Rentenpunkte-Rechner 2026
Berechnen Sie, wie viele Entgeltpunkte Sie mit Ihrem Gehalt sammeln und welche monatliche Rente daraus entsteht — mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (ab Juli 2026).
Ihre Angaben
Brutto unklar? Zum Gehaltsrechner · Durchschnitt 2026: 51.944,00 €
Anzahl der Jahre mit diesem Einkommen (vereinfachte Annahme: gleichbleibendes Gehalt).
Ihre Rentenprognose
Rentenpunkte 2026: So funktioniert die Berechnung
Ihre gesetzliche Rente basiert auf Entgeltpunkten (umgangssprachlich Rentenpunkten). Für jedes Jahr, in dem Sie genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdienen (51.944,00 € brutto 2026), erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Verdienen Sie das Doppelte, gibt es zwei Punkte — allerdings gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (max. rund 1,95 Punkte pro Jahr).
Zum Renteneintritt werden alle gesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 % auf 42,52 €gestiegen. 40 Entgeltpunkte („Eckrentner") ergeben damit rund 1.700,80 € Bruttorente im Monat. Ihr genaues Brutto sollten Sie vorab im Gehaltsrechner prüfen.
Wichtig: Von der Bruttorente gehen später noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern ab. Dieser Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt nicht die offizielle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen zu Rentenpunkten
Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Wie bekomme ich einen Entgeltpunkt?
Wie berechne ich meine spätere Rente aus Rentenpunkten?
Warum sind meine Punkte nur eine Prognose?
Rentenpunkte 2026: Was ein Entgeltpunkt wert ist
Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich 42,52 € monatliche Bruttorente wert, nach einer Rentenanpassung von 4,24 %. Einen vollen Entgeltpunkt erhält, wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient — 2026 vorläufig 51.944 € brutto im Jahr.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Aktueller Rentenwert (ab 1.7.2026)
- 42,52 € / Punkt
- Rentenanpassung 2026
- +4,24 %
- Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig)
- 51.944 € / Jahr
- Beitragssatz Rentenversicherung
- 18,6 % (AN 9,3 %)
- Beitragsbemessungsgrenze RV
- 101.400 € / Jahr
- Maximale Punkte pro Jahr
- rund 1,95
Entgeltpunkte und Rentenanspruch nach Bruttojahresgehalt (2026)
| Brutto / Jahr | Punkte / Jahr | Rente je Beitragsjahr | nach 40 Jahren |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 0,58 | 24,56 € | 982 € |
| 40.000 € | 0,77 | 32,74 € | 1.310 € |
| 51.944 € | 1,00 | 42,52 € | 1.701 € |
| 70.000 € | 1,35 | 57,30 € | 2.292 € |
| 101.400 € | 1,95 | 83,00 € | 3.320 € |
Bruttorente vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und vor Steuern. Die Rechnung unterstellt über alle 40 Jahre dasselbe relative Einkommen; oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € entstehen keine weiteren Punkte.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Entgeltpunkte je Jahr bestimmen
Das eigene rentenversicherungspflichtige Bruttojahresentgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 51.944 € ergibt die Punkte für dieses Jahr.
- 2Über alle Beitragsjahre summieren
Die Jahrespunkte werden addiert. Kindererziehungs-, Ausbildungs- und Anrechnungszeiten kommen hinzu.
- 3Mit dem Rentenwert multiplizieren
Summe der Entgeltpunkte × 42,52 € ergibt die monatliche Bruttorente, jeweils multipliziert mit Zugangs- und Rentenartfaktor (bei der regulären Altersrente beide 1,0).
- 4Abzüge einplanen
Von der Bruttorente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, bei entsprechender Höhe zusätzlich Steuern.
Warum die Punktzahl relativ ist, nicht absolut
Ein Entgeltpunkt misst nicht, wie viel jemand verdient hat, sondern wie viel im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten. Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, bekommt exakt einen Punkt; wer das Doppelte verdient, zwei — begrenzt allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €, oberhalb derer keine Beiträge und damit keine Punkte mehr entstehen. Das Maximum liegt so bei rund 1,95 Punkten im Jahr.
Diese Relativität hat einen angenehmen Nebeneffekt: Steigen die Löhne allgemein, steigt auch das Durchschnittsentgelt — die eigenen bereits erworbenen Punkte behalten ihren relativen Wert und werden über die jährliche Rentenanpassung, 2026 um 4,24 %, mit angehoben.
Was die Punktzahl außerdem erhöht — und was sie senkt
Neben Beitragszeiten zählen Kindererziehungszeiten (bis zu drei Jahre je Kind, ab Geburten 1992), Zeiten der Pflege von Angehörigen, Ausbildungszeiten und Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen. Ein früherer Rentenbeginn senkt dagegen über den Zugangsfaktor die Rente um 0,3 % je vorgezogenem Monat.
Senkend wirkt auch alles, was das beitragspflichtige Brutto reduziert — vor allem die Entgeltumwandlung in die bAV. Bei einem Minijob entstehen nur dann volle Punkte, wenn auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichtet wird; im Midijob dagegen werden die Punkte trotz reduzierter Beiträge aus dem vollen Entgelt ermittelt.
Von der Bruttorente zur Auszahlung
Die Punkterechnung liefert eine Bruttorente. Davon gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, und oberhalb des Grundfreibetrags fällt Einkommensteuer an — der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Die vollständige Prognose inklusive Beitragsberechnung liefert der Rentenrechner. Hinterbliebenenansprüche leiten sich von derselben Rente ab: 55 % beziehungsweise 25 % — nachzurechnen im Witwenrente-Rechner. Reicht die Rente nicht, greift die Grundsicherung im Alter.
§ 63 SGB VI · § 68 SGB VI · § 77 SGB VI · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.