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Umsatzsteuer · § 12 UStG

MwSt-Rechner: Mehrwertsteuer berechnen

Mehrwertsteuer aufschlagen oder herausrechnen — mit dem Regelsatz von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %. Die Formel: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07); umgekehrt Netto = Brutto ÷ 1,19. Der Rechner zeigt Netto, Steueranteil und Brutto sofort an.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 1. September 2026
MwSt-Rechner (19 % / 7 %)
Steuersatz
Netto
100,00 €
MwSt (19 %)
19,00 €
Brutto
119,00 €
Formeln: Brutto = Netto × 1,19 · Netto = Brutto ÷ 1,19 · Die MwSt-Sätze gelten nach § 12 UStG (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %).

19 % oder 7 %? Die wichtigsten Kategorien

Der ermäßigte Satz nach § 12 Abs. 2 UStG deckt Güter des Grundbedarfs und Kultur ab — mit teils kuriosen Grenzfällen:

7%

Ermäßigter Satz

  • Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Obst, Gemüse …)
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften & E-Books
  • Personennahverkehr & Bahnfernverkehr
  • Hotelübernachtungen (ohne Frühstück)
  • Eintritt für Theater, Konzerte, Museen
  • Schnittblumen, Saatgut, lebende Tiere
19%

Regelsatz

  • Die meisten Getränke (auch Mineralwasser & Saft)
  • Restaurant- & Lieferservice-Speisen vor Ort
  • Elektronik, Kleidung, Möbel, Autos
  • Handwerk & Dienstleistungen
  • Streaming, Software, Telekommunikation
  • Benzin, Strom, Gas

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % MwSt) bzw. 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, die enthaltene MwSt beträgt 19 €. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % vom Brutto abzuziehen — das ergibt einen falschen (zu niedrigen) Nettowert.
Wie schlage ich die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag auf?
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (Regelsatz 19 %) oder 1,07 (ermäßigter Satz 7 %). Beispiel: 100 € netto × 1,19 = 119 € brutto.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Satz nach § 12 Abs. 2 UStG gilt u. a. für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und E-Books, Personennahverkehr, Hotelübernachtungen sowie Eintritt zu Kulturveranstaltungen. Restaurantspeisen, die meisten Getränke, Elektronik und Dienstleistungen fallen dagegen unter den Regelsatz von 19 %.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Im Alltag ja: "Mehrwertsteuer" (MwSt) ist der umgangssprachliche Begriff, das Gesetz spricht von Umsatzsteuer (USt). Auf Rechnungen sind beide Bezeichnungen üblich und meinen dieselbe Steuer.
Wer muss keine Umsatzsteuer ausweisen?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus — darf dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Mehrwertsteuer 2026 berechnen: 19 % und 7 % richtig herausrechnen

Um die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, wird durch 1,19 geteilt (Regelsatz 19 %) beziehungsweise durch 1,07 (ermäßigter Satz 7 %). Um sie aufzuschlagen, wird der Nettobetrag mit 1,19 oder 1,07 multipliziert. 119 € brutto entsprechen also 100 € netto und 19 € Mehrwertsteuer.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Regelsteuersatz
19 %
Ermäßigter Steuersatz
7 %
Brutto → Netto (19 %)
÷ 1,19
Netto → Brutto (19 %)
× 1,19
Kleinunternehmer Vorjahresumsatz
bis 25.000 €
Kleinunternehmer laufendes Jahr
bis 100.000 €

Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen

BruttoNetto (19 %)MwSt (19 %)Netto (7 %)MwSt (7 %)
50,00 €42,02 €7,98 €46,73 €3,27 €
100,00 €84,03 €15,97 €93,46 €6,54 €
119,00 €100,00 €19,00 €111,21 €7,79 €
500,00 €420,17 €79,83 €467,29 €32,71 €
1.000,00 €840,34 €159,66 €934,58 €65,42 €

Der häufigste Fehler ist, einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen. Das ergibt einen zu niedrigen Nettobetrag — bei 119 € wären es 96,39 € statt der korrekten 100 €.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Steuersatz bestimmen

    19 % ist der Regelfall. 7 % gelten nach § 12 Abs. 2 UStG unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und E-Books, den Personennahverkehr, Hotelübernachtungen und Eintritte zu Kulturveranstaltungen.

  2. 2
    Richtung wählen

    Aus einem Bruttopreis den Nettobetrag: durch 1,19 teilen. Auf einen Nettopreis aufschlagen: mit 1,19 multiplizieren.

  3. 3
    Steueranteil ermitteln

    Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die enthaltene Mehrwertsteuer — beim Regelsatz sind das 15,97 % des Bruttobetrags, nicht 19 %.

  4. 4
    Auf der Rechnung ausweisen

    Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag müssen getrennt erkennbar sein, damit der Empfänger die Vorsteuer geltend machen kann.

Warum 19 % vom Brutto nicht 19 % sind

Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen, nicht aus dem Bruttobetrag entnommen. Der Steueranteil bezogen auf den Bruttopreis beträgt deshalb 19 ÷ 119 = 15,97 %, beim ermäßigten Satz 7 ÷ 107 = 6,54 %. Wer stattdessen 19 % vom Brutto abzieht, rechnet systematisch zu wenig Netto heraus — bei größeren Beträgen summiert sich das schnell.

Praktisch relevant wird das überall dort, wo aus einem Endpreis rückwärts gerechnet wird: bei Reisekostenabrechnungen, bei der Vorsteuer aus Belegen und bei der Kalkulation eines Verkaufspreises.

Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer

Im Gesetz heißt die Steuer Umsatzsteuer; „Mehrwertsteuer" ist der umgangssprachliche Begriff für dieselbe Sache. Vorsteuer ist wiederum nur die Perspektive: Es ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst gezahlt hat und von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen darf.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG — Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr nicht über 100.000 € — stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung deshalb oft besser.

Wo die Mehrwertsteuer sonst noch auftaucht

Bei der Vermietung ist die Umsatzsteuer meist ausgeschlossen, was den Vorsteuerabzug kostet — die steuerliche Seite dazu steht unter Mieteinnahmen versteuern. Beim Dienstwagen fließt die Umsatzsteuer in den geldwerten Vorteil ein: Firmenwagenrechner.

Für die Einkommensseite sind der Brutto-Netto-Rechner und der Einkommensteuer-Rechner zuständig — anders als die Umsatzsteuer hängen sie am persönlichen Steuersatz, nicht an einem festen Prozentsatz.

§ 12 UStG · § 14 UStG · § 19 UStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.

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