Rentenpunkte · Entgeltpunkte · 2026

Rentenpunkte-Rechner 2026

Berechnen Sie, wie viele Entgeltpunkte Sie mit Ihrem Gehalt sammeln und welche monatliche Rente daraus entsteht — mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (ab Juli 2026).

Ihre Angaben

Brutto unklar? Zum Gehaltsrechner · Durchschnitt 2026: 51.944,00 €

Anzahl der Jahre mit diesem Einkommen (vereinfachte Annahme: gleichbleibendes Gehalt).

Ihre Rentenprognose

Bruttorente vor KV/PV-Beiträgen & Steuer — unverbindliche Prognose
Voraussichtliche Monatsrente (brutto, heutiger Wert)
1.473,43 €
aus 34,65 Entgeltpunkten × 42,52
Entgeltpunkte pro Jahr0,866
Entgeltpunkte gesamt34,65
Jährliche Rente17.681,20 €
Weiter zum Rentenrechner

Rentenpunkte 2026: So funktioniert die Berechnung

Ihre gesetzliche Rente basiert auf Entgeltpunkten (umgangssprachlich Rentenpunkten). Für jedes Jahr, in dem Sie genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdienen (51.944,00 € brutto 2026), erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Verdienen Sie das Doppelte, gibt es zwei Punkte — allerdings gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (max. rund 1,95 Punkte pro Jahr).

Zum Renteneintritt werden alle gesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 % auf 42,52 €gestiegen. 40 Entgeltpunkte („Eckrentner") ergeben damit rund 1.700,80 € Bruttorente im Monat. Ihr genaues Brutto sollten Sie vorab im Gehaltsrechner prüfen.

Wichtig: Von der Bruttorente gehen später noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern ab. Dieser Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt nicht die offizielle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen zu Rentenpunkten

Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Ein Entgeltpunkt (Rentenpunkt) ist ab dem 1. Juli 2026 42,52 € monatliche Bruttorente wert. Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 % gestiegen (vorher 40,79 €). Der Wert gilt bundeseinheitlich in West und Ost.
Wie bekomme ich einen Entgeltpunkt?
Sie erhalten für ein Kalenderjahr genau einen Entgeltpunkt, wenn Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht. 2026 liegt dieses Durchschnittsentgelt vorläufig bei 51.944 € brutto im Jahr. Verdienen Sie mehr, gibt es anteilig mehr Punkte — maximal rund 1,95 pro Jahr (Beitragsbemessungsgrenze).
Wie berechne ich meine spätere Rente aus Rentenpunkten?
Ihre monatliche Bruttorente = Summe Ihrer Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert (42,52 €) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor. Für die reguläre Altersrente sind Zugangs- und Rentenartfaktor 1,0. Von dieser Bruttorente gehen später noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern ab.
Warum sind meine Punkte nur eine Prognose?
Dieser Rechner nimmt ein über alle Jahre gleichbleibendes Einkommen an und rechnet mit den heutigen Werten. Ihre tatsächliche Rente hängt von Ihrem realen Einkommensverlauf, Kindererziehungs- und Anrechnungszeiten sowie künftigen Rentenanpassungen ab. Die verbindliche Auskunft gibt Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenpunkte 2026: Was ein Entgeltpunkt wert ist

Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich 42,52 € monatliche Bruttorente wert, nach einer Rentenanpassung von 4,24 %. Einen vollen Entgeltpunkt erhält, wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient — 2026 vorläufig 51.944 € brutto im Jahr.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Aktueller Rentenwert (ab 1.7.2026)
42,52 € / Punkt
Rentenanpassung 2026
+4,24 %
Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig)
51.944 € / Jahr
Beitragssatz Rentenversicherung
18,6 % (AN 9,3 %)
Beitragsbemessungsgrenze RV
101.400 € / Jahr
Maximale Punkte pro Jahr
rund 1,95

Entgeltpunkte und Rentenanspruch nach Bruttojahresgehalt (2026)

Brutto / JahrPunkte / JahrRente je Beitragsjahrnach 40 Jahren
30.000 €0,5824,56 €982 €
40.000 €0,7732,74 €1.310 €
51.944 €1,0042,52 €1.701 €
70.000 €1,3557,30 €2.292 €
101.400 €1,9583,00 €3.320 €

Bruttorente vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und vor Steuern. Die Rechnung unterstellt über alle 40 Jahre dasselbe relative Einkommen; oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € entstehen keine weiteren Punkte.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Entgeltpunkte je Jahr bestimmen

    Das eigene rentenversicherungspflichtige Bruttojahresentgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 51.944 € ergibt die Punkte für dieses Jahr.

  2. 2
    Über alle Beitragsjahre summieren

    Die Jahrespunkte werden addiert. Kindererziehungs-, Ausbildungs- und Anrechnungszeiten kommen hinzu.

  3. 3
    Mit dem Rentenwert multiplizieren

    Summe der Entgeltpunkte × 42,52 € ergibt die monatliche Bruttorente, jeweils multipliziert mit Zugangs- und Rentenartfaktor (bei der regulären Altersrente beide 1,0).

  4. 4
    Abzüge einplanen

    Von der Bruttorente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, bei entsprechender Höhe zusätzlich Steuern.

Warum die Punktzahl relativ ist, nicht absolut

Ein Entgeltpunkt misst nicht, wie viel jemand verdient hat, sondern wie viel im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten. Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, bekommt exakt einen Punkt; wer das Doppelte verdient, zwei — begrenzt allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €, oberhalb derer keine Beiträge und damit keine Punkte mehr entstehen. Das Maximum liegt so bei rund 1,95 Punkten im Jahr.

Diese Relativität hat einen angenehmen Nebeneffekt: Steigen die Löhne allgemein, steigt auch das Durchschnittsentgelt — die eigenen bereits erworbenen Punkte behalten ihren relativen Wert und werden über die jährliche Rentenanpassung, 2026 um 4,24 %, mit angehoben.

Was die Punktzahl außerdem erhöht — und was sie senkt

Neben Beitragszeiten zählen Kindererziehungszeiten (bis zu drei Jahre je Kind, ab Geburten 1992), Zeiten der Pflege von Angehörigen, Ausbildungszeiten und Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen. Ein früherer Rentenbeginn senkt dagegen über den Zugangsfaktor die Rente um 0,3 % je vorgezogenem Monat.

Senkend wirkt auch alles, was das beitragspflichtige Brutto reduziert — vor allem die Entgeltumwandlung in die bAV. Bei einem Minijob entstehen nur dann volle Punkte, wenn auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichtet wird; im Midijob dagegen werden die Punkte trotz reduzierter Beiträge aus dem vollen Entgelt ermittelt.

Von der Bruttorente zur Auszahlung

Die Punkterechnung liefert eine Bruttorente. Davon gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, und oberhalb des Grundfreibetrags fällt Einkommensteuer an — der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Die vollständige Prognose inklusive Beitragsberechnung liefert der Rentenrechner. Hinterbliebenenansprüche leiten sich von derselben Rente ab: 55 % beziehungsweise 25 % — nachzurechnen im Witwenrente-Rechner. Reicht die Rente nicht, greift die Grundsicherung im Alter.

§ 63 SGB VI · § 68 SGB VI · § 77 SGB VI · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.

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