Freibeträge & Abzüge

Solidaritätszuschlag 2026: Ab welchem Gehalt zahlen Sie noch Soli?

Rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Wer trotzdem betroffen ist, ab welchem Bruttogehalt er greift und wie die Milderungszone rechnet — mit konkreten Zahlen für 2026.

Redaktion BruttoNettoCalculator
5 Min. Lesezeit
Ratgeber
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Solidaritätszuschlag 2026: Ab welchem Gehalt zahlen Sie noch Soli?
Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet

Der Solidaritätszuschlag beträgt 2026 unverändert 5,5 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze erhoben: 20.350 € Jahressteuer bei Einzelveranlagung, 40.700 € bei Zusammenveranlagung. In Steuerklasse I setzt der Soli damit erst ab rund 7.840 € Bruttomonatsgehalt ein — etwa 94.000 € im Jahr.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Soli-Satz 2026
5,5 % der Einkommensteuer
Freigrenze Single
20.350 € Jahressteuer
Freigrenze Verheiratete
40.700 € Jahressteuer
Soli ab (Steuerklasse I)
ca. 7.840 € brutto/Monat
Soli ab (Steuerklasse III)
ca. 14.150 € brutto/Monat
Milderungszone
max. 11,9 % des Steuerüberhangs

Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für die große Mehrheit weggefallen — abgeschafft ist er aber nicht. Er gilt weiter für Spitzenverdiener, für Kapitalerträge und für Kapitalgesellschaften. Wer wissen will, ob er selbst betroffen ist, braucht nicht sein Bruttogehalt, sondern seine Jahressteuer.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?

Der Satz liegt unverändert bei 5,5 % der festgesetzten Einkommen- oder Lohnsteuer. Er wird also nicht auf das Gehalt erhoben, sondern auf die Steuer darauf — eine Steuer auf die Steuer.

Entscheidend sind die Freigrenzen des Jahres 2026 (§ 3 SolzG):

VeranlagungFreigrenze (Jahressteuer)Ergebnis darunter
Einzelveranlagung20.350 €0 € Soli
Zusammenveranlagung (Splitting)40.700 €0 € Soli

Freigrenze, nicht Freibetrag — der Unterschied ist wichtig. Bei einem Freibetrag bliebe der Sockel immer steuerfrei. Bei einer Freigrenze fällt der Vorteil oberhalb der Schwelle vollständig weg. Damit dieser Übergang nicht zu einem Sprung führt, gibt es die Milderungszone.

Ab welchem Bruttogehalt fällt Soli an?

Weil die Freigrenze an der Steuer hängt und nicht am Gehalt, hängt die Antwort von Steuerklasse, Kirchensteuer und Kindern ab. Für einen kinderlosen Angestellten ohne Kirchensteuer ergibt der amtliche Tarif 2026:

SteuerklasseSoli beginnt ab (brutto/Monat)entspricht Jahresbrutto
I / IVca. 7.840 €ca. 94.100 €
IIIca. 14.150 €ca. 169.800 €

Steuerklasse III liegt deshalb so viel höher, weil dort die doppelte Freigrenze von 40.700 € greift. Bei Steuerklasse V oder VI setzt der Soli entsprechend früher ein, weil dort ab dem ersten Euro hoch besteuert wird. Ihr persönlicher Wert lässt sich am schnellsten mit dem Lohnsteuerrechner prüfen — er weist den Soli getrennt aus.

Die Milderungszone: warum der Soli langsam ansteigt

Ohne Übergangsregel würde bei einem Euro über der Freigrenze schlagartig der volle Zuschlag fällig. Deshalb ist der Soli in der Milderungszone auf 11,9 % des Betrags begrenzt, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt. Erst wenn dieser gedeckelte Betrag die regulären 5,5 % erreicht, greift der normale Satz.

