Brutto-Netto-Rechner mit Ihrer Krankenkasse
Fast alle Brutto-Netto-Rechner rechnen mit dem amtlichen Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 % — und liegen damit systematisch neben Ihrer echten Gehaltsabrechnung. Denn Ihre Kasse erhebt ihren eigenen Satz: 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 %. Wählen Sie unten AOK, TK, Barmer, DAK oder Ihre eigene Kasse — und sehen Sie das Netto, das wirklich ankommt.
Die Kassenwahl ist 369,59 € netto im Jahr wert
Bei 4.000,00 € Brutto im Monat (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer) bleiben bei BKK firmus 2.635,02 € netto übrig, bei BKK24 nur 2.604,22 €. Das sind 30,80 € pro Monat Unterschied — für dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
Zusatzbeitrag 2026: Krankenkassen im Vergleich
Alle gesetzlichen Kassen erheben denselben allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V). Der Unterschied entsteht ausschließlich über den Zusatzbeitrag. Die Netto-Spalten sind mit unserem Rechenkern für Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer) berechnet.
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Gesamt | Netto bei 2.500 € | Netto bei 3.500 € | Netto bei 4.500 € | Netto bei 6.000 € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| BKK firmus | 2,18 % | 16,78 % | 1.785,82 € | 2.358,36 € | 2.905,24 € | 3.690,17 € |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarlandnur Rheinland-Pfalz, Saarland | 2,47 % | 17,07 % | 1.783,13 € | 2.354,75 € | 2.900,80 € | 3.684,86 € |
| hkk Krankenkasse | 2,59 % | 17,19 % | 1.782,01 € | 2.353,25 € | 2.898,98 € | 3.682,66 € |
| Audi BKK | 2,60 % | 17,20 % | 1.781,91 € | 2.353,13 € | 2.898,81 € | 3.682,47 € |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 2,69 % | 17,29 % | 1.781,08 € | 2.352,01 € | 2.897,45 € | 3.680,81 € |
| AOK Bayernnur Bayern | 2,69 % | 17,29 % | 1.781,08 € | 2.352,01 € | 2.897,45 € | 3.680,81 € |
| HEK — Hanseatische Krankenkasse | 2,89 % | 17,49 % | 1.779,22 € | 2.349,51 € | 2.894,39 € | 3.677,15 € |
| AOK Hessennur Hessen | 2,98 % | 17,58 % | 1.778,37 € | 2.348,39 € | 2.893,00 € | 3.675,52 € |
| AOK Niedersachsennur Niedersachsen | 2,98 % | 17,58 % | 1.778,37 € | 2.348,39 € | 2.893,00 € | 3.675,52 € |
| AOK Baden-Württembergnur Baden-Württemberg | 2,99 % | 17,59 % | 1.778,29 € | 2.348,26 € | 2.892,86 € | 3.675,32 € |
| AOK NordWestnur Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein | 2,99 % | 17,59 % | 1.778,29 € | 2.348,26 € | 2.892,86 € | 3.675,32 € |
| AOK PLUSnur Sachsen, Thüringen | 3,10 % | 17,70 % | 1.777,25 € | 2.346,89 € | 2.891,16 € | 3.673,30 € |
| DAK-Gesundheit | 3,20 % | 17,80 % | 1.776,32 € | 2.345,64 € | 2.889,63 € | 3.671,47 € |
| BARMER | 3,29 % | 17,89 % | 1.775,49 € | 2.344,52 € | 2.888,27 € | 3.669,83 € |
| AOK Nordostnur Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 3,50 % | 18,10 % | 1.773,53 € | 2.341,90 € | 2.885,03 € | 3.665,98 € |
| BIG direkt gesund | 3,69 % | 18,29 % | 1.771,77 € | 2.339,53 € | 2.882,14 € | 3.662,48 € |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | 3,78 % | 18,38 % | 1.770,92 € | 2.338,41 € | 2.880,75 € | 3.660,85 € |
| KNAPPSCHAFT | 4,30 % | 18,90 % | 1.766,07 € | 2.331,92 € | 2.872,78 € | 3.651,29 € |
| BKK24 | 4,39 % | 18,99 % | 1.765,24 € | 2.330,79 € | 2.871,41 € | 3.649,63 € |
So wird Ihr KV-Beitrag berechnet
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen:
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % — gesetzlich festgelegt (§ 241 SGB V), für jede Kasse identisch.
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag — von jeder Kasse selbst festgelegt (§ 242 SGB V). Hier entsteht der gesamte Preisunterschied.
Beide Teile werden paritätisch geteilt (§ 249 SGB V): Sie zahlen die Hälfte, Ihr Arbeitgeber die andere. Bemessungsgrundlage ist Ihr Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr, 2026).
Lohnt sich ein Kassenwechsel?
