78 Wochen in 3 Jahren
Steuerpflicht
steuerfrei, Progressionsvorbehalt

Krankengeld 2026 im Beispiel (Steuerklasse 1, kinderlos)

Brutto / MonatNetto / MonatKrankengeld bruttoAuszahlung / Monat
2.000 €1.484 €1.336 €1.162 €
3.000 €2.067 €1.861 €1.619 €
4.000 €2.625 €2.362 €2.055 €
5.000 €3.157 €2.841 €2.472 €

Die Auszahlung ist das Brutto-Krankengeld abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (kinderlos 13 %).

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Regelentgelt ermitteln

    Grundlage ist das im letzten abgerechneten Monat erzielte Bruttoarbeitsentgelt, umgerechnet auf einen Kalendertag.

  2. 2
    Beide Obergrenzen vergleichen

    Berechnet werden 70 % des Bruttoregelentgelts und 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Der niedrigere der beiden Beträge ist das Brutto-Krankengeld.

  3. 3
    Sozialabgaben abziehen

    Vom Brutto-Krankengeld gehen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht an — die Kasse zahlt ja selbst.

  4. 4
    Auf Kalendertage umrechnen

    Krankengeld wird je Kalendertag gezahlt, ein voller Monat also mit 30 Tagen. Auch Wochenenden und Feiertage werden vergütet.

Der Progressionsvorbehalt — die häufigste Überraschung

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also nicht das zu versteuernde Einkommen selbst, wohl aber den Steuersatz, der auf das übrige Einkommen angewandt wird. Wer im selben Jahr längere Zeit Krankengeld bezogen hat, muss deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen — und ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald die Lohnersatzleistungen 410 € im Jahr übersteigen.

Wie stark der Effekt ausfällt, hängt vom übrigen Jahreseinkommen ab; die Jahressteuer darauf rechnet der Einkommensteuer-Rechner. Dasselbe gilt für Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Elterngeld.

Ablauf: Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld

In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt in voller Höhe fort. Erst danach springt die Krankenkasse ein — mit dem spürbar niedrigeren Krankengeld. Für dieselbe Erkrankung wird es längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, abzüglich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Die Differenz zum gewohnten Nettoeinkommen ist erheblich: Wer 3.000 € brutto verdient, verliert im Krankengeldbezug typischerweise rund ein Fünftel seines Nettos. Den Ausgangswert liefert der Brutto-Netto-Rechner; bei privater Absicherung lohnt der Vergleich im PKV-vs-GKV-Rechner.

§ 47 SGB V · § 32b EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

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