Erbschaftssteuer berechnen: Freibetrag, Steuersatz und was bleibt
Wie viel Erbschaftssteuer fällt an? Der Rechner berücksichtigt Verwandtschaftsgrad, persönlichen Freibetrag, Versorgungsfreibetrag und den Härteausgleich.
Ihre Angaben
Immobilien werden mit dem steuerlichen Verkehrswert angesetzt, nicht mit dem Kaufpreis.
Versorgungsfreibetrag nur bis zum 27. Lebensjahr, nach Alter gestaffelt.
Schulden des Erblassers, Bestattungs- und Nachlasskosten. Ohne Nachweis werden pauschal 15.000,00 € anerkannt.
Ihre Erbschaftssteuer
Kurzantwort
Besteuert wird nur der Teil des Erbes, der über dem persönlichen Freibetrag liegt. Der beträgt 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel — für Geschwister und Nichtverwandte dagegen nur 20.000 €. Der Steuersatz richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erwerbs und reicht von 7 % bis 50 %. In der Praxis bleiben die meisten Erbschaften innerhalb der Familie deshalb steuerfrei.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG. Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG kommt nur im Erbfall hinzu — bei einer Schenkung gibt es ihn nicht.
| Verhältnis | Steuerklasse | Freibetrag | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 1 | 500.000,00 € | 256.000,00 € |
| Kind / Stiefkind / Adoptivkind | 1 | 400.000,00 € | 52.000,00 € |
| Enkel, dessen Eltern verstorben sind | 1 | 400.000,00 € | — |
| Enkel | 1 | 200.000,00 € | — |
| Urenkel / weitere Abkömmlinge | 1 | 100.000,00 € | — |
| Eltern / Großeltern (im Erbfall) | 1 | 100.000,00 € | — |
| Geschwister / Nichte / Neffe | 2 | 20.000,00 € | — |
| Schwiegerkind / Schwiegereltern / Stiefeltern | 2 | 20.000,00 € | — |
| Geschiedener Ehepartner | 2 | 20.000,00 € | — |
| Nicht verwandt (Freunde, Partner ohne Trauschein) | 3 | 20.000,00 € | — |
Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach Alter gestaffelt und entfällt ab dem 27. Lebensjahr. Der angegebene Wert gilt für Kinder bis fünf Jahre.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb — nicht stufenweise wie bei der Einkommensteuer. Deshalb gibt es den Härteausgleich an den Stufengrenzen.
| Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000,00 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000,00 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000,00 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000,00 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000,00 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000,00 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Das Familienheim bleibt oft steuerfrei
Die wichtigste Ausnahme im Erbschaftsteuerrecht — und der Grund, warum viele geerbte Häuser gar nicht besteuert werden. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG bleibt das selbst genutzte Familienheim steuerfrei, wenn:
- der Ehepartner erbt und mindestens zehn Jahre dort wohnen bleibt — ohne Größenbegrenzung,
- ein Kind erbt, dort einzieht und ebenfalls zehn Jahre bleibt — allerdings nur bis 200 m² Wohnfläche.
Der Haken ist die Zehnjahresfrist: Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend vollständig. Ausgenommen sind nur zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit.
Bei vermieteten Wohnimmobilien gibt es keine vollständige Befreiung, wohl aber einen Bewertungsabschlag von 10 % (§ 13d ErbStG). Was eine geerbte Mietwohnung laufend an Steuer kostet, zeigt der Rechner zu Mieteinnahmen.
Der stärkste Hebel: früh schenken
Freibeträge stehen bei Schenkungen alle zehn Jahre neu zu. Wer mit 55 beginnt, kann den Kinderfreibetrag von 400.000 € bis zum 85. Lebensjahr viermal nutzen — also 1,6 Mio. € steuerfrei übertragen, statt einmalig 400.000 €.
Die Frist läuft vom Tag der jeweiligen Schenkung, nicht kalenderjahrweise. Und sie wirkt in beide Richtungen: Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Todesfall werden dem Nachlass hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Frühzeitig zu beginnen ist deshalb der entscheidende Faktor.
