MwSt-Rechner: Mehrwertsteuer berechnen
Mehrwertsteuer aufschlagen oder herausrechnen — mit dem Regelsatz von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %. Die Formel: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07); umgekehrt Netto = Brutto ÷ 1,19. Der Rechner zeigt Netto, Steueranteil und Brutto sofort an.
19 % oder 7 %? Die wichtigsten Kategorien
Der ermäßigte Satz nach § 12 Abs. 2 UStG deckt Güter des Grundbedarfs und Kultur ab — mit teils kuriosen Grenzfällen:
Ermäßigter Satz
- Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Obst, Gemüse …)
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften & E-Books
- Personennahverkehr & Bahnfernverkehr
- Hotelübernachtungen (ohne Frühstück)
- Eintritt für Theater, Konzerte, Museen
- Schnittblumen, Saatgut, lebende Tiere
Regelsatz
- Die meisten Getränke (auch Mineralwasser & Saft)
- Restaurant- & Lieferservice-Speisen vor Ort
- Elektronik, Kleidung, Möbel, Autos
- Handwerk & Dienstleistungen
- Streaming, Software, Telekommunikation
- Benzin, Strom, Gas
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Wie schlage ich die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag auf?
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Wer muss keine Umsatzsteuer ausweisen?
Mehrwertsteuer 2026 berechnen: 19 % und 7 % richtig herausrechnen
Um die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, wird durch 1,19 geteilt (Regelsatz 19 %) beziehungsweise durch 1,07 (ermäßigter Satz 7 %). Um sie aufzuschlagen, wird der Nettobetrag mit 1,19 oder 1,07 multipliziert. 119 € brutto entsprechen also 100 € netto und 19 € Mehrwertsteuer.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Regelsteuersatz
- 19 %
- Ermäßigter Steuersatz
- 7 %
- Brutto → Netto (19 %)
- ÷ 1,19
- Netto → Brutto (19 %)
- × 1,19
- Kleinunternehmer Vorjahresumsatz
- bis 25.000 €
- Kleinunternehmer laufendes Jahr
- bis 100.000 €
Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen
| Brutto | Netto (19 %) | MwSt (19 %) | Netto (7 %) | MwSt (7 %) |
|---|---|---|---|---|
| 50,00 € | 42,02 € | 7,98 € | 46,73 € | 3,27 € |
| 100,00 € | 84,03 € | 15,97 € | 93,46 € | 6,54 € |
| 119,00 € | 100,00 € | 19,00 € | 111,21 € | 7,79 € |
| 500,00 € | 420,17 € | 79,83 € | 467,29 € | 32,71 € |
| 1.000,00 € | 840,34 € | 159,66 € | 934,58 € | 65,42 € |
Der häufigste Fehler ist, einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen. Das ergibt einen zu niedrigen Nettobetrag — bei 119 € wären es 96,39 € statt der korrekten 100 €.
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Steuersatz bestimmen
19 % ist der Regelfall. 7 % gelten nach § 12 Abs. 2 UStG unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und E-Books, den Personennahverkehr, Hotelübernachtungen und Eintritte zu Kulturveranstaltungen.
- 2Richtung wählen
Aus einem Bruttopreis den Nettobetrag: durch 1,19 teilen. Auf einen Nettopreis aufschlagen: mit 1,19 multiplizieren.
- 3Steueranteil ermitteln
Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die enthaltene Mehrwertsteuer — beim Regelsatz sind das 15,97 % des Bruttobetrags, nicht 19 %.
- 4Auf der Rechnung ausweisen
Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag müssen getrennt erkennbar sein, damit der Empfänger die Vorsteuer geltend machen kann.
Warum 19 % vom Brutto nicht 19 % sind
Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen, nicht aus dem Bruttobetrag entnommen. Der Steueranteil bezogen auf den Bruttopreis beträgt deshalb 19 ÷ 119 = 15,97 %, beim ermäßigten Satz 7 ÷ 107 = 6,54 %. Wer stattdessen 19 % vom Brutto abzieht, rechnet systematisch zu wenig Netto heraus — bei größeren Beträgen summiert sich das schnell.
Praktisch relevant wird das überall dort, wo aus einem Endpreis rückwärts gerechnet wird: bei Reisekostenabrechnungen, bei der Vorsteuer aus Belegen und bei der Kalkulation eines Verkaufspreises.
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer
Im Gesetz heißt die Steuer Umsatzsteuer; „Mehrwertsteuer" ist der umgangssprachliche Begriff für dieselbe Sache. Vorsteuer ist wiederum nur die Perspektive: Es ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst gezahlt hat und von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen darf.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG — Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr nicht über 100.000 € — stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung deshalb oft besser.
Wo die Mehrwertsteuer sonst noch auftaucht
Bei der Vermietung ist die Umsatzsteuer meist ausgeschlossen, was den Vorsteuerabzug kostet — die steuerliche Seite dazu steht unter Mieteinnahmen versteuern. Beim Dienstwagen fließt die Umsatzsteuer in den geldwerten Vorteil ein: Firmenwagenrechner.
Für die Einkommensseite sind der Brutto-Netto-Rechner und der Einkommensteuer-Rechner zuständig — anders als die Umsatzsteuer hängen sie am persönlichen Steuersatz, nicht an einem festen Prozentsatz.
§ 12 UStG · § 14 UStG · § 19 UStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.