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Freibeträge · Steuerjahr 2026

Steuerfreibetrag 2026: alle Freibeträge

Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag: 12.348 € pro Person (24.696 € für Paare) — bis dahin bleibt das zu versteuernde Einkommen 2026 komplett steuerfrei. Dazu kommen Kinderfreibetrag, Pauschbeträge und Sonderfreibeträge. Hier finden Sie alle Beträge im Überblick — und ab welchem Bruttogehalt tatsächlich Lohnsteuer anfällt.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 1. September 2026
Mit unserem Rechenkern ermittelt

Bis ca. 1.370,00 € brutto im Monat: 0 € Lohnsteuer

In Steuerklasse I bleibt ein Monatsbrutto bis etwa 1.370,00 € 2026 komplett lohnsteuerfrei — denn neben dem Grundfreibetrag mindern auch Sozialversicherungsbeiträge und Pauschbeträge das zu versteuernde Einkommen. Bei genau diesem Brutto bleiben nach Sozialabgaben rund 1.131,17 € netto übrig.

Alle Steuerfreibeträge 2026 in der Übersicht

Freibeträge und Pauschbeträge senken das zu versteuernde Einkommen — die meisten wirken automatisch, einige nur auf Antrag:

Grundfreibetrag

12.348 €24.696 € (Zusammenveranlagung)

Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a EStG). Er steigt 2026 von 12.096 € auf 12.348 €.

Einkommensteuer-Rechner

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten)

1.230 €

Wird automatisch vom Arbeitslohn abgezogen — ohne Nachweis. Höhere Werbungskosten (Pendeln, Arbeitsmittel, Homeoffice) lohnen sich erst über 1.230 €.

Pendlerpauschale-Rechner

Kinderfreibetrag (inkl. BEA)

9.756 €je Kind, beide Elternteile zusammen

6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € Betreuungs-/Erziehungsfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld (259 €/Monat) oder der Freibetrag günstiger ist.

Elterngeld-Rechner

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

4.260 €+ 240 € je weiterem Kind

Steckt in Steuerklasse II und senkt das zu versteuernde Einkommen von Alleinerziehenden — nur auf Antrag beim Finanzamt.

Welche Steuerklasse bin ich?

Sparer-Pauschbetrag

1.000 €2.000 € (Zusammenveranlagung)

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne) bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36 €72 € (Zusammenveranlagung)

Mini-Pauschale für Sonderausgaben ohne Nachweis. Real fast immer übertroffen durch Versicherungsbeiträge, Spenden oder Kirchensteuer.

Übungsleiterpauschale

3.000 €

Nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Dozent oder Pfleger im gemeinnützigen Bereich bleibt bis 3.000 €/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).

Ehrenamtspauschale

840 €

Für ehrenamtliches Engagement (z. B. Vereinsvorstand, Kassenwart) — nicht kombinierbar mit der Übungsleiterpauschale für dieselbe Tätigkeit (§ 3 Nr. 26a EStG).

Minijob-Grenze

603 € / Monat7.236 € / Jahr

Verdienst aus einem Minijob bleibt für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber).

Minijob-Rechner

Solidaritätszuschlag-Freigrenze

20.350 € ESt40.700 € (Splitting)

Erst wenn die festgesetzte Einkommensteuer diese Freigrenze übersteigt, fällt (abgeschmolzen) Soli an — rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen.

Stand: Steuerjahr 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz). Alle Angaben ohne Gewähr — keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Steuerfreibetrag 2026

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € pro Person (24.696 € für zusammenveranlagte Paare) — bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Er stieg zum 1. Januar 2026 von 12.096 € um 252 €.
Bis zu welchem Bruttogehalt zahlt man 2026 keine Lohnsteuer?
In Steuerklasse I bleibt ein Monatsbrutto von etwa 1.370 € komplett lohnsteuerfrei, weil neben dem Grundfreibetrag auch Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag abgezogen werden. Sozialabgaben fallen oberhalb der Minijob-Grenze (603 €) trotzdem an — im Midijob-Bereich reduziert.
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag?
Ein Freibetrag (z. B. Grundfreibetrag) bleibt immer steuerfrei — versteuert wird nur, was darüber liegt. Bei einer Freigrenze (z. B. beim Soli) wird bei Überschreiten grundsätzlich der gesamte Betrag relevant. Ein Pauschbetrag (z. B. 1.230 € Werbungskosten) wird ohne Nachweis automatisch abgezogen.
Wie beantrage ich einen zusätzlichen Lohnsteuerfreibetrag?
Beim Finanzamt über den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (auch via ELSTER). Eingetragene Freibeträge — etwa für hohe Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung oder Unterhalt — senken direkt die monatliche Lohnsteuer statt erst bei der Steuererklärung. Die Antragsgrenze liegt bei 600 € Werbungskosten über dem Pauschbetrag.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld — was ist besser?
Das Finanzamt macht automatisch die Günstigerprüfung: Bis zu einem Familieneinkommen von grob 80.000 € ist meist das Kindergeld (259 €/Monat je Kind 2026) vorteilhafter, darüber der Kinderfreibetrag von 9.756 €. Sie müssen nichts wählen — es zählt automatisch die günstigere Variante.

