Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €
Bis zu diesen Beträgen werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei — pro zusätzlichem Euro Brutto bleibt oberhalb der Grenze also deutlich mehr netto übrig.
Gilt bundeseinheitlich für GKV und soziale Pflegeversicherung.
Seit 2025 bundeseinheitlich — keine Trennung West/Ost mehr.
Nicht verwechseln: Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) entscheidet dagegen, ob Sie die GKV verlassen dürfen — beide Zahlen sind unterschiedlich.
Was die Grenzen konkret bedeuten
Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Kindern. Sobald eine Grenze erreicht ist, wächst der entsprechende Beitrag nicht weiter mit.
| Brutto / Monat | Sozialabgaben / Monat | Netto / Monat | Status |
|---|---|---|---|
| 5.000,00 € | 1.057,50 € | 3.176,99 € | unter beiden Grenzen |
| 5.812,50 € | 1.229,34 € | 3.592,93 € | unter beiden Grenzen |
| 7.000,00 € | 1.355,22 € | 4.244,60 € | KV/PV gedeckelt |
| 8.450,00 € | 1.508,92 € | 4.948,72 € | KV/PV gedeckelt |
| 10.000,00 € | 1.508,92 € | 5.754,47 € | KV/PV und RV/ALV gedeckelt |
Berechnet mit derselben Engine wie der Hauptrechner. Stand: 21. August 2026.