Jahresgehalt Rechner
Berechnen Sie Ihr Bruttojahresgehalt und das Nettojahresgehalt — inklusive 13. und 14. Monatsgehalt.
Ihre Angaben
13/14 = inkl. Weihnachts- & Urlaubsgeld
Ihr Jahresgehalt
Netto-Quote: 67,6 % Ihres Bruttojahresgehalts.
Bruttojahresgehalt in Netto umrechnen
Das Bruttojahresgehalt ist die Summe aller Bruttobezüge eines Jahres — Monatsgehälter plus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Vom Brutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialabgaben abgezogen — übrig bleibt das Nettojahresgehalt.
Für Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld nutzen Sie zusätzlich unseren Weihnachtsgeld-Rechner, für die monatliche Sicht den Gehaltsrechner.
Häufige Fragen zum Jahresgehalt
Wie berechnet man das Jahresgehalt aus dem Monatsgehalt?
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettojahresgehalt?
Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Jahresgehalt?
Wie viel Netto bleibt vom Jahresgehalt?
Ratgeber
Jahresgehalt 2026: von brutto zu netto im Jahr
Das Bruttojahresgehalt ist die Summe aller Bruttobezüge eines Kalenderjahres — einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Boni. Netto bleiben davon 2026 je nach Steuerklasse und Einkommenshöhe rund 55 bis 70 Prozent. Bei zwölf gleichen Monatsgehältern entspricht das Jahresbrutto dem Zwölffachen des Monatsbruttos.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Grundfreibetrag 2026
- 12.348 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- 1.230 €
- Sozialabgaben Arbeitnehmer
- 21,15 % bis BBG
- BBG Kranken-/Pflegeversicherung
- 69.750 € / Jahr
- BBG Renten-/Arbeitslosenvers.
- 101.400 € / Jahr
- Spitzensteuersatz 42 % ab zvE
- 69.878 €
Jahresgehalt brutto zu netto 2026 (Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer)
| Brutto / Jahr | Netto / Jahr | Netto / Monat | Abgabenquote |
|---|---|---|---|
| 24.000 € | 17.813 € | 1.484 € | 25,8 % |
| 36.000 € | 24.809 € | 2.067 € | 31,1 % |
| 48.000 € | 31.500 € | 2.625 € | 34,4 % |
| 60.000 € | 37.885 € | 3.157 € | 36,9 % |
| 72.000 € | 44.124 € | 3.677 € | 38,7 % |
| 96.000 € | 56.783 € | 4.732 € | 40,9 % |
Steuerklasse 1, kinderlos über 23 Jahre, ohne Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Abgabenquote umfasst Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmer-Sozialabgaben.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Alle Bruttobezüge summieren
Zwölf Monatsgehälter plus Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni, Provisionen und geldwerte Vorteile.
- 2Sozialabgaben ermitteln
21,15 % Arbeitnehmeranteil, jedoch nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen von 69.750 € beziehungsweise 101.400 € im Jahr.
- 3Zu versteuerndes Einkommen bilden
Vom Bruttojahreslohn werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abgezogen.
- 4Jahressteuer nach § 32a EStG berechnen
Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif angewandt, dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
13. und 14. Monatsgehalt richtig einordnen
Sonderzahlungen zählen steuerlich als sonstige Bezüge und werden nicht wie laufender Arbeitslohn besteuert, sondern nach der Jahreslohnsteuertabelle. Praktisch bedeutet das einen hohen Abzug im Auszahlungsmonat — ausgeglichen wird das spätestens über den Lohnsteuerjahresausgleich oder die Steuererklärung.
Bei den Sozialabgaben gilt eine Besonderheit: Beiträge fallen nur an, soweit die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist. Wer mit dem laufenden Gehalt bereits darüber liegt, erhält Weihnachts- und Urlaubsgeld sozialabgabenfrei. Die Einzelrechnung dazu leisten der Weihnachtsgeld-Rechner, der Urlaubsgeld-Rechner und der Bonus-Steuerrechner.
Wo das Jahresbrutto sonst noch gebraucht wird
Das Bruttojahresgehalt ist die Bezugsgröße für zahlreiche Schwellen: die Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung, die steuerfreien Höchstbeträge der betrieblichen Altersvorsorge und die Bonitätsprüfung bei der Immobilienfinanzierung.
Zur Einordnung des eigenen Gehalts im Bundesvergleich dient die Übersicht Durchschnittsgehalt Deutschland; wie sich die Zahlen zwischen den Steuerklassen unterscheiden, zeigt die Brutto-Netto-Tabelle.
§ 32a EStG · § 39b EStG · SGB IV · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