Steuerfreibeträge 2026: Welcher Betrag steuerfrei bleibt

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € je Person und 24.696 € für zusammenveranlagte Paare — bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Er stieg zum 1. Januar 2026 um 252 € von zuvor 12.096 €. Hinzu kommen Pauschbeträge und Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen weiter senken.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Grundfreibetrag (einzeln)
12.348 €
Grundfreibetrag (zusammenveranlagt)
24.696 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
36 €
Kinderfreibetrag
9.756 €
Kindergeld je Kind
259 € / Monat

Wirkung des Grundfreibetrags: Steuer nach zu versteuerndem Einkommen 2026

zvE / JahrsteuerfreisteuerpflichtigEinkommensteuer
12.348 €12.348 €0 €0 €
15.000 €12.348 €2.652 €436 €
20.000 €12.348 €7.652 €1.571 €
30.000 €12.348 €17.652 €4.217 €
45.000 €12.348 €32.652 €8.836 €

Die Steuer wächst nicht linear mit dem übersteigenden Betrag: Der Tarif nach § 32a EStG steigt progressiv an, beginnend bei 14 % direkt oberhalb des Grundfreibetrags. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Pauschbeträge automatisch ansetzen

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag werden ohne Nachweis berücksichtigt — sie mindern das zu versteuernde Einkommen in jedem Fall.

  2. 2
    Höhere tatsächliche Kosten nachweisen

    Wer mehr als 1.230 € Werbungskosten hat, setzt die tatsächlichen Kosten an. Nur der übersteigende Teil wirkt zusätzlich.

  3. 3
    Grundfreibetrag anwenden

    Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird der Tarif angewandt, der bis 12.348 € null beträgt.

  4. 4
    Freibetrag eintragen lassen

    Absehbar hohe Werbungskosten lassen sich als Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt eintragen — sie wirken dann sofort im Monatsnetto statt erst über die Erstattung.

Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag sind drei verschiedene Dinge

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei — versteuert wird nur, was darüber liegt. Bei einer Freigrenze dagegen wird bei Überschreiten grundsätzlich der gesamte Betrag relevant; das klassische Beispiel ist der Solidaritätszuschlag. Ein Pauschbetrag wird ohne Nachweis angesetzt, kann aber durch höhere tatsächliche Kosten ersetzt werden.

Die Unterscheidung entscheidet darüber, ob sich ein einzelner Euro mehr Einkommen sprunghaft oder nur anteilig auswirkt. Wie stark ein zusätzlicher Euro belastet wird, zeigt der Grenzsteuersatz im Einkommensteuer-Rechner.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch — beantragen muss man nichts. Bis zu einem Familieneinkommen von grob 80.000 € ist in der Regel das Kindergeld von 259 € je Kind und Monat vorteilhafter, darüber der Kinderfreibetrag von 9.756 €.

Für die Lohnsteuer während des Jahres zählt der Kinderfreibetrag ohnehin nur bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit. Wie sich Kinder auf die Steuerklasse auswirken, klärt der Steuerklassen-Finder.

Den Freibetrag eintragen lassen statt auf die Erstattung zu warten

Wer absehbar hohe Werbungskosten hat — etwa durch eine große Entfernung zur Arbeit, die der Pendlerpauschale-Rechner beziffert —, kann beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Er senkt den monatlichen Steuerabzug sofort, statt das Geld ein Jahr lang zinslos beim Fiskus zu parken.

Der Eintrag führt allerdings zur Pflichtveranlagung. Was ohne Eintrag über die Erklärung zurückkommt, schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner; weitere steuerfreie Gehaltsbestandteile bietet die betriebliche Altersvorsorge.

§ 32a EStG · § 9a EStG · § 32 EStG · § 39a EStG · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 1. September 2026. Keine Steuerberatung.

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