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Beamte · § 39b EStG

Brutto Netto Rechner für Beamte 2026

Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge — von den Dienstbezügen gehen nur Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer ab. Dieser Rechner berechnet Ihr Netto nach der Mindestvorsorgepauschale (§ 39b EStG), zieht auf Wunsch Ihren PKV-Eigenanteil ab und zeigt den direkten Vergleich zum Angestellten mit gleichem Brutto.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026
Beamten-Rechner 2026
Netto / Monat (nach PKV)
3.276,47 €
Netto / Monat (vor PKV)
3.596,47 €
Lohnsteuer + Soli / Mon.
903,53 €
Sozialabgaben
0,00 €
Vergleich: Beamter vs. Angestellter bei 4.500,00 € brutto
Beamter (nach PKV)
3.276,47 €
Angestellter (GKV)
2.891,16 €
Netto-Differenz
+385,31 €

Der Angestellten-Wert nutzt denselben Rechenkern wie unser Hauptrechner (GKV mit 2,9 % Zusatzbeitrag, kinderlos ab 23). Beim Beamten sind 320,00 € PKV-Eigenanteil bereits abgezogen.

Vereinfachte Orientierung nach § 39b EStG (Mindestvorsorgepauschale 12 %, max. 1.900 € bzw. 3.000 € in Steuerklasse III). Besoldung, Familienzuschlag und Beihilfesatz sind länderabhängig — keine Gewähr, keine Steuerberatung.

Warum Beamte mehr netto haben

Drei strukturelle Unterschiede machen die Beamten-Abrechnung aus:

Keine Sozialabgaben

Keine Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %), Kranken- (~8,75 %) und Pflegeversicherung (~2,5 %) — zusammen rund 21 % Ersparnis gegenüber Angestellten (bis zu den Bemessungsgrenzen).

PKV + Beihilfe

Der Dienstherr übernimmt per Beihilfe meist 50 % der Krankheitskosten (70 % mit 2+ Kindern oder als Pensionär). Beamte versichern nur die Restkosten privat — die PKV-Prämie ist daher vergleichsweise niedrig.

Pension statt Rente

Statt gesetzlicher Rente gibt es das Ruhegehalt vom Dienstherrn — bis zu 71,75 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach 40 Dienstjahren, ohne eigenen Beitrag während der Laufbahn.

Beamter vs. Angestellter: Netto-Beispiele 2026

Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, vor PKV-Eigenanteil — berechnet mit demselben Rechenkern wie oben.

Brutto / MonatNetto BeamterNetto AngestellterVorteil Beamter
3.500,00 €2.929,76 €2.346,89 €+582,87 €
4.500,00 €3.596,47 €2.891,16 €+705,31 €
5.500,00 €4.221,63 €3.410,05 €+811,58 €
6.500,00 €4.772,70 €3.951,04 €+821,67 €

Vom Beamten-Netto geht in der Praxis noch der PKV-Eigenanteil ab (je nach Alter, Beihilfesatz und Tarif, häufig grob 200–400 € im Monat) — im Rechner oben können Sie ihn direkt mit einrechnen.

Häufige Fragen zum Beamten-Netto

Warum haben Beamte mehr netto als Angestellte?
Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung — das spart je nach Gehalt mehrere hundert Euro im Monat. Dafür tragen sie ihre private Krankenversicherung (PKV) selbst, die durch die Beihilfe des Dienstherrn (meist 50 %) aber deutlich günstiger ausfällt als eine volle PKV.
Welche Abzüge haben Beamte vom Brutto?
Vom Bruttogehalt (Dienstbezüge) gehen nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Als praktischer Abzug kommt die PKV-Prämie hinzu, die Beamte direkt an ihre Versicherung zahlen.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist der Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten: In der Regel übernimmt sie 50 % der Kosten (70 % für Versorgungsempfänger und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, Ehepartner je nach Land). Beamte versichern nur den Rest privat — deshalb sind PKV-Beiträge für Beamte vergleichsweise niedrig.
Wie wird die Lohnsteuer bei Beamten berechnet?
Grundsätzlich wie bei allen Arbeitnehmern nach § 32a EStG. Da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, gilt beim Lohnsteuerabzug statt der SV-Beiträge nur die Mindestvorsorgepauschale (§ 39b EStG): 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 € pro Jahr (3.000 € in Steuerklasse III). Dadurch ist das zu versteuernde Einkommen höher als bei Angestellten mit gleichem Brutto.
Gilt der Rechner auch für Beamte in NRW, Bayern oder Baden-Württemberg?
Ja — die Lohnsteuer ist bundeseinheitlich, daher passt die Netto-Berechnung für alle Länder. Unterschiede zwischen den Bundesländern liegen in der Besoldungstabelle (A/B/R/W-Besoldung je Land unterschiedlich hoch) und im Beihilferecht, nicht in der Steuerberechnung. Geben Sie einfach Ihre Dienstbezüge laut Bezügemitteilung ein.
Zahlen Beamte in die Rentenversicherung ein?
Nein. Beamte erwerben stattdessen einen Pensionsanspruch (Ruhegehalt) gegenüber ihrem Dienstherrn — bis zu 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach 40 Dienstjahren. Deshalb fehlt der Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % komplett in der Abrechnung.
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