Grundsicherung · SGB XII · 2026

Grundsicherung-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung — aus Regelbedarf, Unterkunftskosten und Ihrem anrechenbaren Einkommen.

Ihre Situation

Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung).

Z. B. gesetzliche Nettorente. Rente unklar? Zum Rentenpunkte-Rechner

Ihr möglicher Anspruch

Vereinfachte Orientierung — maßgeblich ist das Sozialamt
Möglicher Grundsicherungsanspruch / Monat
263,00 €
Regelbedarf563,00 €
+ Unterkunft & Heizung600,00 €
= Gesamtbedarf1.163,00 €
− Anrechenbares Einkommen900,00 €
Erwerbsfähig? Zum Bürgergeld-Rechner

Grundsicherung 2026: Anspruch & Höhe

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Sie setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (2026: 563 € für Alleinstehende, je 506 € für Partner) und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wegen der gesetzlichen Nullrunde bleiben die Regelbedarfe 2026 auf dem Niveau von 2025.

Vom errechneten Gesamtbedarf wird Ihr anrechenbares Einkommen — vor allem die gesetzliche Rente — abgezogen. Die Differenz ist Ihr möglicher Anspruch. Wie hoch Ihre gesetzliche Rente ausfällt, können Sie vorab mit dem Rentenpunkte-Rechner abschätzen. Erwerbsfähige Personen erhalten statt Grundsicherung das Bürgergeld.

Dieser Rechner ist eine vereinfachte Orientierung ohne Mehrbedarfe und Einkommensfreibeträge. Verbindlich entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger (Sozialamt).

Häufige Fragen zur Grundsicherung

Wie hoch ist die Grundsicherung 2026?
Der Regelbedarf für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) liegt 2026 bei 563 € im Monat — unverändert gegenüber 2025, weil es eine gesetzliche Nullrunde gibt. Für Paare gelten je Partner 506 € (Stufe 2). Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Was zählt zum Bedarf?
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (pauschal für Ernährung, Kleidung, Strom etc.) plus den tatsächlichen, angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (Warmmiete). Bei besonderen Lebenslagen können Mehrbedarfe hinzukommen.
Wie wird mein Einkommen angerechnet?
Eigenes Einkommen — etwa eine gesetzliche Rente — wird grundsätzlich auf den Bedarf angerechnet und mindert den Anspruch. Für bestimmte Einkünfte (z. B. aus zusätzlicher Altersvorsorge oder Erwerbstätigkeit) gibt es Freibeträge. Dieser Rechner rechnet vereinfacht das volle angegebene Nettoeinkommen an.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch haben Personen ab der Regelaltersgrenze sowie dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichen. Erwerbsfähige Personen erhalten stattdessen Bürgergeld.
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13,90 €/h ab 2026
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Verdienstgrenze 603 €
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Regelsatz 563 € · SGB II
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Anspruch für Studierende
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Raten & Dauer · max. 10.010 €
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