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Hinterbliebenenrente · 2026

Witwenrente-Rechner 2026

Berechnen Sie die Höhe Ihrer Witwenrente bzw. Witwerrente — große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente, Sterbevierteljahr und die Anrechnung Ihres eigenen Einkommens mit Freibetrag. Kostenlos und aktuell nach neuem Hinterbliebenenrecht.

Ihre Angaben

€
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Freibetrag: 1.076,86 €

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Ihre Witwenrente

Sterbevierteljahr (1.–3. Monat, 100 %)1.600,00 €
Witwenrente brutto (55 %)880,00 €
− Einkommensanrechnung (40 %)0,00 €
Laufende Witwenrente / Monat880,00 €
Ab dem 4. Monat gilt die anteilige Witwenrente. Rentenabschläge sind nicht berücksichtigt.

Witwenrente 2026: So wird sie berechnet

Die Witwenrente (bzw. Witwerrente) ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundlage ist die Rente, die der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner bezogen hat oder bezogen hätte. In den ersten drei Monaten — dem Sterbevierteljahr — wird diese Rente in voller Höhe (100 %) weitergezahlt, ohne Einkommensanrechnung.

Danach beträgt die große Witwenrente 55 % und die kleine Witwenrente 25 % der Versichertenrente. Eigenes Einkommen wird nur angerechnet, soweit es den Freibetrag von rund 1.076,86 € übersteigt — und dann auch nur zu 40 %. Wie viel Rente Sie selbst später erwarten können, ermitteln Sie mit unserem Rentenrechner.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder bezogen hätte. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und wird längstens 24 Monate gezahlt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen (100 %) weitergezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente (55 %) erhalten Hinterbliebene, die mindestens 47 Jahre alt sind, ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. Die kleine Witwenrente (25 %) gilt für jüngere Hinterbliebene ohne Kind und ist auf 24 Monate befristet (neues Recht, Ehe/Todesfall ab 2002).
Wird mein Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja. Eigenes Nettoeinkommen wird angerechnet, soweit es den Freibetrag von rund 1.076,86 € im Monat übersteigt. Pro Kind mit Waisenrentenanspruch erhöht sich der Freibetrag um etwa 228,42 €. Vom übersteigenden Betrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Im Sterbevierteljahr erfolgt keine Anrechnung.
Ist dieser Witwenrenten-Rechner verbindlich?
Nein, der Rechner bietet eine Orientierung nach neuem Hinterbliebenenrecht. Der genaue Anspruch hängt von Rentenabschlägen, dem Rentenartfaktor, dem rentenrechtlichen Nettoeinkommen und Ihrem Geburtsjahr ab und wird von der Deutschen Rentenversicherung individuell festgestellt.

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Ratgeber

Witwenrente 2026: 55 % oder 25 % — und was angerechnet wird

Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder bezogen hätte. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und wird längstens 24 Monate gezahlt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod — dem Sterbevierteljahr — wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Große Witwenrente
55 %
Kleine Witwenrente
25 %, max. 24 Monate
Sterbevierteljahr
3 Monate volle Rente
Große Rente ab Alter
47 Jahre
Mindestehedauer (Regelfall)
1 Jahr
Aktueller Rentenwert
42,52 € / Entgeltpunkt

Witwenrente nach Höhe der Rente des Verstorbenen (2026)

Rente des VerstorbenenSterbevierteljahrgroße Witwenrente 55 %kleine 25 %
1.000 €1.000 €550 €250 €
1.400 €1.400 €770 €350 €
1.800 €1.800 €990 €450 €
2.200 €2.200 €1.210 €550 €

Bruttowerte vor Anrechnung eigenen Einkommens und vor Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der genaue Anspruch hängt zusätzlich von Rentenabschlägen, Rentenartfaktor und Geburtsjahr ab.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Rente des Verstorbenen bestimmen

    Maßgeblich ist die bezogene oder die fiktiv erreichte Rente — bei noch Erwerbstätigen wird sie aus den erworbenen Entgeltpunkten hochgerechnet.

  2. 2
    Anspruchsart klären

    Die große Witwenrente steht Hinterbliebenen ab 47 Jahren zu sowie denen, die ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. Sonst gilt die kleine Witwenrente.

  3. 3
    Prozentsatz anwenden

    55 % bei der großen, 25 % bei der kleinen Witwenrente — nach dem Sterbevierteljahr, in dem noch die volle Rente gezahlt wird.

  4. 4
    Eigenes Einkommen anrechnen

    Übersteigt das eigene rentenrechtliche Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.

Die Einkommensanrechnung ist der entscheidende Punkt

Anders als bei der eigenen Altersrente wird auf die Witwenrente eigenes Einkommen angerechnet. Übersteigt das rentenrechtliche Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Teils abgezogen. Angerechnet werden Erwerbseinkommen, eigene Renten und Versorgungsbezüge — im Sterbevierteljahr allerdings noch nicht.

Wer neben der Witwenrente arbeitet, sollte deshalb das eigene Nettoeinkommen kennen: Das rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus. Ein Minijob bleibt in vielen Fällen unterhalb der Anrechnungsschwelle und ist damit oft die wirtschaftlich sinnvollere Zuverdienstform.

Altes und neues Recht — es kommt auf das Datum an

Die Prozentsätze 55 % und 25 % gelten nach neuem Recht, also für Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden, beziehungsweise wenn der Todesfall ab 2002 eingetreten ist und beide Partner jünger als Jahrgang 1962 sind. Nach altem Recht liegt die große Witwenrente bei 60 %, und es gilt eine andere Altersgrenze.

Die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt schrittweise auf 47 Jahre. Wer sie nicht erreicht und weder ein Kind erzieht noch erwerbsgemindert ist, erhält die kleine Witwenrente — befristet auf 24 Monate.

Was sonst noch zusammenkommt

Für Kinder besteht zusätzlich Anspruch auf Waisenrente. Die Rentenhöhe des Verstorbenen selbst lässt sich aus seinen Entgeltpunkten nachvollziehen — dafür ist der Rentenpunkte-Rechner da, die Gesamtprognose liefert der Rentenrechner.

Auch die Witwenrente ist steuerpflichtig, soweit sie zusammen mit anderen Einkünften den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt: Einkommensteuer-Rechner. Reicht das Einkommen insgesamt nicht aus, kommt die Grundsicherung im Alter in Betracht; für Erbschaften gilt der Erbschaftssteuer-Rechner mit dem Ehegattenfreibetrag.

§ 46 SGB VI · § 97 SGB VI · § 255 SGB VI · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: Witwenrente-Rechner 2026
Witwenrente-Rechner 2026
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