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Übergangsbereich · 603–2.000 € · 2026

Midijob-Rechner 2026: Netto im Übergangsbereich

Mit dem Midijob-Rechner berechnen Sie Ihr Nettogehalt im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 € im Monat). Hier zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben, bleiben aber voll versichert und behalten den vollen Rentenanspruch. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und sehen Sie sofort Ihr Netto für 2026.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 1. September 2026
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Vereinfachte Berechnung nach § 32a EStG 2026. Keine Steuerberatung.
ERGEBNIS · 2026
Juli 2026
Monatliches Nettogehalt

1.014,11 €

Netto-Anteil85%

Verteilung von Brutto zu Netto

Netto

85%

Nettogehalt
1.014,11 €
Lohnsteuer & Soli
0,00 €
Sozialversicherungen
185,89 €

Detaillierte Aufschlüsselung

Bruttogehalt1.200,00 €
Steuern Gesamt-0,00 €
Einkommensteuer (Lohnsteuer)-0,00 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Sozialabgaben Gesamt-185,89 €
Rentenversicherung (9,30 %)-79,49 €
Krankenversicherung (8,75 %)-74,79 €
Pflegeversicherung (2,40 %)-20,51 €
Arbeitslosenversicherung (1,30 %)-11,11 €
Grenzsteuersatz: 0.0 %Ø-Steuersatz: 0.0 %

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Kurz erklärt: Im Midijob-Übergangsbereich 2026 (603,01 €–2.000 €) werden Ihre Arbeitnehmer-Sozialbeiträge nicht vom vollen Brutto, sondern von einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet (Faktor F 0,6619). Dadurch bleibt netto mehr übrig als bei voller Beitragslast — den Differenzbetrag trägt der Arbeitgeber, Ihr Rentenanspruch bleibt voll erhalten.

Midijob-Tabelle 2026

Netto im Übergangsbereich (Steuerklasse I, 2026)

Die reduzierte Bemessungsgrundlage ist die Basis für Ihre Arbeitnehmerbeiträge — sie liegt unter dem Bruttolohn und steigt bis 2.000 € gleitend an.

Brutto / MonatBeitragspfl. Einnahme (AN)Netto / MonatNetto-Quote
700,00 €138,87 €669,80 €95,7 %
900,00 €425,20 €807,52 €89,7 %
1.100,00 €711,52 €945,24 €85,9 %
1.300,00 €997,85 €1.082,97 €83,3 %
1.500,00 €1.284,18 €1.207,81 €80,5 %
1.700,00 €1.570,51 €1.321,58 €77,7 %
1.900,00 €1.856,84 €1.431,17 €75,3 %
2.000,00 € (Obergrenze)2.000,00 €1.484,39 €74,2 %

Vereinfachte Berechnung (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer) nach § 32a EStG und § 20 Abs. 2a SGB IV, Stand 2026. Keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.

Midijob 2026: Was Sie wissen sollten

Ein Midijob liegt im sogenannten Übergangsbereich zwischen dem Minijob (bis 603 €) und der regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 2026 reicht er von 603,01 € bis 2.000 € Monatsentgelt. Anders als beim Minijob sind Sie im Midijob voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.

Der Vorteil: Ihre Arbeitnehmerbeiträge werden reduziert. Grundlage ist nicht das volle Brutto, sondern eine niedrigere beitragspflichtige Einnahme, die über den amtlichen Faktor F (2026: 0,6619) ermittelt wird. An der Untergrenze zahlen Sie am wenigsten; bis 2.000 € steigt Ihr Beitragsanteil gleitend auf den vollen Satz. Den Differenzbetrag übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Wichtig für die Altersvorsorge: Trotz reduzierter Beiträge wird Ihr Rentenanspruch aus dem vollen Bruttoentgelt berechnet. Für Gehälter oberhalb von 2.000 € gilt die reguläre Berechnung — nutzen Sie dafür den Gehaltsrechner oder den Teilzeitrechner.

Häufige Fragen zum Midijob

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone). 2026 umfasst er Monatsentgelte von 603,01 € bis 2.000 €. In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind aber voll sozialversichert (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Die Arbeitnehmerbeiträge werden nicht vom vollen Bruttolohn, sondern von einer reduzierten „beitragspflichtigen Einnahme“ berechnet. Diese wird über den amtlichen Faktor F (2026: 0,6619) und zwei lineare Formeln ermittelt. An der Untergrenze (603,01 €) ist der Eigenanteil am geringsten und steigt bis 2.000 € gleitend auf den vollen Beitragssatz an.

