Pendlerpauschale · Entfernungspauschale · 2026

Pendlerpauschale Rechner

Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale und die mögliche Steuerersparnis — seit 2026 einheitlich 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer.

Ihr Arbeitsweg

Üblich: ca. 220–230 Tage bei einer 5-Tage-Woche

Ihre Entfernungspauschale

Vereinfachte Berechnung — keine Steuerberatung
Pauschale pro Arbeitstag9,50 €
Entfernungspauschale / Jahr2.090,00 €
Davon über der 1.230-€-Pauschale860,00 €
Mögliche Steuerersparnis / Jahr258,00 €

Das entspricht rund 21,50 € pro Monat. Die ersten 1.230 € Werbungskosten werden automatisch anerkannt — steuerwirksam ist nur der darüber liegende Teil.

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Pendlerpauschale 2026: So funktioniert die Entfernungspauschale

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) senkt als Werbungskosten Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer — pro Arbeitstag und nur für die einfache Strecke. Die bis 2025 geltende Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km) wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 abgeschafft.

Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird ohnehin automatisch anerkannt. Ihre tatsächliche Steuerersparnis entsteht erst, wenn Pendlerpauschale (plus weitere Werbungskosten) diese Grenze übersteigt. Die Ersparnis hängt dann von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 km ist entfallen. Angesetzt wird die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg) pro Arbeitstag.
Zählt die einfache Strecke oder Hin- und Rückfahrt?
Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Auch wer mit dem eigenen Auto fährt, rechnet nur eine Strecke pro Arbeitstag an.
Wirkt sich die Pendlerpauschale immer steuermindernd aus?
Nur der Teil Ihrer Werbungskosten, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt, senkt zusätzlich die Steuer. Die ersten 1.230 € werden automatisch berücksichtigt, auch ohne Nachweis.
Welche Entfernung darf ich ansetzen?
Grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke ist nur zulässig, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
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