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Zusatzbeiträge 2026 · Stand 3. August 2026

Brutto-Netto-Rechner mit Ihrer Krankenkasse

Fast alle Brutto-Netto-Rechner rechnen mit dem amtlichen Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 % — und liegen damit systematisch neben Ihrer echten Gehaltsabrechnung. Denn Ihre Kasse erhebt ihren eigenen Satz: 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 %. Wählen Sie unten AOK, TK, Barmer, DAK oder Ihre eigene Kasse — und sehen Sie das Netto, das wirklich ankommt.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 3. August 2026
Netto mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse
Ihr Netto / Monat
2.625,13 €
bei Techniker Krankenkasse (TK)
KV-Beitrag gesamt
17,29 %
davon Sie: 8,645 %
vs. Durchschnitt (2,9 %)
+2,93 €
Netto pro Monat
Wechsel-Potenzial: Bei einem Wechsel zur derzeit günstigsten Kasse BKK firmus (2,18 %) blieben Ihnen bei 4.000,00 € Brutto rund 7,11 € mehr netto pro Monat — das sind 85,32 € im Jahr. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zu rund 95 % gesetzlich vorgeschrieben und damit identisch.
Rechenweg: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (§ 241 SGB V) + Zusatzbeitrag 2,69 % Ihrer Kasse = 17,29 %, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte (§ 249 SGB V). Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.812,50 € pro Monat — darüber steigt der Beitrag nicht weiter. Vereinfachte Berechnung ohne Kinderfreibeträge und individuelle Freibeträge.
Mit unserem Rechenkern ermittelt

Die Kassenwahl ist 369,68 € netto im Jahr wert

Bei 4.000,00 € Brutto im Monat (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer) bleiben bei BKK firmus 2.632,24 € netto übrig, bei BKK24 nur 2.601,43 €. Das sind 30,81 € pro Monat Unterschied — für dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.

Zusatzbeitrag 2026: Krankenkassen im Vergleich

Alle gesetzlichen Kassen erheben denselben allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V). Der Unterschied entsteht ausschließlich über den Zusatzbeitrag. Die Netto-Spalten sind mit unserem Rechenkern für Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer) berechnet.

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen 2026 und das resultierende Nettogehalt
KrankenkasseZusatzbeitragGesamtNetto bei 2.500Netto bei 3.500Netto bei 4.500Netto bei 6.000
BKK firmus2,18 %16,78 %1.783,96 €2.355,87 €2.902,18 €3.686,49 €
AOK Rheinland-Pfalz/Saarlandnur Rheinland-Pfalz, Saarland2,47 %17,07 %1.781,27 €2.352,26 €2.897,74 €3.681,17 €
hkk Krankenkasse2,59 %17,19 %1.780,15 €2.350,76 €2.895,92 €3.678,98 €
Audi BKK2,60 %17,20 %1.780,05 €2.350,63 €2.895,75 €3.678,81 €
Techniker Krankenkasse (TK)2,69 %17,29 %1.779,22 €2.349,51 €2.894,39 €3.677,15 €
AOK Bayernnur Bayern2,69 %17,29 %1.779,22 €2.349,51 €2.894,39 €3.677,15 €
HEK — Hanseatische Krankenkasse2,89 %17,49 %1.777,36 €2.347,02 €2.891,33 €3.673,49 €
AOK Hessennur Hessen2,98 %17,58 %1.776,51 €2.345,90 €2.889,94 €3.671,83 €
AOK Niedersachsennur Niedersachsen2,98 %17,58 %1.776,51 €2.345,90 €2.889,94 €3.671,83 €
AOK Baden-Württembergnur Baden-Württemberg2,99 %17,59 %1.776,43 €2.345,77 €2.889,80 €3.671,66 €
AOK NordWestnur Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein2,99 %17,59 %1.776,43 €2.345,77 €2.889,80 €3.671,66 €
AOK PLUSnur Sachsen, Thüringen3,10 %17,70 %1.775,39 €2.344,40 €2.888,09 €3.669,64 €
DAK-Gesundheit3,20 %17,80 %1.774,46 €2.343,15 €2.886,56 €3.667,81 €
BARMER3,29 %17,89 %1.773,63 €2.342,03 €2.885,20 €3.666,14 €
AOK Nordostnur Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern3,50 %18,10 %1.771,66 €2.339,41 €2.881,97 €3.662,32 €
BIG direkt gesund3,69 %18,29 %1.769,90 €2.337,04 €2.879,08 €3.658,82 €
KKH Kaufmännische Krankenkasse3,78 %18,38 %1.769,05 €2.335,92 €2.877,69 €3.657,16 €
KNAPPSCHAFT4,30 %18,90 %1.764,21 €2.329,42 €2.869,71 €3.647,63 €
BKK244,39 %18,99 %1.763,38 €2.328,30 €2.868,35 €3.645,96 €
Datenstand: 3. August 2026, nach öffentlichen Satzungsangaben der Kassen. Auswahl der größten Kassen sowie der günstigsten und teuersten Kasse — es gibt rund 95 gesetzliche Krankenkassen. Zusatzbeiträge können unterjährig geändert werden; maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Kasse. Angaben ohne Gewähr.

