Welche Steuerklasse bin ich?
Die Kurzantwort: Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II, Verheiratete wählen zwischen III/V, IV/IV und IV mit Faktor — und ein Zweitjob läuft immer über VI. Beantworten Sie unten 3 kurze Fragen, und der Finder nennt Ihnen Ihre Steuerklasse inklusive Netto-Vorschau für 2026.
Wie ist Ihr Familienstand?
Wo steht meine Steuerklasse?
Sie müssen nicht raten — an diesen drei Stellen können Sie Ihre aktuelle Steuerklasse direkt nachsehen:
Gehaltsabrechnung
Auf jeder Lohn-/Gehaltsabrechnung im Kopfbereich, meist als Feld "StKl" oder "Steuerklasse" bei den persönlichen Abrechnungsmerkmalen.
ELSTER (ELStAM)
Im ELSTER-Konto unter "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" sehen Sie Ihre gemeldete Steuerklasse und alle Freibeträge.
Finanzamt
Ihr zuständiges Finanzamt gibt telefonisch oder schriftlich Auskunft — dort beantragen Sie auch Wechsel (z. B. II als Alleinerziehende oder III/V nach der Hochzeit).
Alle 6 Steuerklassen: Wer gehört wohin?
Die Zuordnung folgt § 38b EStG. Nur Verheiratete haben eine echte Wahlmöglichkeit — alle anderen Klassen ergeben sich aus der Lebenssituation.
Ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder länger verwitwet — ohne Kind im Haushalt
Standardklasse für Alleinstehende
Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt
Entlastungsbetrag 4.260 € / Jahr — nur auf Antrag
Verheiratete, deren Partner Klasse V wählt — sinnvoll für den deutlich besser Verdienenden
Geringster monatlicher Abzug
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard nach der Hochzeit)
Optional mit Faktorverfahren
Verheiratete, deren Partner Klasse III wählt — der Zweitverdiener
Höchste monatliche Abzüge, Vorteil liegt beim Partner
Zweiter und jeder weitere sozialversicherungspflichtige Job
Ohne Freibeträge — Ausgleich über die Steuererklärung
Häufige Fragen zur eigenen Steuerklasse
Welche Steuerklasse bin ich, wenn ich ledig bin?
Wo kann ich sehen, welche Steuerklasse ich habe?
Welche Steuerklasse habe ich nach der Hochzeit?
Welche Steuerklasse habe ich als Alleinerziehende?
Welche Steuerklasse gilt bei zwei Jobs?
Kann ich meine Steuerklasse frei wählen?
Welche Steuerklasse habe ich? Die sechs Klassen im Überblick
Die Steuerklasse ergibt sich aus Familienstand und Zahl der Arbeitsverhältnisse. Ledige ohne Kind haben Klasse 1, Alleinerziehende Klasse 2. Verheiratete werden automatisch in Klasse 4 eingestuft und können 3/5 oder 4/4 mit Faktor wählen. Klasse 6 gilt für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Klasse 1
- ledig, verwitwet, geschieden
- Klasse 2
- alleinerziehend, mit Entlastungsbetrag
- Klasse 3
- verheiratet, höheres Einkommen
- Klasse 4
- verheiratet, ähnliche Einkommen
- Klasse 5
- verheiratet, niedrigeres Einkommen
- Klasse 6
- zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis
Nettogehalt bei 3.500 € brutto je Steuerklasse (2026)
| Steuerklasse | Lohnsteuer / Monat | Netto / Monat | Differenz zu Klasse 1 |
|---|---|---|---|
| Klasse 1 | 389 € | 2.349 € | — |
| Klasse 2 | 290 € | 2.449 € | +99 € |
| Klasse 3 | 99 € | 2.640 € | +291 € |
| Klasse 4 | 389 € | 2.349 € | +0 € |
| Klasse 5 | 565 € | 2.174 € | -175 € |
| Klasse 6 | 462 € | 2.277 € | -73 € |
Kinderlos über 23 Jahre, ohne Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Unterschiede betreffen nur den laufenden Abzug — die Jahressteuer ist bei gleichem Jahreseinkommen identisch.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Familienstand klären
Ledig, verheiratet beziehungsweise verpartnert, verwitwet oder geschieden — das ist die erste Weiche.
- 2Kinder berücksichtigen
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt erhalten auf Antrag Klasse 2 mit dem Entlastungsbetrag.
- 3Bei Ehepaaren die Kombination wählen
Nach der Heirat gilt automatisch 4/4. Alternativ 3/5 bei stark ungleichen Einkommen oder 4/4 mit Faktor für eine verursachungsgerechte Verteilung.
- 4Weitere Arbeitsverhältnisse prüfen
Jedes zusätzliche Arbeitsverhältnis läuft in Klasse 6 — ohne Freibeträge und mit Abzug ab dem ersten Euro.
Die Steuerklasse ändert die Liquidität, nicht die Steuerschuld
Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt. Alle sechs Klassen führen bei gleichem Jahreseinkommen zur gleichen Jahressteuer. Was sie verändern, ist die Verteilung über das Jahr — und bei Ehepaaren die Verteilung zwischen den Partnern. Ein zu hoher Abzug kommt über die Steuererklärung zurück, ein zu niedriger führt zur Nachzahlung.
Praktisch relevant ist die Wahl trotzdem, und zwar aus zwei Gründen: wegen der monatlichen Liquidität und wegen der Lohnersatzleistungen, die am Nettoentgelt hängen. Beide Varianten vergleicht der Steuerklassenwechsel-Rechner.
Klasse 2 wird oft übersehen
Alleinerziehende haben Anspruch auf Klasse 2 mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, sofern mindestens ein Kind im Haushalt gemeldet ist und keine andere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Die Klasse wird nicht automatisch vergeben — sie muss beantragt werden, und genau daran scheitert es häufig.
Auch Klasse 6 wird unterschätzt: Sie kennt keine Freibeträge, sodass ab dem ersten Euro Lohnsteuer anfällt. Bei einem Minijob mit Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber entsteht dieses Problem dagegen nicht.
Vor Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosigkeit rechtzeitig wechseln
Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld bemessen sich am Nettoentgelt der Vormonate. Wer in Klasse 5 abgerechnet wird, erhält deshalb weniger — bei gleichem Bruttogehalt.
Der Wechsel muss früh genug erfolgen, weil der Bemessungszeitraum mehrere Monate zurückreicht; beim Elterngeld sind es die zwölf Monate vor der Geburt. Ein Wechsel ist mehrfach im Jahr möglich, maßgeblich für das Folgejahr ist der Stand zum 30. November. Die Merkmale aller Klassen stellt die Steuerklassen-Übersicht gegenüber.
§ 38b EStG · § 39 EStG · § 24b EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.