StartseiteSteuerklassenWelche Steuerklasse bin ich?
Interaktiver Finder · § 38b EStG

Welche Steuerklasse bin ich?

Die Kurzantwort: Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II, Verheiratete wählen zwischen III/V, IV/IV und IV mit Faktor — und ein Zweitjob läuft immer über VI. Beantworten Sie unten 3 kurze Fragen, und der Finder nennt Ihnen Ihre Steuerklasse inklusive Netto-Vorschau für 2026.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 1. September 2026
Steuerklassen-Finder
Frage 1 von 3

Wie ist Ihr Familienstand?

Wo steht meine Steuerklasse?

Sie müssen nicht raten — an diesen drei Stellen können Sie Ihre aktuelle Steuerklasse direkt nachsehen:

Gehaltsabrechnung

Auf jeder Lohn-/Gehaltsabrechnung im Kopfbereich, meist als Feld "StKl" oder "Steuerklasse" bei den persönlichen Abrechnungsmerkmalen.

ELSTER (ELStAM)

Im ELSTER-Konto unter "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" sehen Sie Ihre gemeldete Steuerklasse und alle Freibeträge.

Finanzamt

Ihr zuständiges Finanzamt gibt telefonisch oder schriftlich Auskunft — dort beantragen Sie auch Wechsel (z. B. II als Alleinerziehende oder III/V nach der Hochzeit).

Alle 6 Steuerklassen: Wer gehört wohin?

Die Zuordnung folgt § 38b EStG. Nur Verheiratete haben eine echte Wahlmöglichkeit — alle anderen Klassen ergeben sich aus der Lebenssituation.

I

Ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder länger verwitwet — ohne Kind im Haushalt

Standardklasse für Alleinstehende

II

Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt

Entlastungsbetrag 4.260 € / Jahr — nur auf Antrag

III

Verheiratete, deren Partner Klasse V wählt — sinnvoll für den deutlich besser Verdienenden

Geringster monatlicher Abzug

IV

Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard nach der Hochzeit)

Optional mit Faktorverfahren

V

Verheiratete, deren Partner Klasse III wählt — der Zweitverdiener

Höchste monatliche Abzüge, Vorteil liegt beim Partner

VI

Zweiter und jeder weitere sozialversicherungspflichtige Job

Ohne Freibeträge — Ausgleich über die Steuererklärung

Häufige Fragen zur eigenen Steuerklasse

Welche Steuerklasse bin ich, wenn ich ledig bin?
Ledige, geschiedene und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer sind automatisch in Steuerklasse I. Lebt ein Kind mit Kindergeldanspruch in Ihrem Haushalt und Sie erziehen allein, steht Ihnen auf Antrag Steuerklasse II mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € pro Jahr) zu.
Wo kann ich sehen, welche Steuerklasse ich habe?
Ihre aktuelle Steuerklasse steht auf jeder Gehaltsabrechnung (Feld "StKl" oder "Steuerklasse", meist oben bei den persönlichen Abrechnungsmerkmalen). Alternativ sehen Sie sie in Ihrem ELSTER-Konto unter "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" oder erfragen sie direkt beim Finanzamt.
Welche Steuerklasse habe ich nach der Hochzeit?
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in die Kombination IV/IV eingestuft. Auf Antrag beim Finanzamt können Sie in III/V wechseln (lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient) oder in IV/IV mit Faktorverfahren, das Nachzahlungen vermeidet.
Welche Steuerklasse habe ich als Alleinerziehende?
Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhalten auf Antrag Steuerklasse II. Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 € jährlich plus 240 € für jedes weitere Kind. Ohne Antrag bleiben Sie in Steuerklasse I und verschenken monatlich Netto.
Welche Steuerklasse gilt bei zwei Jobs?
Ihr Hauptjob läuft über Ihre reguläre Steuerklasse (I bis V). Jeder weitere sozialversicherungspflichtige Job wird über Steuerklasse VI abgerechnet — ohne Grundfreibetrag und mit den höchsten Abzügen. Ein Minijob bis 603 € ist davon ausgenommen, er bleibt pauschal besteuert.
Kann ich meine Steuerklasse frei wählen?
Nur Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben eine Wahl: III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Der Wechsel ist seit 2023 mehrmals pro Jahr möglich (Antrag beim Finanzamt bis 30. November, z. B. über ELSTER). Ledige, Alleinerziehende und Verwitwete werden gesetzlich zugeordnet.

