Steuerfreibetrag 2026: alle Freibeträge
Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag: 12.348 € pro Person (24.696 € für Paare) — bis dahin bleibt das zu versteuernde Einkommen 2026 komplett steuerfrei. Dazu kommen Kinderfreibetrag, Pauschbeträge und Sonderfreibeträge. Hier finden Sie alle Beträge im Überblick — und ab welchem Bruttogehalt tatsächlich Lohnsteuer anfällt.
Bis ca. 1.375,00 € brutto im Monat: 0 € Lohnsteuer
In Steuerklasse I bleibt ein Monatsbrutto bis etwa 1.375,00 € 2026 komplett lohnsteuerfrei — denn neben dem Grundfreibetrag mindern auch Sozialversicherungsbeiträge und Pauschbeträge das zu versteuernde Einkommen. Bei genau diesem Brutto bleiben nach Sozialabgaben rund 1.133,51 € netto übrig.
Alle Steuerfreibeträge 2026 in der Übersicht
Freibeträge und Pauschbeträge senken das zu versteuernde Einkommen — die meisten wirken automatisch, einige nur auf Antrag:
Grundfreibetrag
Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a EStG). Er steigt 2026 von 12.096 € auf 12.348 €.
Einkommensteuer-RechnerArbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten)
Wird automatisch vom Arbeitslohn abgezogen — ohne Nachweis. Höhere Werbungskosten (Pendeln, Arbeitsmittel, Homeoffice) lohnen sich erst über 1.230 €.
Pendlerpauschale-RechnerKinderfreibetrag (inkl. BEA)
6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € Betreuungs-/Erziehungsfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld (259 €/Monat) oder der Freibetrag günstiger ist.
Elterngeld-RechnerEntlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steckt in Steuerklasse II und senkt das zu versteuernde Einkommen von Alleinerziehenden — nur auf Antrag beim Finanzamt.
Welche Steuerklasse bin ich?Sparer-Pauschbetrag
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne) bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen.
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Mini-Pauschale für Sonderausgaben ohne Nachweis. Real fast immer übertroffen durch Versicherungsbeiträge, Spenden oder Kirchensteuer.
Übungsleiterpauschale
Nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Dozent oder Pfleger im gemeinnützigen Bereich bleibt bis 3.000 €/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).
Ehrenamtspauschale
Für ehrenamtliches Engagement (z. B. Vereinsvorstand, Kassenwart) — nicht kombinierbar mit der Übungsleiterpauschale für dieselbe Tätigkeit (§ 3 Nr. 26a EStG).
Minijob-Grenze
Verdienst aus einem Minijob bleibt für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber).
Minijob-RechnerSolidaritätszuschlag-Freigrenze
Erst wenn die festgesetzte Einkommensteuer diese Freigrenze übersteigt, fällt (abgeschmolzen) Soli an — rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen.