Arbeitgeberkosten · Arbeitgeberanteil · 2026

Arbeitgeberrechner 2026: Gesamte Lohnkosten berechnen

Berechnen Sie mit dem Arbeitgeber-Brutto-Netto-Rechner beide Seiten: das Nettogehalt des Arbeitnehmers und die tatsächlichen Arbeitgeberkosten inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Ihre Angaben

Arbeitgeberanteil (monatlich)

Rentenversicherung (9,3 %)372,00 €
Arbeitslosenvers. (1,3 %)52,00 €
Krankenversicherung (≈ 8,75 %)350,00 €
Pflegeversicherung (1,8 %)72,00 €
Umlagen U1/U2/U3 (ca.)76,00 €

Kosten für den Arbeitgeber

Vereinfachte Berechnung — keine Steuerberatung
Bruttogehalt Arbeitnehmer4.000,00 €
Arbeitgeberanteil gesamt922,00 €
Arbeitgeberbrutto / Gesamtkosten4.922,00 €

Pro Jahr: 59.064,00 € · Aufschlag auf das Brutto: 21,1 %

Beim Arbeitnehmer kommt an

Sozialabgaben (AN-Anteil)870,00 €
Steuern (Lohnsteuer, Soli, ggf. KiSt)505,02 €
Nettogehalt / Monat2.624,98 €
Detaillierten Brutto-Netto-Rechner öffnen

Kurzantwort

Ein Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber deutlich mehr als sein Bruttogehalt. Zusätzlich trägt der Betrieb den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (rund 21 % des Bruttos) sowie die Umlagen U1, U2 und U3 (ca. 1,9 %). Aus 4.000 € Brutto werden so rund 4.900 € Gesamtkosten. Der Rechner oben zeigt Arbeitgeberbrutto und Gesamtkosten – auf Basis der gesetzlichen Werte für 2026, unverbindlich.

Bruttogehalt, Nettogehalt, Arbeitgeberbrutto und Personalkosten

Vier Begriffe, die oft verwechselt werden – hier die klare Abgrenzung:

Bruttogehalt
Der vereinbarte Lohn des Arbeitnehmers vor Abzügen – Basis für Steuern und Sozialabgaben.
Nettogehalt
Das, was beim Arbeitnehmer nach Lohnsteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer und dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung auf dem Konto ankommt.
Arbeitgeberbrutto
Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung – die Kosten ohne Umlagen.
Gesamte Personalkosten
Arbeitgeberbrutto plus Umlagen (U1/U2/U3) und ggf. weitere Lohnnebenkosten – die tatsächliche Belastung des Betriebs.

Beispielrechnung: Arbeitgeberkosten pro Monat

Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberbrutto und Gesamtkosten für gängige Gehälter. Das Arbeitnehmer-Netto in der letzten Spalte gilt für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Berechnet mit derselben Engine wie der Rechner oben; die tatsächliche Abrechnung kann je nach Kasse und Umlagesatz abweichen.

Brutto / MonatAG-Anteil SVUmlagen (ca.)Gesamtkosten AGAN-Netto (SK I)
3.000,00 €+634,50 €+57,00 €3.691,50 €2.080,54 €
4.000,00 €+846,00 €+76,00 €4.922,00 €2.641,68 €
5.000,00 €+1.057,50 €+95,00 €6.152,50 €3.176,99 €

Auf ein Jahr gerechnet entsprechen die Gesamtkosten dem Zwölffachen der Monatswerte. Unverbindliche Berechnung nach den SV-Rechengrößen 2026; Umlagesätze sind kassenabhängig geschätzt (ca. 1,9 %).

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden seit der Wiederherstellung der Parität grundsätzlich hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt – bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 € in KV/PV, 101.400 € in RV/ALV). Oberhalb dieser Grenzen steigt der Beitrag nicht weiter.

Weitere Lohnnebenkosten

Über die reine Sozialversicherung hinaus kommen die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschaftsaufwendungen) und U3 (Insolvenzgeldumlage) hinzu. Je nach Betrieb und Krankenkasse machen sie zusammen rund 1,5–2 % aus. Nicht enthalten sind freiwillige Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Zuschüsse oder Sachbezüge.

