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Lohnsteuer · Nettolohn · 2026/2027

Lohnsteuerrechner 2026 mit Lohnsteuertabelle

Der kostenlose Lohnsteuerrechner zeigt Ihnen, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben von Ihrem Bruttolohn abgehen — und welcher Nettolohn übrig bleibt. Nutzen Sie ihn auch als Lohnrechner und Nettolohnrechner für 2026 und 2027 — in allen 6 Steuerklassen.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)•Zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihr Bruttogehalt

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500 €20.000 €
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Vereinfachte Berechnung nach § 32a EStG 2026. Keine Steuerberatung.
ERGEBNIS · 2026
Oktober 2026
Monatliches Nettogehalt

2.624,98 €

Netto-Anteil66%
Vollständige Analyse für 4.000 € BruttoAlle 6 Steuerklassen, 2026 vs. 2027 & Netto-Stundenlohn im Detail

Verteilung von Brutto zu Netto

Netto

66%

Nettogehalt
2.624,98 €
Lohnsteuer & Soli
505,02 €
Sozialversicherungen
870,00 €

Detaillierte Aufschlüsselung

Bruttogehalt4.000,00 €
Steuern Gesamt-505,02 €
Einkommensteuer (Lohnsteuer)-505,02 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Sozialabgaben Gesamt-870,00 €
Rentenversicherung (9,30 %)-372,00 €
Krankenversicherung (8,75 %)-350,00 €
Pflegeversicherung (2,40 %)-96,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,30 %)-52,00 €
Grenzsteuersatz: 30.4 %Ø-Steuersatz: 16.7 %

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Wie viel Lohnsteuer zahlt man in Steuerklasse 1?

2026 bei 2.500,00 € brutto rund 177,13 € im Monat (7,1 %), bei 3.000,00 € rund 280,07 € (9,3 %) und bei 4.000,00 € rund 505,02 € (12,6 %). Bis etwa 1.370,00 € Monatsbrutto fällt in Klasse 1 keine Lohnsteuer an. Soli zahlen Sie bei diesen Gehältern nicht, Kirchensteuer nur als Kirchenmitglied.

Lohnsteuertabelle 2026

Lohnsteuertabelle 2026: monatliche Lohnsteuer nach Steuerklasse

Lohnsteuer pro Monat ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, gesetzlich versichert, ohne Kinderfreibeträge, berechnet nach dem Tarif 2026. Klasse 2 mit einem Kind.

Lohnsteuertabelle 2026: monatliche Lohnsteuer für die Steuerklassen 1 bis 6
Brutto / MonatKlasse 1Klasse 2Klasse 3Klasse 4Klasse 5Klasse 6Anteil Kl. 1
1.500,00 €12,88 €0,00 €0,00 €12,88 €156,13 €184,37 €0,9 %
2.000,00 €80,61 €13,09 €0,00 €80,61 €284,67 €328,98 €4 %
2.250,00 €128,04 €48,73 €0,00 €128,04 €366,83 €411,14 €5,7 %
2.500,00 €177,13 €92,85 €0,00 €177,13 €448,99 €493,30 €7,1 %
2.750,00 €227,80 €141,12 €0,00 €227,80 €531,15 €575,46 €8,3 %
3.000,00 €280,07 €191,03 €27,62 €280,07 €608,08 €646,98 €9,3 %
3.250,00 €333,91 €242,53 €61,03 €333,91 €680,95 €721,52 €10,3 %
3.500,00 €389,37 €295,67 €98,68 €389,37 €756,97 €799,35 €11,1 %
3.750,00 €446,39 €350,39 €140,52 €446,39 €836,25 €880,22 €11,9 %
4.000,00 €505,02 €406,76 €186,42 €505,02 €918,07 €962,38 €12,6 %
4.500,00 €627,03 €524,31 €282,24 €627,03 €1.082,40 €1.126,71 €13,9 %
5.000,00 €755,41 €648,32 €381,28 €755,41 €1.246,72 €1.291,03 €15,1 %
5.500,00 €890,14 €778,79 €483,46 €890,14 €1.411,05 €1.455,36 €16,2 %
6.000,00 €1.038,92 €922,74 €594,57 €1.038,92 €1.584,15 €1.628,46 €17,3 %
7.000,00 €1.385,96 €1.257,89 €847,69 €1.385,96 €1.959,63 €2.003,94 €19,8 %
8.000,00 €1.759,33 €1.624,90 €1.117,41 €1.759,33 €2.335,11 €2.379,42 €22 %

Klasse 4 ohne Faktor. Als PDF sichern Sie die Tabelle über „Drucken → Als PDF speichern“. Exakte Werte für Ihr Gehalt mit Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen liefert der Rechner oben.

Lohnsteuer-Vergleich

Lohnsteuer & Nettolohn bei 4.000,00 € brutto

Monatliche Lohnsteuer, Sozialabgaben und Nettolohn je Steuerklasse (2026, ohne Kirchensteuer).

