Erbschaftsteuer · ErbStG

Erbschaftssteuer berechnen: Freibetrag, Steuersatz und was bleibt

Wie viel Erbschaftssteuer fällt an? Der Rechner berücksichtigt Verwandtschaftsgrad, persönlichen Freibetrag, Versorgungsfreibetrag und den Härteausgleich.

Ihre Angaben

Immobilien werden mit dem steuerlichen Verkehrswert angesetzt, nicht mit dem Kaufpreis.

Versorgungsfreibetrag nur bis zum 27. Lebensjahr, nach Alter gestaffelt.

Schulden des Erblassers, Bestattungs- und Nachlasskosten. Ohne Nachweis werden pauschal 15.000,00 € anerkannt.

Ihre Erbschaftssteuer

Vereinfachte Berechnung — keine Steuer- oder Rechtsberatung
Nachlasswert500.000,00 €
− Verbindlichkeiten & Kosten15.000,00 €
− Persönlicher Freibetrag400.000,00 €
− Versorgungsfreibetrag52.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb33.000,00 €
ErbschaftssteuerSteuerklasse 1 · 7 %
2.310,00 €
Das bleibt Ihnen482.690,00 €
Schenkung statt Erbe berechnen

Kurzantwort

Besteuert wird nur der Teil des Erbes, der über dem persönlichen Freibetrag liegt. Der beträgt 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel — für Geschwister und Nichtverwandte dagegen nur 20.000 €. Der Steuersatz richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erwerbs und reicht von 7 % bis 50 %. In der Praxis bleiben die meisten Erbschaften innerhalb der Familie deshalb steuerfrei.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG. Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG kommt nur im Erbfall hinzu — bei einer Schenkung gibt es ihn nicht.

VerhältnisSteuerklasseFreibetragVersorgungsfreibetrag
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner1500.000,00 €256.000,00 €
Kind / Stiefkind / Adoptivkind1400.000,00 €52.000,00 €
Enkel, dessen Eltern verstorben sind1400.000,00 €
Enkel1200.000,00 €
Urenkel / weitere Abkömmlinge1100.000,00 €
Eltern / Großeltern (im Erbfall)1100.000,00 €
Geschwister / Nichte / Neffe220.000,00 €
Schwiegerkind / Schwiegereltern / Stiefeltern220.000,00 €
Geschiedener Ehepartner220.000,00 €
Nicht verwandt (Freunde, Partner ohne Trauschein)320.000,00 €

Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach Alter gestaffelt und entfällt ab dem 27. Lebensjahr. Der angegebene Wert gilt für Kinder bis fünf Jahre.

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb — nicht stufenweise wie bei der Einkommensteuer. Deshalb gibt es den Härteausgleich an den Stufengrenzen.

Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000,00 €7 %15 %30 %
300.000,00 €11 %20 %30 %
600.000,00 €15 %25 %30 %
6.000.000,00 €19 %30 %30 %
13.000.000,00 €23 %35 %50 %
26.000.000,00 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Das Familienheim bleibt oft steuerfrei

Die wichtigste Ausnahme im Erbschaftsteuerrecht — und der Grund, warum viele geerbte Häuser gar nicht besteuert werden. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG bleibt das selbst genutzte Familienheim steuerfrei, wenn:

  • der Ehepartner erbt und mindestens zehn Jahre dort wohnen bleibt — ohne Größenbegrenzung,
  • ein Kind erbt, dort einzieht und ebenfalls zehn Jahre bleibt — allerdings nur bis 200 m² Wohnfläche.

Der Haken ist die Zehnjahresfrist: Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend vollständig. Ausgenommen sind nur zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit.

Bei vermieteten Wohnimmobilien gibt es keine vollständige Befreiung, wohl aber einen Bewertungsabschlag von 10 % (§ 13d ErbStG). Was eine geerbte Mietwohnung laufend an Steuer kostet, zeigt der Rechner zu Mieteinnahmen.

Der stärkste Hebel: früh schenken

Freibeträge stehen bei Schenkungen alle zehn Jahre neu zu. Wer mit 55 beginnt, kann den Kinderfreibetrag von 400.000 € bis zum 85. Lebensjahr viermal nutzen — also 1,6 Mio. € steuerfrei übertragen, statt einmalig 400.000 €.

Die Frist läuft vom Tag der jeweiligen Schenkung, nicht kalenderjahrweise. Und sie wirkt in beide Richtungen: Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Todesfall werden dem Nachlass hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Frühzeitig zu beginnen ist deshalb der entscheidende Faktor.

Durchrechnen können Sie das im Schenkungssteuer-Rechner. Bei größeren Vermögen, Betriebsvermögen oder Auslandsbezug gehört die Gestaltung in fachkundige Hände — dieser Rechner liefert eine Orientierung, keine Beratung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 €, Kinder und Stiefkinder 400.000 €, Enkel 200.000 € und Eltern im Erbfall 100.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und alle Nichtverwandten haben nur 20.000 € (§ 16 ErbStG). Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird besteuert.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Der Satz hängt von Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab. In Steuerklasse I reicht er von 7 % bis 30 %, in Klasse II von 15 % bis 43 % und in Klasse III von 30 % bis 50 %. Anders als bei der Einkommensteuer gilt der Satz für den gesamten Erwerb, nicht stufenweise.
Welche Steuerklasse gilt für wen?
Klasse I umfasst Ehepartner, Kinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern im Erbfall. Klasse II gilt für Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Ehepartner. Klasse III trifft alle übrigen, etwa Freunde oder unverheiratete Partner (§ 15 ErbStG).
Muss ich für ein geerbtes Haus Erbschaftssteuer zahlen?
Nicht zwingend. Erbt der Ehepartner das selbst genutzte Familienheim, bleibt es vollständig steuerfrei, wenn er dort mindestens zehn Jahre weiter wohnt. Für Kinder gilt dasselbe, allerdings begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche — der darüber hinausgehende Teil wird besteuert (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?
Maßgeblich ist der steuerliche Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz, nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Das Finanzamt ermittelt ihn je nach Objekt über das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Wer den Wert für zu hoch hält, kann durch ein eigenes Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.
Was ist der Härteausgleich?
Weil der Steuersatz auf den gesamten Erwerb angewendet wird, würde ein Euro über einer Tarifstufe die Steuer sprunghaft erhöhen. Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt diesen Effekt: Vom Betrag oberhalb der Stufengrenze dürfen höchstens 50 % — in den oberen Stufen 75 % — zusätzlich erhoben werden.
Bis wann muss ich eine Erbschaft melden?
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall müssen Sie den Erwerb beim zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag den Erwerb voraussichtlich vollständig abdeckt. Ob eine vollständige Steuererklärung nötig ist, entscheidet danach das Finanzamt.
Kann ich Erbschaftssteuer legal vermeiden?
Der wirksamste Hebel ist die Schenkung zu Lebzeiten: Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zu, wer früh beginnt, kann sie mehrfach nutzen. Weitere Ansätze sind die Steuerbefreiung für das Familienheim, die Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt und bei Ehepaaren die Wahl der Güterstände. Das ersetzt keine Beratung — lassen Sie größere Vermögen fachlich prüfen.
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