Überstunden auszahlen: Was bleibt netto übrig?
Berechnen Sie, wie viel von Ihren ausgezahlten Überstunden nach Steuern und Sozialabgaben ankommt — inklusive der steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG.
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Kurzantwort
Ausgezahlte Überstunden sind normaler Arbeitslohn — sie werden mit dem Monatsgehalt zusammen versteuert und voll verbeitragt. Einen ermäßigten Steuersatz gibt es nicht. Je nach Steuerklasse bleiben typischerweise 55 bis 70 Prozent netto übrig. Steuerfrei sind ausschließlich Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG — und auch die nur bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde.
Die steuerfreien Zuschläge nach § 3b EStG
Hier liegt der einzige echte Steuervorteil bei Überstunden — und er wird oft übersehen. Nicht die Überstunde ist begünstigt, sondern der Zuschlag, der für ungünstige Arbeitszeiten obendrauf gezahlt wird.
| Arbeitszeit | Steuerfrei bis | Hinweis |
|---|---|---|
| Nacht 20–6 Uhr | 25 % | Grundsatz für Nachtarbeit |
| Nacht 0–4 Uhr | 40 % | nur wenn die Arbeit vor 0 Uhr begann |
| Sonntag | 50 % | 0–24 Uhr |
| Gesetzlicher Feiertag | 125 % | am Ort der Arbeitsstätte |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1.5. | 150 % | höchster Satz |
Die Prozentsätze beziehen sich auf den Grundlohn pro Stunde. Zahlt der Arbeitgeber mehr, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Zwei Grenzen, die verwechselt werden
Für die Steuerfreiheit gilt eine Obergrenze von 50 € Grundlohn pro Stunde. Für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung liegt sie deutlich niedriger bei 25 €. Wer 40 € Grundlohn hat, bekommt seinen Zuschlag also steuerfrei, zahlt darauf aber Sozialabgaben. Der Rechner oben berücksichtigt beide Grenzen getrennt.
Auszahlen oder abfeiern?
Rein rechnerisch gewinnt fast immer der Freizeitausgleich. Der Grund ist einfach: Eine ausgezahlte Überstunde wird mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet, eine abgefeierte gar nicht. Bei 3.500 € Brutto in Steuerklasse I kommen von einer Überstunde rund zwei Drittel an — die andere Stunde bekämen Sie vollständig als freie Zeit zurück.
Für die Auszahlung sprechen trotzdem gute Gründe: laufende Anschaffungen, ein Arbeitgeber, der Freizeitausgleich praktisch nicht zulässt, oder ein drohender Verfall der Stunden zum Jahresende. Prüfen Sie in dem Fall Ihren Arbeitsvertrag auf Verfallklauseln — viele Regelungen lassen Überstunden nach drei bis zwölf Monaten verfallen.
Passende Rechner
Ihren Stundenlohn und den Netto-Wert einer Arbeitsstunde ermitteln Sie mit dem Stundenlohnrechner. Wie sich eine dauerhafte Gehaltserhöhung statt Überstunden auswirkt, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner. Einmalzahlungen wie Boni werden dagegen anders besteuert — dafür gibt es den Bonus-Steuerrechner.