Riester-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre staatlichen Riester-Zulagen und den Mindest-Eigenbeitrag für die volle Förderung — Grundzulage 175 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind.
Ihre Angaben
Maßgeblich für die 4 %-Regel ist das rentenversicherungspflichtige Brutto des Vorjahres.
Ihre Riester-Förderung
Riester-Rente 2026: Zulagen & Eigenbeitrag
Die Riester-Rente wird durch direkte Zulagen und Steuervorteile gefördert. Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr, die Kinderzulage 300 € je Kind (geboren ab 2008) bzw. 185 € (vor 2008). Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie insgesamt 4 % Ihres Vorjahres-Bruttos einzahlen (maximal 2.100 € pro Jahr, inklusive Zulagen).
Ihr Mindest-Eigenbeitrag ist dieser Gesamtbetrag abzüglich der Zulagen — mindestens aber der Sockelbetrag von 60 € pro Jahr. Wer weniger einzahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt. Familien mit mehreren Kindern erreichen oft eine besonders hohe Förderquote. Wie viel netto Ihnen für die Altersvorsorge bleibt, sehen Sie im Gehaltsrechner; eine Alternative über den Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Festsetzung durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Häufige Fragen zur Riester-Förderung
Wie hoch ist die Riester-Zulage 2026?
Wie viel muss ich selbst einzahlen?
Was passiert, wenn ich weniger einzahle?
Lohnt sich Riester steuerlich?
Riester-Rente 2026: Zulagen, Mindesteigenbeitrag und Steuervorteil
Die Riester-Grundzulage beträgt 175 € im Jahr, je Kind kommen 300 € hinzu (185 € für vor 2008 geborene Kinder). Für die volle Förderung müssen insgesamt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos in den Vertrag fließen, höchstens 2.100 € — abzüglich der Zulagen, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 €.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Grundzulage
- 175 € / Jahr
- Kinderzulage (ab 2008 geboren)
- 300 € / Jahr
- Kinderzulage (vor 2008 geboren)
- 185 € / Jahr
- Berufseinsteiger-Bonus unter 25
- einmalig 200 €
- Gesamtbeitrag für volle Förderung
- 4 % des Vorjahresbruttos
- Höchstbetrag / Sockelbetrag
- 2.100 € / 60 €
Mindest-Eigenbeitrag 2026 nach Einkommen und Kinderzahl
| Vorjahresbrutto | 4 % gesamt | ohne Kind | 1 Kind (ab 2008) | 2 Kinder |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 800 € | 625 € | 325 € | 60 € |
| 30.000 € | 1.200 € | 1.025 € | 725 € | 425 € |
| 40.000 € | 1.600 € | 1.425 € | 1.125 € | 825 € |
| 52.500 € | 2.100 € | 1.925 € | 1.625 € | 1.325 € |
Eigenbeitrag pro Jahr, gerundet. Der Sockelbetrag von 60 € greift, sobald die Zulagen den erforderlichen Gesamtbeitrag übersteigen — bei mehreren Kindern und mittlerem Einkommen ist das der Regelfall.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Vorjahresbrutto heranziehen
Maßgeblich ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres, nicht das laufende.
- 2Gesamtbeitrag bestimmen
4 % davon, höchstens 2.100 € im Jahr. Dieser Betrag muss inklusive der staatlichen Zulagen auf dem Vertrag eingehen.
- 3Zulagen abziehen
Grundzulage 175 € plus Kinderzulagen. Was übrig bleibt, ist der Mindest-Eigenbeitrag — mindestens jedoch 60 € im Jahr.
- 4Günstigerprüfung abwarten
Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug bis 2.100 € mehr bringt als die Zulagen, und wendet die günstigere Variante an.
Für wen sich Riester rechnet — und für wen weniger
Die Förderquote hängt fast vollständig an den Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag. Familien mit Kindern fahren deshalb am besten: Bei zwei nach 2008 geborenen Kindern decken allein die Zulagen 775 € im Jahr, sodass der Eigenbeitrag in vielen Fällen auf den Sockelbetrag von 60 € fällt — die Tabelle oben zeigt das deutlich.
Gutverdiener ohne Kinder profitieren dagegen weniger über die Zulagen als über den Sonderausgabenabzug bis 2.100 €, dessen Wert am Grenzsteuersatz hängt. Wer bereits eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss nutzt, sollte beide Wege gegeneinander rechnen.
Der häufigste Fehler: zu wenig einzahlen
Wird weniger als der Mindest-Eigenbeitrag eingezahlt, kürzt die Zulagenstelle die staatlichen Zulagen anteilig — wer also nur die Hälfte einzahlt, verliert die Hälfte der Zulagen. Weil sich der Mindestbeitrag am Vorjahresbrutto bemisst, muss er nach jeder Gehaltsänderung neu geprüft werden; genau daran scheitern viele Verträge stillschweigend.
Ebenfalls oft vergessen: Der Dauerzulagenantrag muss gestellt sein, und Kinderzulagen laufen mit dem Kindergeldanspruch aus. Wie sich das Bruttoeinkommen entwickelt, auf das sich die 4 % beziehen, lässt sich mit dem Gehaltsrechner und dem Jahresgehalt-Rechner nachhalten.
In der Auszahlungsphase
Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig — die Förderung verschiebt die Besteuerung, sie hebt sie nicht auf. Der Steuersatz im Ruhestand liegt allerdings meist unter dem im Erwerbsleben, weshalb die Rechnung für die meisten dennoch aufgeht.
Die spätere gesetzliche Rente als Vergleichsgröße liefert der Rentenpunkte-Rechner; die Gesamtübersicht steht im Rentenrechner. Wer die Grundsicherung im Alter im Blick hat, sollte die Anrechnungsregeln im Grundsicherung-Rechner prüfen — Riester-Renten bleiben dort bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei.
§ 10a EStG · §§ 79 ff. EStG (Altersvorsorgezulage) · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.