TVöD-VKA · gültig ab 1. Mai 2026
TVöD E 3 2026: Gehalt, Stufen und Netto
In der Entgeltgruppe E 3 liegt das Tabellenentgelt zwischen 2.953,13 € und 3.501,81 € brutto im Monat. Was davon tatsächlich auf dem Konto landet, steht in der Tabelle unten — Stufe für Stufe.
Tätigkeiten mit einer fachlichen Anlernphase.
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)•Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026TVöD E 3 — Brutto und Netto je Stufe
Monatliche Beträge für Vollzeit, ohne Zulagen und Jahressonderzahlung. Netto gerechnet ohne Kirchensteuer, mit Kindern und mit dem durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag.
| Stufe | Brutto / Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.953,13 € | 2.053,62 € | 2.303,95 € |
| Stufe 2 | 3.164,20 € | 2.174,47 € | 2.442,56 € |
| Stufe 3 | 3.215,57 € | 2.203,71 € | 2.475,83 € |
| Stufe 4 | 3.332,99 € | 2.270,28 € | 2.551,19 € |
| Stufe 5 | 3.421,10 € | 2.320,00 € | 2.607,13 € |
| Stufe 6 | 3.501,81 € | 2.365,36 € | 2.657,90 € |
Tabellenentgelte: TVöD-VKA, gültig 1. Mai 2026 bis 31. März 2027 (+2,8 %). Stand 21. August 2026. Keine verbindliche Eingruppierung — maßgeblich ist Ihr Arbeitsvertrag.
Was der Stufenaufstieg bringt
548,68 € mehr brutto von Stufe 1 bis Stufe 6
Das entspricht 18,6 % über die gesamte Laufbahn in dieser Entgeltgruppe — netto in Steuerklasse I sind das 311,74 € mehr im Monat. Der Aufstieg erfolgt automatisch mit der Zeit ununterbrochener Tätigkeit, nicht auf Antrag.
Benachbarte Entgeltgruppen
Komplette TVöD-Entgelttabelle 2026Häufige Fragen zu TVöD E 3
Wie viel verdient man in TVöD E 3?
Das Tabellenentgelt in E 3 (TVöD-VKA, gültig ab 1. Mai 2026) reicht von 2.953,13 € in Stufe 1 bis 3.501,81 € in Stufe 6 brutto im Monat. Das sind die Werte für Vollzeit ohne Zulagen, Zuschläge und Jahressonderzahlung.
Was bleibt in E 3 netto übrig?
In Stufe 1 bleiben von 2.953,13 € brutto rund 2.053,62 € netto in Steuerklasse I bzw. 2.303,95 € in Steuerklasse III. In der höchsten Stufe sind es 2.365,36 € bzw. 2.657,90 €. Gerechnet ohne Kirchensteuer, mit Kindern und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenkasse.
Wie komme ich in die nächste Stufe?
Die Stufen richten sich nach der Zeit ununterbrochener Tätigkeit beim selben Arbeitgeber: von Stufe 1 nach 2 nach einem Jahr, nach Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, dann nach drei, vier und fünf Jahren bis Stufe 6. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung angerechnet werden, und bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, ist eine schnellere Stufenzuordnung möglich.
Gilt diese Tabelle auch für Bund, Länder und den Sozialdienst?
Nein. Diese Tabelle ist der TVöD-VKA für Beschäftigte bei Kommunen und kommunalen Arbeitgebern. Der TVöD Bund, der TV-L für die Länder sowie die eigenständigen Tabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Gruppen) und die Pflege (P-Gruppen) haben abweichende Beträge und lassen sich aus dieser Tabelle nicht ableiten.