Aus Arbeitnehmersicht berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner. Für gezielte Umrechnungen eignen sich der Brutto-zu-Netto-Rechner und der Netto-zu-Brutto-Rechner. Den Stundenlohn hinter einem Gehalt ermitteln Sie mit dem Stundenlohnrechner.

Arbeitgeberkosten berechnen: Was ein Mitarbeiter wirklich kostet

Das Bruttogehalt ist nur die halbe Wahrheit. On top zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil zur Sozialversicherung — den sogenannten Arbeitgeberanteil. Aus Sicht des Betriebs entstehen dadurch Arbeitgeberkosten (oder „Arbeitgeberbrutto“), die spürbar über dem vereinbarten Bruttogehalt liegen. Dieser Arbeitgeber-Brutto-Netto-Rechner zeigt beide Perspektiven auf einen Blick: was den Betrieb der Mitarbeiter kostet und was netto beim Arbeitnehmer ankommt.

Aus welchen Beiträgen besteht der Arbeitgeberanteil 2026?

Der Arbeitgeber trägt paritätisch (also zur Hälfte) die Beiträge zur Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Krankenversicherung (ca. 8,75 % inkl. hälftigem Zusatzbeitrag). Bei der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber 1,8 % (halber Grundbeitrag; Ausnahme Sachsen). Hinzu kommen die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeldumlage). In Summe liegt der Aufschlag bei rund 21–23 % des Bruttogehalts.

Beispiel: 4.000 € Bruttogehalt

Bei 4.000 € Brutto zahlt der Arbeitgeber rund 840 € Arbeitgeberanteil plus ca. 80 € Umlagen — die Gesamtkosten liegen bei etwa 4.920 € im Monat. Der Arbeitnehmer erhält davon je nach Steuerklasse rund 2.600–2.900 € netto ausgezahlt.

Warum ist der Arbeitgeberanteil wichtig?

Wer eine Gehaltsverhandlung führt, ein Angebot kalkuliert oder als Selbstständiger die Kosten einer Anstellung plant, muss die vollen Personalkosten kennen — nicht nur das Netto. Der Rechner macht transparent, welche Belastung zwischen dem, was der Betrieb aufwendet, und dem, was auf dem Konto des Mitarbeiters landet, entsteht.

Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten & Arbeitgeberanteil

Was ist der Arbeitgeberanteil und wie hoch ist er?
Der Arbeitgeberanteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt trägt. Er umfasst rund 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, ca. 8,75 % Krankenversicherung (inkl. halbem Zusatzbeitrag) und 1,8 % Pflegeversicherung. In Summe rund 21 % des Bruttogehalts — hinzu kommen die Umlagen U1/U2/U3.
Was bedeutet Arbeitgeberbrutto?
Das Arbeitgeberbrutto (auch „Arbeitgeberkosten“ oder „Gesamtkosten“) ist die Summe aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers und dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Es zeigt, was ein Mitarbeiter den Betrieb tatsächlich kostet — deutlich mehr als das ausgezahlte Nettogehalt.
Warum kostet ein Mitarbeiter mehr als sein Bruttogehalt?
Weil der Arbeitgeber auf das Bruttogehalt seinen paritätischen Anteil zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt sowie die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeld). Aus 4.000 € Brutto werden so schnell rund 4.900 € Gesamtkosten.
Fällt der Arbeitgeberanteil bei jedem Gehalt gleich hoch aus?
Nein. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigt der Arbeitgeberanteil mit dem Gehalt. Oberhalb der Grenzen (2026: 69.750 € in KV/PV, 101.400 € in RV/ALV) bleibt der Beitrag konstant — der prozentuale Anteil am Brutto sinkt bei hohen Gehältern.
Sind die Umlagen U1, U2 und U3 im Ergebnis enthalten?
Der Rechner weist die Umlagen als geschätzte Zusatzkosten (ca. 1,9 %) separat aus, da sie je nach Krankenkasse und Betrieb schwanken. Das reine Arbeitgeberbrutto (Brutto + gesetzlicher AG-Anteil) wird getrennt angezeigt, damit Sie beide Werte sehen.

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