Erbschaftssteuer berechnen: Freibetrag, Steuersatz und was bleibt
Wie viel Erbschaftssteuer fällt an? Der Rechner berücksichtigt Verwandtschaftsgrad, persönlichen Freibetrag, Versorgungsfreibetrag und den Härteausgleich.
Ihre Angaben
Immobilien werden mit dem steuerlichen Verkehrswert angesetzt, nicht mit dem Kaufpreis.
Versorgungsfreibetrag nur bis zum 27. Lebensjahr, nach Alter gestaffelt.
Schulden des Erblassers, Bestattungs- und Nachlasskosten. Ohne Nachweis werden pauschal 15.000,00 € anerkannt.
Ihre Erbschaftssteuer
Kurzantwort
Besteuert wird nur der Teil des Erbes, der über dem persönlichen Freibetrag liegt. Der beträgt 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel — für Geschwister und Nichtverwandte dagegen nur 20.000 €. Der Steuersatz richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erwerbs und reicht von 7 % bis 50 %. In der Praxis bleiben die meisten Erbschaften innerhalb der Familie deshalb steuerfrei.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG. Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG kommt nur im Erbfall hinzu — bei einer Schenkung gibt es ihn nicht.
| Verhältnis | Steuerklasse | Freibetrag | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 1 | 500.000,00 € | 256.000,00 € |
| Kind / Stiefkind / Adoptivkind | 1 | 400.000,00 € | 52.000,00 € |
| Enkel, dessen Eltern verstorben sind | 1 | 400.000,00 € | — |
| Enkel | 1 | 200.000,00 € | — |
| Urenkel / weitere Abkömmlinge | 1 | 100.000,00 € | — |
| Eltern / Großeltern (im Erbfall) | 1 | 100.000,00 € | — |
| Geschwister / Nichte / Neffe | 2 | 20.000,00 € | — |
| Schwiegerkind / Schwiegereltern / Stiefeltern | 2 | 20.000,00 € | — |
| Geschiedener Ehepartner | 2 | 20.000,00 € | — |
| Nicht verwandt (Freunde, Partner ohne Trauschein) | 3 | 20.000,00 € | — |
Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach Alter gestaffelt und entfällt ab dem 27. Lebensjahr. Der angegebene Wert gilt für Kinder bis fünf Jahre.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb — nicht stufenweise wie bei der Einkommensteuer. Deshalb gibt es den Härteausgleich an den Stufengrenzen.
| Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000,00 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000,00 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000,00 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000,00 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000,00 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000,00 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Das Familienheim bleibt oft steuerfrei
Die wichtigste Ausnahme im Erbschaftsteuerrecht — und der Grund, warum viele geerbte Häuser gar nicht besteuert werden. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG bleibt das selbst genutzte Familienheim steuerfrei, wenn:
- der Ehepartner erbt und mindestens zehn Jahre dort wohnen bleibt — ohne Größenbegrenzung,
- ein Kind erbt, dort einzieht und ebenfalls zehn Jahre bleibt — allerdings nur bis 200 m² Wohnfläche.
Der Haken ist die Zehnjahresfrist: Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend vollständig. Ausgenommen sind nur zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit.
Bei vermieteten Wohnimmobilien gibt es keine vollständige Befreiung, wohl aber einen Bewertungsabschlag von 10 % (§ 13d ErbStG). Was eine geerbte Mietwohnung laufend an Steuer kostet, zeigt der Rechner zu Mieteinnahmen.
Der stärkste Hebel: früh schenken
Freibeträge stehen bei Schenkungen alle zehn Jahre neu zu. Wer mit 55 beginnt, kann den Kinderfreibetrag von 400.000 € bis zum 85. Lebensjahr viermal nutzen — also 1,6 Mio. € steuerfrei übertragen, statt einmalig 400.000 €.
Die Frist läuft vom Tag der jeweiligen Schenkung, nicht kalenderjahrweise. Und sie wirkt in beide Richtungen: Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Todesfall werden dem Nachlass hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Frühzeitig zu beginnen ist deshalb der entscheidende Faktor.
Durchrechnen können Sie das im Schenkungssteuer-Rechner. Bei größeren Vermögen, Betriebsvermögen oder Auslandsbezug gehört die Gestaltung in fachkundige Hände — dieser Rechner liefert eine Orientierung, keine Beratung.