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Weihnachtsgeld · Urlaubsgeld · Einmalzahlung · 2026

Weihnachtsgeld-Rechner 2026: So viel Weihnachtsgeld bleibt netto

Berechnen Sie Ihr Weihnachtsgeld 2026 brutto zu netto: mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben, für alle Steuerklassen. Die Berechnung gilt genauso für Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt und Boni.

Aktualisiert am · Steuerjahr 2026

Ihre Angaben

Weitere Angaben (Kinderfreibeträge, Kasse, Eintritt, frühere Zahlungen)

Weihnachtsgeld netto

Von 1.500,00 € brutto bleiben

834,16 €

netto (55,6 %) · Abzüge 665,84 €

Lohnsteuer−339,59 €
Solidaritätszuschlag−0,00 €
Krankenversicherung−131,25 €
Pflegeversicherung−36,00 €
Rentenversicherung−139,50 €
Arbeitslosenversicherung−19,50 €

Warum bleibt so wenig übrig?

Auf Ihr laufendes Gehalt gehen 32,9 % an Steuern und Abgaben, auf das Weihnachtsgeld 44,4 %. Das Weihnachtsgeld kommt oben auf Ihr Jahreseinkommen und wird deshalb mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet, nicht mit dem Durchschnittssatz.

Zum Vergleich: Ihr normales Monatsnetto beträgt 2.349,38 €. Das Weihnachtsgeld netto entspricht 35,5 % davon.

Steuerjahr 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Reguläres Nettogehalt berechnen

Wie viel Weihnachtsgeld bleibt netto?

Von 1.500,00 € Weihnachtsgeld bleiben bei 3.500,00 € Monatsbrutto in Steuerklasse I rund 834 € netto übrig, also 56 %. Abgezogen werden 339,59 € Lohnsteuer und 326,25 € Sozialabgaben (kinderlos, ohne Kirchensteuer, Auszahlung im November 2026). Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug und wird mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet. Deshalb bleibt davon prozentual weniger übrig als vom Monatsgehalt.

Weihnachtsgeld = ein Monatsgehalt: so viel bleibt netto

Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatsgehalts, Auszahlung im November 2026, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %.

Netto vom Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts, Steuerklasse I und III, 2026
Monatsbrutto = WeihnachtsgeldNetto Klasse INetto Klasse III
2.000,00 €1.187,78 €59 %1.565,00 €78 %
2.500,00 €1.450,91 €58 %1.956,25 €78 %
3.000,00 €1.701,41 €57 %1.946,52 €65 %
3.500,00 €1.938,67 €55 %2.148,33 €61 %
4.000,00 €2.162,37 €54 %2.367,49 €59 %
4.500,00 €2.373,13 €53 %2.633,43 €59 %
5.000,00 €2.570,65 €51 %2.893,25 €58 %
5.500,00 €2.900,30 €53 %3.313,13 €60 %
6.000,00 €3.331,60 €56 %3.870,19 €65 %

Prozentwert = Anteil, der vom Weihnachtsgeld netto bleibt. Ab etwa 5.800 € Monatsbrutto ist die anteilige Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung im November ausgeschöpft — darauf fallen dann keine KV- und PV-Beiträge mehr an.

Fester Betrag: 500 €, 1.000 € und 2.000 € Weihnachtsgeld

Netto vom Weihnachtsgeld bei 3.500,00 € Monatsbrutto, Auszahlung im November 2026, ohne Kirchensteuer, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %.

Netto von 500 €, 1.000 € und 2.000 € Weihnachtsgeld bei 3.500 € Monatsbrutto, Steuerklasse I bis VI, 2026
SteuerklasseNetto von 500,00 €Netto von 1.000,00 €Netto von 2.000,00 €
Klasse I278,58 €56 %556,64 €56 %1.110,86 €56 %
Klasse II286,18 €57 %571,83 €57 %1.141,23 €57 %
Klasse III310,92 €62 %620,86 €62 %1.235,70 €62 %
Klasse IV278,58 €56 %556,64 €56 %1.110,86 €56 %
Klasse V235,26 €47 %469,98 €47 %935,07 €47 %
Klasse VI232,35 €46 %463,12 €46 %921,99 €46 %

Klasse I, III, IV, V und VI kinderlos, Klasse II (Alleinerziehende) ohne Kinderlosenzuschlag. Klasse IV rechnet wie Klasse I mit dem Grundtarif; in Klasse VI gibt es weder Arbeitnehmer- noch Sonderausgaben-Pauschbetrag.

