Krankenkasse 2026

AOK Baden-Württemberg: Zusatzbeitrag 2,99 % — was bleibt netto?

Die AOK Baden-Württemberg erhebt 2026 einen Zusatzbeitrag von 2,99 %. Mit dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % ergibt das 17,59 % Gesamtbeitrag — davon tragen Sie als Arbeitnehmer 8,80 %.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Zusatzbeitrag 2026
2,99 %
Gesamtbeitrag
17,59 %
Ihr Anteil (AN)
8,80 %
vs. Durchschnitt
+0,09 %

Der Zusatzbeitrag liegt 0,09 % über dem amtlichen Durchschnitt von 2,90 %. Bei 4.500 € brutto im Monat sind das rund 16,27 € weniger netto im Jahr. Die Kasse ist nicht bundesweit geöffnet, sondern wählbar in: Baden-Württemberg.

Was der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg netto kostet

Nettogehalt in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Kindern (Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag). Die Differenz vergleicht diese Kasse mit dem amtlichen Durchschnitt von 2,90 % bzw. mit BKK firmus als günstigster Kasse.

Brutto / MonatNetto / Monatvs. Durchschnitt / Jahrvs. BKK firmus / Jahr
2.500,00 €1.789,46 €-9,92 €-90,30 €
3.500,00 €2.363,22 €-13,42 €-121,04 €
4.500,00 €2.911,21 €-16,27 €-148,31 €
6.000,00 €3.697,30 €-19,52 €-177,37 €

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr erhoben — oberhalb davon steigt der Beitrag nicht weiter. Mehr dazu: Beitragsbemessungsgrenze 2026.

Mit dem Satz der AOK Baden-Württemberg rechnen

Der Rechner startet mit der AOK Baden-Württemberg — tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein und vergleichen Sie direkt mit jeder anderen Kasse.

Netto mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse
Ihr Netto / Monat
2.623,74 €
bei AOK Baden-Württemberg
KV-Beitrag gesamt
17,59 %
davon Sie: 8,795 %
vs. Durchschnitt (2,9 %)
1,24 €
Netto pro Monat
Wechsel-Potenzial: Bei einem Wechsel zur derzeit günstigsten Kasse BKK firmus (2,18 %) blieben Ihnen bei 4.000,00 € Brutto rund 11,29 € mehr netto pro Monat — das sind 135,43 € im Jahr. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zu rund 95 % gesetzlich vorgeschrieben und damit identisch.
Rechenweg: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (§ 241 SGB V) + Zusatzbeitrag 2,99 % Ihrer Kasse = 17,59 %, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte (§ 249 SGB V). Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.812,50 € pro Monat — darüber steigt der Beitrag nicht weiter. Vereinfachte Berechnung ohne Kinderfreibeträge und individuelle Freibeträge.

Kassen mit ähnlichem Beitrag

Sortiert nach Zusatzbeitrag 2026 — Stand 3. August 2026.

Alle 19 Kassen im Vergleich

Häufige Fragen zur AOK Baden-Württemberg

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg 2026?
Die AOK Baden-Württemberg erhebt 2026 einen Zusatzbeitrag von 2,99 %. Zusammen mit dem gesetzlich für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % (§ 241 SGB V) ergibt das einen Gesamtbeitrag von 17,59 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Satz paritätisch, auf den Arbeitnehmer entfallen also 8,80 %. Stand: 3. August 2026.
Was kostet der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg im Vergleich zum Durchschnitt?
Der Satz liegt 0,09 % über dem amtlichen Durchschnitt von 2,90 %. Bei 4.500 € brutto im Monat (Steuerklasse I) kostet das rund 16,27 € netto im Jahr.
Kann ich von der AOK Baden-Württemberg zu einer günstigeren Kasse wechseln?
Ja. Nach § 175 SGB V sind Sie zwölf Monate an eine Kasse gebunden und können danach mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, gilt ein Sonderkündigungsrecht — dann entfällt die Mindestbindung. Die Leistungen sind zu rund 95 % gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Kassen gleich; Unterschiede gibt es vor allem bei Satzungsleistungen und Bonusprogrammen. Günstigste Kasse in unserer Übersicht: BKK firmus mit 2,18 %.
Zahlt der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg mit?
Ja. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag paritätisch getragen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Von den 17,59 % Gesamtbeitrag entfallen damit 8,80 % auf Sie und 8,80 % auf Ihren Arbeitgeber. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) erhoben.
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