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNettolohn
I — Ledig−505,02 €−870,00 €2.624,98 €
II — Alleinerziehend−399,81 €−870,00 €2.730,19 €
III — Verheiratet (Hauptverdiener)−186,42 €−870,00 €2.943,58 €
IV — Verheiratet (gleich)−505,02 €−870,00 €2.624,98 €
V — Zweitverdiener−918,07 €−870,00 €2.211,93 €
VI — Zweitjob−962,38 €−870,00 €2.167,62 €

Lohnrechner 2026: Vom Bruttolohn zum Nettolohn

Der Begriff Lohnrechner wird oft synonym zum Gehaltsrechner verwendet — technisch berechnet er dasselbe: aus dem Bruttolohn das Nettolohn. Der zentrale Unterschied zwischen beiden ist die Lohnsteuer. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern die vom Arbeitgeber einbehaltene Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Was der Nettolohnrechner alles abzieht

  • Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG (2026)
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, erst über der Freigrenze)
  • ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % je nach Bundesland)
  • Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil)
  • Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung (1,8 % bzw. 2,4 % für Kinderlose ab 23)
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 % Arbeitnehmeranteil)

Lohnsteuer in Steuerklasse 2 und Steuerklasse 4 mit Faktor

Steuerklasse 2 ist Klasse 1 plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € im Jahr, 240 € je weiteres Kind). Bei 3.000,00 € brutto spart das 2026 rund 89,04 € Lohnsteuer im Monat. Steuerklasse 4 mit Faktor verteilt die Lohnsteuer bei Ehepaaren so, wie sie nach dem Splittingtarif im Jahr tatsächlich anfällt: Beide zahlen Klasse-4-Lohnsteuer mal einen Faktor unter 1. Den genauen Faktor nach § 39f EStG berechnet die Seite Steuerklassen, welche Kombination sich lohnt, der Steuerklassenwechsel-Rechner.

Möchten Sie umgekehrt vom Netto auf das Brutto rechnen — etwa für eine Gehaltsverhandlung? Nutzen Sie unseren Netto-zu-Brutto-Rechner. Für die jährliche Steuerlast steht Ihnen der Einkommensteuer-Rechner zur Verfügung.

Weitere Rechner

Häufige Fragen zur Lohnsteuer

2026 bei 2.500,00 € brutto rund 177,13 € im Monat (7,1 % des Bruttos), bei 3.000,00 € rund 280,07 € (9,3 %) und bei 4.000,00 € rund 505,02 € (12,6 %). Lohnsteuerfrei bleibt in Steuerklasse 1 ein Monatsbrutto bis etwa 1.370,00 €. Solidaritätszuschlag fällt bei diesen Gehältern nicht an, Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft (8 bzw. 9 % der Lohnsteuer).

Der Arbeitgeber rechnet den Monatslohn auf ein Jahr hoch, zieht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab und wendet auf den Rest den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG an. In Steuerklasse 3 gilt das Splittingverfahren, in Klasse 2 kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hinzu, in Klasse 6 fehlen alle Freibeträge. Das Jahresergebnis geteilt durch 12 ist die monatliche Lohnsteuer.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die Form, in der Arbeitnehmer ihre Einkommensteuer vorauszahlen: Der Arbeitgeber behält sie jeden Monat ein. Die Einkommensteuer ist die endgültige Jahressteuer, die das Finanzamt mit der Steuererklärung festsetzt — auf alle Einkünfte, nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Die gezahlte Lohnsteuer wird darauf angerechnet; war sie höher, gibt es eine Erstattung.

Steuerklasse 2 entspricht Klasse 1 plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € im Jahr für das erste Kind, 240 € für jedes weitere). Bei 3.000,00 € brutto sind das 2026 rund 89,04 € weniger Lohnsteuer im Monat als in Klasse 1. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld bezogen wird, und keine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnt.

Beim Faktorverfahren (§ 39f EStG) zahlen beide Ehepartner Lohnsteuer nach Klasse 4, multipliziert mit einem Faktor unter 1, den das Finanzamt aus dem voraussichtlichen Splittingvorteil berechnet. So wird die Steuer schon im Monat so verteilt, wie sie am Jahresende tatsächlich anfällt — Nachzahlungen wie bei 3/5 bleiben meist aus. Den genauen Faktor für Ihr Paar berechnet die Seite Steuerklassen.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht keine amtliche Tabelle, sondern den Programmablaufplan, nach dem Lohnprogramme rechnen. Die Lohnsteuertabelle auf dieser Seite ist danach berechnet. Sie können sie über die Druckfunktion Ihres Browsers (Drucken → Als PDF speichern) als PDF sichern; für Ihr exaktes Gehalt nutzen Sie den Rechner oben.