Welche Steuerklasse habe ich? Die sechs Klassen im Überblick

Die Steuerklasse ergibt sich aus Familienstand und Zahl der Arbeitsverhältnisse. Ledige ohne Kind haben Klasse 1, Alleinerziehende Klasse 2. Verheiratete werden automatisch in Klasse 4 eingestuft und können 3/5 oder 4/4 mit Faktor wählen. Klasse 6 gilt für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Klasse 1
ledig, verwitwet, geschieden
Klasse 2
alleinerziehend, mit Entlastungsbetrag
Klasse 3
verheiratet, höheres Einkommen
Klasse 4
verheiratet, ähnliche Einkommen
Klasse 5
verheiratet, niedrigeres Einkommen
Klasse 6
zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis

Nettogehalt bei 3.500 € brutto je Steuerklasse (2026)

SteuerklasseLohnsteuer / MonatNetto / MonatDifferenz zu Klasse 1
Klasse 1389 €2.349 €
Klasse 2290 €2.449 €+99 €
Klasse 399 €2.640 €+291 €
Klasse 4389 €2.349 €+0 €
Klasse 5565 €2.174 €-175 €
Klasse 6462 €2.277 €-73 €

Kinderlos über 23 Jahre, ohne Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Unterschiede betreffen nur den laufenden Abzug — die Jahressteuer ist bei gleichem Jahreseinkommen identisch.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Familienstand klären

    Ledig, verheiratet beziehungsweise verpartnert, verwitwet oder geschieden — das ist die erste Weiche.

  2. 2
    Kinder berücksichtigen

    Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt erhalten auf Antrag Klasse 2 mit dem Entlastungsbetrag.

  3. 3
    Bei Ehepaaren die Kombination wählen

    Nach der Heirat gilt automatisch 4/4. Alternativ 3/5 bei stark ungleichen Einkommen oder 4/4 mit Faktor für eine verursachungsgerechte Verteilung.

  4. 4
    Weitere Arbeitsverhältnisse prüfen

    Jedes zusätzliche Arbeitsverhältnis läuft in Klasse 6 — ohne Freibeträge und mit Abzug ab dem ersten Euro.

Die Steuerklasse ändert die Liquidität, nicht die Steuerschuld

Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt. Alle sechs Klassen führen bei gleichem Jahreseinkommen zur gleichen Jahressteuer. Was sie verändern, ist die Verteilung über das Jahr — und bei Ehepaaren die Verteilung zwischen den Partnern. Ein zu hoher Abzug kommt über die Steuererklärung zurück, ein zu niedriger führt zur Nachzahlung.

Praktisch relevant ist die Wahl trotzdem, und zwar aus zwei Gründen: wegen der monatlichen Liquidität und wegen der Lohnersatzleistungen, die am Nettoentgelt hängen. Beide Varianten vergleicht der Steuerklassenwechsel-Rechner.

Klasse 2 wird oft übersehen

Alleinerziehende haben Anspruch auf Klasse 2 mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, sofern mindestens ein Kind im Haushalt gemeldet ist und keine andere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Die Klasse wird nicht automatisch vergeben — sie muss beantragt werden, und genau daran scheitert es häufig.

Auch Klasse 6 wird unterschätzt: Sie kennt keine Freibeträge, sodass ab dem ersten Euro Lohnsteuer anfällt. Bei einem Minijob mit Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber entsteht dieses Problem dagegen nicht.

Vor Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosigkeit rechtzeitig wechseln

Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld bemessen sich am Nettoentgelt der Vormonate. Wer in Klasse 5 abgerechnet wird, erhält deshalb weniger — bei gleichem Bruttogehalt.

Der Wechsel muss früh genug erfolgen, weil der Bemessungszeitraum mehrere Monate zurückreicht; beim Elterngeld sind es die zwölf Monate vor der Geburt. Ein Wechsel ist mehrfach im Jahr möglich, maßgeblich für das Folgejahr ist der Stand zum 30. November. Die Merkmale aller Klassen stellt die Steuerklassen-Übersicht gegenüber.

§ 38b EStG · § 39 EStG · § 24b EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.

Brutto Netto Rechner
Der Hauptrechner für 2026/2027
Öffnen
Gehaltsrechner
Brutto Netto Gehalt 2026
Öffnen
Arbeitgeber-Rechner
Arbeitgeberkosten & -anteil
Öffnen
Lohnsteuerrechner
Lohnsteuer & Nettolohn
Öffnen
PKV vs GKV
Ab welchem Brutto lohnt sich die PKV?
Öffnen
Immobilienkredit-Rechner
Wie viel Haus kann ich mir leisten?
Öffnen