Pendlerpauschale Rechner
Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale und die mögliche Steuerersparnis — seit 2026 einheitlich 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer.
Ihr Arbeitsweg
Üblich: ca. 220–230 Tage bei einer 5-Tage-Woche
Ihre Entfernungspauschale
Das entspricht rund 21,50 € pro Monat. Die ersten 1.230 € Werbungskosten werden automatisch anerkannt — steuerwirksam ist nur der darüber liegende Teil.
Pendlerpauschale 2026: So funktioniert die Entfernungspauschale
Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) senkt als Werbungskosten Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer — pro Arbeitstag und nur für die einfache Strecke. Die bis 2025 geltende Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km) wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 abgeschafft.
Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird ohnehin automatisch anerkannt. Ihre tatsächliche Steuerersparnis entsteht erst, wenn Pendlerpauschale (plus weitere Werbungskosten) diese Grenze übersteigt. Die Ersparnis hängt dann von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Wie viele Arbeitstage Ihr Bundesland 2026 und 2027 hat, zeigt der Brückentage-Rechner.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Zählt die einfache Strecke oder Hin- und Rückfahrt?
Wirkt sich die Pendlerpauschale immer steuermindernd aus?
Welche Entfernung darf ich ansetzen?
Gibt es die Pendlerpauschale auch mit Firmenwagen?
Gilt die Pendlerpauschale auch, wenn ich mit dem Zug fahre?
Ratgeber
Pendlerpauschale 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ist entfallen. Angesetzt wird die einfache Strecke pro Arbeitstag, nicht Hin- und Rückweg.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Entfernungspauschale 2026
- 0,38 € / km
- Gilt ab
- dem 1. Kilometer
- Bis 2025: erste 20 km
- 0,30 € / km
- Berücksichtigte Strecke
- einfache Strecke
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- 1.230 € / Jahr
- Wirkung
- erst oberhalb des Pauschbetrags
Entfernungspauschale 2026 bei 220 Arbeitstagen
| Entfernung | Pauschale / Jahr | über dem Pauschbetrag | Steuerersparnis bei 30 % |
|---|---|---|---|
| 10 km | 836 € | — | — |
| 20 km | 1.672 € | 442 € | rund 133 € |
| 30 km | 2.508 € | 1.278 € | rund 383 € |
| 50 km | 4.180 € | 2.950 € | rund 885 € |
| 80 km | 6.688 € | 5.458 € | rund 1.637 € |
Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab; 30 % ist ein typischer Wert für mittlere Einkommen. Den eigenen Grenzsteuersatz zeigt der Gehaltserhöhung-Rechner.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Entfernung bestimmen
Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf volle Kilometer abgerundet. In der Regel ist die kürzeste Straßenverbindung anzusetzen.
- 2Arbeitstage zählen
Angesetzt werden nur Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit. Üblich sind 220 bis 230 Tage im Jahr; Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage zählen nicht mit.
- 3Pauschale berechnen
Entfernung × Arbeitstage × 0,38 € ergibt die Werbungskosten aus dem Arbeitsweg.
- 4Gegen den Pauschbetrag rechnen
Das Finanzamt berücksichtigt ohne Nachweis bereits 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Steuerlich wirkt sich nur aus, was diesen Betrag übersteigt.
Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat
Bis 2025 galt eine Staffelung: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer, 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Seit 2026 gilt der höhere Satz einheitlich ab dem ersten Kilometer. Die Reform begünstigt vor allem Kurz- und Mittelstreckenpendler — bei 20 Kilometern Entfernung und 220 Arbeitstagen steigt die Pauschale um 352 € im Jahr.
Unverändert bleibt: Es zählt die einfache Strecke, nicht die Gesamtfahrleistung. Wer 30 Kilometer zur Arbeit und wieder zurück fährt, setzt 30 Kilometer an, nicht 60.
Verkehrsmittel, Homeoffice und Fahrgemeinschaften
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie steht auch zu, wer zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Bus oder der Bahn fährt — bei öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn sie höher sind. Auch Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft erhalten die volle Pauschale.
Homeoffice-Tage sind keine Fahrttage und dürfen nicht mitgezählt werden. Für sie kommt stattdessen die Tagespauschale für das häusliche Arbeiten in Betracht — beide Pauschalen sind für denselben Tag jedoch nicht kombinierbar.
Wann sich der Aufwand steuerlich wirklich lohnt
Weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € automatisch angesetzt wird, wirkt sich die Pendlerpauschale erst darüber hinaus aus. Diese Schwelle ist 2026 bei rund 15 Kilometern und 220 Arbeitstagen erreicht. Wer darunter liegt, profitiert nur, wenn weitere Werbungskosten hinzukommen — Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder ein Arbeitszimmer.
Wie stark sich zusätzliche Werbungskosten auf die Erstattung auswirken, schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner. Die Jahressteuer insgesamt rechnet der Einkommensteuer-Rechner; wer stattdessen einen Firmenwagen nutzt, rechnet nach der 1-%-Regelung und setzt den Arbeitsweg gesondert an.
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG · § 9a EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
