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Rechengrößen 2026

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €

Bis zu diesen Beträgen werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei — pro zusätzlichem Euro Brutto bleibt oberhalb der Grenze also deutlich mehr netto übrig.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)•Zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2026
Kranken- und Pflegeversicherung
69.750 €
im Jahr · 5.812,50 € im Monat
von 66.150 € in 2025 (+5,4 %)

Gilt bundeseinheitlich für GKV und soziale Pflegeversicherung.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
101.400 €
im Jahr · 8.450,00 € im Monat
von 96.600 € in 2025 (+5 %)

Seit 2025 bundeseinheitlich — keine Trennung West/Ost mehr.

Nicht verwechseln: Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) entscheidet dagegen, ob Sie die GKV verlassen dürfen — beide Zahlen sind unterschiedlich.

Versicherungspflichtgrenze 2026
77.400 €
6.450,00 € im Monat
Ermäßigt (privat vor 2003)
69.750 €
5.812,50 € im Monat
PKV oder GKV — was lohnt sich?

Was die Grenzen konkret bedeuten

Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Kindern. Sobald eine Grenze erreicht ist, wächst der entsprechende Beitrag nicht weiter mit.

Brutto / MonatSozialabgaben / MonatNetto / MonatStatus
5.000,00 €1.057,50 €3.176,99 €unter beiden Grenzen
5.812,50 €1.229,34 €3.592,93 €unter beiden Grenzen
7.000,00 €1.355,22 €4.244,60 €KV/PV gedeckelt
8.450,00 €1.508,92 €4.948,72 €KV/PV gedeckelt
10.000,00 €1.508,92 €5.754,47 €KV/PV und RV/ALV gedeckelt

Berechnet mit derselben Engine wie der Hauptrechner. Stand: 23. Oktober 2026.

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Häufige Fragen

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem Ihr Bruttoeinkommen für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei — der Beitrag steigt also nicht weiter. 2026 liegt die Grenze bei 69.750 € im Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Festgelegt werden die Werte jährlich in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026 im Monat?
Monatlich sind das 5.812,50 € für die Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450,00 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Beiträge mehr — der Nettozuwachs pro zusätzlichem Euro Brutto fällt oberhalb der Grenze daher spürbar höher aus.
Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) entscheidet dagegen, ob Sie die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt verlassen dürfen. 2026 liegt die JAEG bei 77.400 € im Jahr. Erst wer regelmäßig darüber verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Für Personen, die bereits Ende 2002 privat versichert waren, gilt die ermäßigte Grenze von 69.750 €.
Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr?
Die Grenzen werden an die allgemeine Lohnentwicklung des vorvergangenen Jahres gekoppelt. Für 2026 bedeutet das einen Anstieg von 66.150 € auf 69.750 € bei KV/PV (+5,4 %) und von 96.600 € auf 101.400 € bei RV/ALV (+5,0 %). Für Gutverdiener steigen dadurch die Sozialabgaben, auch wenn sich am Beitragssatz selbst nichts ändert.

Ratgeber

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €

Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat). Auf den übersteigenden Teil fallen keine Beiträge an.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

BBG Kranken-/Pflegeversicherung
69.750 € / Jahr
monatlich
5.812,50 €
BBG Renten-/Arbeitslosenvers.
101.400 € / Jahr
monatlich
8.450 €
Arbeitnehmeranteil bis zur Grenze
21,15 %
Rechtsgrundlage
§ 159 SGB VI, § 6 SGB V

So wird gerechnet — Schritt für Schritt

  1. 1
    Beitragspflichtiges Entgelt begrenzen

    Das Bruttoentgelt wird für jeden Versicherungszweig auf die jeweilige Grenze gedeckelt.

  2. 2
    Beiträge auf den gedeckelten Betrag berechnen

    Kranken- und Pflegeversicherung auf höchstens 5.812,50 €, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf höchstens 8.450 € im Monat.

  3. 3
    Höchstbeitrag ermitteln

    Oberhalb der Grenze bleibt der Beitrag konstant — jede weitere Gehaltssteigerung erhöht ihn nicht mehr.

  4. 4
    Steuer separat betrachten

    Die Lohnsteuer kennt keine Obergrenze. Sie steigt auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen weiter progressiv an.

Der Knick in der Nettokurve

Weil zwei unterschiedliche Grenzen gelten, hat die Nettokurve zwei Knicke. Ab 5.812,50 € im Monat wachsen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr mit, ab 8.450 € auch Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht. Von jeder Gehaltserhöhung oberhalb dieser Schwellen bleibt daher spürbar mehr netto übrig — sichtbar im Gehaltserhöhung-Rechner.

Derselbe Effekt macht Einmalzahlungen oberhalb der Grenze attraktiver: Wer mit dem laufenden Gehalt bereits über der Jahresgrenze liegt, erhält Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder einen Bonus sozialabgabenfrei.

Beitragsbemessungsgrenze ist nicht Versicherungspflichtgrenze

Die beiden werden häufig verwechselt. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Entgelt Beiträge erhoben werden. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet dagegen darüber, ob ein Arbeitnehmer die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt verlassen und in die private wechseln darf — sie liegt höher.

Wer über beide Grenzen nachdenkt, findet den Systemvergleich unter PKV vs. GKV. Die Grenzen steigen jährlich mit der allgemeinen Lohnentwicklung, weshalb sie jedes Jahr neu festgesetzt werden.

Wirkung auf Rente und Lohnersatzleistungen

Was oberhalb der Grenze verdient wird, erzeugt keine Entgeltpunkte mehr. Das Maximum liegt deshalb bei rund 1,95 Punkten im Jahr — nachzuvollziehen im Rentenpunkte-Rechner. Aus demselben Grund sind auch Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld nach oben begrenzt.

Für die private Vorsorge ist die Rentenversicherungsgrenze doppelt relevant: Die steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbeträge der betrieblichen Altersvorsorge leiten sich mit 8 % und 4 % direkt aus ihr ab — 676 € beziehungsweise 338 € im Monat.

§ 159 SGB VI · § 6 SGB V · Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Grafik: Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €
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