StartseiteSteuerklassenWelche Steuerklasse bin ich?
Interaktiver Finder · § 38b EStG

Welche Steuerklasse bin ich?

Die Kurzantwort: Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II, Verheiratete wählen zwischen III/V, IV/IV und IV mit Faktor — und ein Zweitjob läuft immer über VI. Beantworten Sie unten 3 kurze Fragen, und der Finder nennt Ihnen Ihre Steuerklasse inklusive Netto-Vorschau für 2026.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026
Steuerklassen-Finder
Frage 1 von 3

Wie ist Ihr Familienstand?

Wo steht meine Steuerklasse?

Sie müssen nicht raten — an diesen drei Stellen können Sie Ihre aktuelle Steuerklasse direkt nachsehen:

Gehaltsabrechnung

Auf jeder Lohn-/Gehaltsabrechnung im Kopfbereich, meist als Feld "StKl" oder "Steuerklasse" bei den persönlichen Abrechnungsmerkmalen.

ELSTER (ELStAM)

Im ELSTER-Konto unter "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" sehen Sie Ihre gemeldete Steuerklasse und alle Freibeträge.

Finanzamt

Ihr zuständiges Finanzamt gibt telefonisch oder schriftlich Auskunft — dort beantragen Sie auch Wechsel (z. B. II als Alleinerziehende oder III/V nach der Hochzeit).

Alle 6 Steuerklassen: Wer gehört wohin?

Die Zuordnung folgt § 38b EStG. Nur Verheiratete haben eine echte Wahlmöglichkeit — alle anderen Klassen ergeben sich aus der Lebenssituation.

I

Ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder länger verwitwet — ohne Kind im Haushalt

Standardklasse für Alleinstehende

II

Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt

Entlastungsbetrag 4.260 € / Jahr — nur auf Antrag

III

Verheiratete, deren Partner Klasse V wählt — sinnvoll für den deutlich besser Verdienenden

Geringster monatlicher Abzug

IV

Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard nach der Hochzeit)

Optional mit Faktorverfahren

V

Verheiratete, deren Partner Klasse III wählt — der Zweitverdiener

Höchste monatliche Abzüge, Vorteil liegt beim Partner

VI

Zweiter und jeder weitere sozialversicherungspflichtige Job

Ohne Freibeträge — Ausgleich über die Steuererklärung

Häufige Fragen zur eigenen Steuerklasse

Welche Steuerklasse bin ich, wenn ich ledig bin?
Ledige, geschiedene und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer sind automatisch in Steuerklasse I. Lebt ein Kind mit Kindergeldanspruch in Ihrem Haushalt und Sie erziehen allein, steht Ihnen auf Antrag Steuerklasse II mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € pro Jahr) zu.
Wo kann ich sehen, welche Steuerklasse ich habe?
Ihre aktuelle Steuerklasse steht auf jeder Gehaltsabrechnung (Feld "StKl" oder "Steuerklasse", meist oben bei den persönlichen Abrechnungsmerkmalen). Alternativ sehen Sie sie in Ihrem ELSTER-Konto unter "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" oder erfragen sie direkt beim Finanzamt.
Welche Steuerklasse habe ich nach der Hochzeit?
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in die Kombination IV/IV eingestuft. Auf Antrag beim Finanzamt können Sie in III/V wechseln (lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient) oder in IV/IV mit Faktorverfahren, das Nachzahlungen vermeidet.
Welche Steuerklasse habe ich als Alleinerziehende?
Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhalten auf Antrag Steuerklasse II. Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 € jährlich plus 240 € für jedes weitere Kind. Ohne Antrag bleiben Sie in Steuerklasse I und verschenken monatlich Netto.
Welche Steuerklasse gilt bei zwei Jobs?
Ihr Hauptjob läuft über Ihre reguläre Steuerklasse (I bis V). Jeder weitere sozialversicherungspflichtige Job wird über Steuerklasse VI abgerechnet — ohne Grundfreibetrag und mit den höchsten Abzügen. Ein Minijob bis 603 € ist davon ausgenommen, er bleibt pauschal besteuert.
Kann ich meine Steuerklasse frei wählen?
Nur Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben eine Wahl: III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Der Wechsel ist seit 2023 mehrmals pro Jahr möglich (Antrag beim Finanzamt bis 30. November, z. B. über ELSTER). Ledige, Alleinerziehende und Verwitwete werden gesetzlich zugeordnet.
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