Warum vom Weihnachtsgeld so wenig netto bleibt

Sonstiger Bezug: Weihnachtsgeld wird nicht wie ein normales Monatsgehalt versteuert, sondern als sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG). Der Arbeitgeber rechnet die Jahreslohnsteuer auf Ihren voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zweimal aus: einmal mit und einmal ohne Weihnachtsgeld. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Soli und Kirchensteuer folgen dieser Differenz.

Progression: Weil das Weihnachtsgeld ganz oben auf Ihr Jahreseinkommen kommt, wird jeder Euro davon mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet — nicht mit dem niedrigeren Durchschnittssteuersatz, den Sie von Ihrer Gehaltsabrechnung kennen. Bei 3.500,00 € Monatsbrutto gehen vom Monatsgehalt 33 % an Steuern und Abgaben, vom Weihnachtsgeld 44 %.

Beitragsbemessungsgrenze: Sozialabgaben fallen an, solange Ihr Entgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bis zum Auszahlungsmonat nicht erreicht (§ 23a SGB IV). Bei einer Zahlung im November und ganzjähriger Beschäftigung sind das 11/12 der Jahresgrenze: 63.937,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung, 92.950,00 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, jeweils abzüglich der elf schon gezahlten Monatsgehälter. Wer gut verdient, zahlt deshalb auf das Weihnachtsgeld oft keine oder nur teilweise Kranken- und Pflegebeiträge — und behält prozentual wieder mehr, wie die Tabelle oben ab 6.000 € zeigt.

Höher besteuert als Ihr Gehalt wird das Weihnachtsgeld also nicht; es fällt nur in Ihren höchsten Steuersatz. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer gibt es über die Steuererklärung nur zurück, wenn Ihre tatsächliche Jahressteuer niedriger ist, etwa wegen Werbungskosten.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?

Nein. Weihnachtsgeld in Geld ist voll lohnsteuer- und in der Regel sozialversicherungspflichtig. Es gibt keinen Freibetrag dafür. Steuerfrei bleiben können nur andere Zuwendungen rund um Weihnachten: Sachgeschenke bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und die Weihnachtsfeier bis 110 € je Beschäftigten als Betriebsveranstaltung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Wer das Weihnachtsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, spart im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG Steuern und Abgaben, bekommt es aber erst im Alter ausgezahlt.

Weihnachtsgeld im Minijob

Auch Minijobber können Weihnachtsgeld bekommen. Ist es vertraglich zugesichert oder wird es regelmäßig gezahlt, zählt es laut Minijob-Zentrale zum regelmäßigen Verdienst. Entscheidend ist dann die Jahresgrenze: 2026 sind das 12 × 603 € = 7.236 €. Wer jeden Monat die vollen 603 € verdient und zusätzlich Weihnachtsgeld bekommt, überschreitet diese Grenze. Dann liegt von Anfang an kein Minijob vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijob. Bleibt das Jahresentgelt inklusive Weihnachtsgeld unter der Grenze, ist das Weihnachtsgeld für Minijobber in der Regel abgabenfrei. Ein freiwilliges, vorher nicht absehbares Weihnachtsgeld wird bei der Prüfung der Grenze nicht berücksichtigt. 2027 steigt die Jahresgrenze auf 7.596 € (633 € im Monat), mehr dazu im Beitrag Minijob 2027.

Weihnachtsgeld im TVöD (Jahressonderzahlung)

Im öffentlichen Dienst heißt das Weihnachtsgeld Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Sie wird mit dem Novemberentgelt gezahlt und als Prozentsatz des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli bis September berechnet. Seit 2026 gelten diese Sätze:

TarifEntgeltgruppenSatz
TVöD VKA (Kommunen)alle Entgeltgruppen (auch S- und P-Tabelle)85 %
TVöD VKA Krankenhäuser und Pflege (BT-K, BT-B)Entgeltgruppen 1 bis 890 %
Entgeltgruppen 9a bis 1585 %
TVöD BundEntgeltgruppen 1 bis 895 %
Entgeltgruppen 9a bis 1290 %
Entgeltgruppen 13 bis 1575 %

Quelle: Einigungspapier TVöD vom 06.04.2025 (dbb). Den Betrag und das Netto für Ihre Entgeltgruppe rechnet der Rechner für das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst aus, das laufende TVöD-Gehalt der TVöD-Rechner. Für Landesbeschäftigte gilt der TV-L-Rechner.

