bAV-Rechner Entgeltumwandlung
Wie viel Netto kostet Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge wirklich? Berechnen Sie, wie stark Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis den Aufwand einer Entgeltumwandlung senken — inklusive 15 % Arbeitgeberzuschuss.
Ihre Angaben
Voll gefördert (steuer- & abgabenfrei) bis 338,00 €/Monat (4 % der BBG 2026).
Ihr Ergebnis
115,00 € fließen in Ihre Vorsorge — kosten Sie netto aber nur 55,88 €.
Entgeltumwandlung 2026: So viel bringt die bAV
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) per Entgeltumwandlung zahlen Sie aus dem Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag ein. Weil der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei ist, reduziert er Ihr Nettogehalt spürbar weniger als die eingezahlte Summe: Aus 100 € Beitrag werden je nach Steuersatz oft nur 50–60 € echter Netto-Aufwand.
2026 sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV(101.400 €) steuerfrei — 676,00 €/Monat — und bis 4 % (338,00 €/Monat) sozialabgabenfrei. Dieser Rechner arbeitet im voll geförderten 4 %-Bereich. Zusätzlich muss Ihr Arbeitgeber seit 2022 mindestens 15 % Zuschuss geben.
Zu beachten: Da Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto sinkt, fällt Ihre gesetzliche Rente minimal geringer aus, und die bAV-Rente ist später steuer- und krankenversicherungspflichtig. Prüfen Sie parallel Ihr Nettogehalt und den möglichen Steuervorteil.
Häufige Fragen zur bAV / Entgeltumwandlung
Was ist eine Entgeltumwandlung (bAV)?
Wie viel darf ich steuer- und abgabenfrei einzahlen?
Muss mein Arbeitgeber etwas dazugeben?
Hat die bAV auch Nachteile?
Betriebliche Altersvorsorge 2026: Was die Entgeltumwandlung netto kostet
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt. Weil dieser Teil steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, sinkt das Nettogehalt deutlich weniger als der eingezahlte Betrag. 2026 sind bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € zusätzlich sozialabgabenfrei.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Steuerfrei bis (8 % BBG-RV)
- 676 € / Monat
- Sozialabgabenfrei bis (4 % BBG-RV)
- 338 € / Monat
- BBG Rentenversicherung 2026
- 101.400 € / Jahr
- Pflicht-Arbeitgeberzuschuss
- 15 %
- Ersparte Sozialabgaben (AN)
- 21,15 %
- Rechtsgrundlage
- § 3 Nr. 63 EStG
200 € monatlich umwandeln — Nettoaufwand 2026 (Steuerklasse 1)
| Brutto / Monat | Netto ohne bAV | Netto mit bAV | Nettoaufwand | Förderquote |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.779 € | 1.662 € | 117 € | 41 % |
| 3.500 € | 2.349 € | 2.237 € | 112 € | 44 % |
| 4.500 € | 2.894 € | 2.787 € | 107 € | 47 % |
| 6.000 € | 3.677 € | 3.564 € | 113 € | 44 % |
Die Förderquote ist der Anteil des Beitrags, den Steuer- und Abgabenersparnis übernehmen. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 % kommt zusätzlich hinzu und ist hier noch nicht eingerechnet.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Umwandlungsbetrag festlegen
Im voll geförderten Bereich bis 338 € im Monat entfallen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben. Zwischen 338 € und 676 € bleibt nur noch die Steuerfreiheit.
- 2Steuerpflichtiges Brutto reduzieren
Der umgewandelte Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden.
- 3Nettoaufwand ermitteln
Die Differenz der beiden Nettogehälter — mit und ohne Umwandlung — ist der tatsächliche Aufwand aus eigener Tasche.
- 4Arbeitgeberzuschuss addieren
Für Umwandlungen seit 2022 muss der Arbeitgeber 15 % zuschießen, soweit er selbst Sozialabgaben spart — auf 100 € Beitrag also mindestens 15 € obendrauf.
Warum 200 € Beitrag keine 200 € Netto kosten
Der umgewandelte Betrag wird aus dem Bruttogehalt entnommen, also bevor Steuern und Sozialabgaben greifen. Wer 200 € umwandelt, verliert netto typischerweise nur rund die Hälfte davon — den Rest tragen ersparte Lohnsteuer (zum persönlichen Grenzsteuersatz) und ersparte Sozialabgaben (21,15 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Mit steigendem Einkommen wächst die Steuerersparnis, weil der Grenzsteuersatz steigt. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fällt allerdings die Sozialabgabenersparnis weg, weil dort ohnehin keine Beiträge mehr anfallen — die Förderquote sinkt dann wieder etwas.
Die Kehrseite: niedrigeres beitragspflichtiges Brutto
Weil das sozialversicherungspflichtige Entgelt sinkt, fallen auch die erworbenen Entgeltpunkte und damit die spätere gesetzliche Rente etwas niedriger aus — die Größenordnung zeigt der Rentenpunkte-Rechner. Aus demselben Grund sinken die Bemessungsgrundlagen für Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld.
In der Auszahlungsphase sind bAV-Renten voll steuerpflichtig und in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig — die Förderung ist also eine Verschiebung, keine Befreiung. Für die meisten überwiegt die hohe Förderquote in der Ansparphase dennoch deutlich.
bAV, Riester oder freiwillig anlegen?
Die bAV punktet vor allem über den Pflichtzuschuss des Arbeitgebers und die Sozialabgabenfreiheit. Riester ist dagegen dort stark, wo Zulagen den Eigenbeitrag dominieren — also bei Familien mit Kindern und bei niedrigen Einkommen.
Wer stattdessen Vermögen aufbauen will, sollte die Besteuerung von Kapitalerträgen kennen: Abgeltungssteuer mit 26,375 % inklusive Soli. Und wer über Immobilien nachdenkt, findet die Belastungsrechnung im Immobilienkredit-Rechner.
§ 3 Nr. 63 EStG · § 1a BetrAVG · § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.