Abgeltungssteuer berechnen: Was bleibt von Zinsen und Dividenden?
25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — abzüglich Sparer-Pauschbetrag. Der Rechner zeigt, was von Ihren Kapitalerträgen netto übrig bleibt.
Ihre Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen.
Ihre Steuer
Kurzantwort
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Kapitalertragsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer — zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer steigt die Belastung auf 27,82 % (8 %) oder 27,99 % (9 %). Steuerfrei bleiben die ersten 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung), sofern der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Warum die Belastung nicht einfach 25 % ist
Der Solidaritätszuschlag wird auf die Steuer erhoben, nicht auf den Ertrag: 5,5 % von 25 % sind 1,375 Prozentpunkte. Das ist der Grund für die krumme Zahl 26,375 %.
Ein Punkt, der regelmäßig überrascht: Für Arbeitnehmer ist der Soli durch die hohe Freigrenze praktisch abgeschafft — bei Kapitalerträgen aber nicht. Dort gilt keine Freigrenze, der Zuschlag fällt ab dem ersten steuerpflichtigen Euro an. Wie der Soli beim Gehalt wirkt, erklärt der Beitrag zum Solidaritätszuschlag 2026.
Bei Kirchenmitgliedern kommt eine Besonderheit hinzu: Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar, was die Kapitalertragsteuer selbst mindert. Die Bank rechnet deshalb nicht schlicht 25 %, sondern nach der Formel Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz). Deshalb steigt die Gesamtbelastung nur auf 27,99 % statt auf über 28 %.
Gesamtbelastung im Überblick
| Konstellation | Belastung | von 1.000 € bleiben |
|---|---|---|
| Ohne Kirchensteuer | 26,375 % | 736,25 € |
| Kirchensteuer 8 % | 27,82 % | 721,80 € |
| Kirchensteuer 9 % | 27,99 % | 720,10 € |
Werte für den steuerpflichtigen Teil, also nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.
Drei Wege, legal weniger zu zahlen
- Freistellungsauftrag erteilen — und aufteilen. Ohne Auftrag behält die Bank ab dem ersten Euro ein. Wer mehrere Depots hat, kann die 1.000 € beliebig auf die Institute verteilen; in Summe darf der Betrag nicht überschritten werden.
- Günstigerprüfung beantragen. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % — typisch bei Studierenden, in Elternzeit oder in der Rente —, holen Sie sich die Differenz über die Anlage KAP zurück. Der Antrag kann nie schaden: Das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Variante an. Ihren Satz ermitteln Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.
- Verluste verrechnen lassen. Die Bank führt automatisch Verlustverrechnungstöpfe. Wer bei mehreren Instituten anlegt, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern, um Verluste des einen Depots mit Gewinnen des anderen zu verrechnen — sonst bleiben sie im falschen Topf liegen.
Für Kinder und Studierende ohne nennenswertes Einkommen lohnt zusätzlich die Nichtveranlagungsbescheinigung: Damit behält die Bank gar keine Steuer ein, auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.