Durchrechnen können Sie das im Schenkungssteuer-Rechner. Bei größeren Vermögen, Betriebsvermögen oder Auslandsbezug gehört die Gestaltung in fachkundige Hände — dieser Rechner liefert eine Orientierung, keine Beratung.
Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Welche Steuerklasse gilt für wen?
Muss ich für ein geerbtes Haus Erbschaftssteuer zahlen?
Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?
Was ist der Härteausgleich?
Bis wann muss ich eine Erbschaft melden?
Kann ich Erbschaftssteuer legal vermeiden?
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Erbschaftssteuer 2026: Freibeträge und Steuerklassen
Im Erbfall stehen Ehepartnern 500.000 €, Kindern und Stiefkindern 400.000 €, Enkeln 200.000 € und Eltern 100.000 € steuerfrei zu. Geschwister, Nichten, Neffen und Nichtverwandte haben 20.000 €. Der Steuersatz richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs und reicht von 7 % in Klasse I bis 50 % in Klasse III.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Ehepartner / Lebenspartner
- 500.000 €
- Kinder und Stiefkinder
- 400.000 €
- Enkel
- 200.000 €
- Eltern im Erbfall
- 100.000 €
- Übrige Erwerber
- 20.000 €
- Steuersatz Klasse I / II / III
- 7–30 % / 15–43 % / 30–50 %
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Steuerklasse bestimmen
Klasse I umfasst Ehepartner, Kinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern im Erbfall. Klasse II gilt für Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Alle übrigen fallen in Klasse III.
- 2Nachlasswert ermitteln
Vermögen abzüglich Nachlassverbindlichkeiten. Immobilien werden mit dem Verkehrswert angesetzt.
- 3Freibeträge abziehen
Der persönliche Freibetrag, im Erbfall zusätzlich der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG für Ehepartner und Kinder.
- 4Tarif anwenden
Der Steuersatz steigt mit dem steuerpflichtigen Erwerb und ist in Klasse I am niedrigsten.
Das selbstgenutzte Familienheim bleibt oft steuerfrei
Erbt der überlebende Ehepartner die selbstgenutzte Immobilie und bewohnt sie mindestens zehn Jahre weiter selbst, bleibt sie unabhängig vom Wert vollständig steuerfrei — der persönliche Freibetrag von 500.000 € bleibt dabei für das übrige Vermögen erhalten. Für Kinder gilt dieselbe Regel, allerdings begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche.
Die Zehnjahresfrist ist hart: Ein Verkauf oder Auszug ohne zwingenden Grund lässt die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen. Wer stattdessen vermietet, findet die laufende Besteuerung unter Mieteinnahmen versteuern.
Zu Lebzeiten übertragen schlägt vererben
Der wirksamste Hebel liegt vor dem Erbfall. Bei einer Schenkung lebt jeder Freibetrag alle zehn Jahre neu auf — bei einem Kind lassen sich so über dreißig Jahre viermal 400.000 € steuerfrei übertragen, während im Erbfall nur ein einziger Freibetrag zur Verfügung steht.
Zu beachten ist die Rückrechnung: Schenkungen aus den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall werden dem Nachlass nach § 14 ErbStG hinzugerechnet. Wer früh beginnt, gewinnt schlicht mehr Zehnjahresfenster — der wichtigste Grund, das Thema nicht aufzuschieben.
Was nach dem Erbfall steuerlich weiterläuft
Geerbtes Kapitalvermögen erzeugt laufende Erträge, die der Abgeltungssteuer mit 26,375 % unterliegen — der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € gilt auch hier. Eine geerbte vermietete Immobilie führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden.
Hinterbliebene haben zusätzlich einen eigenständigen Rentenanspruch: 55 % beziehungsweise 25 % der Rente des Verstorbenen, nachzurechnen im Witwenrente-Rechner. Diese Rente ist unabhängig von der Erbschaft und wird nicht auf sie angerechnet.
§ 13 ErbStG · § 15 ErbStG · § 16 ErbStG · § 17 ErbStG · § 19 ErbStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