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Ihre Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, der Steuerklasse und dem Tarif nach § 32a EStG. Der Lohnsteuerrechner ermittelt sie automatisch für 2026 und 2027.

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) wird 2026 erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Jahres-Lohnsteuer (Einzelveranlagung) fällig und steigt in einer Milderungszone langsam an. Die allermeisten Arbeitnehmer zahlen daher keinen Soli mehr.

Steuerklasse III hat die niedrigste Lohnsteuer und ist für verheiratete Allein- oder Hauptverdiener gedacht. Am meisten Lohnsteuer zahlt Steuerklasse VI, die für einen zweiten Job ohne Freibeträge gilt. Der Lohnsteuerrechner zeigt alle 6 Klassen im Vergleich.

Der Lohnsteuerrechner liefert eine sehr genaue Orientierung nach den amtlichen Rechengrößen 2026, ersetzt aber keine verbindliche Lohnabrechnung des Arbeitgebers oder eine Steuerberatung. Individuelle Freibeträge (z. B. aus dem Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) sind nicht berücksichtigt.

Ratgeber

Lohnsteuer 2026 berechnen: Tarif, Steuerklassen und Abzüge

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehält. Ihre Höhe folgt dem Tarif nach § 32a EStG und hängt von Bruttolohn, Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuerpflicht ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Grundfreibetrag 2026
12.348 €
Eingangssteuersatz
14 %
Spitzensteuersatz 42 % ab zvE
69.878 €
Reichensteuer 45 % ab zvE
277.825 €
Solidaritätszuschlag
5,5 % über der Freigrenze
Soli-Freigrenze (Einzelveranlagung)
20.350 € ESt

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Bruttoarbeitslohn feststellen

    Laufender Arbeitslohn zuzüglich geldwerter Vorteile wie Dienstwagen oder Sachbezüge.

  2. 2
    Freibeträge abziehen

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale und je nach Steuerklasse weitere Freibeträge.

  3. 3
    Tarif anwenden

    Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird die Formel nach § 32a EStG angewandt — in Steuerklasse 3 auf den halbierten Betrag mit anschließender Verdopplung (Splittingverfahren).

  4. 4
    Zuschläge aufschlagen

    Solidaritätszuschlag von 5,5 % oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Jahressteuer, dazu bei Kirchenmitgliedschaft 8 % oder 9 % Kirchensteuer.

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind nicht dasselbe

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, keine eigene Steuer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich ein und führt sie ans Finanzamt ab — auf Basis einer Hochrechnung des Jahreseinkommens aus dem aktuellen Monatslohn. Diese Hochrechnung ist naturgemäß ungenau, sobald das Einkommen im Jahresverlauf schwankt.

Genau daraus entstehen Erstattungen: Wer unterjährig Sonderzahlungen erhalten, die Stelle gewechselt oder in Teilzeit gearbeitet hat, hat meist zu viel Lohnsteuer gezahlt. Die endgültige Abrechnung leistet erst die Steuererklärung — die Jahressteuer rechnet der Einkommensteuer-Rechner, die Erstattungshöhe schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner.

Die Steuerklasse verschiebt Liquidität, nicht Steuerlast

Alle sechs Steuerklassen führen bei gleichem Jahreseinkommen zur gleichen Jahressteuer. Was sie verändern, ist die Verteilung über das Jahr — und bei Ehepaaren die Verteilung zwischen den Partnern. Die Kombination 3/5 maximiert das laufende Netto des besser verdienenden Partners, 4/4 mit Faktor verteilt verursachungsgerecht; verglichen werden beide im Steuerklassenwechsel-Rechner.

Steuerklasse 6 gilt für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis und kennt keine Freibeträge — der Abzug beginnt beim ersten Euro. Wer unsicher ist, welche Klasse zutrifft, nutzt den Steuerklassen-Finder.

Was die Lohnsteuer wirksam senkt

Ein beim Finanzamt eingetragener Lohnsteuerfreibetrag wirkt sofort im Monatsnetto, statt erst über die Erstattung im Folgejahr. Eintragen lassen sich hohe Werbungskosten — etwa eine große Entfernung zur Arbeit, die der Pendlerpauschale-Rechner beziffert —, außergewöhnliche Belastungen oder Unterhaltsleistungen. Welche Freibeträge es gibt, führt die Übersicht Steuerfreibetrag 2026 auf.

Steuerlich günstiger als eine reine Gehaltserhöhung sind oft Entgeltbestandteile mit eigener Begünstigung: die betriebliche Altersvorsorge mit 676 € steuerfrei und 338 € sozialabgabenfrei im Monat oder ein Firmenwagen nach der 1-%-Regelung.

§ 32a EStG · § 38 ff. EStG · § 3 SolZG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: Lohnsteuerrechner 2026 mit Lohnsteuertabelle
Lohnsteuerrechner 2026 mit Lohnsteuertabelle
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