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§ 32a EStG · Steuerjahr 2026

Einkommensteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer für 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen — mit Grund- oder Splittingtarif, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Der kostenlose Steuerrechner nach § 32a EStG.

Ihre Angaben

€

Ihre Steuerlast 2026

Einkommensteuer8.835,71 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuer gesamt / Jahr8.835,71 €
Netto (nach Steuern)36.164,29 €
Grenzsteuersatz
33,4 %
Ø-Steuersatz
19,6 %
Berechnung auf Basis des zu versteuernden Einkommens (nach Abzug von Freibeträgen & Werbungskosten).

Einkommensteuer 2026: Tarif & Berechnung

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) erhoben — also auf das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Unser Einkommensteuer-Rechner nutzt die amtliche Tarifformel nach § 32a EStG in der Fassung ab 2026.

Die Tarifzonen 2026 im Überblick

  • bis 12.348 € — Grundfreibetrag, 0 % Steuer
  • 12.349 – 17.799 € — Progressionszone 1 (14 % → 24 %)
  • 17.800 – 69.878 € — Progressionszone 2 (24 % → 42 %)
  • 69.879 – 277.825 € — Spitzensteuersatz 42 %
  • ab 277.826 € — Reichensteuer 45 %

Wenn Sie nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern Ihr monatliches Bruttogehalt kennen, nutzen Sie besser den Brutto-Netto-Rechner oder den Lohnsteuerrechner — diese berücksichtigen zusätzlich die Sozialabgaben und die Steuerklasse. Ihre Steuer nach der geplanten Reform rechnet der Einkommensteuer-Rechner 2027 im Vergleich 2026, 2027 und 2028.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer

Wie wird die Einkommensteuer 2026 berechnet?
Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach dem Tarif § 32a EStG angewendet. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab 69.879 € zvE) bzw. 45 % Reichensteuer (ab 277.826 €).
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtarif?
Der Grundtarif gilt für Einzelveranlagung (Ledige). Beim Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehepaare wird das gemeinsame zvE halbiert, die Steuer darauf berechnet und anschließend verdoppelt. Das senkt die Steuerlast, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.
Was ist der Grenzsteuersatz?
Der Grenzsteuersatz gibt an, mit wie viel Prozent der jeweils nächste verdiente Euro besteuert wird. Der Durchschnittssteuersatz ist dagegen die tatsächliche Steuerlast im Verhältnis zum gesamten zu versteuernden Einkommen — er liegt immer unter dem Grenzsteuersatz.
Muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Er fällt 2026 erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Splitting) an und steigt in einer Milderungszone gleitend auf 5,5 % an.

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Ratgeber

Einkommensteuer 2026 berechnen: Tarif, Grenz- und Durchschnittssatz

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen nach dem Tarif des § 32a EStG erhoben. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt 2026 keine Steuer an. Darüber steigt der Satz progressiv von 14 % Eingangssteuersatz auf 42 % ab 69.878 € und 45 % ab 277.825 € zu versteuerndem Einkommen.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Grundfreibetrag 2026
12.348 €
Eingangssteuersatz
14 %
42 % ab zvE
69.878 €
45 % ab zvE
277.825 €
Solidaritätszuschlag
5,5 % über der Freigrenze
Soli-Freigrenze Einzel / Splitting
20.350 € / 40.700 €

Einkommensteuer 2026 nach zu versteuerndem Einkommen (Grundtarif)

zvE / JahrEinkommensteuerDurchschnittssatzGrenzsteuersatz
15.000 €436 €2,9 %18,9 %
25.000 €2.851 €11,4 %26,5 %
40.000 €7.210 €18,0 %31,7 %
60.000 €14.233 €23,7 %38,6 %
80.000 €22.464 €28,1 %42,0 %
120.000 €39.264 €32,7 %42,0 %

Grundtarif nach § 32a EStG, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Grenzsteuersatz ist hier als Steuer auf die nächsten 100 € Einkommen gemessen.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Einkünfte zusammenrechnen

    Alle sieben Einkunftsarten werden summiert — bei Arbeitnehmern in aller Regel nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

  2. 2
    Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen

    Mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, dazu Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.

  3. 3
    Tarif anwenden

    Grundtarif bei Einzelveranlagung; beim Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehepaare wird das zvE halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt.

  4. 4
    Zuschläge aufschlagen

    Solidaritätszuschlag erst oberhalb der Freigrenze, dann gleitend in der Milderungszone; Kirchensteuer bei Mitgliedschaft.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz nicht verwechseln

Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer im Verhältnis zum gesamten Einkommen — in der Tabelle oben die dritte Spalte. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie der jeweils nächste verdiente Euro besteuert wird, und liegt immer darüber. Wer 40.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt im Durchschnitt spürbar weniger als die 42 %, die in der Diskussion oft genannt werden.

Praktisch relevant wird der Grenzsteuersatz überall dort, wo etwas zusätzlich hinzukommt: bei einer Gehaltserhöhung, einem Bonus oder Nebeneinkünften. Und umgekehrt bei allem, was abgezogen wird: Eine Werbungskostenposition spart genau den Grenzsteuersatz, nicht den Durchschnittssatz — deshalb wirken Pendlerpauschale und Co. bei höherem Einkommen stärker.

Der Solidaritätszuschlag betrifft nur noch wenige

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Er setzt 2026 erst ab einer Jahres-Einkommensteuer von 20.350 € bei Einzelveranlagung beziehungsweise 40.700 € beim Splitting ein und steigt in einer Milderungszone gleitend auf die vollen 5,5 % — bei Überschreiten der Freigrenze werden zunächst nur 20 % des übersteigenden Betrags herangezogen.

Der Effekt: Direkt oberhalb der Grenze ist der Soli klein und wächst dann überproportional. Wie sich das im Monatsnetto niederschlägt, zeigt der Lohnsteuerrechner.

Von der Einkommensteuer zur Erstattung

Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, berechnet aus einer Hochrechnung des laufenden Monatslohns. Weicht das tatsächliche Jahreseinkommen davon ab — durch Jobwechsel, Teilzeit, Sonderzahlungen oder Lohnersatzleistungen —, entsteht eine Differenz, die erst die Steuererklärung ausgleicht.

Was dabei herauskommen kann, schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner; die Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen senken, listet Steuerfreibetrag 2026. Achtung bei Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld: Sie sind steuerfrei, erhöhen über den Progressionsvorbehalt aber den Satz auf das übrige Einkommen.

§ 32a EStG · § 32b EStG · § 3 SolZG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: Einkommensteuer-Rechner 2026
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