Grundsicherung · SGB XII · 2026

Grundsicherung-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung — aus Regelbedarf, Unterkunftskosten und Ihrem anrechenbaren Einkommen.

Ihre Situation

Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung).

Z. B. gesetzliche Nettorente. Rente unklar? Zum Rentenpunkte-Rechner

Ihr möglicher Anspruch

Vereinfachte Orientierung — maßgeblich ist das Sozialamt
Möglicher Grundsicherungsanspruch / Monat
263,00 €
Regelbedarf563,00 €
+ Unterkunft & Heizung600,00 €
= Gesamtbedarf1.163,00 €
− Anrechenbares Einkommen900,00 €
Erwerbsfähig? Zum Bürgergeld-Rechner

Grundsicherung 2026: Anspruch & Höhe

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Sie setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (2026: 563 € für Alleinstehende, je 506 € für Partner) und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wegen der gesetzlichen Nullrunde bleiben die Regelbedarfe 2026 auf dem Niveau von 2025.

Vom errechneten Gesamtbedarf wird Ihr anrechenbares Einkommen — vor allem die gesetzliche Rente — abgezogen. Die Differenz ist Ihr möglicher Anspruch. Wie hoch Ihre gesetzliche Rente ausfällt, können Sie vorab mit dem Rentenpunkte-Rechner abschätzen. Erwerbsfähige Personen erhalten statt Grundsicherung das Bürgergeld.

Dieser Rechner ist eine vereinfachte Orientierung ohne Mehrbedarfe und Einkommensfreibeträge. Verbindlich entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger (Sozialamt).

Häufige Fragen zur Grundsicherung

Wie hoch ist die Grundsicherung 2026?
Der Regelbedarf für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) liegt 2026 bei 563 € im Monat — unverändert gegenüber 2025, weil es eine gesetzliche Nullrunde gibt. Für Paare gelten je Partner 506 € (Stufe 2). Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Was zählt zum Bedarf?
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (pauschal für Ernährung, Kleidung, Strom etc.) plus den tatsächlichen, angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (Warmmiete). Bei besonderen Lebenslagen können Mehrbedarfe hinzukommen.
Wie wird mein Einkommen angerechnet?
Eigenes Einkommen — etwa eine gesetzliche Rente — wird grundsätzlich auf den Bedarf angerechnet und mindert den Anspruch. Für bestimmte Einkünfte (z. B. aus zusätzlicher Altersvorsorge oder Erwerbstätigkeit) gibt es Freibeträge. Dieser Rechner rechnet vereinfacht das volle angegebene Nettoeinkommen an.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch haben Personen ab der Regelaltersgrenze sowie dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichen. Erwerbsfähige Personen erhalten stattdessen Bürgergeld.

Grundsicherung im Alter 2026: Regelbedarf, Wohnkosten und Anrechnung

Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 € im Monat — unverändert gegenüber 2025, weil es eine gesetzliche Nullrunde gibt. Für Partner gelten je 506 €. Hinzu kommen die tatsächlichen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Eigenes Einkommen, etwa die gesetzliche Rente, wird auf diesen Bedarf angerechnet.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehend)
563 € / Monat
Regelbedarfsstufe 2 (je Partner)
506 € / Monat
Anpassung 2026
Nullrunde
Unterkunft und Heizung
tatsächlich, soweit angemessen
Anspruch ab
Regelaltersgrenze
Erwerbsgeminderte ab
18 Jahren, bei Dauerhaftigkeit

Anspruch auf Grundsicherung im Alter (Beispielrechnung 2026)

WarmmieteGesamtbedarfbei 700 € Rentebei 900 € Rente
450 €1.013 €313 €113 €
600 €1.163 €463 €263 €
750 €1.313 €613 €413 €
900 €1.463 €763 €563 €

Alleinstehende Person, Regelbedarfsstufe 1. Vereinfachte Darstellung ohne Mehrbedarfe und ohne die Freibeträge für Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge, die den Anspruch in der Praxis erhöhen können.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Regelbedarf ansetzen

    563 € für Alleinstehende, je 506 € für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft — die Pauschale für Ernährung, Kleidung, Strom und Ähnliches.

  2. 2
    Wohnkosten addieren

    Die tatsächliche Warmmiete, soweit sie nach den örtlichen Grenzen angemessen ist. Die Kommunen legen diese Grenzen individuell fest.

  3. 3
    Mehrbedarfe prüfen

    Bei Gehbehinderung mit Merkzeichen G, kostenaufwändiger Ernährung oder dezentraler Warmwasserbereitung erhöht sich der Bedarf.

  4. 4
    Einkommen anrechnen

    Renten und sonstige Einkünfte mindern den Anspruch. Für Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge und aus Erwerbstätigkeit gelten Freibeträge.

Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld?

Die Abgrenzung läuft über die Erwerbsfähigkeit, nicht über das Alter allein. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, erhält Grundsicherung nach SGB XII. Wer erwerbsfähig ist, bekommt stattdessen Bürgergeld nach SGB II. Die Regelsätze sind identisch, die Zuständigkeit und die Zumutbarkeitsregeln unterscheiden sich.

Wann die Regelaltersgrenze erreicht ist und wie hoch die eigene Rente ausfällt, zeigen der Rentenrechner und der Rentenpunkte-Rechner.

Was angerechnet wird — und was nicht

Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich voll angerechnet und mindert den Anspruch Euro für Euro. Für Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge — Riester, betriebliche Altersvorsorge und private Renten — gibt es dagegen einen Freibetrag, sodass sich eigene Vorsorge auch im Grundsicherungsbezug lohnt. Genau dafür wurde dieser Freibetrag eingeführt.

Beim Vermögen gelten eigene Schonbeträge; die Systematik ist der beim Bürgergeld ähnlich und im Schonvermögen-Rechner nachvollziehbar. Ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim bleibt unangetastet.

Der Unterhaltsrückgriff — die häufigste Sorge

Viele beantragen die Grundsicherung nicht, weil sie fürchten, ihre Kinder würden herangezogen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Unterhaltsrückgriff erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € je unterhaltspflichtigem Kind — darunter fragt der Träger nicht nach. Das eigene Bruttojahreseinkommen lässt sich mit dem Jahresgehalt-Rechner prüfen.

Die Leistung wird nur auf Antrag und nicht rückwirkend gezahlt. Ein zu später Antrag kostet also unwiederbringlich Geld.

§§ 41 ff. SGB XII · § 82 SGB XII · § 94 SGB XII · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.

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