Einkommensteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer für 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen — mit Grund- oder Splittingtarif, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Der kostenlose Steuerrechner nach § 32a EStG.
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Einkommensteuer 2026: Tarif & Berechnung
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) erhoben — also auf das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Unser Einkommensteuer-Rechner nutzt die amtliche Tarifformel nach § 32a EStG in der Fassung ab 2026.
Die Tarifzonen 2026 im Überblick
- bis 12.348 € — Grundfreibetrag, 0 % Steuer
- 12.349 – 17.799 € — Progressionszone 1 (14 % → 24 %)
- 17.800 – 69.878 € — Progressionszone 2 (24 % → 42 %)
- 69.879 – 277.825 € — Spitzensteuersatz 42 %
- ab 277.826 € — Reichensteuer 45 %
Wenn Sie nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern Ihr monatliches Bruttogehalt kennen, nutzen Sie besser den Brutto-Netto-Rechner oder den Lohnsteuerrechner — diese berücksichtigen zusätzlich die Sozialabgaben und die Steuerklasse. Ihre Steuer nach der geplanten Reform rechnet der Einkommensteuer-Rechner 2027 im Vergleich 2026, 2027 und 2028.
Häufige Fragen zur Einkommensteuer
Wie wird die Einkommensteuer 2026 berechnet?
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtarif?
Was ist der Grenzsteuersatz?
Muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
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Ratgeber
Einkommensteuer 2026 berechnen: Tarif, Grenz- und Durchschnittssatz
Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen nach dem Tarif des § 32a EStG erhoben. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt 2026 keine Steuer an. Darüber steigt der Satz progressiv von 14 % Eingangssteuersatz auf 42 % ab 69.878 € und 45 % ab 277.825 € zu versteuerndem Einkommen.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Grundfreibetrag 2026
- 12.348 €
- Eingangssteuersatz
- 14 %
- 42 % ab zvE
- 69.878 €
- 45 % ab zvE
- 277.825 €
- Solidaritätszuschlag
- 5,5 % über der Freigrenze
- Soli-Freigrenze Einzel / Splitting
- 20.350 € / 40.700 €
Einkommensteuer 2026 nach zu versteuerndem Einkommen (Grundtarif)
| zvE / Jahr | Einkommensteuer | Durchschnittssatz | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 436 € | 2,9 % | 18,9 % |
| 25.000 € | 2.851 € | 11,4 % | 26,5 % |
| 40.000 € | 7.210 € | 18,0 % | 31,7 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 42,0 % |
| 120.000 € | 39.264 € | 32,7 % | 42,0 % |
Grundtarif nach § 32a EStG, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Grenzsteuersatz ist hier als Steuer auf die nächsten 100 € Einkommen gemessen.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Einkünfte zusammenrechnen
Alle sieben Einkunftsarten werden summiert — bei Arbeitnehmern in aller Regel nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
- 2Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen
Mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, dazu Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.
- 3Tarif anwenden
Grundtarif bei Einzelveranlagung; beim Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehepaare wird das zvE halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt.
- 4Zuschläge aufschlagen
Solidaritätszuschlag erst oberhalb der Freigrenze, dann gleitend in der Milderungszone; Kirchensteuer bei Mitgliedschaft.
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz nicht verwechseln
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer im Verhältnis zum gesamten Einkommen — in der Tabelle oben die dritte Spalte. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie der jeweils nächste verdiente Euro besteuert wird, und liegt immer darüber. Wer 40.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt im Durchschnitt spürbar weniger als die 42 %, die in der Diskussion oft genannt werden.
Praktisch relevant wird der Grenzsteuersatz überall dort, wo etwas zusätzlich hinzukommt: bei einer Gehaltserhöhung, einem Bonus oder Nebeneinkünften. Und umgekehrt bei allem, was abgezogen wird: Eine Werbungskostenposition spart genau den Grenzsteuersatz, nicht den Durchschnittssatz — deshalb wirken Pendlerpauschale und Co. bei höherem Einkommen stärker.
Der Solidaritätszuschlag betrifft nur noch wenige
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Er setzt 2026 erst ab einer Jahres-Einkommensteuer von 20.350 € bei Einzelveranlagung beziehungsweise 40.700 € beim Splitting ein und steigt in einer Milderungszone gleitend auf die vollen 5,5 % — bei Überschreiten der Freigrenze werden zunächst nur 20 % des übersteigenden Betrags herangezogen.
Der Effekt: Direkt oberhalb der Grenze ist der Soli klein und wächst dann überproportional. Wie sich das im Monatsnetto niederschlägt, zeigt der Lohnsteuerrechner.
Von der Einkommensteuer zur Erstattung
Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, berechnet aus einer Hochrechnung des laufenden Monatslohns. Weicht das tatsächliche Jahreseinkommen davon ab — durch Jobwechsel, Teilzeit, Sonderzahlungen oder Lohnersatzleistungen —, entsteht eine Differenz, die erst die Steuererklärung ausgleicht.
Was dabei herauskommen kann, schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner; die Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen senken, listet Steuerfreibetrag 2026. Achtung bei Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld: Sie sind steuerfrei, erhöhen über den Progressionsvorbehalt aber den Satz auf das übrige Einkommen.
§ 32a EStG · § 32b EStG · § 3 SolZG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
