Urlaubsanspruch berechnen: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Für Vollzeit, Teilzeit, Vier-Tage-Woche und Minijob — inklusive anteiligem Anspruch bei unterjährigem Ein- oder Austritt und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.
Ihre Arbeitszeit
Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stunden.
Üblich sind 25 bis 30 Tage. Der Wert wird auf Ihre Arbeitstage umgerechnet.
Ihr Urlaubsanspruch
Kurzantwort
Gesetzlich stehen Ihnen 24 Werktage Urlaub zu (§ 3 BUrlG). Weil das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, sind das bei der üblichen Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Entscheidend für die Umrechnung sind immer die Arbeitstage pro Woche, nicht die Wochenstunden — deshalb behält jemand, der Teilzeit auf fünf Tage verteilt, die volle Zahl an Urlaubstagen.
Die Formel — und der häufigste Denkfehler
Urlaubstage = Urlaubsanspruch × eigene Arbeitstage ÷ Arbeitstage Vollzeit
Beispiel: 30 Vertragstage bei Fünf-Tage-Woche, reduziert auf drei Tage → 30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage.
Der Denkfehler, der in der Praxis am häufigsten zu Streit führt: Viele rechnen mit den Stunden. Wer seine Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden halbiert, dabei aber weiter an fünf Tagen arbeitet, behält den vollen Urlaubsanspruch — er arbeitet ja weiterhin an fünf Tagen pro Woche, nur kürzer. Gekürzt wird nur, wenn sich die Zahl der Arbeitstage ändert.
Umgekehrt gilt: Wechseln Sie unterjährig von fünf auf vier Tage, muss der Resturlaub anteilig umgerechnet werden — bereits genommener Urlaub bleibt dabei unangetastet.
Urlaubstage nach Arbeitstagen pro Woche
Links das gesetzliche Minimum, rechts typische vertragliche Ansprüche — jeweils umgerechnet auf Ihre Arbeitstage.
| Arbeitstage / Woche | Gesetzlich | bei 25 Tagen | bei 30 Tagen |
|---|---|---|---|
| 6 Tage | 24 | 30 | 36 |
| 5 Tage | 20 | 25 | 30 |
| 4 Tage | 16 | 20 | 24 |
| 3 Tage | 12 | 15 | 18 |
| 2 Tage | 8 | 10 | 12 |
| 1 Tag | 4 | 5 | 6 |
Vertragliche Ansprüche beziehen sich üblicherweise auf eine Fünf-Tage-Woche. Der gesetzliche Anspruch rechnet dagegen mit sechs Werktagen — daher die unterschiedlichen Divisoren.
Verfall: Was das BAG geändert hat
Formal verfällt Urlaub am 31. Dezember, eine Übertragung bis zum 31. März ist nur bei dringenden Gründen vorgesehen. In der Praxis ist diese Regel aber deutlich entschärft: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts — im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof — verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheit erfüllt hat.
Er muss also rechtzeitig und klar
- auf den konkreten Resturlaub hinweisen,
- auffordern, ihn zu nehmen, und
- auf den drohenden Verfall hinweisen.
Unterbleibt das, sammelt sich der Urlaub an. Bei langer Krankheit gilt zusätzlich eine Sonderregel: Der Anspruch erlischt dort erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Passende Rechner
Was während des Urlaubs weitergezahlt wird, ist Ihr normales Gehalt — berechnen Sie es mit dem Brutto-Netto-Rechner. Ein zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld wird dagegen als Sonderzahlung versteuert — dafür gibt es den Urlaubsgeld-Rechner. Bei reduzierter Stundenzahl lohnt der Teilzeitrechner, für Minijobs der Minijob-Rechner.