Welche Steuerklasse bin ich?
Die Kurzantwort: Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II, Verheiratete wählen zwischen III/V, IV/IV und IV mit Faktor — und ein Zweitjob läuft immer über VI. Beantworten Sie unten 3 kurze Fragen, und der Finder nennt Ihnen Ihre Steuerklasse inklusive Netto-Vorschau für 2026.
Wie ist Ihr Familienstand?
Wo steht meine Steuerklasse?
Sie müssen nicht raten — an diesen drei Stellen können Sie Ihre aktuelle Steuerklasse direkt nachsehen:
Gehaltsabrechnung
Auf jeder Lohn-/Gehaltsabrechnung im Kopfbereich, meist als Feld "StKl" oder "Steuerklasse" bei den persönlichen Abrechnungsmerkmalen.
ELSTER (ELStAM)
Im ELSTER-Konto unter "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" sehen Sie Ihre gemeldete Steuerklasse und alle Freibeträge.
Finanzamt
Ihr zuständiges Finanzamt gibt telefonisch oder schriftlich Auskunft — dort beantragen Sie auch Wechsel (z. B. II als Alleinerziehende oder III/V nach der Hochzeit).
Alle 6 Steuerklassen: Wer gehört wohin?
Die Zuordnung folgt § 38b EStG. Nur Verheiratete haben eine echte Wahlmöglichkeit — alle anderen Klassen ergeben sich aus der Lebenssituation.
Ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder länger verwitwet — ohne Kind im Haushalt
Standardklasse für Alleinstehende
Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt
Entlastungsbetrag 4.260 € / Jahr — nur auf Antrag
Verheiratete, deren Partner Klasse V wählt — sinnvoll für den deutlich besser Verdienenden
Geringster monatlicher Abzug
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard nach der Hochzeit)
Optional mit Faktorverfahren
Verheiratete, deren Partner Klasse III wählt — der Zweitverdiener
Höchste monatliche Abzüge, Vorteil liegt beim Partner
Zweiter und jeder weitere sozialversicherungspflichtige Job
Ohne Freibeträge — Ausgleich über die Steuererklärung