Schenkungsteuer · ErbStG

Schenkungssteuer berechnen: Freibetrag, Steuersatz und was bleibt

Wie viel Schenkungssteuer fällt an? Der Rechner berücksichtigt Verwandtschaftsgrad, persönlichen Freibetrag und den Härteausgleich — Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zu.

Ihre Angaben

Immobilien werden mit dem steuerlichen Verkehrswert angesetzt, nicht mit dem Kaufpreis.

Versorgungsfreibetrag nur bis zum 27. Lebensjahr, nach Alter gestaffelt.

Übernimmt der Beschenkte Schulden oder räumt ein Nießbrauchrecht ein, mindert das den steuerpflichtigen Wert.

Ihre Schenkungssteuer

Vereinfachte Berechnung — keine Steuer- oder Rechtsberatung
Wert der Schenkung500.000,00 €
− Persönlicher Freibetrag400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb100.000,00 €
SchenkungssteuerSteuerklasse 1 · 11 %
11.000,00 €
Das bleibt Ihnen489.000,00 €
Erbschaftssteuer berechnen

Kurzantwort

Schenkungen sind bis zum persönlichen Freibetrag steuerfrei — 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 20.000 € für alle Übrigen. Der entscheidende Unterschied zur Erbschaft: Diese Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zu. Wer rechtzeitig beginnt, überträgt so ein Vielfaches steuerfrei. Der Steuersatz auf den übersteigenden Teil liegt zwischen 7 % und 50 %.

Die 10-Jahres-Frist — der ganze Trick

Bei der Erbschaft wird der Freibetrag genau einmal abgezogen. Bei Schenkungen lebt er alle zehn Jahre wieder auf. Aus diesem einen Unterschied ergibt sich die wichtigste Gestaltung im Erbschaftsteuerrecht.

Übertragung an ein KindSteuerfrei übertragbar
Einmalig im Erbfall400.000,00 €
2 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren800.000,00 €
3 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren1.200.000,00 €
4 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren1.600.000,00 €

Zwei Details entscheiden über den Erfolg. Erstens läuft die Frist taggenau ab der jeweiligen Schenkung — wer am 1. März 2026 schenkt, kann den Freibetrag am 2. März 2036 erneut nutzen. Zweitens greift sie auch rückwärts: Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Eine Schenkung kurz vor dem Erbfall bringt daher nichts.

Weil beide Elternteile jeweils eigene Freibeträge haben, verdoppelt sich der Effekt bei verheirateten Schenkern: 800.000 € pro Kind alle zehn Jahre.

Immobilie schenken, Nutzung behalten

Der häufigste Fall in der Praxis: Eltern übertragen das Haus, wollen aber weiter darin wohnen oder die Mieteinnahmen behalten. Das leistet der Nießbrauchvorbehalt — und er senkt zugleich die Steuer.

Der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs wird vom Wert der Schenkung abgezogen. Er ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung, multipliziert mit einem Vervielfältiger, der sich nach der statistischen Lebenserwartung des Schenkers richtet. Je jünger der Schenker, desto höher der Abzug.

Tragen Sie den geschätzten Kapitalwert im Rechner oben unter „übernommene Schulden“ ein, um die Wirkung zu sehen. Den exakten Wert ermittelt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz — für eine belastbare Zahl führt kein Weg an einer Beratung vorbei.

Drei Fehler, die teuer werden

  1. Zu spät anfangen. Die 10-Jahres-Frist ist der gesamte Hebel. Wer mit 75 beginnt, nutzt den Freibetrag realistisch noch einmal — wer mit 55 beginnt, drei- bis viermal.
  2. Anzeige vergessen. Schenker und Beschenkter müssen binnen drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt. Banken melden größere Übertragungen ohnehin.
  3. Kettenschenkung zu offensichtlich gestalten. Der Weg über das eigene Kind zum Schwiegerkind ist zulässig — aber nur, wenn der Zwischenerwerber tatsächlich frei über das Geschenk verfügen konnte. Steht die Weitergabe schon im Vertrag, rechnet das Finanzamt direkt zwischen den Endbeteiligten ab.

Wie sich derselbe Vermögensübergang im Todesfall auswirkt, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner. Dort finden Sie auch die vollständige Freibetrags- und Tariftabelle sowie die Steuerbefreiung für das Familienheim.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer

Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und Nichtverwandte haben 20.000 €. Anders als im Erbfall stehen Eltern bei einer Schenkung nur in Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag (§ 15, § 16 ErbStG).
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre erneut und in voller Höhe. Die Frist läuft taggenau ab der jeweiligen Schenkung, nicht kalenderjahrweise. Wer früh beginnt, kann den Freibetrag mehrfach ausschöpfen — bei einem Kind sind das über 30 Jahre viermal 400.000 €.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer?
Tarif, Steuerklassen und Freibeträge sind weitgehend identisch — beide Steuern stehen im selben Gesetz. Zwei Unterschiede zählen: Den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG gibt es nur im Erbfall. Dafür stehen die Freibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre neu zu, während im Erbfall nur einmal abgezogen wird.
Werden frühere Schenkungen angerechnet?
Ja. Alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Das gilt auch über den Tod hinaus: Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall werden dem Nachlass hinzugerechnet. Nur der einmal gewährte Freibetrag zählt für den gesamten Zeitraum.
Wie funktioniert eine Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt?
Der Schenker überträgt das Eigentum, behält sich aber die Nutzung vor — bei einer Immobilie also die Mieteinnahmen oder das Wohnrecht. Der Kapitalwert dieses Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung, oft erheblich. Wie stark, hängt vom Alter des Schenkers und dem Jahreswert der Nutzung ab.
Was ist eine Kettenschenkung?
Statt direkt an das Schwiegerkind zu schenken (Klasse II, 20.000 € Freibetrag), schenkt man zunächst dem eigenen Kind (Klasse I, 400.000 €), das anschließend weiterschenkt. Das ist zulässig, verlangt aber echte Verfügungsfreiheit des Zwischenerwerbers — eine vertragliche Weitergabepflicht lässt das Finanzamt die Gestaltung verwerfen.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, innerhalb von drei Monaten (§ 30 ErbStG) — und zwar sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar die Meldung.
Sind Gelegenheitsgeschenke steuerpflichtig?
Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Eine feste Wertgrenze nennt das Gesetz nicht — maßgeblich ist, was gemessen an den Vermögensverhältnissen der Beteiligten als üblich gilt.
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