Kurzarbeitergeld Rechner
Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld und Ihr gesamtes Monatseinkommen bei Kurzarbeit — 60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz.
Ihre Angaben
Reduziertes Ist-Gehalt: 1.750,00 €
Ihr Einkommen bei Kurzarbeit
Netto-Verlust gegenüber dem vollen Gehalt: 400,01 € / Monat.
Kurzarbeitergeld: So wird es berechnet
Bei Kurzarbeit reduziert der Arbeitgeber die Arbeitszeit und zahlt nur das entsprechend geringere Ist-Gehalt. Als Ausgleich zahlt die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld (KUG): 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %.
Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem Netto beim vollen Gehalt und dem Netto beim reduzierten Gehalt. KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — eine Steuererklärung ist Pflicht.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Was ist die Nettoentgeltdifferenz?
Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Bekomme ich während der Kurzarbeit noch Gehalt?
Ratgeber
Kurzarbeitergeld 2026: 60 % oder 67 % der Nettoentgeltdifferenz
Kurzarbeitergeld ersetzt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 %. Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Netto beim vollen Soll-Entgelt und dem Netto beim tatsächlich gezahlten Ist-Entgelt. Gezahlt wird die Leistung von der Bundesagentur für Arbeit über den Arbeitgeber.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Leistungssatz ohne Kind
- 60 %
- Leistungssatz mit Kind
- 67 %
- Bemessungsgrundlage
- Nettoentgeltdifferenz
- Auszahlung durch
- Arbeitgeber
- Steuerpflicht
- steuerfrei, Progressionsvorbehalt
- Sozialabgaben
- keine auf das KUG
Kurzarbeitergeld bei 50 % Arbeitsausfall (Steuerklasse 1, 2026)
| Soll-Brutto | Netto voll | Netto bei 50 % | KUG 60 % | Gesamt netto |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.779 € | 1.049 € | 438 € | 1.487 € |
| 3.000 € | 2.067 € | 1.208 € | 516 € | 1.724 € |
| 3.500 € | 2.349 € | 1.349 € | 600 € | 1.949 € |
| 4.500 € | 2.894 € | 1.633 € | 757 € | 2.390 € |
Vereinfachte Darstellung mit dem Netto aus dem Brutto-Netto-Rechner. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit pauschalierten Nettoentgelten nach amtlicher Tabelle, weshalb der amtliche Bescheid geringfügig abweichen kann.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Soll-Entgelt bestimmen
Das Bruttoentgelt, das ohne Arbeitsausfall angefallen wäre — die Bemessungsgrundlage für den Vergleich.
- 2Ist-Entgelt bestimmen
Das Bruttoentgelt, das während der Kurzarbeit tatsächlich gezahlt wird. Bei 50 % Arbeitsausfall also die Hälfte des Soll-Entgelts.
- 3Nettoentgeltdifferenz bilden
Beide Beträge werden in pauschaliertes Netto umgerechnet; die Differenz ist die Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld.
- 4Leistungssatz anwenden
Auf die Nettoentgeltdifferenz werden 60 % gezahlt, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 %.
Warum netto weniger als 60 % verloren gehen
Kurzarbeitergeld wird nicht auf das entfallene Brutto, sondern auf die Nettoentgeltdifferenz gezahlt. Weil der Steuertarif progressiv ist, sinkt mit dem Bruttoentgelt auch die Steuerbelastung überproportional — das reduzierte Ist-Entgelt wird also milder besteuert. Unterm Strich fällt der Nettoverlust dadurch geringer aus als der Bruttoausfall vermuten lässt.
Auf das Kurzarbeitergeld selbst fallen weder Lohnsteuer noch Arbeitnehmer-Sozialabgaben an. Der Arbeitgeber führt allerdings weiterhin Sozialversicherungsbeiträge auf ein fiktives Entgelt ab, sodass der Rentenanspruch weitgehend erhalten bleibt.
Progressionsvorbehalt und Steuererklärung
Wie Krankengeld und Arbeitslosengeld unterliegt auch das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt: Es bleibt steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr besteht Pflicht zur Steuererklärung, und eine Nachzahlung ist der Regelfall.
Die Größenordnung lässt sich vorab abschätzen: Der Einkommensteuer-Rechner zeigt die Jahressteuer, der Steuerrückerstattung-Rechner die Gegenrichtung. Wer während der Kurzarbeit einen Nebenjob aufnimmt, sollte beachten, dass dieser auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden kann — die Grenzen zeigt der Minijob-Rechner.
§§ 95 ff. SGB III · § 32b EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
