Bürgergeld · Schonvermögen · 2026

Schonvermögen-Rechner 2026

Wie viel Vermögen bleibt beim Bürgergeld anrechnungsfrei? Der Rechner zeigt Ihren Vermögensfreibetrag — nach Karenzzeit-Regeln und nach der Neuregelung ab dem 1. Juli 2026.

Ihre Angaben

Ihr Schonvermögen

Orientierung — maßgeblich ist das Jobcenter im Einzelfall
Anrechnungsfreies Vermögen (Freibetrag)
40.000,00 €
Karenzzeit: 40.000 € + 15.000 € je weiterer Person
Personen1
Angewandte RegelungKarenzzeit / laufend
Bürgergeld-Höhe berechnen

Schonvermögen beim Bürgergeld 2026

Als Schonvermögen bezeichnet man das Vermögen, das beim Bürgergeld anrechnungsfrei bleibt. Nach den Karenzzeit-Regeln (erstes Bezugsjahr, laufende Fälle) sind das 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten 15.000 € pro Person.

Mit der neuen Grundsicherung ab dem 1. Juli 2026 entfällt für Neuanträge die Karenzzeit. Stattdessen gelten altersgestaffelte Freibeträge je Person: bis 30 Jahre 5.000 €, bis 40 Jahre 10.000 €, bis 50 Jahre 12.500 € und über 50 Jahre 20.000 €. Ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim, ein angemessenes Auto und Altersvorsorgevermögen (z. B. Riester) bleiben zusätzlich geschützt. Die Höhe Ihres Bürgergeldes berechnen Sie im Bürgergeld-Rechner.

Dieser Rechner liefert eine Orientierung. Über die Anrechnung im Einzelfall entscheidet das zuständige Jobcenter.

Häufige Fragen zum Schonvermögen

Wie viel Schonvermögen gilt beim Bürgergeld 2026?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. In der Karenzzeit (erstes Bezugsjahr, laufende Fälle) bleiben 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei. Nach der Karenzzeit gelten 15.000 € pro Person.
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?
Mit der neuen Grundsicherung entfällt für Neuanträge ab dem 1. Juli 2026 die Karenzzeit für Geldvermögen. Stattdessen gelten altersgestaffelte Freibeträge je Person: bis 30 Jahre 5.000 €, bis 40 Jahre 10.000 €, bis 50 Jahre 12.500 € und über 50 Jahre 20.000 €. Wer vor dem Stichtag im laufenden Bewilligungszeitraum ist, behält bis zu dessen Ende die bisherigen Regeln.
Zählt das selbstgenutzte Eigenheim zum Vermögen?
Ein angemessenes selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung sowie ein angemessenes Auto und Vermögen zur Altersvorsorge (z. B. Riester) bleiben grundsätzlich unangetastet und zählen nicht zum verwertbaren Vermögen.
Was passiert, wenn mein Vermögen über dem Freibetrag liegt?
Übersteigt Ihr verwertbares Vermögen den Freibetrag, müssen Sie den übersteigenden Teil zunächst für den Lebensunterhalt einsetzen, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Erst danach kann Bürgergeld gezahlt werden.
Mindestlohn Rechner
13,90 €/h ab 2026
Öffnen
Minijob-Rechner
Verdienstgrenze 603 €
Öffnen
Midijob-Rechner
Übergangsbereich 603–2.000 €
Öffnen
Bürgergeld-Rechner
Regelsatz 563 € · SGB II
Öffnen
BAföG-Rechner
Anspruch für Studierende
Öffnen
BAföG-Rückzahlung
Raten & Dauer · max. 10.010 €
Öffnen