Ein Minijob (bis 603 € im Jahr 2026) ist für Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei — es fällt nur der Renten­versicherungs-Eigenanteil von 3,6 % an, von dem man sich befreien lassen kann. Ein Midijob (603,01 € bis 2.000 €) ist voll sozialversicherungspflichtig, jedoch mit reduzierten, gleitend ansteigenden Arbeitnehmerbeiträgen.

Ja. Seit 2019 wird der Rentenanspruch aus dem vollen Bruttoentgelt berechnet, obwohl Sie nur reduzierte Beiträge zahlen. Ein Midijob mindert Ihre spätere Rente also nicht — anders als früher in der alten Gleitzonenregelung.

Ab einem Monatsentgelt von 2.000,01 € endet der Übergangsbereich. Dann gelten die regulären, vollen Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Bruttoentgelt. Für die genaue Berechnung nutzen Sie den Gehaltsrechner.

Midijob 2026: Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 €

Im Übergangsbereich — dem Midijob — zahlen Beschäftigte zwischen 603,01 € und 2.000 € Monatsentgelt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die Arbeitnehmerbeiträge werden nicht vom vollen Entgelt berechnet, sondern von einer verminderten beitragspflichtigen Einnahme; den Differenzbetrag trägt der Arbeitgeber. Der volle Rentenanspruch bleibt dabei erhalten.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Untergrenze Übergangsbereich
603,01 € / Monat
Obergrenze Übergangsbereich
2.000 € / Monat
Faktor F 2026
0,6619
Amtlicher Prüfpunkt bei 1.200 €
854,69 € AN-Bemessung
Beitragssatz Arbeitnehmer oberhalb
21,15 %
Rentenanspruch
aus vollem Entgelt

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Prüfen, ob der Übergangsbereich greift

    Er gilt für regelmäßige Monatsentgelte über 603 € und bis einschließlich 2.000 €. Darunter liegt ein Minijob, darüber die reguläre Beitragspflicht.

  2. 2
    Beitragspflichtige Einnahme berechnen

    Aus dem tatsächlichen Entgelt wird über die amtliche Formel mit dem Faktor F von 0,6619 eine reduzierte Bemessungsgrundlage abgeleitet. Bei 1.200 € Entgelt sind das 854,69 € für den Arbeitnehmeranteil.

  3. 3
    Arbeitnehmerbeiträge anwenden

    Auf diese reduzierte Bemessungsgrundlage werden die üblichen Arbeitnehmersätze angewandt — zusammen 21,15 % inklusive des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %.

  4. 4
    Lohnsteuer separat ermitteln

    Die Steuer richtet sich unverändert nach Steuerklasse und Bruttoentgelt — der Übergangsbereich entlastet nur bei den Sozialabgaben, nicht bei der Lohnsteuer.

Warum der Übergangsbereich überhaupt existiert

Ohne ihn gäbe es an der Minijob-Grenze eine harte Kante: Bei 603 € wären keine Arbeitnehmerbeiträge fällig, bei 604 € sofort die vollen 21,15 %. Netto käme aus dem höheren Brutto weniger heraus als vorher — ein klassischer Fehlanreiz. Der Übergangsbereich glättet diesen Sprung, indem die Belastung von null an der Untergrenze gleitend auf den vollen Satz an der Obergrenze ansteigt.

Wichtig für die Altersvorsorge: Trotz der reduzierten Beiträge werden die Entgeltpunkte aus dem vollen Bruttoentgelt ermittelt. Ein Midijob mindert die spätere Rente also nicht — was ihn deutlich attraktiver macht als einen Minijob mit Befreiung. Nachrechnen lässt sich das im Rentenpunkte-Rechner.

Midijob in Teilzeit, im Studium und neben der Rente

Viele Midijobs entstehen aus reduzierter Arbeitszeit. Wie sich eine bestimmte Stundenzahl auf das Bruttoentgelt auswirkt, zeigt der Teilzeitrechner; den Weg von der Stundenzahl zum Monatsbrutto rechnet der Stundenlohn-Rechner.

Für Studierende ist meist die Werkstudentenregelung günstiger, weil dort ausschließlich der Rentenbeitrag anfällt und die Verdiensthöhe nicht gedeckelt ist. Oberhalb von 2.000 € gilt wieder die normale Beitragspflicht — die vollständige Abrechnung liefert dann der Brutto-Netto-Rechner.

§ 20 Abs. 2a SGB IV · Übergangsbereichsformel 2026 · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.

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