Schonvermögen-Rechner 2026
Wie viel Vermögen bleibt beim Bürgergeld anrechnungsfrei? Der Rechner zeigt Ihren Vermögensfreibetrag — nach Karenzzeit-Regeln und nach der Neuregelung ab dem 1. Juli 2026.
Ihre Angaben
Ihr Schonvermögen
Schonvermögen beim Bürgergeld 2026
Als Schonvermögen bezeichnet man das Vermögen, das beim Bürgergeld anrechnungsfrei bleibt. Nach den Karenzzeit-Regeln (erstes Bezugsjahr, laufende Fälle) sind das 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten 15.000 € pro Person.
Mit der neuen Grundsicherung ab dem 1. Juli 2026 entfällt für Neuanträge die Karenzzeit. Stattdessen gelten altersgestaffelte Freibeträge je Person: bis 30 Jahre 5.000 €, bis 40 Jahre 10.000 €, bis 50 Jahre 12.500 € und über 50 Jahre 20.000 €. Ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim, ein angemessenes Auto und Altersvorsorgevermögen (z. B. Riester) bleiben zusätzlich geschützt. Die Höhe Ihres Bürgergeldes berechnen Sie im Bürgergeld-Rechner.
Dieser Rechner liefert eine Orientierung. Über die Anrechnung im Einzelfall entscheidet das zuständige Jobcenter.