Habe ich überhaupt Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Er kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Wann Arbeitgeber kürzen oder zurückfordern dürfen, etwa bei Kündigung, Elternzeit oder Krankheit, erklärt der Beitrag Weihnachtsgeld: Anspruch, Kündigung und Rückzahlung. Urlaubsgeld, das 13. Gehalt und Boni werden steuerlich genauso behandelt wie Weihnachtsgeld. Den Unterschied zwischen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zeigt der Beitrag Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld im Vergleich, einen Bonus rechnet der Bonus-Steuerrechner.

So rechnen wir

Lohnsteuer: Jahreslohnsteuer 2026 auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn mit und ohne Weihnachtsgeld (Tarif § 32a EStG 2026; Klasse V/VI nach dem Programmablaufplan 2026). Soli und Kirchensteuer berücksichtigen die Kinderfreibeträge nach § 51a EStG. Sozialabgaben: Arbeitnehmeranteile 2026 auf den Teil der Zahlung, der unter der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bis zum Auszahlungsmonat liegt. Vereinfachungen: keine individuellen Freibeträge, keine Midijob-Sonderregel für Einmalzahlungen, keine Märzklausel.

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Quellen

Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld

Wie viel Weihnachtsgeld bleibt netto?
Meist gut die Hälfte. Bei 3.500,00 € Monatsbrutto bleiben von 1.500,00 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse I rund 834,16 € netto (56 %), in Steuerklasse III rund 928,99 € (kinderlos, ohne Kirchensteuer, 2026). Wie viel es bei Ihnen ist, hängt vor allem vom laufenden Gehalt und der Steuerklasse ab.
Warum wird Weihnachtsgeld so hoch versteuert?
Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug. Die Lohnsteuer darauf ist die Differenz zwischen der Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld. Weil es oben auf das Jahreseinkommen kommt, greift Ihr Grenzsteuersatz und nicht der niedrigere Durchschnittssteuersatz Ihres Gehalts. Dazu kommen Sozialabgaben, solange die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist.
Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Nein. Weihnachtsgeld in Geld ist voll lohnsteuerpflichtig und in der Regel auch sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sein können nur Sachgeschenke bis zur Sachbezugsfreigrenze von 50 € im Monat und die Weihnachtsfeier bis 110 € je Beschäftigten.
Zählt Weihnachtsgeld beim Minijob mit?
Ja, wenn es vertraglich zugesichert ist oder regelmäßig gezahlt wird. Dann zählt es zur Jahresverdienstgrenze von 7.236 € (2026). Wer jeden Monat 603 € verdient und zusätzlich Weihnachtsgeld bekommt, liegt über der Grenze. Dann ist die Beschäftigung von Beginn an ein Midijob. Ein freiwilliges, nicht vorhersehbares Weihnachtsgeld zählt bei der Prüfung nicht mit.
Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Einen gesetzlichen Termin gibt es nicht. Meist kommt das Weihnachtsgeld mit dem November- oder Dezembergehalt, je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Im TVöD wird die Jahressonderzahlung mit dem Novemberentgelt gezahlt.
Fallen auf Weihnachtsgeld Sozialabgaben an?
Ja, soweit Ihr Entgelt im Jahr bis zum Auszahlungsmonat die anteilige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht hat. Bei 7.000 € Monatsbrutto ist die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung im November schon ausgeschöpft: Auf 1.500,00 € Weihnachtsgeld fallen dann nur noch 159,00 € Renten- und Arbeitslosenbeiträge an.
Was ist die Märzklausel?
Wird eine Einmalzahlung von Januar bis März ausgezahlt und übersteigt sie die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des neuen Jahres, wird sie für die Sozialversicherung dem Vorjahr zugeordnet (§ 23a Abs. 4 SGB IV). Für Weihnachtsgeld im November oder Dezember spielt sie keine Rolle; sie betrifft vor allem Boni, die im Frühjahr gezahlt werden.

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Weihnachtsgeld-Rechner 2026: So viel Weihnachtsgeld bleibt netto