So wird Ihr KV-Beitrag berechnet

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen:

  1. Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % — gesetzlich festgelegt (§ 241 SGB V), für jede Kasse identisch.
  2. Kassenindividueller Zusatzbeitrag — von jeder Kasse selbst festgelegt (§ 242 SGB V). Hier entsteht der gesamte Preisunterschied.

Beide Teile werden paritätisch geteilt (§ 249 SGB V): Sie zahlen die Hälfte, Ihr Arbeitgeber die andere. Bemessungsgrundlage ist Ihr Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr, 2026).

Lohnt sich ein Kassenwechsel?

Rund 95 % der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich — Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente, Vorsorge. Unterschiede gibt es nur bei Zusatzleistungen wie Bonusprogrammen, Osteopathie-Zuschüssen, professioneller Zahnreinigung oder Homöopathie.

Bindungsfrist: 12 Monate, danach zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie sofort kündigen — unabhängig von der Bindungsfrist.

Der Wechsel selbst ist unbürokratisch: Sie melden sich bei der neuen Kasse an, die kündigt für Sie.

Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag 2026

Warum zeigt ein normaler Brutto-Netto-Rechner ein anderes Netto als meine Gehaltsabrechnung?
Die häufigste Ursache ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Die meisten Rechner setzen den amtlichen Durchschnittswert von 2,9 % an (§ 242a SGB V). Ihre Kasse erhebt aber ihren eigenen Satz — 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 %. Dieser Rechner rechnet mit dem Satz Ihrer Kasse und trifft die Abrechnung damit deutlich genauer.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK 2026?
Die AOK ist keine einzelne Kasse, sondern ein Verbund rechtlich eigenständiger Regionalkassen mit unterschiedlichen Zusatzbeiträgen. 2026 reicht die Spanne von 2,47 % (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) über 2,69 % (AOK Bayern) und 2,98–2,99 % (AOK Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, NordWest) bis 3,50 % (AOK Nordost). Entscheidend ist die AOK Ihres Bundeslandes — wählen Sie sie im Rechner oben aus.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der TK 2026?
Die Techniker Krankenkasse (TK) erhebt 2026 einen Zusatzbeitrag von 2,69 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitragssatz von 17,29 %, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte tragen — für Arbeitnehmer also 8,645 % des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wie viel Netto kostet ein hoher Zusatzbeitrag?
Bei 4.000,00 € Brutto im Monat (Steuerklasse I, kinderlos) liegt der Unterschied zwischen der günstigsten Kasse (BKK firmus, 2,18 %) und der teuersten (BKK24, 4,39 %) bei rund 30,81 € netto pro Monat, also etwa 369,68 € im Jahr. Weil ein Teil des höheren Beitrags die Steuerlast senkt, ist der Netto-Unterschied kleiner als der reine Beitragsunterschied.
Trage ich den Zusatzbeitrag allein?
Nein. Seit 2019 gilt wieder die volle Parität (§ 249 SGB V): Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen sowohl den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Ein um 1 Prozentpunkt höherer Zusatzbeitrag kostet Sie also 0,5 Prozentpunkte Ihres Bruttoentgelts.
Ab welchem Gehalt spielt der Zusatzbeitrag keine Rolle mehr?
Ab der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 € brutto im Monat bzw. 69.750 € im Jahr (2026). Oberhalb dieser Grenze steigt der Krankenkassenbeitrag nicht weiter — der absolute Euro-Unterschied zwischen den Kassen bleibt dann konstant, egal wie hoch das Gehalt ist.
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn meine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht?
Ja. Die reguläre Bindungsfrist beträgt 12 Monate, die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht — Sie können dann unabhängig von der Bindungsfrist zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung erstmals erhoben wird. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen ist zu rund 95 % gesetzlich vorgeschrieben und damit weitgehend identisch.
Gilt der Zusatzbeitrag auch für Rentner, Studenten und Minijobber?
Für Rentner ja — der Zusatzbeitrag wird auf die gesetzliche Rente erhoben und paritätisch mit der Rentenversicherung geteilt. Für gesetzlich versicherte Studierende gilt ebenfalls der kassenindividuelle Zusatzbeitrag auf den Studentenbeitrag. Bei Minijobs bis 603 € zahlt der Arbeitgeber pauschal 13 % Krankenversicherung — der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse spielt dort keine Rolle.
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