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Umsatzsteuer · § 12 UStG

MwSt-Rechner: Mehrwertsteuer berechnen

Mehrwertsteuer aufschlagen oder herausrechnen — mit dem Regelsatz von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %. Die Formel: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07); umgekehrt Netto = Brutto ÷ 1,19. Der Rechner zeigt Netto, Steueranteil und Brutto sofort an.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026
MwSt-Rechner (19 % / 7 %)
Steuersatz
Netto
100,00 €
MwSt (19 %)
19,00 €
Brutto
119,00 €
Formeln: Brutto = Netto × 1,19 · Netto = Brutto ÷ 1,19 · Die MwSt-Sätze gelten nach § 12 UStG (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %).

19 % oder 7 %? Die wichtigsten Kategorien

Der ermäßigte Satz nach § 12 Abs. 2 UStG deckt Güter des Grundbedarfs und Kultur ab — mit teils kuriosen Grenzfällen:

7%

Ermäßigter Satz

  • Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Obst, Gemüse …)
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften & E-Books
  • Personennahverkehr & Bahnfernverkehr
  • Hotelübernachtungen (ohne Frühstück)
  • Eintritt für Theater, Konzerte, Museen
  • Schnittblumen, Saatgut, lebende Tiere
19%

Regelsatz

  • Die meisten Getränke (auch Mineralwasser & Saft)
  • Restaurant- & Lieferservice-Speisen vor Ort
  • Elektronik, Kleidung, Möbel, Autos
  • Handwerk & Dienstleistungen
  • Streaming, Software, Telekommunikation
  • Benzin, Strom, Gas

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % MwSt) bzw. 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, die enthaltene MwSt beträgt 19 €. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % vom Brutto abzuziehen — das ergibt einen falschen (zu niedrigen) Nettowert.
Wie schlage ich die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag auf?
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (Regelsatz 19 %) oder 1,07 (ermäßigter Satz 7 %). Beispiel: 100 € netto × 1,19 = 119 € brutto.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Satz nach § 12 Abs. 2 UStG gilt u. a. für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und E-Books, Personennahverkehr, Hotelübernachtungen sowie Eintritt zu Kulturveranstaltungen. Restaurantspeisen, die meisten Getränke, Elektronik und Dienstleistungen fallen dagegen unter den Regelsatz von 19 %.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Im Alltag ja: "Mehrwertsteuer" (MwSt) ist der umgangssprachliche Begriff, das Gesetz spricht von Umsatzsteuer (USt). Auf Rechnungen sind beide Bezeichnungen üblich und meinen dieselbe Steuer.
Wer muss keine Umsatzsteuer ausweisen?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus — darf dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
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