Midijob-Rechner 2026: Netto im Übergangsbereich
Mit dem Midijob-Rechner berechnen Sie Ihr Nettogehalt im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 € im Monat). Hier zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben, bleiben aber voll versichert und behalten den vollen Rentenanspruch. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und sehen Sie sofort Ihr Netto für 2026.
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Kurz erklärt: Im Midijob-Übergangsbereich 2026 (603,01 €–2.000 €) werden Ihre Arbeitnehmer-Sozialbeiträge nicht vom vollen Brutto, sondern von einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet (Faktor F 0,6619). Dadurch bleibt netto mehr übrig als bei voller Beitragslast — den Differenzbetrag trägt der Arbeitgeber, Ihr Rentenanspruch bleibt voll erhalten.
Netto im Übergangsbereich (Steuerklasse I, 2026)
Die reduzierte Bemessungsgrundlage ist die Basis für Ihre Arbeitnehmerbeiträge — sie liegt unter dem Bruttolohn und steigt bis 2.000 € gleitend an.
| Brutto / Monat | Beitragspfl. Einnahme (AN) | Netto / Monat | Netto-Quote |
|---|---|---|---|
| 700,00 € | 138,87 € | 669,66 € | 95,7 % |
| 900,00 € | 425,20 € | 807,09 € | 89,7 % |
| 1.100,00 € | 711,52 € | 944,53 € | 85,9 % |
| 1.300,00 € | 997,85 € | 1.081,97 € | 83,2 % |
| 1.500,00 € | 1.284,18 € | 1.206,74 € | 80,4 % |
| 1.700,00 € | 1.570,51 € | 1.320,29 € | 77,7 % |
| 1.900,00 € | 1.856,84 € | 1.429,71 € | 75,2 % |
| 2.000,00 € (Obergrenze) | 2.000,00 € | 1.482,86 € | 74,1 % |
Vereinfachte Berechnung (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer) nach § 32a EStG und § 20 Abs. 2a SGB IV, Stand 2026. Keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.
Midijob 2026: Was Sie wissen sollten
Ein Midijob liegt im sogenannten Übergangsbereich zwischen dem Minijob (bis 603 €) und der regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 2026 reicht er von 603,01 € bis 2.000 € Monatsentgelt. Anders als beim Minijob sind Sie im Midijob voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Der Vorteil: Ihre Arbeitnehmerbeiträge werden reduziert. Grundlage ist nicht das volle Brutto, sondern eine niedrigere beitragspflichtige Einnahme, die über den amtlichen Faktor F (2026: 0,6619) ermittelt wird. An der Untergrenze zahlen Sie am wenigsten; bis 2.000 € steigt Ihr Beitragsanteil gleitend auf den vollen Satz. Den Differenzbetrag übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Wichtig für die Altersvorsorge: Trotz reduzierter Beiträge wird Ihr Rentenanspruch aus dem vollen Bruttoentgelt berechnet. Für Gehälter oberhalb von 2.000 € gilt die reguläre Berechnung — nutzen Sie dafür den Gehaltsrechner oder den Teilzeitrechner.
Häufige Fragen zum Midijob
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone). 2026 umfasst er Monatsentgelte von 603,01 € bis 2.000 €. In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind aber voll sozialversichert (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
Die Arbeitnehmerbeiträge werden nicht vom vollen Bruttolohn, sondern von einer reduzierten „beitragspflichtigen Einnahme“ berechnet. Diese wird über den amtlichen Faktor F (2026: 0,6619) und zwei lineare Formeln ermittelt. An der Untergrenze (603,01 €) ist der Eigenanteil am geringsten und steigt bis 2.000 € gleitend auf den vollen Beitragssatz an.
Ein Minijob (bis 603 € im Jahr 2026) ist für Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei — es fällt nur der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % an, von dem man sich befreien lassen kann. Ein Midijob (603,01 € bis 2.000 €) ist voll sozialversicherungspflichtig, jedoch mit reduzierten, gleitend ansteigenden Arbeitnehmerbeiträgen.
Ja. Seit 2019 wird der Rentenanspruch aus dem vollen Bruttoentgelt berechnet, obwohl Sie nur reduzierte Beiträge zahlen. Ein Midijob mindert Ihre spätere Rente also nicht — anders als früher in der alten Gleitzonenregelung.
Ab einem Monatsentgelt von 2.000,01 € endet der Übergangsbereich. Dann gelten die regulären, vollen Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Bruttoentgelt. Für die genaue Berechnung nutzen Sie den Gehaltsrechner.