Schenkungssteuer berechnen: Freibetrag, Steuersatz und was bleibt
Wie viel Schenkungssteuer fällt an? Der Rechner berücksichtigt Verwandtschaftsgrad, persönlichen Freibetrag und den Härteausgleich — Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zu.
Ihre Angaben
Immobilien werden mit dem steuerlichen Verkehrswert angesetzt, nicht mit dem Kaufpreis.
Versorgungsfreibetrag nur bis zum 27. Lebensjahr, nach Alter gestaffelt.
Übernimmt der Beschenkte Schulden oder räumt ein Nießbrauchrecht ein, mindert das den steuerpflichtigen Wert.
Ihre Schenkungssteuer
Kurzantwort
Schenkungen sind bis zum persönlichen Freibetrag steuerfrei — 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 20.000 € für alle Übrigen. Der entscheidende Unterschied zur Erbschaft: Diese Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zu. Wer rechtzeitig beginnt, überträgt so ein Vielfaches steuerfrei. Der Steuersatz auf den übersteigenden Teil liegt zwischen 7 % und 50 %.
Die 10-Jahres-Frist — der ganze Trick
Bei der Erbschaft wird der Freibetrag genau einmal abgezogen. Bei Schenkungen lebt er alle zehn Jahre wieder auf. Aus diesem einen Unterschied ergibt sich die wichtigste Gestaltung im Erbschaftsteuerrecht.
| Übertragung an ein Kind | Steuerfrei übertragbar |
|---|---|
| Einmalig im Erbfall | 400.000,00 € |
| 2 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren | 800.000,00 € |
| 3 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren | 1.200.000,00 € |
| 4 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren | 1.600.000,00 € |
Zwei Details entscheiden über den Erfolg. Erstens läuft die Frist taggenau ab der jeweiligen Schenkung — wer am 1. März 2026 schenkt, kann den Freibetrag am 2. März 2036 erneut nutzen. Zweitens greift sie auch rückwärts: Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Eine Schenkung kurz vor dem Erbfall bringt daher nichts.
Weil beide Elternteile jeweils eigene Freibeträge haben, verdoppelt sich der Effekt bei verheirateten Schenkern: 800.000 € pro Kind alle zehn Jahre.
Immobilie schenken, Nutzung behalten
Der häufigste Fall in der Praxis: Eltern übertragen das Haus, wollen aber weiter darin wohnen oder die Mieteinnahmen behalten. Das leistet der Nießbrauchvorbehalt — und er senkt zugleich die Steuer.
Der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs wird vom Wert der Schenkung abgezogen. Er ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung, multipliziert mit einem Vervielfältiger, der sich nach der statistischen Lebenserwartung des Schenkers richtet. Je jünger der Schenker, desto höher der Abzug.
Tragen Sie den geschätzten Kapitalwert im Rechner oben unter „übernommene Schulden“ ein, um die Wirkung zu sehen. Den exakten Wert ermittelt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz — für eine belastbare Zahl führt kein Weg an einer Beratung vorbei.
Drei Fehler, die teuer werden
- Zu spät anfangen. Die 10-Jahres-Frist ist der gesamte Hebel. Wer mit 75 beginnt, nutzt den Freibetrag realistisch noch einmal — wer mit 55 beginnt, drei- bis viermal.
- Anzeige vergessen. Schenker und Beschenkter müssen binnen drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt. Banken melden größere Übertragungen ohnehin.
- Kettenschenkung zu offensichtlich gestalten. Der Weg über das eigene Kind zum Schwiegerkind ist zulässig — aber nur, wenn der Zwischenerwerber tatsächlich frei über das Geschenk verfügen konnte. Steht die Weitergabe schon im Vertrag, rechnet das Finanzamt direkt zwischen den Endbeteiligten ab.
Wie sich derselbe Vermögensübergang im Todesfall auswirkt, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner. Dort finden Sie auch die vollständige Freibetrags- und Tariftabelle sowie die Steuerbefreiung für das Familienheim.
