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Regelsatz 563 € · SGB II · 2026

Bürgergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch 2026 — aus dem Regelbedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft, den Kosten für Unterkunft & Heizung und dem angerechneten Erwerbseinkommen inklusive Freibeträgen.

Bedarfsgemeinschaft

Kinder 0–5 Jahre
0
Kinder 6–13 Jahre
0
Kinder 14–17 Jahre
0
Weitere Erwachsene (18+)
0

Wohnen & Einkommen

€
€

Ihr Bürgergeld 2026

Regelbedarf (1 Person)563,00 €
+ Unterkunft & Heizung650,00 €
− Anrechenbares Einkommen0,00 €
Voraussichtlicher Anspruch / Monat1.213,00 €
Orientierungswert. Mehrbedarfe & Vermögen nicht berücksichtigt.

Bürgergeld 2026: Regelsätze & Anspruch

Das Bürgergeld (Grundsicherung nach dem SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Es besteht aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Für 2026 gilt eine Nullrunde — die Regelsätze bleiben auf dem Niveau von 2025.

Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1)563 €
Paare, je Partner (Stufe 2)506 €
Erwachsene ohne eigenen Haushalt (Stufe 3)451 €
Jugendliche 14–17 Jahre (Stufe 4)471 €
Kinder 6–13 Jahre (Stufe 5)390 €
Kinder 0–5 Jahre (Stufe 6)357 €

Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten: Die Erwerbstätigenfreibeträge sorgen dafür, dass sich Arbeit lohnt. Wenn Sie prüfen möchten, wie viel Ihnen netto vom Job bleibt, nutzen Sie unseren Gehaltsrechner. Für ehemals Beschäftigte kann auch der Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I) relevant sein.

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Der Regelsatz für eine alleinstehende Person liegt 2026 bei 563 € im Monat (Nullrunde — wie 2025). Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gelten je 506 €, für Kinder je nach Alter 357 € (0–5 Jahre), 390 € (6–13) bzw. 471 € (14–17). Hinzu kommen die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wird mein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, Erwerbseinkommen wird angerechnet — allerdings gibt es Freibeträge: Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei, von 100–520 € bleiben 20 %, von 520–1.000 € 30 % und darüber (bis 1.200 € bzw. 1.500 € mit Kind) 10 % frei. Nur der Rest mindert Ihren Bürgergeld-Anspruch.
Welche Wohnkosten übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen legt jede Kommune individuell fest und hängen von Haushaltsgröße und Wohnort ab. Im ersten Jahr (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten meist voll anerkannt.
Ist dieser Bürgergeld-Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der Regelsätze 2026 und der Einkommensfreibeträge. Der tatsächliche Anspruch wird vom Jobcenter individuell festgestellt und kann durch Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft), Vermögen oder abweichende KdU-Grenzen abweichen.

Weitere Sozialleistungs-Rechner

Arbeitslosengeld, Elterngeld, Minijob & mehr — kostenlos für 2026.

Ratgeber

Bürgergeld 2026: Regelsatz, Wohnkosten und Freibeträge

Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt 2026 für Alleinstehende 563 € im Monat — eine Nullrunde gegenüber 2025. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 €, Kinder je nach Alter zwischen 357 € und 471 €. Dazu kommen die tatsächlichen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Regelsatz alleinstehend
563 € / Monat
Partner in Bedarfsgemeinschaft
je 506 €
Kinder 0–5 / 6–13 Jahre
357 € / 390 €
Anpassung 2026
Nullrunde
Erste 100 € Erwerbseinkommen
voll anrechnungsfrei
100–520 € / 520–1.000 €
20 % / 30 % frei

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft addieren

    Für jede Person der Bedarfsgemeinschaft den passenden Regelsatz ansetzen — Alleinstehende, Partner und Kinder nach Altersstufen.

  2. 2
    Kosten der Unterkunft ergänzen

    Die tatsächliche Warmmiete, soweit angemessen. Die Grenzen legt jede Kommune individuell fest; im ersten Jahr gelten sie großzügiger.

  3. 3
    Einkommen bereinigen

    Vom Erwerbseinkommen bleiben die ersten 100 € vollständig frei, von 100 bis 520 € weitere 20 %, von 520 bis 1.000 € 30 %.

  4. 4
    Differenz ermitteln

    Gesamtbedarf minus bereinigtes Einkommen ergibt den Auszahlungsbetrag.

Die Freibeträge machen Arbeit lohnend — bis zu einem Punkt

Die gestaffelten Freibeträge sorgen dafür, dass von jedem hinzuverdienten Euro etwas übrig bleibt. Besonders wirksam sind die ersten 100 €, die vollständig anrechnungsfrei bleiben: Ein kleiner Minijob erhöht das verfügbare Einkommen also in voller Höhe.

Darüber sinkt die Behaltensquote stufenweise auf 20 % und 30 %. Wer die Bedürftigkeit ganz verlassen will, muss deshalb einen deutlichen Sprung machen — im Bereich zwischen Minijob und Midijob lohnt sich der Vergleich der tatsächlichen Nettowirkung mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Vermögen wird getrennt geprüft

Ob überhaupt ein Anspruch besteht, entscheidet zuerst das Vermögen. In der Karenzzeit bleiben 40.000 € für die antragstellende Person und 15.000 € je weiterer Person frei; für Neuanträge ab dem 1. Juli 2026 gelten altersgestaffelte Beträge von 5.000 € bis 20.000 €. Die Systematik zeigt der Schonvermögen-Rechner.

Geschützt bleiben ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim, ein angemessenes Auto und Altersvorsorgevermögen wie Riester — diese Positionen müssen nicht aufgelöst werden.

Bürgergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und hängt am früheren Nettoentgelt, nicht an der Bedürftigkeit — es wird vorrangig gezahlt und läuft nach seiner Bezugsdauer aus. Erst danach greift das Bürgergeld als bedarfsabhängige Leistung.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, fällt nicht unter das Bürgergeld, sondern unter die Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Die Regelsätze sind identisch, die Zuständigkeit unterscheidet sich.

§ 20 SGB II · § 22 SGB II · § 11b SGB II · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: Bürgergeld-Rechner 2026
Bürgergeld-Rechner 2026
Mindestlohn Rechner
13,90 €/h ab 2026
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Minijob-Rechner
Verdienstgrenze 603 €
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Midijob-Rechner
Übergangsbereich 603–2.000 €
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Wohngeld-Rechner
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