Rechengrößen 2026

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € und 101.400 €

Bis zu diesen Beträgen werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei — pro zusätzlichem Euro Brutto bleibt oberhalb der Grenze also deutlich mehr netto übrig.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Kranken- und Pflegeversicherung
69.750 €
im Jahr · 5.812,50 € im Monat
von 66.150 € in 2025 (+5,4 %)

Gilt bundeseinheitlich für GKV und soziale Pflegeversicherung.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
101.400 €
im Jahr · 8.450,00 € im Monat
von 96.600 € in 2025 (+5 %)

Seit 2025 bundeseinheitlich — keine Trennung West/Ost mehr.

Nicht verwechseln: Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) entscheidet dagegen, ob Sie die GKV verlassen dürfen — beide Zahlen sind unterschiedlich.

Versicherungspflichtgrenze 2026
77.400 €
6.450,00 € im Monat
Ermäßigt (privat vor 2003)
69.750 €
5.812,50 € im Monat
PKV oder GKV — was lohnt sich?

Was die Grenzen konkret bedeuten

Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Kindern. Sobald eine Grenze erreicht ist, wächst der entsprechende Beitrag nicht weiter mit.

Brutto / MonatSozialabgaben / MonatNetto / MonatStatus
5.000,00 €1.057,50 €3.176,99 €unter beiden Grenzen
5.812,50 €1.229,34 €3.592,93 €unter beiden Grenzen
7.000,00 €1.355,22 €4.244,60 €KV/PV gedeckelt
8.450,00 €1.508,92 €4.948,72 €KV/PV gedeckelt
10.000,00 €1.508,92 €5.754,47 €KV/PV und RV/ALV gedeckelt

Berechnet mit derselben Engine wie der Hauptrechner. Stand: 21. August 2026.

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Häufige Fragen

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem Ihr Bruttoeinkommen für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei — der Beitrag steigt also nicht weiter. 2026 liegt die Grenze bei 69.750 € im Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Festgelegt werden die Werte jährlich in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026 im Monat?
Monatlich sind das 5.812,50 € für die Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450,00 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Beiträge mehr — der Nettozuwachs pro zusätzlichem Euro Brutto fällt oberhalb der Grenze daher spürbar höher aus.
Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) entscheidet dagegen, ob Sie die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt verlassen dürfen. 2026 liegt die JAEG bei 77.400 € im Jahr. Erst wer regelmäßig darüber verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Für Personen, die bereits Ende 2002 privat versichert waren, gilt die ermäßigte Grenze von 69.750 €.
Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr?
Die Grenzen werden an die allgemeine Lohnentwicklung des vorvergangenen Jahres gekoppelt. Für 2026 bedeutet das einen Anstieg von 66.150 € auf 69.750 € bei KV/PV (+5,4 %) und von 96.600 € auf 101.400 € bei RV/ALV (+5,0 %). Für Gutverdiener steigen dadurch die Sozialabgaben, auch wenn sich am Beitragssatz selbst nichts ändert.
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