Häufige Fragen zur Schenkungssteuer
Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung?
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Was ist der Unterschied zwischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer?
Werden frühere Schenkungen angerechnet?
Wie funktioniert eine Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt?
Was ist eine Kettenschenkung?
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Sind Gelegenheitsgeschenke steuerpflichtig?
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Ratgeber
Schenkungssteuer 2026: Freibeträge alle zehn Jahre neu
Bei einer Schenkung stehen Ehepartnern 500.000 €, Kindern 400.000 €, Enkeln 200.000 € und allen übrigen Empfängern 20.000 € steuerfrei zu. Anders als im Erbfall lebt jeder Freibetrag alle zehn Jahre in voller Höhe neu auf — die Frist läuft taggenau ab der jeweiligen Schenkung, nicht kalenderjahrweise.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- Ehepartner / Lebenspartner
- 500.000 €
- Kinder und Stiefkinder
- 400.000 €
- Enkel
- 200.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen u. a.
- 20.000 €
- Freibetrag lebt neu auf
- alle 10 Jahre
- Zusammenrechnung früherer Schenkungen
- § 14 ErbStG
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Steuerklasse bestimmen
Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und entscheidet über Freibetrag und Steuersatz — nicht zu verwechseln mit der Lohnsteuerklasse.
- 2Frühere Schenkungen addieren
Alle Zuwendungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag wird dabei nur einmal gewährt.
- 3Freibetrag abziehen
Was nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, ist der steuerpflichtige Erwerb.
- 4Tarif anwenden
Der Steuersatz steigt mit dem steuerpflichtigen Erwerb und ist in Steuerklasse I am niedrigsten, in Steuerklasse III am höchsten.
Der Zehnjahresrhythmus ist der wichtigste Hebel
Weil jeder Freibetrag alle zehn Jahre in voller Höhe neu entsteht, lässt sich Vermögen in Etappen praktisch steuerfrei übertragen. Bei einem Kind sind das über dreißig Jahre viermal 400.000 € — also 1,6 Mio. €, ohne dass ein Cent Schenkungssteuer anfällt. Wer früh beginnt, gewinnt schlicht mehr Zehnjahresfenster.
Die Frist läuft taggenau ab der jeweiligen Schenkung. Und sie wirkt über den Tod hinaus: Schenkungen aus den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall werden dem Nachlass hinzugerechnet, weshalb sich der Erbschaftssteuer-Rechner und dieser Rechner immer gemeinsam betrachten lassen.
Schenkung oder Erbschaft — die zwei echten Unterschiede
Tarif, Steuerklassen und Freibeträge stehen für beide Steuern im selben Gesetz und sind weitgehend identisch. Nur zwei Punkte weichen ab: Den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG gibt es ausschließlich im Erbfall. Dafür stehen die Freibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre neu zur Verfügung, während sie im Erbfall naturgemäß nur einmal greifen.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Eltern: Bei einer Schenkung an die eigenen Eltern gilt nicht die günstige Steuerklasse I, sondern die ungünstigere Einstufung — im Erbfall dagegen schon.
Immobilien und der Nießbrauch
Bei Immobilien lässt sich der steuerpflichtige Wert oft erheblich senken, indem der Schenker sich den Nießbrauch vorbehält: Das Eigentum geht über, die Nutzung — Mieteinnahmen oder Wohnrecht — bleibt beim Schenker. Der Kapitalwert dieses Nießbrauchs mindert den Wert der Schenkung, und zwar umso stärker, je jünger der Schenker ist.
Wer eine vermietete Immobilie überträgt, sollte zusätzlich die laufende Besteuerung kennen: Mieteinnahmen versteuern. Für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie ist der Immobilienkredit-Rechner zuständig, für Kapitalerträge aus geschenktem Vermögen der Abgeltungssteuer-Rechner.
§ 14 ErbStG · § 16 ErbStG · § 19 ErbStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