Konkret für Einzelveranlagung 2026:

Einkommensteuer im JahrSolidaritätszuschlageffektiver Satz
20.000 €0 €0 %
21.000 €130 €0,6 %
22.000 €330 €1,5 %
25.000 €930 €3,7 %
30.000 €1.650 €5,5 %
40.000 €2.200 €5,5 %
60.000 €3.300 €5,5 %

Ab rund 30.000 € Jahressteuer ist die Milderungszone durchlaufen und es gelten glatte 5,5 %. Zwischen 20.350 € und dieser Grenze steigt die Belastung stufenlos an — der Grenzsteuersatz liegt dort faktisch höher als der Spitzensteuersatz allein vermuten lässt.

Wer zahlt außerdem noch Soli?

Der Wegfall für 90 % der Steuerzahler betrifft nur die Lohn- und Einkommensteuer. Unverändert erhoben wird der Zuschlag bei:

  • Kapitalerträgen — auf die Abgeltungsteuer von 25 % kommen 5,5 % Soli, in Summe 26,375 %. Hier gibt es keine Freigrenze; der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) schützt aber die ersten Erträge.
  • Körperschaftsteuer — GmbHs und AGs zahlen weiterhin 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.
  • Steuerklasse VI — beim Zweitjob greift der Soli entsprechend früher, weil dort keine Freibeträge berücksichtigt werden.

Wie Kinder und Kirchensteuer den Soli beeinflussen

Beim Lohnsteuerabzug wird der Soli nicht aus der tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuer berechnet, sondern aus einer fiktiven Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Ein eingetragener Kinderfreibetragszähler senkt also den Soli — auch wenn er die Lohnsteuer selbst nicht verändert. Das ist einer der wenigen Effekte, die der Zähler im Monat überhaupt hat; mehr dazu im Beitrag zum Kinderfreibetragszähler.

Die Kirchensteuer folgt derselben Logik, ist aber eine eigenständige Abgabe von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Länder) auf die Lohnsteuer.

Wird der Soli abgeschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortführung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2025 für verfassungsgemäß erklärt. Eine vollständige Abschaffung ist damit rechtlich nicht erzwungen und politisch aktuell nicht beschlossen. Für die Planung 2026 und 2027 sollten Betroffene den Zuschlag also fest einkalkulieren.

Wer wissen will, wie sich Soli, Lohnsteuer und Sozialabgaben zusammen auf das Monatsnetto auswirken, rechnet das am besten direkt durch — der Brutto-Netto-Rechner weist alle Positionen einzeln aus, inklusive Soli-Zeile.

#Solidaritätszuschlag#Lohnsteuer#Abzüge#Gehalt#Einkommensteuer

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?+

Der Solidaritätszuschlag beträgt 2026 unverändert 5,5 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Er wird jedoch erst erhoben, wenn die Jahressteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) übersteigt.

?Ab welchem Gehalt zahlt man Solidaritätszuschlag?+

In Steuerklasse I oder IV setzt der Soli 2026 bei rund 7.840 € Bruttomonatsgehalt ein, also etwa 94.000 € im Jahr. In Steuerklasse III liegt die Schwelle bei rund 14.150 € monatlich, weil dort die doppelte Freigrenze gilt.

?Was ist die Soli-Milderungszone?+

Oberhalb der Freigrenze wird der Soli nicht sofort mit vollen 5,5 % erhoben, sondern auf 11,9 % des Betrags begrenzt, um den die Steuer die Freigrenze überschreitet. Erst ab rund 30.000 € Jahressteuer gilt der reguläre Satz von 5,5 %.

?Zahlt man auf Kapitalerträge noch Soli?+

Ja. Auf die Abgeltungsteuer von 25 % kommen unverändert 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen also 26,375 %. Eine Freigrenze gibt es hier nicht — nur der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € stellt die ersten Erträge frei.

?Senken Kinder den Solidaritätszuschlag?+

Ja. Beim Lohnsteuerabzug wird der Soli aus einer fiktiven Lohnsteuer berechnet, in der die Kinderfreibeträge bereits berücksichtigt sind. Ein eingetragener Kinderfreibetragszähler senkt deshalb den Soli, obwohl er die Lohnsteuer selbst nicht verändert.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 22. August 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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