Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für die große Mehrheit weggefallen — abgeschafft ist er aber nicht. Er gilt weiter für Spitzenverdiener, für Kapitalerträge und für Kapitalgesellschaften. Wer wissen will, ob er selbst betroffen ist, braucht nicht sein Bruttogehalt, sondern seine Jahressteuer.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Satz liegt unverändert bei 5,5 % der festgesetzten Einkommen- oder Lohnsteuer. Er wird also nicht auf das Gehalt erhoben, sondern auf die Steuer darauf — eine Steuer auf die Steuer.
Entscheidend sind die Freigrenzen des Jahres 2026 (§ 3 SolzG):
| Veranlagung | Freigrenze (Jahressteuer) | Ergebnis darunter |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 20.350 € | 0 € Soli |
| Zusammenveranlagung (Splitting) | 40.700 € | 0 € Soli |
Freigrenze, nicht Freibetrag — der Unterschied ist wichtig. Bei einem Freibetrag bliebe der Sockel immer steuerfrei. Bei einer Freigrenze fällt der Vorteil oberhalb der Schwelle vollständig weg. Damit dieser Übergang nicht zu einem Sprung führt, gibt es die Milderungszone.
Ab welchem Bruttogehalt fällt Soli an?
Weil die Freigrenze an der Steuer hängt und nicht am Gehalt, hängt die Antwort von Steuerklasse, Kirchensteuer und Kindern ab. Für einen kinderlosen Angestellten ohne Kirchensteuer ergibt der amtliche Tarif 2026:
| Steuerklasse | Soli beginnt ab (brutto/Monat) | entspricht Jahresbrutto |
|---|---|---|
| I / IV | ca. 7.840 € | ca. 94.100 € |
| III | ca. 14.150 € | ca. 169.800 € |
Steuerklasse III liegt deshalb so viel höher, weil dort die doppelte Freigrenze von 40.700 € greift. Bei Steuerklasse V oder VI setzt der Soli entsprechend früher ein, weil dort ab dem ersten Euro hoch besteuert wird. Ihr persönlicher Wert lässt sich am schnellsten mit dem Lohnsteuerrechner prüfen — er weist den Soli getrennt aus.
Die Milderungszone: warum der Soli langsam ansteigt
Ohne Übergangsregel würde bei einem Euro über der Freigrenze schlagartig der volle Zuschlag fällig. Deshalb ist der Soli in der Milderungszone auf 11,9 % des Betrags begrenzt, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt. Erst wenn dieser gedeckelte Betrag die regulären 5,5 % erreicht, greift der normale Satz.
Konkret für Einzelveranlagung 2026:
| Einkommensteuer im Jahr | Solidaritätszuschlag | effektiver Satz |
|---|---|---|
| 20.000 € | 0 € | 0 % |
| 21.000 € | 130 € | 0,6 % |
| 22.000 € | 330 € | 1,5 % |
| 25.000 € | 930 € | 3,7 % |
| 30.000 € | 1.650 € | 5,5 % |
| 40.000 € | 2.200 € | 5,5 % |
| 60.000 € | 3.300 € | 5,5 % |
Ab rund 30.000 € Jahressteuer ist die Milderungszone durchlaufen und es gelten glatte 5,5 %. Zwischen 20.350 € und dieser Grenze steigt die Belastung stufenlos an — der Grenzsteuersatz liegt dort faktisch höher als der Spitzensteuersatz allein vermuten lässt.
Wer zahlt außerdem noch Soli?
Der Wegfall für 90 % der Steuerzahler betrifft nur die Lohn- und Einkommensteuer. Unverändert erhoben wird der Zuschlag bei:
- Kapitalerträgen — auf die Abgeltungsteuer von 25 % kommen 5,5 % Soli, in Summe 26,375 %. Hier gibt es keine Freigrenze; der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) schützt aber die ersten Erträge.
- Körperschaftsteuer — GmbHs und AGs zahlen weiterhin 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.
- Steuerklasse VI — beim Zweitjob greift der Soli entsprechend früher, weil dort keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Wie Kinder und Kirchensteuer den Soli beeinflussen
Beim Lohnsteuerabzug wird der Soli nicht aus der tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuer berechnet, sondern aus einer fiktiven Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Ein eingetragener Kinderfreibetragszähler senkt also den Soli — auch wenn er die Lohnsteuer selbst nicht verändert. Das ist einer der wenigen Effekte, die der Zähler im Monat überhaupt hat; mehr dazu im Beitrag zum Kinderfreibetragszähler.
Die Kirchensteuer folgt derselben Logik, ist aber eine eigenständige Abgabe von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Länder) auf die Lohnsteuer.
Wird der Soli abgeschafft?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortführung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2025 für verfassungsgemäß erklärt. Eine vollständige Abschaffung ist damit rechtlich nicht erzwungen und politisch aktuell nicht beschlossen. Für die Planung 2026 und 2027 sollten Betroffene den Zuschlag also fest einkalkulieren.
Wer wissen will, wie sich Soli, Lohnsteuer und Sozialabgaben zusammen auf das Monatsnetto auswirken, rechnet das am besten direkt durch — der Brutto-Netto-Rechner weist alle Positionen einzeln aus, inklusive Soli-Zeile.