Rund 95 % der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich — Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente, Vorsorge. Unterschiede gibt es nur bei Zusatzleistungen wie Bonusprogrammen, Osteopathie-Zuschüssen, professioneller Zahnreinigung oder Homöopathie.
Bindungsfrist: 12 Monate, danach zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie sofort kündigen — unabhängig von der Bindungsfrist.
Der Wechsel selbst ist unbürokratisch: Sie melden sich bei der neuen Kasse an, die kündigt für Sie.
Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag 2026
Warum zeigt ein normaler Brutto-Netto-Rechner ein anderes Netto als meine Gehaltsabrechnung?
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK 2026?
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der TK 2026?
Wie viel Netto kostet ein hoher Zusatzbeitrag?
Trage ich den Zusatzbeitrag allein?
Ab welchem Gehalt spielt der Zusatzbeitrag keine Rolle mehr?
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn meine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht?
Gilt der Zusatzbeitrag auch für Rentner, Studenten und Minijobber?
Zusatzbeitrag 2026: Warum die Krankenkasse das Netto verändert
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %, dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag — im Durchschnitt 2,9 % für 2026. Beide werden paritätisch getragen. Weil der Zusatzbeitrag je Kasse um mehrere Zehntelprozentpunkte abweicht, unterscheidet sich das Nettogehalt bei identischem Brutto von Kasse zu Kasse.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Allgemeiner Beitragssatz
- 14,6 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
- 2,9 %
- Arbeitnehmeranteil KV (Durchschnitt)
- 8,75 %
- TK Zusatzbeitrag 2026
- 2,69 %
- AOK-Spanne 2026
- ab 2,47 %
- Beitragsbemessungsgrenze KV/PV
- 5.812,50 € / Monat
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Beitragssatz der eigenen Kasse feststellen
14,6 % allgemeiner Satz plus der individuelle Zusatzbeitrag der Kasse ergeben den Gesamtbeitragssatz.
- 2Paritätisch aufteilen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte — auch beim Zusatzbeitrag, der seit 2019 nicht mehr allein vom Arbeitnehmer getragen wird.
- 3Auf das beitragspflichtige Entgelt anwenden
Berechnet wird auf das Bruttoentgelt, höchstens jedoch auf 5.812,50 € im Monat.
- 4Pflegeversicherung ergänzen
3,6 % paritätisch, zuzüglich 0,6 Prozentpunkte für Kinderlose ab 23 Jahren, die der Arbeitnehmer allein trägt.
Warum ein Standardrechner ein anderes Netto zeigt als die Abrechnung
Die meisten Brutto-Netto-Rechner rechnen mit dem amtlichen Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 %. Die eigene Kasse kann darüber oder darunter liegen — die Spanne reicht 2026 von unter 2,5 % bis deutlich über 3 %. Genau diese Differenz erklärt die wenigen Euro Abweichung zwischen Rechner und Gehaltsabrechnung, die viele irritiert.
Rechnerisch ist der Effekt überschaubar, aber nicht null: Ein halber Prozentpunkt Unterschied bedeutet bei 4.000 € brutto rund 10 € netto im Monat, also gut 120 € im Jahr. Der Rechner auf dieser Seite lässt den Zusatzbeitrag deshalb direkt auswählen.
Lohnt sich ein Kassenwechsel?
Der Beitragssatz ist der einzige Preisunterschied — die Regelleistungen sind gesetzlich identisch. Unterschiede gibt es nur bei Satzungs- und Zusatzleistungen wie Bonusprogrammen, Osteopathie-Zuschüssen oder professioneller Zahnreinigung. Wer allein auf den Beitrag schaut, sollte den Wechsel rechnen; wer bestimmte Zusatzleistungen nutzt, sollte gegenrechnen.
Ein Wechsel ist nach zwölf Monaten Bindungsfrist mit zwei Monaten Kündigungsfrist möglich; bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Oberhalb der Versicherungspflichtgrenze steht zusätzlich der Wechsel in die private Krankenversicherung offen — der Systemvergleich steht unter PKV vs. GKV.
Wo der Beitrag gedeckelt ist
Oberhalb von 5.812,50 € im Monat steigt der Krankenversicherungsbeitrag nicht weiter — das ist die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zusatzbeitrag wirkt sich damit nur unterhalb dieser Schwelle in voller Höhe aus.
Für die vollständige Abrechnung mit allen Stellschrauben ist der Brutto-Netto-Rechner zuständig; wer wissen will, was die Stelle den Arbeitgeber kostet, nutzt den Arbeitgeber-Rechner, in den derselbe Zusatzbeitrag zur Hälfte einfließt.
§ 241 SGB V · § 242 SGB V · § 242a SGB V · § 55 SGB XI · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. September 2026. Keine Steuerberatung.