Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €
Bis zu diesen Beträgen werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei — pro zusätzlichem Euro Brutto bleibt oberhalb der Grenze also deutlich mehr netto übrig.
Gilt bundeseinheitlich für GKV und soziale Pflegeversicherung.
Seit 2025 bundeseinheitlich — keine Trennung West/Ost mehr.
Nicht verwechseln: Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) entscheidet dagegen, ob Sie die GKV verlassen dürfen — beide Zahlen sind unterschiedlich.
Was die Grenzen konkret bedeuten
Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Kindern. Sobald eine Grenze erreicht ist, wächst der entsprechende Beitrag nicht weiter mit.
| Brutto / Monat | Sozialabgaben / Monat | Netto / Monat | Status |
|---|---|---|---|
| 5.000,00 € | 1.057,50 € | 3.176,99 € | unter beiden Grenzen |
| 5.812,50 € | 1.229,34 € | 3.592,93 € | unter beiden Grenzen |
| 7.000,00 € | 1.355,22 € | 4.244,60 € | KV/PV gedeckelt |
| 8.450,00 € | 1.508,92 € | 4.948,72 € | KV/PV gedeckelt |
| 10.000,00 € | 1.508,92 € | 5.754,47 € | KV/PV und RV/ALV gedeckelt |
Berechnet mit derselben Engine wie der Hauptrechner. Stand: 23. Oktober 2026.
Passende Rechner
Häufige Fragen
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026 im Monat?
Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?
Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr?
Ratgeber
Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat). Auf den übersteigenden Teil fallen keine Beiträge an.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
- BBG Kranken-/Pflegeversicherung
- 69.750 € / Jahr
- monatlich
- 5.812,50 €
- BBG Renten-/Arbeitslosenvers.
- 101.400 € / Jahr
- monatlich
- 8.450 €
- Arbeitnehmeranteil bis zur Grenze
- 21,15 %
- Rechtsgrundlage
- § 159 SGB VI, § 6 SGB V
So wird gerechnet — Schritt für Schritt
- 1Beitragspflichtiges Entgelt begrenzen
Das Bruttoentgelt wird für jeden Versicherungszweig auf die jeweilige Grenze gedeckelt.
- 2Beiträge auf den gedeckelten Betrag berechnen
Kranken- und Pflegeversicherung auf höchstens 5.812,50 €, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf höchstens 8.450 € im Monat.
- 3Höchstbeitrag ermitteln
Oberhalb der Grenze bleibt der Beitrag konstant — jede weitere Gehaltssteigerung erhöht ihn nicht mehr.
- 4Steuer separat betrachten
Die Lohnsteuer kennt keine Obergrenze. Sie steigt auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen weiter progressiv an.
Der Knick in der Nettokurve
Weil zwei unterschiedliche Grenzen gelten, hat die Nettokurve zwei Knicke. Ab 5.812,50 € im Monat wachsen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr mit, ab 8.450 € auch Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht. Von jeder Gehaltserhöhung oberhalb dieser Schwellen bleibt daher spürbar mehr netto übrig — sichtbar im Gehaltserhöhung-Rechner.
Derselbe Effekt macht Einmalzahlungen oberhalb der Grenze attraktiver: Wer mit dem laufenden Gehalt bereits über der Jahresgrenze liegt, erhält Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder einen Bonus sozialabgabenfrei.
Beitragsbemessungsgrenze ist nicht Versicherungspflichtgrenze
Die beiden werden häufig verwechselt. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Entgelt Beiträge erhoben werden. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet dagegen darüber, ob ein Arbeitnehmer die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt verlassen und in die private wechseln darf — sie liegt höher.
Wer über beide Grenzen nachdenkt, findet den Systemvergleich unter PKV vs. GKV. Die Grenzen steigen jährlich mit der allgemeinen Lohnentwicklung, weshalb sie jedes Jahr neu festgesetzt werden.
Wirkung auf Rente und Lohnersatzleistungen
Was oberhalb der Grenze verdient wird, erzeugt keine Entgeltpunkte mehr. Das Maximum liegt deshalb bei rund 1,95 Punkten im Jahr — nachzuvollziehen im Rentenpunkte-Rechner. Aus demselben Grund sind auch Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld nach oben begrenzt.
Für die private Vorsorge ist die Rentenversicherungsgrenze doppelt relevant: Die steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbeträge der betrieblichen Altersvorsorge leiten sich mit 8 % und 4 % direkt aus ihr ab — 676 € beziehungsweise 338 € im Monat.
§ 159 SGB VI · § 6 SGB V · Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 · Rechenwerte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026/2027. Stand: 23. Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
