BAföG · Rückzahlung · 2026

BAföG-Rückzahlung 2026

Wie viel BAföG-Darlehen zahlen Sie zurück und wie lange? Der Rechner ermittelt aus Ihrer Darlehensschuld die Anzahl der Raten und die Rückzahlungsdauer — Höchstbetrag 10.010 €.

Ihre Darlehensschuld

Das ist der Darlehensanteil (i. d. R. die Hälfte des erhaltenen BAföG). Rückzahlung ist bei max. 10.010 € gedeckelt.

Regelrate: 130 € / Monat (390 € pro Quartal). Höhere Raten verkürzen die Laufzeit.

Ihre Rückzahlung

Orientierung — verbindlich ist der Bescheid des Bundesverwaltungsamts
Tatsächlich zurückzuzahlen
10.010,00 €
Anzahl Monatsraten77
Vierteljährliche Rate390,00 €
Rückzahlungsdauer6,4 Jahre
Bei Sofortzahlung (10.010 €)7.857,85 €
Netto nach dem Studium berechnen

BAföG-Rückzahlung 2026: Das müssen Sie wissen

Studierende bekommen BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Zurückgezahlt wird nur der Darlehensanteil — und das gedeckelt: Wer erstmals ab August 2019 gefördert wurde, zahlt höchstens 77 Raten zu 130 €, also maximal 10.010 €. Ein darüber hinausgehender Betrag wird vollständig erlassen.

Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und läuft über bis zu 20 Jahre. Wer alles auf einmal ablöst, spart durch einen Nachlass (bei der Höchstschuld 21,5 %). Bei geringem Einkommen ist eine Freistellung möglich. Was nach dem Studium netto übrig bleibt, zeigt Ihnen der Gehaltsrechner; Ihren BAföG-Anspruch selbst berechnen Sie im BAföG-Rechner.

Dieser Rechner liefert eine Orientierung. Verbindlich ist der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts (BVA).

Häufige Fragen zur BAföG-Rückzahlung

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?
Studierende erhalten ihr BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Wer erstmals ab August 2019 gefördert wurde, zahlt maximal 77 Raten zu je 130 € zurück — also höchstens 10.010 €. Alles darüber wird erlassen.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung startet 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) schickt Ihnen rechtzeitig einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Gezahlt wird vierteljährlich (3 × 130 € = 390 € pro Quartal).
Wie hoch ist die monatliche Rate?
Die Regelrate beträgt 130 € pro Monat (390 € pro Quartal). Sie können freiwillig mehr zahlen, um schneller schuldenfrei zu sein. Bei geringem Einkommen können Sie eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen.
Lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?
Ja, bei einer Ablösung auf einen Schlag gewährt das BVA einen Nachlass. Bei der Höchstschuld von 10.010 € werden bei sofortiger Volltilgung 21,5 % erlassen — Sie zahlen dann nur 7.857,85 €. Der genaue Nachlass hängt vom Ablösebetrag ab und wird nach der amtlichen Tabelle (§ 18b BAföG) berechnet.

BAföG-Rückzahlung: höchstens 10.010 € in 77 Raten

Studierenden-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt. Wer erstmals ab August 2019 gefördert wurde, zahlt höchstens 77 Raten zu je 130 € zurück — also maximal 10.010 €. Alles darüber wird erlassen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Förderung als Zuschuss / Darlehen
je 50 %
Maximale Rückzahlung
10.010 €
Höchstzahl der Raten
77
Monatsrate
130 €
Zahlung
vierteljährlich 390 €
Beginn
5 Jahre nach Förderungshöchstdauer

Rückzahlungsdauer nach Höhe der Darlehensschuld

DarlehensschuldRaten à 130 €DauerQuartalszahlung
2.600 €201,7 Jahre390 €
5.200 €403,3 Jahre390 €
7.800 €605,0 Jahre390 €
10.010 €776,4 Jahre390 €

Bei der Höchstschuld von 10.010 € sind es genau 77 Raten, also etwas mehr als sechs Jahre. Wer die Schuld sofort in einer Summe ablöst, erhält bei 10.010 € einen Nachlass von 21,5 % und zahlt 7.857,85 €.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Darlehensanteil bestimmen

    Die Hälfte der erhaltenen Förderung ist Darlehen. Der Rest ist Zuschuss und wird nie zurückgefordert.

  2. 2
    Deckelung anwenden

    Übersteigt der Darlehensanteil 10.010 €, wird der übersteigende Teil erlassen — unabhängig davon, wie lange gefördert wurde.

  3. 3
    Bescheid abwarten

    Das Bundesverwaltungsamt schickt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.

  4. 4
    Freistellung oder Ablösung prüfen

    Bei geringem Einkommen ist eine Freistellung möglich; bei einer Ablösung in einer Summe gewährt das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass.

Warum die Deckelung so viel wert ist

Wer über die gesamte Regelstudienzeit den BAföG-Höchstsatz bezieht, kommt schnell auf ein Darlehen deutlich oberhalb von 10.010 €. Alles darüber wird erlassen. Praktisch heißt das: Ab einem gewissen Punkt kostet jeder weitere Fördermonat nichts mehr — ein Grund, die Förderung nicht aus Sorge vor Schulden vorzeitig aufzugeben.

Das Darlehen ist außerdem zinslos. Es gibt damit keinen finanziellen Grund, es vorzeitig zu tilgen, außer dem Ablösenachlass — und der will gegen die Rendite einer alternativen Anlage gerechnet werden.

Ablösung, Freistellung und Erlass

Bei sofortiger Volltilgung der Höchstschuld von 10.010 € gewährt das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass von 21,5 %; zu zahlen sind dann 7.857,85 €. Der Prozentsatz hängt von der Höhe des Ablösebetrags ab — je mehr auf einmal getilgt wird, desto größer der Nachlass.

Wer wenig verdient, kann eine Freistellung beantragen: Liegt das Einkommen unter dem Freistellungsbetrag, ruht die Rückzahlung. Freistellungszeiten verlängern die Rückzahlungsfrist, führen aber nicht zu einer höheren Gesamtschuld. Ob das eigene Einkommen darunter liegt, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner prüfen.

Berufseinstieg planen

Die Rückzahlung fällt typischerweise in die ersten Berufsjahre. 390 € im Quartal sind planbar, sollten aber im Budget stehen — insbesondere neben einer Immobilienfinanzierung, bei der die Bank die BAföG-Rate als laufende Verpflichtung berücksichtigt.

Wer noch studiert und nebenher arbeitet, findet die Abgabenregeln im Werkstudent-Rechner und im Minijob-Rechner. Die Rückzahlung selbst ist steuerlich nicht absetzbar — anders als Fortbildungskosten, die der Steuerrückerstattung-Rechner abbildet.

§ 17 BAföG · § 18 BAföG · § 18a BAföG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.

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