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Freibeträge · Steuerjahr 2026

Steuerfreibetrag 2026: alle Freibeträge

Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag: 12.348 € pro Person (24.696 € für Paare) — bis dahin bleibt das zu versteuernde Einkommen 2026 komplett steuerfrei. Dazu kommen Kinderfreibetrag, Pauschbeträge und Sonderfreibeträge. Hier finden Sie alle Beträge im Überblick — und ab welchem Bruttogehalt tatsächlich Lohnsteuer anfällt.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026
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Bis ca. 1.375,00 € brutto im Monat: 0 € Lohnsteuer

In Steuerklasse I bleibt ein Monatsbrutto bis etwa 1.375,00 € 2026 komplett lohnsteuerfrei — denn neben dem Grundfreibetrag mindern auch Sozialversicherungsbeiträge und Pauschbeträge das zu versteuernde Einkommen. Bei genau diesem Brutto bleiben nach Sozialabgaben rund 1.133,51 € netto übrig.

Alle Steuerfreibeträge 2026 in der Übersicht

Freibeträge und Pauschbeträge senken das zu versteuernde Einkommen — die meisten wirken automatisch, einige nur auf Antrag:

Grundfreibetrag

12.348 €24.696 € (Zusammenveranlagung)

Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a EStG). Er steigt 2026 von 12.096 € auf 12.348 €.

Einkommensteuer-Rechner

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten)

1.230 €

Wird automatisch vom Arbeitslohn abgezogen — ohne Nachweis. Höhere Werbungskosten (Pendeln, Arbeitsmittel, Homeoffice) lohnen sich erst über 1.230 €.

Pendlerpauschale-Rechner

Kinderfreibetrag (inkl. BEA)

9.756 €je Kind, beide Elternteile zusammen

6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € Betreuungs-/Erziehungsfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld (259 €/Monat) oder der Freibetrag günstiger ist.

Elterngeld-Rechner

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

4.260 €+ 240 € je weiterem Kind

Steckt in Steuerklasse II und senkt das zu versteuernde Einkommen von Alleinerziehenden — nur auf Antrag beim Finanzamt.

Welche Steuerklasse bin ich?

Sparer-Pauschbetrag

1.000 €2.000 € (Zusammenveranlagung)

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne) bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36 €72 € (Zusammenveranlagung)

Mini-Pauschale für Sonderausgaben ohne Nachweis. Real fast immer übertroffen durch Versicherungsbeiträge, Spenden oder Kirchensteuer.

Übungsleiterpauschale

3.000 €

Nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Dozent oder Pfleger im gemeinnützigen Bereich bleibt bis 3.000 €/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).

Ehrenamtspauschale

840 €

Für ehrenamtliches Engagement (z. B. Vereinsvorstand, Kassenwart) — nicht kombinierbar mit der Übungsleiterpauschale für dieselbe Tätigkeit (§ 3 Nr. 26a EStG).

Minijob-Grenze

603 € / Monat7.236 € / Jahr

Verdienst aus einem Minijob bleibt für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber).

Minijob-Rechner

Solidaritätszuschlag-Freigrenze

18.130 € ESt36.260 € (Splitting)

Erst wenn die festgesetzte Einkommensteuer diese Freigrenze übersteigt, fällt (abgeschmolzen) Soli an — rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen.

Stand: Steuerjahr 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz). Alle Angaben ohne Gewähr — keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Steuerfreibetrag 2026

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € pro Person (24.696 € für zusammenveranlagte Paare) — bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Er stieg zum 1. Januar 2026 von 12.096 € um 252 €.
Bis zu welchem Bruttogehalt zahlt man 2026 keine Lohnsteuer?
In Steuerklasse I bleibt ein Monatsbrutto von etwa 1.375 € komplett lohnsteuerfrei, weil neben dem Grundfreibetrag auch Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag abgezogen werden. Sozialabgaben fallen oberhalb der Minijob-Grenze (603 €) trotzdem an — im Midijob-Bereich reduziert.
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag?
Ein Freibetrag (z. B. Grundfreibetrag) bleibt immer steuerfrei — versteuert wird nur, was darüber liegt. Bei einer Freigrenze (z. B. beim Soli) wird bei Überschreiten grundsätzlich der gesamte Betrag relevant. Ein Pauschbetrag (z. B. 1.230 € Werbungskosten) wird ohne Nachweis automatisch abgezogen.
Wie beantrage ich einen zusätzlichen Lohnsteuerfreibetrag?
Beim Finanzamt über den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (auch via ELSTER). Eingetragene Freibeträge — etwa für hohe Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung oder Unterhalt — senken direkt die monatliche Lohnsteuer statt erst bei der Steuererklärung. Die Antragsgrenze liegt bei 600 € Werbungskosten über dem Pauschbetrag.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld — was ist besser?
Das Finanzamt macht automatisch die Günstigerprüfung: Bis zu einem Familieneinkommen von grob 80.000 € ist meist das Kindergeld (259 €/Monat je Kind 2026) vorteilhafter, darüber der Kinderfreibetrag von 9.756 €. Sie müssen nichts wählen — es zählt automatisch die günstigere Variante.
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